Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 21 Wahlordnung/Jürgen Stemke
Änderungsantrag von Jürgen Stemke (nach Diskussion in BS)
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis vergleiche ich diesen Änderungsantrag nicht mit dem Original, sondern mit dem von Jens-W. Schicke.
Bisherige Fassung Jens-W. Schicke | Änderungsantrag Jürgen Stemke |
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6.: Bei der Besetzung eines Amtes werden für alle Kandidaten gleichzeitig Ja/Nein Stimmen abgegeben. |
6.:
7.: (entfällt weiterhin) |
Begründung:
- Ein einheitliches, einfaches Wahlsystem für alle Vorgänge, das sicherstellt, dass Amtsinhaber die erforderliche Unterstützung haben.
- Das Wahlsystem erlaubt dem Wähler, für oder gegen einen Kandidaten zu stimmen oder sich bei einem Kandidaten der Stimme zu enthalten.
- Eine Enthaltung wird nicht als Gegenstimme gezählt. Bei einer Enthaltung überlässt man das Votum zu diesem Kandidaten den anderen Wählern.
- Das Wahlsystem erlaubt die Wahl von Kandidaten, die weniger als 50% der Stimmen der Stimmberechtigten auf sich vereinen,
- solange der Kandidat mehr Befürworter als Gegner hat und
- die vorhandenen Ämter noch nicht durch Kandidaten besetzt wurden, die mehr als 50% Ja-Stimmen erhalten haben (bezogen auf die Anzahl der Stimmberechtigten).
- Das Wahlsystem wertet Enthaltungen genau so, wie wenn der Wähler nicht akkreditiert wäre (also z.B. nicht zum Parteitag gekommen wäre), solange mehr als 30% der Wähler für den Kandidaten stimmen.
- Man könnte sich überlegen, die 30%-Schranke gänzlich fallen zu lassen.
Dieser Antrag überlässt diese Entscheidung dem wählenden Gremium bei Bedarf.
- Man könnte sich überlegen, die 30%-Schranke gänzlich fallen zu lassen.
Pro
Contra