HH:Satzung/Anträge/Wahl des Landesvorstandes
< HH:Satzung | Anträge
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Änderung im Kontext
12 DER LANDESVORSTAND
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer und direkter Wahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
(4) Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters werden in getrennten Wahlgängen gewählt.
(4) (5) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird fernschriftlich, mit einer Frist von 10 Tagen, unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
(5) (6) ...
...