Diskussion:Kommunalpiraten-SVAT

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anschreiben an Piratenfraktionen und Einzelabgeordnete kommunaler Parlamente

Das Thema Nebeneinkünfte ist in aller Munde, nach dem sich Abgeordnete der bestehenen Piratenfraktionen in den Landtagen und die Kandidaten bzw. Bewerber für Kandidaturen zu Bundes- und Landtagswahlen zur Transparenz der Nebeneinkünfte in der Erklärung https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/SelbstverpflichtungNebeneinkuenfte verpflichtet haben, ohne dass hierzu eine gesetzliche Regelung besteht, die dies erfordert, haben sich einige Piraten aus den Kommunalparlamenten Gedanken gemacht, wie wir dies auf uns anwenden können.

Die finanzielle Abhängigkeit der Verordneten und Abgeordneten der kommunalen Parlamente ist nicht mit der der Landtags- und Bundestagsabgeordneten gleichzusetzen, die für Halbtags- bzw. Volltagstätigkeit eine Entschädigung und entsprechende Zuwendungen erhalten. In einem Feierabendparlament spielen die Einkünfte aus der Tätigkeit in der Kommune eher eine untergeordnete Rolle, da sind es eher die "Nebeneinkünfte", mit denen der Lebensunterhalt bestritten wird. Dennoch wirkt sich unsere unselbständige und selbständige Beschäftigung auf unsere kommunale politische Arbeit aus, ohne dass es uns unbedingt bewusst wird. Die Angabe der Branche, in der man tätig ist und die Einordnung seines Einkommens in ein Stufenmodell können die notwendige Transparenz schaffen, um diese Einflüsse einschätzbar zu halten, für uns selbst und auch für Wähler und Piraten.

Lobbyismus ist nicht unbedingt negativ zu klassifizieren, gerade wenn wir in Vereinen, Organisationen und Verbänden tätig sind, die unseren programmatischen Forderungen nahestehen, hilft uns dies bei der politischen Umsetzung auf der kommunalen Ebene, sie üben nach unserer Ansicht positiven Einfluss auf unsere Tätigkeit aus. Oftmals ist es einem selbst nicht bewusst, welche Verbindungen die eigene politische Meinung beeinflussen, daher ist eine Einschätzung von außen auch durchaus hilfreich. Die Angabe in welchen Organisationen man vergütete Positionen oder Funktionen einnimmt, sollte daher ebenfalls zu der Transparenz über die Einkünfte gehören.

Mit Mandatsübernahme, oftmals auch schon im Rahmen von Kandidaturen und Bewerbungen, wird das Interesse an Personen und ihren Ansichten geweckt. Wir werden nicht nur zur Teilnahme an Veranstaltungen eingeladen, sondern auch gebeten, unsere Ansichten auf einem Podium, im Rahmen eines Interviews, bei einem Workshop, einer Konferenz oder ähnliches zu äußern. Soweit wir hierzu eine Entschädigung erhalten, gehört auch dies zur Transparenz über die Einkünfte

Der Entwurf zu einer Selbstverpflichtung auf kommunaler Ebene findet ihr unter https://wiki.piratenpartei.de/Kommunalpiraten-SVAT im Wiki. Zunächst wird die Idee erläutert und die Gedanken, die wir uns bei für die Umsetzung gemacht haben, wir haben einige Beispiele aufgelistet, bevor wir den Entwurf für die Erklärung dargestellt haben. Hierzu bitten wir euch um Rückäußerung, per Mail, auf der Diskussionsseite oder im Pad http://piratenpad.de/T5tBF7Wdj9. Noch ist die Wiki-Seite mit einem Balken versehen, dass es sich um einen Entwurf handelt, aber wir möchten die Erklärung in einer guten Woche am 30./31.10.2012 freischalten. Bitte macht mit, gebt Anregungen zu Verbesserungen.

Abschließend möchte ich Sascha aus NRW, Michael Büker und Andreas Gerhold aus Hamburg für die Mithilfe am Entwurf danken, wie auch Claudius Holler aus Hamburg, er hat uns erst auf die Idee einer eigenen Selbstverpflichtung gebracht. Miriam 20:28, 20. Okt. 2012 (CEST)

1. Transparente Veröffentlichung aller (Neben-)Einkünfte als Abgeordneter/Verordneter

[...] Als Mitglieder oder mögliche Mitglieder einer Piratenfraktion verpflichten sie sich, sämtliche Einkünfte und Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit ab ..... (?) und unselbständiger Tätigkeit ab 2000,00 Euro brutto auf einer zentralen Seite des Internetauftritts der jeweiligen Fraktion zu veröffentlichen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Abgeordnetentätigkeit für die gesamte Amtszeit. Die Angabe erfolgt so genau und zweckmäßig wie möglich - mindestens jedoch gerundet auf Hundert. Die Aktualisierung erfolgt mindestens halbjährlich, jeweils spätestens bis zum 1. August (für Januar-Juni) und bis zum 1. Februar (für Juli-Dezember). Dies beinhaltet auch die Nennung von Auftraggebern und deren Branchen. Weiterhin geben die Zeichnenden ihre Einkünfte aus Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld mindestens im gleichen Rhythmus an.

