Benutzer Diskussion:TurBor/Texte/Arguliner liberales BGE
- "Durch ein BGE sind Dinge wie Kündigungschutz nicht mehr notwendig und können somit gelockert/abgeschafft werden zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im globalen Wettbewerb."
- Erstmal vorweg, ich finde Deinen Arguliner bis auf den letzten Absatz gut. Aber:
- Ein BGE, beispielsweise nach dem Ponader-Ebner Modell das nebenbei bemerkt für viele die kein Erwerbseinkommen haben deutlich hinter den aktuellen Leistungen von Hartz IV + Kosten der Unterkunft zurück bleibt, setzt ein so niedriges ausgezahltes Grundeinkommen an, dass die willkürliche Freisetzung aus einem Beschäftigungsverhältnis weiterhin eine Härte darstellt die nicht abgefangen werden kann, setzte es doch voraus, dass die laufenden Kosten des Erwerbstätigen stets an dem BGE von 438 EUR + Wohngeld (nach Ponader-Ebner) ausgerichtet sein müßten. Menschen ohne eine gewisse Sicherheit wie Kündigungsschutz können keine langfristigen Verpflichtungen eingehen. Ein Kreditfinanzierte Investition in Wohneigentum beispielsweise würde verunmöglicht.
- So es nach Ponader-Ebner das ALG I weiter gibt, treibt eine Abschaffung jeglichen Kündigungsschutzes die Zahl der zumindest vorübergehenden Bezieher von ALG I massiv in die Höhe, sodass wiederum dessen Finanzierung nicht mehr trägt.
- Wirtschaft ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Befriediung der Bedürfnisse von Menschen. Dies in zweierlei Hinsicht, dass einerseits nachgefragte Produkte hergestellt werden, andererseits aber auch der Bevölkerung soweit wie möglich stabile und verläßliche Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Genau das ist es was ich unter "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" (Art 14 Abs 2 GG) verstehe. Auf jeden Wunsch aus Kapital eine Rente zu beziehen ist Art 14 GG anzuwenden. Die Auflösung des Konfliktes zwischen der Allgemeinheit und den Partialinteressen des Eigentümers, liegt nun darin einem Anreiz der Groß genug ist um zu Unternehmertum und Investitionen zu animieren zu erlauben, und ebenfalls zum Wohle der Allgemeinheit der willkürlichen Profitmaximierung Grenzen zu setzen. Interessanterweise ist nämlich nicht die Profitmaximierung und Vermehrung des Eigentums durch das Grundgesetzt geschützt, sondern lediglich das Eigentum, das nicht gebraucht wird. Das heißt vereinfacht, was ich habe darf mir niemand wegnehmen, aber sobald ich es einsetze um daraus eine Rente zu beziehen wird die Maximierung dieser Rente zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt. --- DAS ist es was ich unter sozialer Martkwirtschaft verstehe. Soziale Marktwirtschaft ist weder Sozialismus, noch Turbokapitalismus mit Suppenküchen für die Armen, sondern ein fortlaufender Auftrag immer neu auszutarieren wieviel Partialinteressen erlaubt werden müssen um das Allgemeinwohl zu maximieren, ohne die Unternehmerische Tätigkeit, die Voraussetzung dafür ist, zu verhindern. CSteinbrenner 07:03, 17. Dez. 2011 (CET)
- Genausowenig führt ein BGE in der Höhe des Ebner Ponader Modells von 438 EUR dazu, dass durch Verknappung von Arbeitskräften am Arbeitsmarkt wieder nachhaltig Reproduktions- und Existenzsichernde Löhne aushandelbar sind. Der Arbeitsanreiz ist bei einem solch niedrigen BGE für viele einfach zu groß. Letztlich wird weiterhin ein Überangebot an Arbeitskräften dafür sorgen, dass Löhne häufig nur unter den Gestehungskosten - also unter Existenzsicherungs-, Reproduktionskosten, Altervorsorge - ausgehandelt werden können. Das Einkommen ist dann zwar mehr als das BGE, aber reicht für Reproduktion als auch Vorsorge für den Lebensunterhalt im Alter bei weitem nicht aus. Es ist daher unbedingt notwendig den nachhaltigen Mindestlohn von 12,50 EUR/h flächendecken einzuführen, damit nicht weiter eine nicht legitimierbare Subvention von durch Arbeitgeber erhaltener Arbeitsleistung über Existenzsicherungsleistungen notwendig ist.
