Benutzer:TurBor/Texte/Arguliner liberales BGE
Wer mich kennt, weiß, dass ich mit sozialistischen Denkweisen inetwa genausoviel am Hut habe wie Jürgen Trittin mit Atomkraftbefürwortern und vielmehr eine wirtschaftsliberale Denkweise vertrete (nachzusehen auch im politischen Kompass auf meiner Benutzerseite). Dennoch stehe ich dem Gedanken eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) positiv gegenüber. Auch Größen wie Milton Friedman und Ralf Dahrendorf (dessen Auftritt mich seinerzeit dazu bewegt hat, mich überhaupt mit der BGE-Idee auseinanderzusetzen, anstatt sie als "linke Spinnerei" abzutun) waren vieles, aber sicher keine Sozialisten.
Nachdem wir beim Bundesparteitag 2011.2 den umstrittenen Pro-BGE-Beschluss für unser Wahlprogramm gefasst haben kochte die Debatte erneut hoch; insbesondere im Landesverband Bayern wurden zahlreiche Stimmen laut, die sich gegen diese Entscheidung wenden. Für mich persönlich ist das gesamte Thema von eher nachgeordneter politischer Bedeutung, zudem der Wortlaut des von uns beschlossenen Wahlprogrammantrags so wage ist, dass sich jeder was eigenes darunter vorstellen kann. Ich habe auch am Parteitag dagegen gestimmt und bin höchst unglücklich mit dem Abstimmungsergebnis - nicht wegen seines Inhalts, sondern wegen des innerparteilichen Spaltungspotentials. Dennoch steht der Beschluss erstmal, und ich will diese Gelegenheit dazu nutzen, meine eigenen Überlegungen zum Thema BGE einzubringen.
Aktuelle Version
Die aktuelle Fassung findet sich in meinem Blog.
Vorgängerversionen
Dies ist die erste Version; sie wurde auch von den Sozialpiraten in ihrem Blog verwendet.
Ziele dieses Arguliners
Mit dem untenstehenden Text verfolge ich primär zwei Ziele:
- Für liberal oder eher konservativ eingestellte Piraten ist es eine Möglichkeit, sich das BGE-Konzept mal nicht von einem realitätsfernen Sozialutopisten präsentieren zu lassen und eventuell die eigene Haltung zu dem Thema zu überdenken;
- Für Piraten, die an Infoständen oder anderen Veranstaltungen liberal/konservativ eingestellten Wählern kritische Fragen zum gefassten BGE-Beschluss beantworten müssen dient es als Argumentationshilfe.
Dieser Text setzt sich keinesfalls das Ziel, eine umfassende Übersicht zum Thema BGE zu bieten und auf alle möglichen Fragen und Kritikpunkte einzugehen. Insbesondere Höhe und Finanzierung, aber auch alle anderen Fragen zur konkreten Gestaltung eines Grundeinkommens werden nicht thematisiert. Ich will lediglich zeigen, dass das Konzept "BGE" nicht zwingend aus der "radikal links-alternativen Ecke" (O-Ton Herrmann) stammt und kein KO-Kriterium für Liberale darstellen muss. Ob auf Grundlage dieses Konzeptes ein ausführliches, realistisch durchgerechnetes, finanzierbares Modell aufgestellt werden kann, und ob demensprechend überhaupt die Möglichkeit aufkommt, es umzusetzen, steht auf einem gänzlich anderen Blatt.
Kurz noch zur Struktur des Textes: die Punkte "Prämissen" und "Definitionen/Grundlagen" sind in erster Linie für eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem Thema gedacht. Unter "Unterschiede BGE/HartzIV" und "Argumente" finden sich dann konkrete Argumentationsgrundlagen.
Prämissen
Dieser Arguliner ist in erster Linie für liberal bzw. konservativ eingestellte Piraten und Wähler gedacht (und von einem wirtschaftsliberalen Piraten verfasst). Deshalb sind die verwendeten Prämissen auf den gesellschaftlichen Konsens beschränkt: es wird lediglich die Notwendigkeit eines Sozialtransfersystems postuliert, welches sicherstellt, dass niemand verhungern muss. Zweifelhafte Aussagen (z.B. das "Ende der Vollbeschäftigung") und ideologische Floskeln (z.B. "positives Menschenbild") sind bewusst außen vor gelassen, auch Revolutionsrhetorik über "gänzlich neue Gesellschaftsstrukturen" sollte dem marginalen linken Rand überlassen bleiben.
Definitionen und Grundlagen
Jedes Transfersystem in einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft kann im Wesentlichen durch zwei Parameter beschrieben werden: Die Bedingungen, die an die Bereitstellung von Transferleistungen geknüpft sind, und die Verlaufskurve, also die Abhängigkeit zwischen Netto- und Bruttoeinkommen. Die Bedingungen können sehr stark variieren, die Verlaufskurve hingegen sieht in jedem System qualitativ ähnlich aus: bei 0 eigenem Einkommen ist der Mensch ein Nettoleistungsempfänger, bei hohem Einkommen ein Nettozahler, im Bereich dazwischen sinken die Nettotransferleistungen ab, bis der Nullpunkt erreicht wird (also die Steuern und Abgaben die erhaltenen Transferleistungen ausgleichen). Wichtig ist, dass dieser qualitative Verlauf der Nettotransferleistungen auch für ein BGE gilt, unterm Strich bekommt also weiterhin nur ein Teil der Bevölkerung Geld vom Staat ausgezahlt.