Die Grenze 2000,00 € brutto finde ich zu niedrig.

Die Grenze ist für die unselbstständige, regelmäßige Tätigkeit gedacht, die aus einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro erzielten Nettoeinkünfte sind nicht geeignet, ein gesondertes Maß an Beeinflussung zu hinterlegen. Die Angabe der Branche in der man tätig ist, ist für alle bindend, daraus kann man Interessenkonflikte erkennen, eine niedrigere Grenze würde Einblicke auf die soziale Situation des Abgeordneten oder Verordneten geben,die nicht wünschenswert ist. Mir ist die Grenze für ein regelmäßiges Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit eigentlich noch zu hoch.

  • Uns ist sie immer noch viel zu niedrig. Der Vorschlag der Kategorien war sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer gedacht. Die Grenzen sollten sich für Selbstständige und nicht Selbstständige nicht unterscheiden. Andreas Gerhold und emtiu
    • Sorry Denkblockade, wir wollen das Gleiche - ich ändere es ;-) Miriam 19:51, 12. Okt. 2012 (CEST)

Es muss auch beachtet werden, dass in vielen Arbeitsverträgen eine Stillschweigensklausel bezüglich der Höhe des Gehalts enthalten ist. Dann darf eine solche Auskunft nicht gegeben werden.

ergänzt bei unselbständiger und selbständiger Tätigkeit und Formulierungen angepasst.

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

.. können sehr unregelmäßig sein, so dass halbjährliche Auskünfte nicht unbedingt aussagekräftig sind oder womöglich Rückschlüsse auf den Umfang bestimmter Aufträge zulassen könnte.

  • Vorschlag: Angabe eines Jahreseinkommens, jeweils für das vergangene Kalenderjahr in Kategorien, z.B.:
    • A: Unter 60.000,00 € p.A.
    • B: 60. - 120.000,00 € p.A.
    • C: 120.- 180.000,00 € p.A.
    • usw.

Vorschlag wurde übernommen und Formulierungen angepasst.

Selbstständigen ist es M.E. nicht zuzumuten ihre Auftraggeber vollständig offenzulegen

... Ev. ist es auch rechtlich nicht immer zulässig, z.B. bei Anwälten.

Die Angabe von Arbeit- oder Auftraggeber ist eigentlich nicht gewünscht, nur die Angabe der Branche, in der die unselbständige und selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Text darauf abgestellt, eine Formulierung hatte ich tatsächlich übersehen.

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder

....sollten zwar bekanntgegeben werden, sind aber nicht wie im Text behauptet ein Indikator für die Aktivität eines Abgeordneten. So können Abgeordnete Aufgaben für die Fraktion übernehmen und weniger Ausschüsse übernehmen.

Der entsprechende Satz wurde gestrichen.

Gesonderte Nebeneinkünfte

Gesondert angegeben sollten M.E. allerdings Nebeneinkünfte, die im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit stehen, also wie beschrieben, Honorare für Auftritte bei Podiumsdiskussion, Vorträge, TV-Auftritte, und Entgelte aus Aufsichtsrats- oder Vorstandstätigkeit für Unternehmen und Interessenvertretungen.

Das ist tatsächlich nicht genügend zum Ausdruck gekommen, daher die Erklärung dahingehend überarbeitet, dass diese Art von Einkünften und Nebeneinkünften das Hauptanliegen der Erklärung sind.

Selbstverpflichtung

Ergänzend schlage ich vor eine Selbstverpflichtung aufzunehmen an Beratungen und Abstimmungen, die in Zusammenhang zur eigenen selbstständigen Tätigkeit, dem Arbeitgeber oder zu o.g. genannten Tätigkeiten stehen nicht teilzunehmen, sofern die nicht sowieso gesetzlich geregelt ist.

Ausschussberatungen sind im Punkt 3 bereits enthalten, Abstimmungen im Punkt 3 entsprechend ergänzt.


Andreas Gerhold 14:46, 12. Okt. 2012 (CEST) und @emtiu

Beantwortung durch: Monika Belz 16:15, 12. Okt. 2012 (CEST)