Benutzer:Nr9/LQFB-Abstimmungsverhalten
Erstens mit 50% Anteil der Gesamtbevölkerung bzw. 41.2 Mio Arbeitnehmern und Selbständigen haben wir aktuell einen Rekordwert an Beschäftigung. Daher geht der Antragsteller von einer falschen Voraussetzung aus. Zweitens sinken die Löhne für die Arbeitnehmer und steigen die Veraltungskosten für die Arbeitgeber bei dieser Reduzierung der Arbeitszeit.
Die Intension des Antrags kann ich schon verstehen, aber den Schutz dieser Daten für die Gesamtbevölkerung aufzuheben, nur um einige wenige Personen zu finden, halte ich für Unverhältnismässig
Leiharbeit zu zeitlich Begrenzen ist sinnvoll, da Leiharbeiter den regulären Arbeiter in einer Firma, im allg., schlechter gestellt sind.
Eine Besserstellung der Leiharbeiter im Vergleich zu den Regulären ist zwar wünschenswert, aber dieser Antrag/Meinungbild würde schon eine Verbesserung des aktuellen Zustandes bringen.
Auch wenn die Beitragsbessungsgrenze, bzw. deren Abschaffung, nichts mit BGE zu tun hat, ist dieser Antrag zu begrüßen, da er damit eine soziale Ungerechtigkeit beseitigt.