Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 9
Modul 9
Betrifft
Beitragsordnung
Antragsteller
Änderungen
Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt der Satzung
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Beitragsordnung der übergeordneten Verbände geregelt.
(2) Der Kreisverband hat Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile.wie folgt zu verändern:
(1) Der Kreisparteitag beschließt unter Beachtung der Finanzordnung des Landes eine eigene Beitragsordnung.
(2) Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Finanzordnung des Bundes.
(3) Der Kreisparteitag hat gemäß der Finanzordnung des Landes Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile gemäß folgendem Verteilerschlüssel:
- Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%.
- Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(4) Wenn kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existiert, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband.
(5) Sonderbeiträge sind nach Beschluss des Vorstandes periodisch - monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich im Voraus ohne Aufforderung zu leisten. Rückzahlungen bereits entrichteter Beiträge finden auch bei Austritt nicht statt.
(6) Der Kreisparteitag hat die Beitragshoheit über die Sonderbeiträge. Er kann den Beitragseinzug auf Untergliederungen delegieren und auch wieder aufheben.
Begründung
Ich empfinde unsere bisher festgehaltene Regelung als nicht ausreichend und wenig aussagend.
So ist mir nicht ganz klar, was "der Kreisverband hat Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile" genau heißen soll. Deswegen empfinde ich es wichtig gerade in Bezug hinsichtlich des ewig strittigen Themas Finanzierung Klarheit zu schaffen.
Desweiteren denke ich, dass die KV-Gründung ein bewußter Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Rahmen des Landesverbandes ist, der aber auch größere Eigenverantwortung mit sich bringt, der wir uns gemäß unserer PM zur Gründung auch stellen wollen. Diesen Vorstellungen kommt mein Vorschlag näher, in dem er die Formulierung: "Die Mitgliedsbeiträge werden von der Beitragsordnung der übergeordneten Verbände geregelt" streicht und sie durch eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche ersetzt.
Außerdem stärkt mein Vorschlag den Kreisverband, was angesichts der bevorstehende Kommunalwahlen noch von Bedeutung sein kann. Die Möglichkeit Sonderbeiträge einzuziehen, ist angesichts der derzeitigen aber auch möglicher zukünftiger kommunaler Abgeordnetentätigkeit nicht unbedeutend.
Da auch in dieser Fassung der Einzug der Beiträge beim Land verbleibt, der Verteilerschlüssel sich an Bund & Land orientiert und der Wortlaut dem der Mustersatzung nahezu entspricht, folgt dieser Vorschlag letzlich meiner persönlichen Überzeugung: So zentral wie nötig - so dezentral wie möglich!
Diskussion
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