Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA3

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Änderungsantrag Nr.
S3
Beantragt von
Andi und Andreas Romeyke
Betrifft
Bundessatzung / §9b(2)
Beantragte Änderungen
Es wird beantragt in §9b(2) den Passus
Der Vorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail, Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein.
zu ersetzen durch:
Der Vorstand lädt die Mitglieder per Bekanntmachung auf der Webseite der Partei mindestens 6 Wochen vorher ein. Die Gebietsverbände sind dazu angehalten, die Einladung zusätzlich über die bei ihnen üblichen Wege zu verbreiten.
Begründung

Antrag von Andreas und Andi verschmolzen, der die Stimmen der Kritik aufnimmt. Gegenüber dem alten Antrag wurde der Satz "Die Gebietsverbände sind dazu angehalten, die Einladung zusätzlich über die bei ihnen üblichen Wege zu verbreiten." hinzugefügt. Dadurch kann jeder Verband näher bestimmmen, wie vor Ort eingeladen wird. Dies ist demnach eine Pflicht der Gebietsverbände und keine Kann-Bestimmung. Zur Kann-Bestimmung würde dies nur, wenn die Gebietsverbände keine Regelung in ihren Satzungen oder Vorständen dazu festlegen würden. Das ist aber Sache des Gebietsverbandes und erfüllt die Anforderung an Subsidarität. Waldner et. al 2005, Kap. IV.1 (sowas wie die "Bibel des Vereinsrechts") lassen den Schluss zu, dass die Einladungsmöglichkeiten alternativ zu gestalten extreme rechtliche Risiken in sich birgt. Die Einladungsform sollte auf eine festgelegt werden. Zusätzlich sollten wir eine Einladungsform wählen, die möglichst wenig Aufwand mit sich bringt und auch über temporär inkonsistente Mitgliederdaten erhaben ist. Die Basisdemokratische Organisation bringt es mit sich, dass wir schlicht und ergreifend mehr Eigentinitiative von den Mitgliedern einfordern müssen.

Diskussion
Die Pro/Contra-Diskussionen hierzu sind umfangreich, daher hier zur Diskussionsseite