- Da es für die notwendigen Veränderungen um ein 1500 EUR voraussetzungsloses bedingungsloses ausgezahltes Grundeinkommen wie es eine Frau Wiest als Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages einreichte, wohl keine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, müssen wir uns denke ich von der Eindimensionalität des BGE Begriffs verabschieden und die BGE Modelle nach ihrer Position auf drei Dimensionen unterscheiden:
1. Voraussetzungslos vs. Voraussetzungen
2. Bedingungslos vs. Bedingungen
3. Ausgezahlt vs. Garantiert
Das einzige was wir in Offenbach beschlossen haben ist, dass wir KEINE BEDINGUNGEN wollen. Und genau darüber besteht denke ich auch in Bayern ein Konsens. Bedingungen heisst, dass beispielsweise jede Arbeit angenommen werden muss, es also faktisch einen Arbeitszwang gibt... oder das was in der politischen Diskussion auch schon aufkam bestimmte Arbeitsdienste wie Schneeräumen gemacht werden müssen.
Zu den Voraussetzungen wurde nichts beschlossen. Ob also jeder Mensch, jeder mit Aufenthaltsgenehmigung, jeder Deutsche oder jeder Bedürftige ein BGE erhalten solle, ist NICHT beschlossene Sache. Das ist für die geforderte Kommission eine Variable aus der sich verschiedene Modell generieren lassen --- schließlich Unterschieden sich Grundeinkommensmodell eben nicht nur in der Art und Weise wie man sie gegenfinanzieren möchte.
Ausgezahlt vs. Garantiert bedeutet, dass nicht jedem per default der Betrag überwiesen wird, sondern eben nur garantiert wird, und dass bei Bedüftigkeit nach Antrag gezahlt wird.
Letztlich können die Positionspapiere zu Hartz IV die Johannes Ponader ebenfalls eingereicht hat und die ebenfalls vom BPT angenommen wurden in Summe auch eine Variante des näher auszuarbeitenden Grundeinkommens sein. Denn es wird auch in diesen Positionspapieren die bisherige Bedingung, nämlich der faktische Arbeitszwang kritisiert und dessen Abschaffung gefordert. Damit IST es bereits ein mögliches Modell eines BGE im Sinne des auf dem BPT angenommenen Programm Antrages.
Ohne Voraussetzungen werden wir sowieso nicht auskommen, da eine Finanzierung global nicht möglich sein wird... also kann und war auch nie die Rede von einem Voraussetzungslosen Grundeinkommen. Diese Voraussetzungen müssen geprüft werden. Sei dies beispielsweise ein Aufenthaltsrecht, die Staats- bürgerschaft oder auch zusätzlich die Bedürftigkeit. Dabei ist die Datensparsamkeit, die als genuin piratisches Ziel gesehen werden kann damit durchaus nmachbar, wenn man beispielsweise die Bedürftigkeit nicht in jedem Einzelfall prüft, sondern wie bei der Steuerprüfung eben auch nur Stichproben durchgeführt werden. Und eben ansonsten der Angabe dass man bedürftig ist glauben schenkt, statt die völlige Entblößung zu fordern. Das Risiko Teil der Stichprobe zu werden und bei Betrug entsprechend sanktioniert zu werden, muss als Schutz vor Missbrauch ausreichend sein. Die Regeln für Bedürftigkeit müssen freilich so einfach sein, dass jeder klar wissen und selbst prüfen kann ob er bedürftig ist.
CSteinbrenner 10:33, 17. Dez. 2011 (CET)