GEMA-Reform

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Zweck

Die hier vorgeschlagenen GEMA-Reformen sollen Ansätze für eine baldige Reform der Punkte sein, die auch in der GEMA-Petition angesprochen wurden, um diese Organisation im Interesse aller zu verbessern. Sie sind kein Gegenkonzept zu Ideen wie der Kulturflatrate oder GEMA 2.0, sondern sollen vor allem als vorübergehende Lösung genutzt werden, bis die anderen, tiefgreifenderen Ideen ausgereift sind.

Verbesserung für die Künstler

Freiheit des eigenen Werkes

Derzeit muss ein Künstler, der Mitglied der GEMA ist, Gebühren bezahlen, wenn er ein Konzert mit seinen eigenen (GEMA-gemeldeten) Liedern macht oder diese beispielsweise auf seiner Internetseite abspielt und dort gleichzeitig zum Verkauf anbietet. Zwar kann er (mit großem bürokratischen Aufwand) bei der GEMA angeben, dass er die entsprechenden Songs des Urhebers ( = er selbst) gespielt hat, sodass diese dem Urheber den ihm zustehenden Teil auszahlen kann. Allerdings zieht die GEMA während dieses Prozesses Bearbeitungskosten ab sowie das Geld für den Unterstützungsfond von "Ernster" Musik (s.u.). Wenn es ungünstig läuft, fällt aufgrund vollkommen intransparenter weiterer Kriterien noch weiteres Geld davon ab. D.h., der Interpret, der seine eigene Musik spielt, zahlt mehr Geld an die GEMA, als der Urheber (in diesem Fall derselbe!) dafür erhält.

Dies ist eine für den Künstler nachteilige Tatsache, die verändert werden muss.

Die Forderung ist deshalb die Gebührenfreiheit des eigenen Werkes, d.h. Wenn Interpret und Urheber die gleiche Person oder Gruppe sind, müssen weder Gebühren bezahlt noch eine Anmeldung durchgeführt werden.

Freiheit der Song-Lizensierung

Wenn heute ein Künstler in die GEMA eintritt, so tut er dies mit seinem gesamten Werk. Mit seinem Eintritt werden automatisch alle von ihm jemals geschriebenen Songs (und die noch in Zukunft entstehenden) von der GEMA lizensiert und verwertet.

Da das Urheberrecht letztlich beim Künstler liegt, sollte dieser frei über seine Lieder entscheiden dürfen. Wenn er einen einzelnen Song von der GEMA-Lizensierung ausnehmen will um ihn beispielsweise unter einer Creative Commons zu veröffentlichen, so sollte ihm dies auch möglich sein.

Transparenz des Verteilungsschlüssels

Die GEMA hält ihren Verteilungsschlüssel der Gebührenaufteilung ziemlich intransparent unter Verschluss, so dass für den Künstler nicht nachvollziehbar ist, wodurch er wie viel Lizenzgebühren bekommt. Dies muss geändert werden, damit der Künstler die Entstehung seiner Einnahmen (oder eben nicht Einnahmen) nachvollziehen kann. Unabhängig vom bisherigen Schlüssel soll ein Vorschlag für eine gerechte Verteilung der Gebühren ausgearbeitet werden und deren Umsetzung im Internet aber auch in den anderen Medien sowie bei Live Veranstaltungen verdeutlicht werden. Hierbei sollten insbesondere die Belange noch unbekannter Urheber berücksichtigt werden. Insbesondere sollte der Verteilungsschlüssel nicht aufgrund von Playlists einiger weniger Radiosender erhoben werden.

Aufhebung der Einteilung in verschiedene Mitgliedsarten

Zur Zeit gibt es eine Einteilung in verschiedene Mitgliedsarten: Angeschlossene Mitglieder 46.060; außerordentliche Mitglieder 6.159; ordentliche Mitglieder 3.047 (Quelle: 12pxGEMA ). Nur die geringe Anzahl der ordentlichen Mitgliedern ist in der Mitgliederversammlung vertreten, während die anderen Gruppen eine vergleichsweise geringe Anzahl von Vertretern entsenden können. Ein Mitsprache in der Gesellschaft ist also nur einem unverhältnismäßig kleinen Teil der Mitglieder möglich. Dies ist nicht im Sinne einer demokratischen Institution, bei der eine Gleichberechtigung der Mitglieder angebracht wäre. Diese Einteilung in Angeschlossene, Außerordentliche und Ordentliche Mitglieder muss abgeschafft werden.