Unterschiede BGE vs. HartzIV
BGE ist zwar ein sehr diffuser Begriff, alle Vorstellungen davon sind aber in Hinsicht auf die zwei genannten Charakteristika (Bedingungen und Verlaufskurve) ähnlich und unterscheiden sich drastisch von HartzIV (und den meisten bestehenden Sozialsystemen):
Bedingungen
- HartzIV: Offenlegung der eigenen Finanz- und Lebensverhältnisse, Pflicht zur Arbeitsaufnahme, Einschränkung der Fortbewegung.
- BGE: Keine zusätzlichen Bedingungen für Leistungsempfänger.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das BGE-Konzept nur auf zusätzliche Bedingungen verzichtet, die für Leistungsempfänger im Gegensatz zu anderen Bürgern gelten. Allgemeine Bedingungen - beispielweise die mit der Zahlung von Steuern verbundenen Pflichten oder auch die Pflicht, sich an geltendes Recht zu halten - bleiben weiterhin bestehen und werden bei Verstoß entsprechend geahndet.
Verlaufskurve
- HartzIV: Steile Progression - ~80% vom Zuverdienst des Leistungsempfängers (oder jemanden in seiner "Bedarfsgemeinschaft") müssen zurück an den Staat abgeführt werden.
- BGE: Keine Sonderregelung in der Steuerkurve für Leistungsempfänger.
Wichtig dabei ist wiederum, dass es sich um das Fehlen einer Sonderregelung handelt und nicht um das Fehlen jeglicher Steuerzahlungen bei eigenem Einkommen. Das bedeutet, dass ein Leistungsempfänger auch bei einem BGE nicht 100% Netto vom Brutto erhält, da er - genauso wie jeder Bürger - Steuern zahlen muss (wie die Steuern konkret gestaltet sind und ob diese direkt als Einkommennssteuer oder indirekt als Mehrwertsteuer erhoben werden ist dabei eine nachgeordnete Frage).
Argumente
Die zusammengefassten Hauptunterschiede zwischen BGE und HartzIV führen uns nun direkt zu den Argumenten, die für ein BGE sprechen.
Bewahrung von Grundrechten
Die Menschenwürde ist bekanntlich unantastbar. Die Einschränkungen die HartzIV-Empfänger erfahren, sind teilweise ärger, als die Einschränkungen für verdächtige Schwerverbrecher - so muss ein Leistungsempfänger jederzeit mit einer Wohnungskontrolle rechnen, die auf Details seines Privatlebens abzielt; sogar in der Strafverfolgung kann ein solches Vorgehen nur mit richterlichem Beschluss gebilligt werden und unabhängig davon, wie man Faulheit beurteilt, kann sie nicht mit Verbrechen gleichgesetzt werden. Auch in Finanzangelegenheiten gilt der Grundsatz der Unschuldvermutung: ein Steuerzahler wird als ehrlich angesehen, sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, und eine Einsicht in seine finanziellen Verhältnisse wird dem Staat nur bei Vorliegen eines solchen Verdachts zugestanden. Nur bei Leistungsempfänmgern gilt ein Pauschalverdacht. Dabei ist ein BGE keinesfalls als Freibrief zu verstehen; Missbrauch wie Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit bleiben strafbar.
Ökonomische Anreize zur Arbeitsaufnahme
Jedes Sozialsystem, das auf dem Prinzip der Bedürftigkeit aufbaut, weist einen inhärenten Fehler auf: es nimmt dem Leistungsempfänger den Anreiz, sich aus diesem System zu lösen und wieder ein eigenes Einkommen zu erzielen, denn sobald er dies tut die Sozialleistungen wegbrechen oder drastisch reduziert werden. Das Problem ist in der Ökonomie längst als Welfare trap bekannt und hat dieselben Gründe und negativen Auswirkungen wie die oft bemängelte kalte Progression im Steuerrecht. Da der Staat naturgemäß Interesse daran hat, dass möglichst wenige Bürger die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (und möglichst viele arbeiten und damit das System finanzieren), werden zwangsweise Maßnahmen getroffen, um den Empfang von Sozialleistungen unattraktiv zu machen; im jetzigen System zählen dazu die genannten Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Privatsphäre sowie eine sanktionsbewehrte Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Es entsteht ein absurder Kreislauf: Monetäre Anreize zur Erwerbstätigkeit werden gestrichen, und die dadurch geminderte Arbeitsbereitschaft wird daraufhin mit negativen Anreizen (Sanktionen) angekurbelt. Als Nebeneffekt kommt dazu, dass die Effizienz einer solchen Zwangsarbeit ungefähr genauso niedrig ausfällt, wie die Motivation dazu.
Indem die Bindung von Bedürftigkeit und Leistungsempfang aufgelöst wird, wie es die BGE-Konzepte tun, steigt der monetäre Anreiz, Arbeit aufzunehmen, da das daraus resultierende Einkommen nicht vollständig auf die emfangenen Leistungen angerechnet wird - es bedarf weder eines "förderns", noch eines "forderns", wenn jeder Leistungsempfänger sieht, dass er durch Erwerbstätigkeit spürbar mehr Geld in die Tasche bekommt.
In Bearbeitung
Freier Markt statt Staat
Subventionen zur Erschaffung von Arbeitsplätzen sind nicht mehr notwendig. Dadurch können viele Subventionen abgebaut werden. Die Hartz4-Beschäftigungsindustrie kann ebenso abgebaut werden dadurch erhalten wieder mehr privatwirtschaftliche Anbieter Aufträge von staatlichen Stellen.
Mögliche Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Durch ein BGE sind Dinge wie Kündigungschutz nicht mehr notwendig und können somit gelockert/abgeschafft werden zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im globalen Wettbewerb.