Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
HH:Satzung/Anträge/Verweis auf Finanzordnung des Bundes
< HH:Satzung | Anträge
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
| Der Antrag Verweis auf Finanzordnung des Bundes wurde am 07.10.2009 eingereicht. Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen. |
Antrag
Antragstitel: Verweis auf Finanzordnung des Bundes
Antragsteller:
Antragstext
Änderung im Kontext
§ 17 FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG Finanzordnung
(1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland und ihren Gliederungen sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
(1) Es gilt die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland.