Diskussion:Bundessatzung/Änderungsanträge/Bundesparteitag 2007
weitere Satzungsänderungen
§1 - Name der Landesverbände
- ich kann nur noch einmal betonen, dass ich eine diesbezügliche Satzungsänderung nicht für notwendig halte, da imho kein Konflikt mit dem PartG vorliegt. in dieser Hinsicht fühle ich mich durch die namen vieler Landesverbände der "etablierten" Parteien sowie dem schreiben des Bundeswahlleiters bestätigt, dass keine Anmerkung zu diesem Thema macht.--Pdg 01:00, 26. Feb 2007 (UTC)
- Ich habe deine Meinung zu diesem Thema zu Kenntnis genommen, kann sie nachvollziehen und habe auch versucht dem durch meine Wortwahl (möglicherweise) und das einsortieren unter nicht juristisch notwendigen Anträgen Rechnung zu tragen, ich bin aber trotzdem der Meinung, dass es besser ist sich 100% dran zu halten als Raum für Unsicherheiten zu lassen. Ich würde vorschlagen wir warten einfach die Abstimmung beim Parteitag ab. -- Hoshpak 21:14, 8. Mär 2007 (UTC)
- es steht dir (wie jedem anderen auch) natürlich frei, einen entsprechenden Antrag an den Bundesparteitag zu stellen. da du dich offensichtlich mit der Satzung befasst hast, weißt du sicher auch, dass dein Antrag den Bundesvorstand vier Wochen vor dem BPT in Schriftform erreichen muss (vgl. hierzu §12 Abs. 2 und das neuste Protokoll des BV). dies sei für alle anderen mitlesenden aber nochmal erwähnt. inhaltlich halte ich deine Begründungsformulierungen zwar immer noch für irreführend und eine Änderung für unnötig und potentiell kontraproduktiv (designen und drucken neuer Flyer und anderen offiziellen Materials inkl. Website für die LV, abgesehen von der notwendigen Satzungsänderung), aber natürlich kann und will ich damit keiner Entscheidung durch den einzig berechtigten BPT vorgreifen. vielleicht könnten wir uns aber dennoch hier oder privat über mögliche vor- und nachteile unterhalten?--Pdg 21:43, 9. Mär 2007 (UTC)
- Ich halte das eigentlich für eine rein formale Sache, der einzige Aufwand, der sich ergeben könnte ist die Änderung einer oder mehrerer Landessatzungen. Auf Material wie Flyer oder ähnliches dürfte das keinen Einfluss haben, hierzu § 4 Absatz 2 des PartG: Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig. In der allgemeinen Werbung und in der Wahlwerbung kann der Zusatz weggelassen werden.Also sehe ich da keine Probleme, zumal wir damit eine Unsicherheit für die Landesverbände beseitigen (z.B. Bayern ist zum PartG konform, aber nicht zur Bundessatzung.). Sollte das Thema noch weitere Aspekte haben, die du gerne diskutieren möchtest können wir das gerne jederzeit tun. --Hoshpak
- du hast recht, hatte den passus mit der allgemeinen werbung vergessen. letztendlich wird es wohl tatsächlich nur nötig sein, die berliner und hessischen satzugen zu ändern (die bayerische satzung ist imho auch mit der bundessatzung konform, aber das ist dann auch egal^^). da die satzungen nach der revision der bundessatzung eh angepasst werden müssen (dazu besteht dann allerdings keine hektik), macht das dann auch keinen unterschied mehr. somit habe ich noch weniger grund, deinem antrag zu widersprechen, sondern unterstütze ihn in so weit, als dass er keinen mehraufwand erzeugt und den lv gleichzeitig sicherheit in diesem punkt vermittelt.--Pdg 22:48, 9. Mär 2007 (UTC)
