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Vorlage:Entwurf

Mehr Demokratie im Freistaat Sachsen

Es ist Ziel der Piratenpartei Sachsen, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu verbessern. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an demokratischen Prozessen an.

Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht neue und vorher undenkbare Lösungsansätze um die Macht von wenigen auf viele zu verteilen. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar, welche wir im Detail im Folgenden umsetzen wollen.

Mehr Demokratie beim Wählen

Dem Bürger steht es zu, mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Landtages zu bekommen. Dies lässt sich durchaus einfach und praktikabel dadurch realisieren, dass die Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen können (Panaschieren). Mit diesem erweiterten Auswahlverfahren kann die bisherige Aufteilung in Listenstimmen und Wahlkreisstimmen entfallen. Für die Wahlen bilden die Kreise Sachsen statt dessen je einen Mehrmandate-Wahlkreis, in dem Kandidatenlisten der Parteien eine Auswahl unter den Kandidaten beim Wählen möglich machen.

Abschaffung der Sperrklausel

Sperrklauseln sind insoweit problematisch, da sie sich auf das Wahlverhalten auswirken. So wird oft aus wahltaktischen Überlegungen heraus eine große Partei gewählt, damit die Stimme nicht an eine Partei wird, die voraussichtlich nicht über die festgelegte Hürde kommt. Für sächsische Minderheiten, wie die sorbische Bevölkerung, ist es mit diesen Hürden fast unmöglich in den Landtag ein zu ziehen und ihr Leben selbst mit zu bestimmen. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Sachsen für eine Senkung dieser Hürde auf die für ein Landtagsmandat nötige Stimmenzahl ein.

Verkürzung der Legislaturperiode

Eine Legislaturperiode von fünf Jahren birgt die Gefahr mit sich, dass die Bevölkerung sich entpolitisiert und somit das Interesse an Demokratie und Mitbestimmung schwindet. Demokratie darf weder bequem werden, noch darf sie Kosten scheuen, um möglichst viele Menschen daran teil haben zu lassen. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich deshalb für eine Verkürzung der Legislaturperiode auf vier Jahre ein.

Abschaffung des Wahlalters

Wir setzen uns für ein von Geburt an bestehendes aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Landtag ein. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Minderjährige die selbständige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Eine Wahl stellvertretend durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Damit einhergehend dürfen auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden.

Wirksame direkte Demokratie – faire Hürden bei Volksbegehren

Die Piratenpartei Sachsen steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Nicht für ZUsamenlegungvon Bundesländern. Daher setzen wir uns ganz konkret für eine fair geregelte Volksgesetzgebung ein. Das Ziel der Volksgesetzgebung ist eine Anregung des Austausches zwischen Mandatsträgern und dem einzelnen Stimmbürger um Gesetze verständlich zu formulieren und auch Minderheiten zu beteiligen. Fair heisst, das es auch finanzschwachen Initiativen möglich sein soll einen Volksentscheid über ein Volksbegehren zu erreichen. Dazu dient z.B. die in Sachsen ganz gute Regelung der Kostenerstattung für Volksbegehren und Volksentscheid. Für jede Unterschrift unter ein VB bekommen die Organisatoren 5,1 Cent. Bei Erfolg max.450.000 x 5,1 Cent also 22.950,00 Euro (§ 24 VVVG).

Die Landesverfassung vom 27. Mai 1992 sieht dafür eine dreistufige Volksgesetzgebung vor. Doch die Hürden sind in unseren Augen zu hoch. Ein Volksantrag muss mit einem Gesetzentwurf und einer Begründung eingereicht und von mindestens 40.000 Stimmberechtigten werden. Kommt der Volksantrag zustande, so muss der Landtag sich innerhalb von sechs Monaten mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Stimmt er ihm nicht oder nur mit starken Modifikationen zu, so können die Initiatoren des Antrags ein Volksbegehren einleiten. Um einen Volksentscheid herbeizuführen müssen sie dann innerhalb von sechs Monaten mindestens 450.000 Unterschriften (mehr als 10% der Einwohner Sachsens) sammeln. Diese Hürden müssen deutlich gesenkt werden. Auch die Form der Bestätigung der Unterschriften soll stark vereinfacht werden, um den Aufwand für die Initiatoren gering zu halten.