Überarbeitung der Einteilung in E- und U-Musik

Eine umstrittene Einteilung bezieht sich außerdem auf die Art der Musik, die in "Ernste Musik" (E-Musik) und "Unterhaltungs-Musik" (U-Musik) eingeteilt wird. Die E-Musik (meist Klassik, teils Jazz und zu geringem Anteil innovative aber nicht massentaugliche Pop-Musik u.ä.) erhält eine spezielle Förderung und wird allem Anschein nach auch in der Gebührenpolitik unterschiedlich behandelt. Der Sinn dabei ist, die nicht massentaugliche Musik vor dem freien Markt zu schützen, um der kulturellen Vielfalt und den Bedürfnissen kleinerer Gruppen gerecht zu werden. Dieser Ansatz mag gut gemeint sein, er ist jedoch nicht effektiv, da die Einteilung in E- und U-Musik sehr subjektiv ist. Allzu leicht wird künstlerisch anspruchsvolle Musik aus vermeintlichen Unterhaltungs-Genres wie Rock, Electro oder Hip Hop unterschlagen. Eine Überarbeitung dieses Konzeptes wäre angebracht. Die österreichische Verwertergesellschaft beispielsweise ist stattdessen zum Faktor "zeitliche Länge des Werkes" übergegangen, was jedoch ebenfalls eine klare Überbevorteilung der meist längeren Klassischen Musik ist - dabei können auch sehr kurze Stücke künstlerisch anspruchsvoll sein. Für diesen Aspekt gibt es noch keinen vernünftigen Vorschlag, bitte bringt eure Ideen hierzu ein!


Verbesserung für Nutzer*innen

Neues Gebührenmodell v.a. für nichtkommerzielle Medien

Nichtkommerzielle Medien wie private Podcasts oder freie Radiosender sind eine Bereicherung der Kulturvielseitigkeit unseres Landes und sollten gefördert, statt gebremst werden. Zwar hat die GEMA beispielsweise mittlerweile verringerte GEMA-Beiträge für nichtkommerzielle Podcasts eingeführt, diese jedoch mit harten Auflagen belegt, die die Menge der Songs pro Monat einschränken und ein maximal 50-prozentiges Ausspielen der Lieder zulässt. Dabei helfen gerade diese Angebote jungen Künstlern zu mehr Bekanntheit und sind deshalb zu fördern, v.a. da sie auch keine Einnahmen erzielen. Deshalb wird hier folgende Staffelung vorgeschlagen. Die genaue Höhe der Beiträge muss noch ermittelt werden.

Nichtkommerzielles Medium (keine Einnahmen oder maximal zur Kostendeckung z.B. von Serverplatz)

Kostenlos wenn maximal 75% des jeweiligen Liedes voll hörbar ist. Ob die restlichen 25% weggeschnitten, ausgeblendet oder "übermoderiert" werden, liegt in der Entscheidung des Produzenten / Sendungsmachenden

Verringerter Tarif wenn bis zu 100% des jeweiligen Liedes voll hörbar ist.

Kommerzielle Medien

Verringerter Tarif wenn maximal 75% des jeweiligen Liedes voll hörbar ist. Ob die restlichen 25% weggeschnitten, ausgeblendet oder "übermoderiert" werden, liegt in der Entscheidung des Produzenten / Sendungsmachenden

Voller Tarif wenn bis zu 100% des jeweiligen Liedes voll hörbar ist.


Für alle Tarife gibt es keine Einschränkung der Anzahl gespielter Musik.


Abschaffung der Pauschalgebühren auf Vervielfältigungsmedien

Da man mit Vervielfältigungsmedien theoretisch gesehen einen urheberrechtlich geschützten und durch die GEMA vertretenen Künstler aufnehmen und sein Werk vervielfältigen könnte, erhebt die GEMA Pauschalgebühren auf diese Produkte. So zahlt man beim Kauf eines CD-Rohlings beispielsweise etwa 8 Cent an die GEMA, für die theoretische Möglichkeit, damit eine Privatkopie eines Werkes anzufertigen, für das man bereits bezahlt hat. Die Möglichkeit, dieses Medium für GEMA-freie Musik, eigene Werke oder einfach nur Daten darauf zu brennen, wird offenbar ignoriert. Aber auch beim Kauf des Brenngerätes (im Computer) selbst werden Abgaben an die GEMA gemacht, oder sogar beim Kauf einer Kamera (18,42€) - sogar wenn diese nicht einmal Ton aufnehmen kann! (9,21€) (Quelle: GEMA) Diese ungerechtfertigte Pauschalgebühr muss abgeschafft werden!

Faire Bedingungen für Konzertveranstalter*innen

Konzerte sind das ursprünglichste Element des Künstlers, hier gewinnt der Künstler Zuhörer und u.U. zukünftige Käufer und kann außerdem selbst durch Konzerteinnahmen seine Kunst finanzieren. Konzertveranstalter sind entsprechend nicht in ihrer Förderung der Künstler zu behindern - vor allem nicht die Betreiber von kleinen Bühnen. In Realität hingegen gibt es mehrere Punkte, die zu Ungunsten der Veranstalter existieren und von der Veranstaltung von Konzerten abschrecken: (1)GEMA-Gebühren müssen per Vorkasse bezahlt werden - ohne dass dem Veranstalter klar ist, wie viel er überhaupt einnehmen wird, muss er dies bereits zahlen, d.h. unter Umständen (z.B. bei unerwartet wenigen Besuchern) macht er ein Minusgeschäft. (2)Die Gebühren werden nicht etwa nach Anzahl der Zuschauer bzw. den Einnahmen durch Kartenverkauf o.ä. berechnet (was ja auch erst im Nachhinein möglich wäre, siehe (1) ), sondern nach Größe des Veranstaltungsortes und Preis der Eintrittskarten. So zahlt ein Veranstalter mit einer großen Halle aber nur 5 Zuschauern mit einem Eintrittspreis von je 10 Euro (=Einnahmen 50€) mehr Gebühren als einer mit einer halb so großen Halle aber 50 Zuschauern mit einem Eintrittspreis von 5 Euro (=Einnahmen 250€). - Undzwar unabhängig davon, wie viele GEMA-gemeldete Songs gespielt wurden! (3)Der Veranstalter zahlt nicht nur die Gage des Künstlers, sondern zusätzlich die GEMA-Gebühren für selbigen, obwohl dieser lediglich seine eigenen Songs spielt (s.o. "Freiheit des eigenen Werkes"). Das schreckt ab, weshalb viele Veranstalter nur GEMA-freie Künstler einladen oder die Künstler ihre Gebühr selbst zahlen lassen. (s.o.) Dies kann nicht im Sinne der GEMA sein! (4)Der Veranstalter ist in der Beweispflicht, dass er keine GEMA-gemeldete Musik gespielt hat. Also auch wenn er nur GEMA-freie Künstler auftreten lässt, muss er bei der GEMA anmelden, dass er diese Nicht-Mitglieder der Gesellschaft eingeladen hat und keine GEMA-Mitglieder. Die Unschuldsvermutung wird also aufgehoben und im Zweifel angenommen, er habe GEMA-Musik gespielt ohne diese anzumelden - woraufhin er mit einer 100-prozentigen Strafe zu rechnen hat. Diese 3 Bedingungen sollten geändert werden: (1) Keine Vorkasse sondern nachträgliche Bezahlung (2) Berechnung nach Einnahmen durch Eintrittsgelder (3) Freiheit des eigenen Werkes (s.o.) (4) Nachweispflicht auf Seiten der GEMA


Unter Umständen auszuarbeitende Punkte

Diese Punkte sind noch nicht ausgearbeitet und benötigen aufgrund der fehlenden Transparenz der GEMA noch Recherchearbeit:

Müssen Internetportale, die Musik verkaufen (wie iTunes), GEMA-Gebühren zahlen? - Falls ja, warum? Sie sorgen für den Erwerb der Künstler! - Müssen CD-Läden Gebühren zahlen?

Nach welchem Kriterium sind die GEMA-bezirke aufgeteilt? Ist dieses Verfahren gerecht z.B. gegenüber Künstlern, die im "Grenzgebiet" zwischen mehreren Bezirken leben?

Wie wird der höhere Gebührensatz für Künstler erklärt, die ein Album produziert haben? Sind albenlose Künstler per se anspruchsloser? Wie hoch fällt der Unterschied aus?

Gibt es eine Staffelung der Einnahmen je nach dem, wie viele Songs man angemeldet hat? Hat ein Künstler mit einem einzigen, aber guten Song weniger Gebühr pro gespieltem Song verdient als ein Künstler mit 100 schlechten Songs?