Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Bundeseinheitlicher Branchenübergreifender Mindestlohn

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Antragsnummer

GP081

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Bundeseinheitlicher Branchenübergreifender Mindestlohn

Antragsteller

  • Gerwald Claus-Brunner

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Bundesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland möge für das neue Grundsatzprogramm folgenden Passus beschließen:

Die Piratenpartei Deutschland fordert einen Bundesweiten Branchenübergreifenden Mindestlohn der ausreichend ist mit einem Vollzeitarbeitsplatz seinen täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten ohne zusätzlich von Transferleistungen wie z.b. ergänzendes ALG2 zurückgreifen zu müssen.Der Mindestbedarf für das tägliche Leben ist durch die Pfändungsfreigrenze nach 850c Abs. 1 ZPO festzulegen. Ein Bruttostundenlohn in Höhe von 8€50cent erfüllt diese Forderung. Tarifliche Vereinbarungen deren Lohnabschlüsse über den Mindestlohn liegen sollen und können weiterhin abgeschlossen werden.

Begründung

Derzeit ist nach 850c Abs. 1 ZPO 930€ im Monat die Untergrenze für Pfändbares Einkommen. Das entspricht in etwa den 8,50€ Bruttostundenlohn den auch der DGB fordert. Derzeit werden durch 1€ jobs und ergänzendem ALG2 massenhaft Arbeitsstellen mit zu niedriegen Löhnen auch mit Steuergeldern gefördert und verzerrt den wettbewerb innerhalb der jeweiligen Branche zuungunsten der Betriebe die noch Tariflöhne zahlen.(GALAbau oder Malergewerbe). Auch muß hinsichtlich der Öffnung des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Osten darauf geachtet werden das in unserem Lande prekäre Arbeitsverhältnisse nicht weiter gefördert werden. Das vielzitierte Lohnabstandsgebot ist mit o.g. Mindestlohn auch voll erfüllt. Auch wenn wir ein BGE fordern und umsetzen so muß in diesem auch eine Mindestlohn festgelegt werden. Arbeiter mit Wohnsitz in BGE freien Wirtschaftsräumen die Arbeit im BGE Wirtschaftsraum suchen müssen auch ausreichend entlohnt werden um an ihrem Wohnsitz den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Länder mit Mindestlohnregelungen: Frankreich, Niederlande, USA

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