Aufgrund dieser immens großen Hürden ist es fast logisch, dass drei der bisher vier Volksentscheide daran gescheitert sind. Der einzige erfolgreiche Volksentscheid wurde jedoch sofort vom Landtag aus gehebelt. Daher schließt sich die Piratenpartei Sachsen dem Vorschlag des Vereins 'Mehr Demokratie e.V.' zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

Mehr Verbindlichkeit für direktdemokratische Initiativen

Wir stärken die vorhandenen Möglichkeiten der direkten demokratischen Beteiligung, indem wir entsprechende Initiativen verbindlicher und leichter zugänglich gestalten. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens werden auch für Sachsen eingeführt. Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten wollen wir in allen Kommunen vorantreiben.

Einführung von Online-Petitionen

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, in Sachsen neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen zu entwickeln und zu erproben. Wir streben die Schaffung einer Online-Demokratieplattform an. Damit ist ein System gemeint, in dem alle Bürger die Möglichkeit haben, gemeinsam politische Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zunächst in Volks- bzw. Bürgerentscheiden münden, in denen sie als verbindlich bestätigt werden.

Damit stellen wir eine Alternative zu den bestehenden Volks- und Bürgerbegehren bereit. Die Hürden für die Teilnahme sind niedriger, ebenso der Aufwand und die finanzielle Belastung für die Träger von Initiativen. Zudem ermöglicht das elektronische Medium neue Wege der Beteiligung, z.B. in Bezug auf Stimmübertragung oder das Einbringen von alternativen Vorschlägen, so dass Themen nicht von vornherein auf eine Ja-Nein-Entscheidung reduziert werden.

Bei allen Plänen zur Schaffung neuer elektronischer Beteiligungsmöglichkeiten ist uns bewusst, dass diese nicht zu Lasten der bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten umgesetzt werden dürfen. Ebenso lassen sie ihrer Natur nach keine geheimen Abstimmungen zu und können somit nicht eingesetzt werden, wo diese notwendig sind, insbesondere bei Personenwahlen.

Stärkung der Abgeordnetenrechte

In § 51 der Geschäftsordnung des Landtages werden die Anträge an das Parlament geregelt. So können eine Fraktion oder sieben Abgeordnete Anträge stellen. Da sieben Abgeordnete eine Fraktionstärke im Landtag darstellen, ist es für Mandaten nicht möglich selbst Anträge zu stellen. Gerade im Hinblick auf die aktuell vorherrschenden ideologischen Grabenkämpfe innerhalb des Landtages ist es für Fraktionslose Mandaten des Landtages nicht möglich aktiv an demokratischen Prozessen teil zu nehmen - vor allem nicht in Hinblick auf die von uns geforderte Abschaffung der Sperrklausel. Die Piratenpartei Sachen setzt sich deshalb für eine Reformierung der Landtagsgeschäftsordnung ein, um die Abgeordnetenrechte zu stärken.

Mehr Öffentlichkeit des Landtages

In jedem Ausschuss wird ein Beschluss, ein Abschlussbericht oder eine Empfehlung ausgearbeitet, die ausschließlich dem Plenum zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Die Ausschüsse tagen nicht öffentlich. Die Piratenpartei Sachsen hält dieses Vorgehen nicht nur für intransparent sondern behindert auch demokratische Prozesse, um auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Deshalb setzen wir uns für die öffentliche Tagungen von Ausschüssen des Landtages ein.

Das Präsidium des Landtages entscheidet über laufende Anträge und Anfragen. Um Klüngelei, vorherige Absprachen und Lobbyismus zu vermeiden, müssen auch hier die Entscheidungswege öffentlich werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Präsidium des Landtages öffentlich Tagen muss.

