HE Diskussion:Kreisverband Frankfurt am Main/Satzung/Arbeitsentwurf
Änderungsvorschläge zur Mustersatzung
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Begründung
Diskussion
Meinungsbild
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§ 15: (1) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages und der Mitgliederentscheide unter Beachtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland.
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§ 15:
(1) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland.
§19 Mitgliederbefragung/Mitgliederentscheid:
(1) Durch eine Mitgliederbefragung kann ein Meinungsbild zu einem Beschluss des Vorstandes oder zu einem geforderten Beschluss des Vorstandes eingeholt werden. Ein Mitgliederentscheid kann einen Beschluss des Vorstandes ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle des Vorstandes fassen.
(2) Eine Mitgliederbefragung oder ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Das Mitgliederbegehren muß einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.
(3) Ein Mitgliederbegehren ist nicht zulässig, wenn dieses auf die Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses eines Kreisparteitages innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach der Beschlussfassung durch einen Kreisparteitag gerichtet ist.
(4) Die Mitgliederbefragung oder der Mitgliederentscheid kommt zustande, wenn das Begehren von mindestens 10% der Mitglieder des Kreisverbandes unterstützt, von mindestens zwei fünftel der Ortsvereine beantragt oder vom Vorstand beschlossen wird.
(5) Für die Durchführung der Mitgliederbefragung und des Mitgliederentscheides ist eine von der Mitgliederversammlung bestimmte Wahlkommision verantwortlich. Sollte die Mitgliederversammlung keine Wahlkommision für die Mitgliederbefragung und den Mitgliederentscheid ernannt haben oder ist diese zum Zeitpunkt der Mitgliederbefragung bzw. des Mitgliederentscheides nicht arbeitsfähig, so übernimmt der Kreisvorstand deren Aufgabe.
(6) Kommt das eine Mitgliederbefragung bzw. ein Mitgliederentscheid zustande, so wird das Begehren allen Mitgliedern des Kreisverbandes per signierter Email oder Fax, oder auf vorherigen Antrag per Brief zugesendet.
(7) Bei einer Mitgliederbefragung teilen die Mitglieder des Kreisverbandes ihre Entscheidung der Wahlkommision bzw. dem Vorstand über ein vom diesem bestimmtes allen Mitgliedern des Kreisverbandes zugängliches Kommunikationsmedium oder per Email, Fax oder Brief an die Wahlkommision bwz. an den Vorstand mit. Die Entscheidungen, die direkt an die Wahlkommision oder den Vorstand geschickt werden, werden zeitnah anonymisiert über das dafür vorgesehene Kommunikationsmedium veröffentlichen.
(8) Spricht sich bei einer Mitgliederbefragung die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, mindestens aber 10% der stimmberechtigten Piraten, für den Entscheidungsvorschlag aus, so muß der Vorstand auf seiner nächsten Sitzung über das Begehren entscheiden. Entscheidet der Vorstand gegen den Entscheidungsvorschlag, so hat er dieses zu begründen und die Entscheidung zusammen mit der Begründung und dem Ergebnis der Mitgliederbefragung zu veröffentlichen.
(9) Ein Mitgliederentscheid wird in einer geheimen Wahl durchgeführt.
(10) Sprechen sich bei einem Mitgliederentscheid mehr als die Hälfte derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, mindestens aber 25% der stimmberechtigten Piraten, für den Entscheidungsvorschlag aus, so wird damit eine verbindliche Entscheidung getroffen.
Begründung
Durch einen solchen Parapraphen kann die Mitbestimmung der Mitglieder ausserhalb von Parteitagen festgeschrieben werden.
Diskussion
Herbert Förster 10:37, 7. Jan. 2012 (CET): Ich finde den Antrag so sehr gut und sinnvoll. Er stärkt weiter die Basisdemokratie.
Meinungsbild
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- Durch einen Mitgliederentscheid kann ein Beschluss anstelle des Vorstandes gefasst werden, oder ein Beschluss des Vorstandes geändert oder aufgehoben werden.
- Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Das Mitgliederbegehren muß einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein
- Der Mitgliederentscheid kommt zustande wenn das Begehren von mindestens 10% der Frankfurter Piraten unterstützt, von mindestens zwei fünftel der Ortsvereine beantragt oder vom Vorstand beschlossen wird.