- stimme pdg zu: du kannst den antrag naruerlich stellen aber die begruendung ist moeglicherweise etwas komisch :) -- mauk 01:35, 10. Mär 2007 (UTC)
- Ich halte das eigentlich für eine rein formale Sache, der einzige Aufwand, der sich ergeben könnte ist die Änderung einer oder mehrerer Landessatzungen. Auf Material wie Flyer oder ähnliches dürfte das keinen Einfluss haben, hierzu § 4 Absatz 2 des PartG: Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig. In der allgemeinen Werbung und in der Wahlwerbung kann der Zusatz weggelassen werden.Also sehe ich da keine Probleme, zumal wir damit eine Unsicherheit für die Landesverbände beseitigen (z.B. Bayern ist zum PartG konform, aber nicht zur Bundessatzung.). Sollte das Thema noch weitere Aspekte haben, die du gerne diskutieren möchtest können wir das gerne jederzeit tun. --Hoshpak
- es steht dir (wie jedem anderen auch) natürlich frei, einen entsprechenden Antrag an den Bundesparteitag zu stellen. da du dich offensichtlich mit der Satzung befasst hast, weißt du sicher auch, dass dein Antrag den Bundesvorstand vier Wochen vor dem BPT in Schriftform erreichen muss (vgl. hierzu §12 Abs. 2 und das neuste Protokoll des BV). dies sei für alle anderen mitlesenden aber nochmal erwähnt. inhaltlich halte ich deine Begründungsformulierungen zwar immer noch für irreführend und eine Änderung für unnötig und potentiell kontraproduktiv (designen und drucken neuer Flyer und anderen offiziellen Materials inkl. Website für die LV, abgesehen von der notwendigen Satzungsänderung), aber natürlich kann und will ich damit keiner Entscheidung durch den einzig berechtigten BPT vorgreifen. vielleicht könnten wir uns aber dennoch hier oder privat über mögliche vor- und nachteile unterhalten?--Pdg 21:43, 9. Mär 2007 (UTC)
- Ich habe deine Meinung zu diesem Thema zu Kenntnis genommen, kann sie nachvollziehen und habe auch versucht dem durch meine Wortwahl (möglicherweise) und das einsortieren unter nicht juristisch notwendigen Anträgen Rechnung zu tragen, ich bin aber trotzdem der Meinung, dass es besser ist sich 100% dran zu halten als Raum für Unsicherheiten zu lassen. Ich würde vorschlagen wir warten einfach die Abstimmung beim Parteitag ab. -- Hoshpak 21:14, 8. Mär 2007 (UTC)
§ 2 - Mitgliedschaft
- Ist Scientology eine Kirche? Laut Wikipedia ist eine Kirche eine christliche Religionsgemeinschaft. Und da Scientology in Deutschland keine anerkannte Religion ist, würde ich "Scientology" ohne den Zusatz "Kirche" oder "die Glaubensgemeinschaft Scientology" bevorzugen. --Blar 15:03, 18. Feb 2007 (UTC)
- Der Verfassungsschutz benutzt den Terminus "Scientologie-Organisation". Ich denke, wir sollten die Satzung entsprechend anpassen.--Pdg 15:00, 18. Feb 2007 (UTC)
- Haben die Scientologen eine exklusive Erwähnung verdient? inkorrupt
- Hast du den entsprechenden Abschnitt der Satzung gelesen? Scientology ist nur als Beispiel aufgeführt. Genau heißt es dort:
- Haben die Scientologen eine exklusive Erwähnung verdient? inkorrupt
- Der Verfassungsschutz benutzt den Terminus "Scientologie-Organisation". Ich denke, wir sollten die Satzung entsprechend anpassen.--Pdg 15:00, 18. Feb 2007 (UTC)
(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, wie z.B. die Scientology-Kirche, ist nicht zulässig.
