Benutzer Diskussion:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT14 Länderrat

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Zu §9? Abs 2 Satz 2

Erfolgt die Wahl durch den Landesparteitag, so sind die gewählten Mitglieder 
des Länderrates kraft Amtes Mitglied des Landesvorstandes, falls sie nicht 
schon direkt gewählte Mitglieder des Landesvorstandes sind.

Im PartG § 9 (... Parteitag ...) Abs 4 steht Der Parteitag wählt den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder etwaiger anderer Organe und die Vertreter in den Organen höherer Gebietsverbände, soweit in diesem Gesetz nichts anderes zugelassen ist. In Verbindung mit § 11 Abs 2 Sätze 1 und 2 lauten: Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen.

Da die Wahl der Mitglieder des Länderrates vom Landesparteitag erfolgt, entspricht es einer Direktwahl der entsprechenden Posten als Vorstandsposten (bzw. es IST die Wahl zweiter Personen in den Vorstand). Von daher sehe ich da kein Problem. --Bodo Thiesen 17:15, 13. Apr. 2008 (CEST)

Zu §9? Abs 2 Satz 3

Der Landesvorstand darf nur aus seinen eigenen Reihen die Länderratsvertreter wählen, somit kommt dies nicht mit dem PartG § 11 Abs 2 Sätze 1+2 in Konflikt, da der Vorstand nicht größer wird. --Bodo Thiesen 17:15, 13. Apr. 2008 (CEST)

Zu §9? Abs 4

Ich halte es für sinnvoll, die Einrichtung des Länderrates zu beschleunigen. Daher dürfen (sollen) die Landesvorstände auf ihrer nächsten Sitzung aus ihren Reihen die beiden Länderratsmitglieder wählen. Diese bleiben aber nur solange im Amt, bis der Landesparteitag entweder selber die beiden Länderratsvertreter wählt, oder die Landessatzung dahingehend geändert wird, daß der Landesvorstand zukünftig weiterhin selber seine Vertreter wählt. --Bodo Thiesen 17:15, 13. Apr. 2008 (CEST)

Wahlhäufigkeit

Ggf streichen (oder zwei Anträge) --Bodo Thiesen 17:22, 14. Apr. 2008 (CEST)