- Für die Durchführung des Mitgliederentscheides ist eine von der Mitgliederversammlung bestimmte Wahlkommision verantwortlich. Sollte die Mitgliederversammlung keinen Wahlleiter für den Mitgliederentscheid ernannt haben oder ist diese zum Zeitpunkt des Mitgliederentscheides nicht arbeitsfähig, so übernimmt der Kreisvorstand deren Aufgabe.
- Kommt ein Mitgliederentscheid zustande, so wird das Begehren allen Frankfurter Piraten per signierter Email oder Fax, oder auf vorherigen Antrag per Brief zugesendet.
- Ein Mitgliederentscheid wird in einer geheimen Wahl durchgeführt.
- Sprechen sich bei einem Mitgliederentscheid mehr als die Hälfte derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, mindestens aber 25% der stimmberechtigten Piraten, für den Entscheidungsvorschlag aus, so wird damit eine verbindliche Entscheidung getroffen.
Begründung
Mitgliederbefragungen/Meinungsbilder, an die sich der Vorstand eh nicht halten muss, sollten vollkommen unkompliziert durchgeführt werden können. Ein Mitgliederentscheid ist ein sinnvolles Instrument.
Diskussion
Herbert Förster 10:38, 7. Jan. 2012 (CET): Danke Christian, aber der Vorschlag von Lothar ist eindeutiger.
Meinungsbild
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(1) Der Kreisverband Frankfurt am Main ist eine Untergliederung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen. Er führt den Namen "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Frankfurt".
(2) Der Kreisverband Frankfurt umfasst das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ?
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(1) Der Stadtverband Frankfurt am Main ist eine Untergliederung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen. Er führt den Namen "Piratenpartei Deutschland, Stadtverband Frankfurt" mit der Kurzbezeichnung "Piratenpartei Stadtverband Frankfurt ".
(2) Der Stadtverband umfasst das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main.
Begründung
(1) Die Thematik "Name" gehört mit § 8 nicht in den Abschnitt "II. Gliederungen". Der sollte sich nur (wie korrekt mit § 9)mit den Gliederungen nach unten befassen, nicht mit der Stellung des Stadtverbands nach oben als Gliederung des LV.
(2) Nach Satzungslage Bund / LV kann Frankfurt in Analogie zum KV ein Stadtverband sein, da Frankfurt eine kreisfreie Stadt ist (Problem wurde bereits im KV DA diskutiert). Wir sollten bereits jetzt versuchen, den Begriff "Stadtverband" zu etablieren und auf Satzungsänderung Bund / Land hinwirken. In der Kurzfassung haben wir m. E. jetzt schon Gestaltungsfreiheit und Eindeutigkeit ist gewahrt.
(Wenn wir denn noch KV sein müssen.)
Diskussion
Name?:Zu bedenken bei der Kurzbezeichnung ist, dass diese genau so auf Wahlscheinen bei Wahlen verwendet wird (z.B. bei den kommenden Kommunalwahlen - HWO §67(1)) - und die Kurzbezeichnung der Bundespartei "PIRATEN" ist, die Kurzbezeichnung des Landesverbandes Hessen ist ebenfalls "PIRATEN" (dies war der erster SÄA das wir auf HELP09-2 angenommen haben - siehe Seite 16 des Protokolls). Deshalb, um immer ein einheitliches Bild auf dem Stimmzettel abzugeben würde ich plädieren die Kurzbezeichnung "PIRATEN" auch so in die KV/SV Satzung zu übernehmen. Ich mach deshalb ein eigenes Vorschlag auf.--11:39, 25. Nov. 2009 (CET)
Herbert Förster 10:36, 7. Jan. 2012 (CET): Ich bin für eine Umbenennung in Stadtverband, habe jedoch keine Ahnung ob ein Gesetz/eine Verordnung den Begriff Kreisverband vorschlägt. Die Kurzform sollte aber weiterhin "PIRATEN" sein. Dies sollte durchgängig von Oben bis runter in die kleinste Gliederung so sein. Die Kurzform wird Umgangssprachlich bevorzugt (SPD, CDU USW.)und sollte deshalb einheitlich sein.