Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 101

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

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Pro/Contra-Argument: ...

„Das Bauplanungsrecht soll so verändert werden, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtender Teil des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden.“

  • Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gutachten von zugelassen Messstellen stet Bestandteil der Genehmigung. Bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG sind diese so zu betreiben, dass schädliche Immissionen vermieden werden. Konkretisiert wird dies durch die Immissionsrichtwerten der TA-Lärm.

Die TA Lärm gilt u.a. nicht für Infrastrukturprojekte. Straße, Schiene, Flug sind damit von diesen Regelungen davon ausgenommen. Und genau solche Maßnahmen sollen zukünftig zwingend betrachtet werden, da sie die größten Quellen der Lärmbelastung darstellen.

„Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemmissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten“

  • Unsinnig, Emissionen geben keine Auskunft über die Immissionen beim Bürger („Lärm der beim Bürger ankommt“) Ab welchen Schalldruckpegel soll die Angaben erfolgen? Wer soll die Messung durchführen? Bringt durch Summierung der Schalldruckpegel keinerlei Informationen über die Immissionen. Sinnvoller wäre eine, dass 16. BImSchV und TA-Lärm nicht mehr gesondert betrachtet werden. Soll heißen: Verkehrslärm wird nach 16.BImSchV bewertet, gewerbliche Anlagen werden z.B. nach TA-Lärm bewertet. Beides wird separat betrachtet, so dass die Werte jeweils ausgeschöpft werden können und bei Bürger Immissionen die die jeweiligen Grenz/bzw. Richtwerte überschreiten ankommen.

Hier geht es ausschließlich um die Kartierung von Lärm. Grundlage ist die EU Richtline, siehe http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/200249EG.pdf

Aktuelle Kartierungen erfolgen nahezu ausschließlich auf Grundlage von Berechnungen. Die Umsetzung erfolgt in den Ländern sehr unterschiedlich, teilweise als PDF Datei auf örtlicher Ebene. Hier gilt es, eine ordentliche Darstellung mit einzelnen und Gesamtwerten zu erreichen, um für die Bürger überhaupt die Möglichkeit einer Einschätzung zu erreichen.

Ein gutes Beispiel für eine Kartierung ist die Stadt Dresden, siehe http://www.dresden.de/de/08/03/041/c_016.php


"Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert werden. Die Piraten unterstützen die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden soll, müssen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können – z.B. zur Orientierung für Wohn- und Arbeitsorte, Kitas und Schulen."

  • Dies erschließt sich mich gar nicht. Jeder Bürger hat Anspruch auf Schutz vor Lärmimmissionen. Ein Anruf bei der zuständigen Immissiosschutzbehörde genügt und es wird ermittelt, ob geltendes Recht eingehalten ist. Es ist durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen (16.BImSchV, 32 BImSchV, TA-Lärm, AVV Baulärm etc.) nahezu vollständig der Bereich Lärm durch den Gesetzgeber abgedeckt.

Leider besteht das Recht auf Schutz vor Lärm nicht. Drei Beispiele für viele hunderte andere:

- Bahnstrecke Berlin Cottbus. Diese wurde für ca. 130 Millionen Euro saniert. Nun dürfen Güterzüge nachts mit voller Beladung und vollem Tempo fahren. Die Lärmbelastung hat sich nachweisbar erhöht, teilweise mehr als verdoppelt. Ein Anspruch auf Lärmschutz besteht nicht, weil die Strecke saniert und nicht neu gebaut wurde. Der Schienenbonus tut sein übriges.

- Flughafen Frankfurt. Durch den Neubau der 4. Landebahn sind Gemeinden vom Fluglärm betroffen, bei denen vor 10, 20 oder 30 Jahren daran nicht zu denken war. Aufgrund der Mittelung der Belastungswerte fallen diese Orte weder in Tag noch in Nachtschutzzonen und haben damit keinen Anspruch auf Lärmschutz. Beispiel: Hasselroth im Main-Kinzig-Kreis, 50 km vom Flughafen entfernt.

- Militärischer Fluglärm Saarland.

"Emissionsschutz ist, gerade in dicht besiedelten Gebieten ein zunehmend wichtiger Teil der Umweltpolitik."

  • Wenn dann Immissionsschutz (statt Emissionsschutz). Maßgeblich sind immer die Belastungen die ankommen.

Wenn Lärm nicht entsteht, braucht auch nicht geschützt werden. Passiver Lärmschutz (z.B. Schallschutzfenster, Lärmschutzwände usw.) ist immer Einschränkung, Verminderung von Lebensqualität, Wertminderung usw.

Passiver Lärmschutz heisst ganz praktisch:

- in Wohnhäusern dürfen keine Fenster geöffnet werden. Die Häuser werden mit banalen Lüftern zwangsbelüftet. Wer mehr will muss selber zahlen. Die Nutzung von Gärten usw. wird mit einer Einmalzahlung abgegolten.

- Schulen in lärmbelasteten Bereichen werden z.b. akustisch von der Umgebung entkoppelt und damit auch von der Luftversorgung. Aus Sicherheitsgründen muss der CO2 Gehalt der Luft in den Klassenräumen überwacht werden, da ist eine Stunde auch schon mal nach 30 Minuten um. Pausen im Freien sind nicht zulässig.

Wer passiven Lärmschutz (beim Menschen) dem aktiven Lärmschutz (an der Quelle) bevorzugt sollte mal eine Nacht im Rheintal schlafen.


Zusammenfassend: Keine Weitere gesetzliche Regelungen notwendig.

Das sieht zum Beispiel der Deutsche Ärztetag 2012 ganz anders. Er ruft die Bundesregierung zum sofortigen handeln auf. Siehe hier: http://115daet.baek.de/dev_baek_public/data/media/EVI81.pdf

Pro/Contra-Argument: ...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 02:10, 3. Okt. 2012 (CEST)
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Kabe
  2. xman

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...