Abschaffung der Koalitionen hin zu einer sachbezogenen Politik

Der Weg hin zu mehr Sachpolitik ist ein wichtiger Schritt für mehr Demokratie im Landtag und Freistaat. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Abschaffung der Koalitionsbildung im Landtag u.a. durch eine Direktwahl des Ministerpräsidenten ein. Der Koalitionsvertrag ist ein starker Eingriff in die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Parlament zu einzelnen Themen.

Zusammenarbeit im politischen Prozess ist wichtig, um den Freistaat und damit die hier lebenden Menschen zu stärken und zu unterstützen. So sollen in Zukunft Entscheidungsfindungen nicht mehr über eine große Regierungskoalition getroffen werden, sondern sinnvolle Anträge aller Parteien debattiert werden können. Ideologische Grabenkämpfe haben in einem Parlament nichts zu suchen.

Um demokratische Prozesse transparenter zu gestalten setzt sich die Piratenpartei Sachsen für einen Modellversuch Liquid Democracy im Parlament ein. Es soll eine Plattform für Landtagsmandaten geschaffen werden, welche Anträge öffentlich in einem LD-System ausarbeiten können. Anregungen können durch Bürgeraccounts zu den einzelnen Initiativen geschrieben werden. So findet ein permanenter Austausch zwischen Bürger und Mandatsträger statt.

Etablierung von OpenData

Die Piratenpartei Sachsen befürwortet die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann. Daher fordern die Piratenpartei Sachsen, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände unter eine freie Lizenz, sowie in einem freien Format gestellt werden müssen.

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.

Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

Ausländerwahlrecht

Die Gesamtbevölkerung Sachsens betrug im Jahr 2005 4.249.774 Einwohner. Der Ausländeranteil betrug dabei absolut rund 85.000 Menschen, dies sind circa 2 % der Wohnbevölkerung. Der Anteil der EU-Bürger an allen Ausländern lag bei 28,4 %. Ein Großteil der in Sachsen lebenden Ausländer können also nicht am demokratischen Prozess weder aktiv noch passiv teilnehmen. Integration und Inklusion in unsere Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn jeder hier lebende Mensch die Möglichkeit hat auch daran teil zu nehmen. Deshalb setzen wir uns im Folgenden für konkrete Reformen auf allen Ebenen im Ausländerwahlrecht ein.

Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Staatsbürger aus nicht EU-Ländern ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Der Freistaat Sachsen soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.

Für jeden Sachsen gibt es das Recht aller fünf Jahre den Landtag neu zu wählen. Die Piratenpartei Sachsen fordert, dass jedem Ausländer, der seit mindestens sechs Monaten seinen Lebensmittelpunkt in Sachsen hat, dieses Recht gewährt wird.

Die Wahl des Europa-Parlaments beeinflusst zunehmend die deutsche und auch die sächsische Politik. So darf schon jetzt jede/r EU-Bürger/in das Parlament in Brüssel wählen, ganz egal wo er sich aufhält. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass auch jede/r Nicht-EU-Ausländer/in, die/der in Sachsen lebt, das gleiche Recht zugesprochen wird. Dafür sollen im Bundesrat entsprechende Impulse gesetzt werden, welche Anträge, Eingaben und Anfragen an die Bundesregierung stellen und damit diese Angelegenheiten in das EU-Parlament getragen werden tragen.

Korruptionsbekämpfung und Transparenz

„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt.

Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei Sachsen versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.

Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Karenzzeit für Amtsträger

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert. Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.

Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung

Die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien hat in der letzten Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Laut Presseberichten arbeiten etwa 120 Angestellte von Firmen und Verbänden in Ministerien und der öffentlichen Verwaltung mit und haben so Zugang zu internen Informationen und Akten; teilweise arbeiten sie sogar an Gesetzgebungsvorhaben und Verwaltungsentscheidungen mit, die die Interessen ihres Arbeitsgebers betreffen.

Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil des politischen Systems und daher im Prinzip nützlich und vertretbar. Auch die Piratenpartei Deutschland hält grundsätzlich einen Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund der neuen und komplexen Fragestellungen der Gesellschaft für notwendig.

Dieser Austausch kann in Einzelfällen auch die Mitarbeit von Unternehmens- und Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien umfassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen und Verbänden in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien offen und transparent gestaltet ist und sofern keine unzulässige Einflussnahme auf den Kernbereich der Verwaltungstätigkeit erfolgt.

Interessenkonflikte müssen also vermieden werden. Nur unter solchen Bedingungen kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrechterhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Sachsen als Mindeststandard,

  • dass die Verwaltungen und die Ministerien jährlich in einem Bericht, der im Internet zu veröffentlichen ist, darlegen, welche Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften wie lange in den Organisationen mitgearbeitet haben und mit welchen Aufgaben sie befasst waren. Die Veröffentlichungspflicht bezieht sich auch auf Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Unternehmen, Verbänden beziehungsweise Vereinen stehen, sondern als freie Mitarbeiter/innen oder Berater/innen für diese tätig sind.
  • Die Mitwirkung der "abgeordneten" Person an der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens oder Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen berühren, bei denen die Person beschäftigt ist, muss ausgeschlossen sein.
  • Im Übrigen darf die „abgeordnete“ Person nicht direkt oder indirekt an der Vorbereitung oder Durchführung von Grundsatzentscheidungen und Verwaltungsentscheidungen mitwirken, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens berühren, beziehungsweise die Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen betreffen. Seitens der öffentlichen Verwaltung werden ferner zur Bewältigung neuer komplexer Fragestellungen immer mehr externe Beratungsleistungen eingekauft. Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass diese Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu erledigen sind, kommt nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht (Grundsatz der Subsidiarität des Einsatzes von externen Beratern).

Kommt es ausnahmsweise zum Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten, und ein unzulässiger Einfluss Externer auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien muss verhindert werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrecht erhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Sachsen, beim Einsatz externer Berater in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien folgende Gründsätze zu beachten:

  • Die Entscheidung über den Einsatz externer Berater muss nachvollziehbar und transparent erfolgen. Dies setzt voraus, dass die zu lösende Aufgabe nachvollziehbar beschrieben und abgegrenzt wird, dass die Notwendigkeit geprüft und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von externen Beratern ermittelt wird.
  • Die Beraterleistung muss öffentlich, gegebenenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Sofern Eilbedürftigkeit geltend gemacht wird, ist diese zu begründen. Auch bei ausnahmsweise freihändiger Vergabe, muss die Vergabeentscheidung transparent sein und gleichwohl der Wettbewerb sichergestellt werden.
  • Die Verträge müssen so abgefasst sein, dass die Leistung, die durch Externe erbracht werden soll, sowohl inhaltlich als auch zeitlich eindeutig beschrieben und kontrollierbar ist.
  • Damit eventuell auch Ansprüche aus vertragswidrigem Verhalten oder Schlechtleistungen geltend gemacht werden können, müssen die Ergebnisse der Beraterleistungen auch zeitnah abgenommen werden.
  • Die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Erfolgskontrolle ist durchzuführen (Nr. 2.2 der VV zu § 7 BHO).
  • Das gesamte Verfahren einschließlich der Entscheidung über das ob des Einkauf von externen Beratungsleistungen sowie die Umsetzung von Beraterleistungsergebnisse ist zu dokumentieren.
  • Alle direkt vom Staat oder indirekt in über vom Staat mehrheitlich kontrollierte Unternehmen oder Organisatinen für eine Volltagstätigkeit bezahlten Beamte und Angestellte müssen alle Nebeneinkünfte , die nicht aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung stammen, öffentlich machen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze würde auch die Beachtung der Forderungen des Bundesrechnungshofes – Eckpunkte für den Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung im Papier vom 29. Januar 2007 – sicherstellen.