- --Jamasi 00:14, 22. Feb 2007 (UTC)
- Moin. Es sollte mit aufgenommen werden - auch um die Arbeit der LV zu erleichtern - dass ein Status "angeschlossenes" Mitglied (ohne Stimmrecht) möglich ist. Weiterführend dem entsprechend bei den Mitgliedsbeiträgen hierfür bzw. generell ganz oder teilweise erlassen bzw. gestundet werden kann (dies auch im Einzelfall auf Antrag bei allen Mitgliedern?), auch entsprechend in den LV eigene LV-Beiträge möglich sind bzw. ermöglicht werden sollten. blatze 10:22, 20. Feb 2007 (UTC)
ERGÄNZUNG: Ich schlage vor, den Punkt so zu ergänzen, dass die Mitgliedschaft in einer anderen Partei dem Landesvorstand mitzuteilen ist. --Bernd 17:11, 6. Apr 2007 (CEST)
§ 9 - Organe der Bundespartei
Schriftlich vs email
- meinst du zusätzlich oder so, dass auf fax bzw brief verzichtet werden kann? in dem fall hielte ich es für höchst problematisch. technische unwägbarkeiten (heute sind mir allein 2 emails verloren gegangen, emailaddressen werden aufgegeben etc) sprechen dagegen. und allgemein wollen wir ja auch die involvieren, die (zb aus altersgründen) dem netz (noch) fernstehen. hinzu kommt der motivationsfaktor: ich kann mir gut vorstellen, dass man eher zu einem parteitag erscheint, wenn man materiell (also per brief oder fax) eingeladen wird. dem wichtigen eregnis parteitag sollte auch eine entsprechende form zugebilligt werden.--Pdg 23:10, 9. Mär 2007 (UTC)
- "...enthalten", meint nicht streichen anderer Bestandteile.--Nimix 23:11, 9. Mär 2007 (UTC)
- nein, aber wenn du schreibst "Fax oder eMail genügt", so enthält die formulierung ja deine forderung und gleichzeitig wird die möglichkeit gegeben, nur per mail einzuladen, was ich eben ablehne. selbst wenn genau geregelt werden würde, dass ein pirat selbst entscheiden und anzeigen kann, dass er nur per mail benachrichtigt werden will (und das müsste sehr genau geschehen: wer ist verantwortlich für die bürokratie? geschieht dies einmalig bis auf widerruf oder jedesmal neu? etc), um zb eine geldersparnis an druck- und portokosten zu erreichen, hielte ich das verfahren für nicht sicher genug, um obige gründe zu entkräften.--Pdg 00:14, 10. Mär 2007 (UTC)
- "...enthalten", meint nicht streichen anderer Bestandteile.--Nimix 23:11, 9. Mär 2007 (UTC)
- Das Problem ist gerade akut. Daher. Es besteht keine allgemeingültige Verständlichkeit. Die bestehende Satzung wird momentan so ausgelegt, das emails ohnehin schon erlaubt sind. Wenn du also eine explizite postalische Form willst, musst du die Satzung ändern. Die technischen und innvolvierenden Argumente sind bekannt. Dennoch besteht das Problem der tatsächlichen Umsetzung, in einer Freizeitpartei. Verantwortlich ist der GS.--Nimix 08:59, 10. Mär 2007 (UTC)
- einer interpretation der satzung, dass eine email-einladung allein (!) ausreicht, kann ich keinesfalls zustimmen. die aussage "schriftlich" in kombination mit dem abschwächenden "Fax genügt" heißt für mich klar, dass eine schriftlich-postalisch-briefliche einladung als regel verstanden wird. zur vorbereitenden ankündigung kann jedes medium genutzt werden, was uns zur verfügung steht, eine einladung per brief (und für eine minderheit per fax) ist davon unabhängig und imho alternativlos.--Pdg 10:09, 10. Mär 2007 (UTC)
- Es ist eigentlich selbstverständlich, dass gerade nun die Einladungen zur Vollversammlung schriftlich erfolgen sollten, erfolgen müssen. Wer sagt, dass die ursprünglich angegebenen Emailanschriften noch aktuell sind? Viele ändern oftmals wegen Spam usw. ihre Accounts und Alias. Wie viele Emailadressen stimmen noch, sind noch aktuell? Ich habe beispielsweise meine längst geändert - ist meine neue wie angegeben auch als solche gespeichert - oder bekomme ich deswegen keine Einladung? Dann könnte ich theoretisch wegen nicht erfolgter Einladung bzw. Info die Rechtmäßigkeit der kommenden Wahlen zumindest anzweifeln bzw. dagegen