Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 101
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Antragstitel
Schutz vor Verkehrs- und Industrielärmemmissionen Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 (an geeigneter Stelle im Themenfeld Umwelt) folgendes zum Thema Lärmemmissionen einzufügen:
Das Bauplanungsrecht soll so verändert werden, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtender Teil des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden. Lärmemmissionen sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen.
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemmissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten, unabhängig von Mindestbelastungs-Grenzwerten. Die on- und offline Darstellung der Emmissionsbelastung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Lärmquellen sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen. Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, ihre individuelle Belastungen schnell und unkompliziert zu erfahren. Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert werden. Die Piraten unterstützen die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden soll, müssen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können – z.B. zur Orientierung für Wohn- und Arbeitsorte, Kitas und Schulen.
Die Piratenpartei Deutschland fordert, dass Belastungen durch den Betrieb von Flughäfen und Fluglandeplätzen so gering wie möglich gehalten werden. Ihr Betrieb verursacht erhebliche, weit über den Flughafenbereich hinausgehende, Lärm- und Feinstaubemmissionen und stellt, bei allen Vorteilen für Wirtschaftsentwicklung und Mobilität, eine erhebliche Belastung für die Gesundheit der im Umfeld lebenden Menschen sowie der Umwelt dar. Betriebskonzepte sollen so optimiert werden, das die Anzahl der betroffenen Anwohner so klein wie möglich ausfällt. Die aktuell gängige Praxis von Politik, Planungsbehörden und Flughafenbetreibern, die Belastungen durch Fluglärm breit zu streuen, um den Anspruch auf Schutzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten, muss beendet werden. Nachtflugverbot ist aktiver Schallschutz. Daher fordert die Piratenpartei Deutschland ein bundesweites Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr für Flughäfen in besiedelten Gebieten.
Die Piratenpartei Deutschland fordert ein bundesweites Programm zum "Schutz vor Schienenlärm", um eine deutliche Absenkung der Lärmpegel zu erreichen. Ziel dieses Programms soll die flächendeckende Modernisierung der Schienen- und Wagensysteme sein. Bis zur Umsetzung sind auf nicht modernisierten Strecken Fahrgeschwindigkeiten und Tonnage in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr zu reduzieren. Ein Stichtag soll definiert werden, ab dem veraltete Wagentechnik nicht mehr eingesetzt werden darf. Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus ein – durch den der relevante Beurteilungspegel beim Schienenverkehr fünf Dezibel niedriger angesetzt wird als beim Straßenverkehr.
Die Piratenpartei Deutschland misst dem Schutz vor Straßenlärm eine besondere Bedeutung zu, da Lärmemmissionen durch den Straßenverkehr nahezu flächendeckend vorhanden sind und Deutschland als Transitland zwischen Nord- und Süd-, sowie Ost- und Westeuropa vom stetig zunehmenden LKW-Verkehr besonders betroffen ist. Die Piratenpartei fordert, dass nicht nur bei Neubau von Straßen, sondern ebenso bei Umbau oder Nutzungsänderung ein Recht auf Schallschutz vor Straßenlärm entsteht. Das Recht auf Schallschutzmaßnhamen soll auch dann entstehen, wenn die durchschnittliche Lärmemmission um drei Dezibel steigt – z.B. durch Sanierung oder Erweiterung. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, Lärmemissionen durch Straßenlärm vorrangig durch aktiven Schallschutz zu vermindern – durch Instrumente wie intelligente Leitsysteme, zeitliche Beschränkung von Geschwindigkeiten, Entwicklung und Förderung geräuscharmer Fahrzeuge und Fahrbahnbeläge, Park/Ride Systeme und Ortsumfahrungen. Zum Schutz vor nächtlichem Straßenlärm sollen im Bereich von geschlossen Ortschaften in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Lastkraftwagen abgesenkt werden. Als Richtwert soll innerorts eine Geschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen und Bundesstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen sowie 30 km/h auf sonstigen Straßen gelten.
Antragsbegründung
Emmissionsschutz ist, gerade in dicht besiedelten Gebieten ein zunehmend wichtiger Teil der Umweltpolitik. Schutz vor Verkehrslärm spielt eine immer wichtigere Rolle in der Bevölkerung – dies haben in den letzten Jahren nicht zuletzt die Auseinandersetzungen um große Infastrukturprojekte gezeigt. Als Beispiele seien hier die Flughäfen Berlin-Brandenburg, München und Frankfurt, die Autobahn A100 in Berlin oder die Diskussion um Stuttgart21 und den Zustand der Bahnverbindung Berlin-Frankfurt/Oder genannt. Die Piratenpartei benötigt zur Bundestagswahl Antworten auf die drängensten Fragen aus diesem Bereich. Daher werden in diesem Wahlprogrammantrag die wichtigsten Probleme kurz angerissen und konkrete Forderungen und Lösungsansätze skizziert. LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
11.11.2012 |
Anregungen
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„Das Bauplanungsrecht soll so verändert werden, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtender Teil des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden.“
- Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gutachten von zugelassen Messstellen stet Bestandteil der Genehmigung. Bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG sind diese so zu betreiben, dass schädliche Immissionen vermieden werden. Konkretisiert wird dies durch die Immissionsrichtwerten der TA-Lärm.
- Pro Argument Kannstewissen
Die TA Lärm gilt u.a. nicht für Infrastrukturprojekte. Straße, Schiene, Flug sind damit von diesen Regelungen davon ausgenommen. Und genau solche Maßnahmen sollen zukünftig zwingend betrachtet werden, da sie die größten Quellen der Lärmbelastung darstellen.
„Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemmissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten“
- Unsinnig, Emissionen geben keine Auskunft über die Immissionen beim Bürger („Lärm der beim Bürger ankommt“) Ab welchen Schalldruckpegel soll die Angaben erfolgen? Wer soll die Messung durchführen? Bringt durch Summierung der Schalldruckpegel keinerlei Informationen über die Immissionen. Sinnvoller wäre eine, dass 16. BImSchV und TA-Lärm nicht mehr gesondert betrachtet werden. Soll heißen: Verkehrslärm wird nach 16.BImSchV bewertet, gewerbliche Anlagen werden z.B. nach TA-Lärm bewertet. Beides wird separat betrachtet, so dass die Werte jeweils ausgeschöpft werden können und bei Bürger Immissionen die die jeweiligen Grenz/bzw. Richtwerte überschreiten ankommen.
- Pro Argument Kannstewissen
Hier geht es ausschließlich um die Kartierung von Lärm. Grundlage ist die EU Richtline, siehe http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/200249EG.pdf
Aktuelle Kartierungen erfolgen nahezu ausschließlich auf Grundlage von Berechnungen. Die Umsetzung erfolgt in den Ländern sehr unterschiedlich, teilweise als PDF Datei auf örtlicher Ebene. Hier gilt es, eine ordentliche Darstellung mit einzelnen und Gesamtwerten zu erreichen, um für die Bürger überhaupt die Möglichkeit einer Einschätzung zu erreichen.
Ein gutes Beispiel für eine Kartierung ist die Stadt Dresden, siehe http://www.dresden.de/de/08/03/041/c_016.php
"Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert werden. Die Piraten unterstützen die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden soll, müssen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können – z.B. zur Orientierung für Wohn- und Arbeitsorte, Kitas und Schulen."
- Dies erschließt sich mich gar nicht. Jeder Bürger hat Anspruch auf Schutz vor Lärmimmissionen. Ein Anruf bei der zuständigen Immissiosschutzbehörde genügt und es wird ermittelt, ob geltendes Recht eingehalten ist. Es ist durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen (16.BImSchV, 32 BImSchV, TA-Lärm, AVV Baulärm etc.) nahezu vollständig der Bereich Lärm durch den Gesetzgeber abgedeckt.
- Pro Argument Kannstewissen
Leider besteht das Recht auf Schutz vor Lärm nicht. Drei Beispiele für viele hunderte andere:
- Bahnstrecke Berlin Cottbus. Diese wurde für ca. 130 Millionen Euro saniert. Nun dürfen Güterzüge nachts mit voller Beladung und vollem Tempo fahren. Die Lärmbelastung hat sich nachweisbar erhöht, teilweise mehr als verdoppelt. Ein Anspruch auf Lärmschutz besteht nicht, weil die Strecke saniert und nicht neu gebaut wurde. Der Schienenbonus tut sein übriges.
- Flughafen Frankfurt. Durch den Neubau der 4. Landebahn sind Gemeinden vom Fluglärm betroffen, bei denen vor 10, 20 oder 30 Jahren daran nicht zu denken war. Aufgrund der Mittelung der Belastungswerte fallen diese Orte weder in Tag noch in Nachtschutzzonen und haben damit keinen Anspruch auf Lärmschutz. Beispiel: Hasselroth im Main-Kinzig-Kreis, 50 km vom Flughafen entfernt.
- Militärischer Fluglärm Saarland.
"Emissionsschutz ist, gerade in dicht besiedelten Gebieten ein zunehmend wichtiger Teil der Umweltpolitik."
- Wenn dann Immissionsschutz (statt Emissionsschutz). Maßgeblich sind immer die Belastungen die ankommen.
- Pro Argument Kannstewissen
Wenn Lärm nicht entsteht, braucht auch nicht geschützt werden. Passiver Lärmschutz (z.B. Schallschutzfenster, Lärmschutzwände usw.) ist immer Einschränkung, Verminderung von Lebensqualität, Wertminderung usw.
Passiver Lärmschutz heisst ganz praktisch:
- in Wohnhäusern dürfen keine Fenster geöffnet werden. Die Häuser werden mit banalen Lüftern zwangsbelüftet. Wer mehr will muss selber zahlen. Die Nutzung von Gärten usw. wird mit einer Einmalzahlung abgegolten.
- Schulen in lärmbelasteten Bereichen werden z.b. akustisch von der Umgebung entkoppelt und damit auch von der Luftversorgung. Aus Sicherheitsgründen muss der CO2 Gehalt der Luft in den Klassenräumen überwacht werden, da ist eine Stunde auch schon mal nach 30 Minuten um. Pausen im Freien sind nicht zulässig.
Wer passiven Lärmschutz (beim Menschen) dem aktiven Lärmschutz (an der Quelle) bevorzugt sollte mal eine Nacht im Rheintal schlafen.
Zusammenfassend: Keine Weitere gesetzliche Regelungen notwendig.
- Pro Argument Kannstewissen
Das sieht zum Beispiel der Deutsche Ärztetag 2012 ganz anders. Er ruft die Bundesregierung zum sofortigen handeln auf. Siehe hier: http://115daet.baek.de/dev_baek_public/data/media/EVI81.pdf
Pro/Contra-Argument: ...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Spearmind 02:10, 3. Okt. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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