Korruptionsprävention im Vergabewesen

Die öffentlichen Ausgaben für den Einkauf von Investitions- und Gebrauchsgütern sowie für Bau- und Dienstleistungen belaufen sich in Deutschland auf mehr als 250 Milliarden Euro pro Jahr. Die Regeln für die Vergabe der entsprechenden Aufträge sehen Wettbewerb und begrenzte Transparenz vor; in der Realität werden die Wettbewerbsgrundsätze häufig unterlaufen und die Transparenz weiter eingeschränkt. Dadurch werden Manipulationen der Vergabeentscheidungen und Korruption erleichtert und ungerechtfertigte Profite in private Taschen gelenkt – wie Korruptionsvorwürfe vor allem in vielen deutschen Kommunen immer wieder zeigen. Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Schäden durch Korruption werden auf viele Milliarden Euro jährlich geschätzt, Fast noch schlimmer als diese materiellen Schäden wiegt der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Bürgers in Politik und Verwaltung.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die Einhaltung klarer Wettbewerbsregeln durchzusetzen und mehr Transparenz zu schaffen, und so die Einfallstore für Korruption zu schließen. Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei der öffentlichen Beschaffung dürfen sich aber nicht auf das Vergabeverfahren im engeren Sinn, d.h. die Auswahl des Lieferanten oder Dienstleisters, beschränken, sondern müssen sehr viel weiter greifen: Korruptionspotenzial bei Investitionsprojekten oder beim Einkauf gibt es bereits bei der politischen Entscheidung über die Durchführung oder die Dimensionen eines Projekts, und auch bei der Durchführung und Abwicklung von Projekten bestehen erhebliche Korruptionsrisiken (durch nachträgliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses oder der Preise).

Besonders wichtig für die Vermeidung von Korruption sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung durch die öffentliche Hand, d.h. die Regeln, die beim Einkauf zu beachten sind sowie die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen. Hier ist noch viel zu tun:

Korruptionsdelikte finden fast ausschließlich im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren wie der so genannten „freihändigen Vergabe“ und bei „beschränkten Verfahren“ ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb statt (die häufig vom Auftraggeber genutzt werden, obwohl öffentlicher Wettbewerb vorgeschrieben ist). Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Deutschland die hier immer weiter ausufernden Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Bereits heute sind eigentlich schon nach geltendem europäischem Recht Vergabeverfahren ohne angemessene Publizität grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. In Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland wird dies aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Europäische Kommission hat zu dieser Frage im Juni 2006 eine Mitteilung veröffentlicht ("Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen"), in der konkrete Hinweise zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem EG-Vertrag in das nationale Recht gegeben werden. Diese werden bei der Reform des deutschen Vergaberechts zu berücksichtigen sein.

Als eine der Grundvoraussetzungen für die Transparenz und damit Korruptionsschutz sieht die Piratenpartei Deutschland deshalb den möglichst unbeschränkten Zugang der Zivilgesellschaft zu den Informationen über Entscheidungsprozesse der Verwaltung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen an.

Dies wird strategisch durch die in Teilbereichen bereits umgesetzte Forderung nach umfassenden Regeln zur Informationsfreiheit flankiert. Für ebenso wichtig hält die Piratenpartei Deutschland die Einführung eines Zentralregisters, in dem Unternehmen aufgeführt sind, die wegen Korruptionsdelikten von einzelnen öffentlichen Auftraggebern von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wurden. Auch die Einführung eines besseren Informanten- (Whistleblower-) Schutzes in Deutschland könnte einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein wirksames und global angewandtes Instrument ist der von Transparency International entwickelte Integritätspakt, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.

Informationsfreiheitsgesetz

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Sachsen erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern daher auch in Sachsen die Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte offengelegt werden.

Transparente Gesetzgebung

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern. Zur besseren Verständlichkeit für Parlamentarier und Bürger fordern die Piraten die die Veröffentlichung der Haushaltspläne barrierearm in maschinenlesbarer Form.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Die Piratenpartei Sachsen fordert eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden. Die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.