Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 10 /Niklas Grebe
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Änderungsantrag von Niklas Grebe
Bisherige Fassung | Änderungsantrag Niklas Grebe |
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3. Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Kreis- und Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Landesvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. | 3. Die Satzungsentwürfe von Untergliederungen sind 14 Tage vor der Gründung dem Landesvorstand zur Stellungnahme zuzustellen. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung der Untergliederung. Die jeweils gültige Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. |
Begründung: Durch die Zustellung der Satzungsentwürfe wird der Landesvorstand über eine bevorstehende Gründung rechtzeitig Informiert. Ebenso wird aus der Vorlage von Satzungsänderungen eine soll/kann Bestimmung. Dies ist aber auch nur informationell zu betrachten, da die aktuelle Fassung einer etwaigen Satzung eh bei der Landesgeschäftsstelle hinterlegt sein muss.
Update: Durch Feedback u.a. von Chris hab ich den SÄA noch einmal etwas flexibler gestaltet und einfach "Untergliederungen" anstatt jeweils die Aufzählung eingesetzt. Ebenso habe ich den Satz mit den Satzungsänderungen komplett wegfallen lassen, da ich dort keinen weiteren Hintergrund drin sehe. Danke für das Feedback!
Pro
Contra