angehen - oder? Die kommende Vollversammlung ist viel zu wichtig, um diese per Email anzuwickeln geschweigen denn anzugehen. Im Grunde ist es auch deswegen fraglich, ob eine Rundmail der Angemessenheit bzw. Wichtigkeit dieser Vollversammlung überhaupt genügt. Es sollte gerade jetzt und in diesem speziellen Fall selbstverständlich schriftliche Einladungen bzw. Beanchrichtigungen geben! Ebenso selbstverständlich auch nur an "wahlberechtigte" Mitglieder - also jene, welche Aufgrund ihrer erfolgten Beitragszahlung legitimiert sind. (Anzumerken hierzu ist: Wohl sind bisher keine "Mahnungen" rausgegangen - oder?) Alles andere macht keinerlei Sinn. Im Übrigen erfolgen derart wichtige Mitteilungen auch bei anderen Parteien üblicherweise in Schriftform. Es ist wie gesagt viel zu wichtig, als dass hier irgendwelche Experimente anzusetzen sind - schriftliche Einladungen ist die einzig wirklich richtige Lösung, alles andere ist mehr als nur rechtlich bedenklich! blatze 09:13, 10. Mär 2007 (UTC)
- das in einem solchen ausschließlichen email-einladungsfall zumindest innerparteilich gegen die rechtmäßigkeit eines parteitags vorgegangen werden kann, sehe ich ebenfalls, von möglichen extra-parteilichen juristischen ansprüchen abgesehen. das nur "wahlberechtigte" eingeladen werden sollen, halte ich für nicht zulässig, einmal da $4 Abs. 2 Satz 1 allen piraten die teilnahme als recht zusagt. das aktive wahlrecht ist gesondert geregelt in § 4 Abs. 4, wo durch die fristregelung ausserdem ein zeitfenster geschaffen wird, dass in kombination mit der einladungsfrist zu einem parteitag dafür sorgen könnte, dass jemand noch fristgerecht bezahlt, aber (bereits vorher) keine einladung erhalten hat. das gewichtigste argument allerdings ist § 4 Abs. 1 Satz 3, dass allen piraten passives wahlrecht garantiert und somit eine einladung an alle piraten nötig macht. rein politische fragen nach der gleichbehandlung, motivation und integration von möglichst vielen piraten lasse ich einmal ganz weg.--Pdg 10:09, 10. Mär 2007 (UTC)
- Ja, richtig. Aus dem ist allerdings ebenfalls zu folgern, dass wegen den bevorstehenden Abstimmungen aber eben auch die 3-Monatsfrist - also die Legitimiation zur Wahlberechtigung durch gezahlte Beiträge - geprüft und eingehalten wird. Es muss also beim einzelnen die Wahlberechtigung geprüft und festgestellt sein, sonst kann auch angezweifelt werden. blatze 10:15, 10. Mär 2007 (UTC)
- genau zu solchen vorbedingungen habe ich gerade hier einen abschnitt eingefügt. da wir allerdings jeden piraten integrieren möchten (und offen gesprochen auch jeden euro gebrauchen können) wird es wohl die möglichkeit geben, noch vor beginn des offiziellen parteitags direkt und bar beim schatzmeister seinen mitgliedsbeitrag zu leisten, so dass zumindest diejenigen, die kommen, auch abstimmen können. da brauchen wir nicht katholischer als der papst sein, das gibt die satzung imho so her.--Pdg 10:25, 10. Mär 2007 (UTC)
- also ums nochmal zu sagen. Schriftlich enthält "Email". Nur Wahlberechtigte einzuladen wäre rechtswidrig. Und ich bin nicht für eine Emaileinladung sondern gegen diese. Nur muss ein Verständnis dafür erzeugt werden, was unsere Satzung ohnehin schon zulassen könnte.--Nimix 10:22, 10. Mär 2007 (UTC)
- um den Kern der Satzungsänderung nocheinmal anzuschneiden. Es wäre nett, wenn überhaupt ersteinmal eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Emails per vorliegender Satzung begonnen werden könnte. Der Antrag könnte dann verändert werden.--Nimix 10:31, 10. Mär 2007 (UTC)
- um meine position noch einmal klarzustellen: nach aktueller satzung reicht eine email-einladung nicht aus und die formulierung hierzu ist hinreichend klar. desweiteren bin ich dagegen, die satzung in einer weise zu verändern, die eine schriftlich-postalisch-papierne einladung (postkarte, brief, fax etc) nicht zwingend macht. diskutieren kann man das gerne, hier oder ausgelagert.--Pdg 12:09, 10. Mär 2007 (UTC)
- ok, wird hierher umgelagert. Im Prinzip vertrete ich die selbe Meinung wie du selbst. Der Punkt ist das "schriftlich" auch Emails enthält (nach dem BGB Schriftform). Da aber in der bestehenden Satzung in Klammern angefügt wird, dass "Fax ausreichend" sei, wird meiner Meinung die vorherige Definition von Schriftform konkretisiert. Da Faxe in der Regel eine höherwertige Stellung als Email besitzen, kann nur Postalisch gemeint sein. Und die Intention einer Satzung wird im Rechtsfalle von Bedeutung sein. Vereinsatzungen werden daher häufig mit "Email ist erlaubt" o.ä. ergänzt. Da dies so nicht gegeben ist, sehe ich den postalischen Weg als Pflicht für die offizielle Einladung. Der Sinn der ganzen Aktion war eine Klärung dieser Frage. Wenn jemand helfen kann, die derzeitige Satzung dahingehend eindeutig zu definieren (Was ist erlaubt, Was nicht). Ich hätte da zwei offene Ohren. Allerdings möchte ich eine Textpassage o.ä. worauf ich mich berufen kann, den es gibt sehr verschiedene Rechtsauffassungen im Berliner Umfeld. Und meine Rechtskenntnisse sind bezgl. der Schriftform begrenzt. Der Kram muss bald raus.--Nimix 12:35, 10. Mär 2007 (UTC)--Nimix 12:35, 10. Mär 2007 (UTC)--Nimix 12:35, 10. Mär 2007 (UTC)
- um meine position noch einmal klarzustellen: nach aktueller satzung reicht eine email-einladung nicht aus und die formulierung hierzu ist hinreichend klar. desweiteren bin ich dagegen, die satzung in einer weise zu verändern, die eine schriftlich-postalisch-papierne einladung (postkarte, brief, fax etc) nicht zwingend macht. diskutieren kann man das gerne, hier oder ausgelagert.--Pdg 12:09, 10. Mär 2007 (UTC)
- so langsam erst verstehe ich, worum es überhaupt geht... warum stellst du einen (wenn auch nicht offiziellen) änderungsantrag, der das gegenteil von dem bewirken würde, was du willst, um eine diskussion anzuregen, die auch eine einfache "wie ist das zu verstehen, wir in berlin sind uns da net einig"-frage angestossen hätte? und mit welchen argumenten wird vertreten, besagte passage der satzung würde eine reine email-einladung zulassen? bzw. könntest du mir sagen, wer eine solche meinung vertritt, damit ich mich mit ihm direkt auseinandersetzen kann?--Pdg 15:53, 10. Mär 2007 (UTC)
Du must dich nur mit mir auseinandersetzen. Im Zweifelsfall werde ich für die Verfahrensweise verantwortlich sein. Mittlerweile scheint ein postalisches Vorgehen sichergestellt zu sein. Mein erster Antrag sollte lediglich auf die gewisse juristische Uneindeutigkeit dieses Absatzes hinweisen und eine klarere Regelung herbeiführen. Etwa in Form "postalisch". Argument der "Email-Fans" ist die Bedeutung von "schriftlich" im BGB. Schriftlich ist auch eine Email. Eindeutige Antworten konnte auf die daraus entstehenden Fragen, bisher nicht erzielt werden. Daher hier und so. ;)--Nimix 10:33, 11. Mär 2007 (UTC)
- na wenn das so ist, dass du die sache in die hand nimmst, ists doch kein problem.^^ du entscheidest auf papiernde form und gut ist. offensichtlich war es auch immer so gewollt vom BV. darüberhinaus findet sich im BGB vor allem eine vorschrift bezüglich rechtswirksamer elektronischer form, die nur mit digitaler signatur eine "schriftliche" (sic!) ersetzen kann. ich fühle mich somit darin bestätigt, unter schriftlich zuerst "papiern" zu verstehen. welche bgb-grundlage wird denn dagegen angeführt?--Pdg 11:46, 11. Mär 2007 (UTC)
- Für den Parteitag beantrage ich als TOP: Abstimmung darüber, ob der Begriff "schriftlich" in der Satzung auch als "email" auszulegen ist. --Bernd 17:13, 6. Apr 2007 (CEST)
Vorschlag zu Satzungsänderungen bei Vorstandsämtern
Habe hier eine Seite zu entsprechenden Vorschlägen für a) Satzungsänderungen und daneben auch b) einen Verhaltenskodex für Amtsträger notiert: Parteiämter Satzung / Kodex. --Bernd 18:49, 6. Apr 2007 (CEST)