BW Diskussion:Landtagswahl 2011/Gläsernes Mobil

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Probesitzen im Gläsernen Mobil

Vorschlag für eine Aktion, wenn das Gläserne Mobil bei euch ist (von Mela):

„Das gläserne Mobil kommt, soweit ich weiss, für den Wahlkampf wieder zu uns. Wie wäre es, wenn wir die Vertreter größerer Parteien sowie höhere Beamte in diversen Städten zum Probesitzen im gläsernen Mobil einladen würden?

Einladen könnte man konkret: Spitzenkandidaten, Vorsitzender der Landesverbände, Bürgermeister, Chef des Ordnungsamtes, Polizeichef, Vorsitzende der Partei-Jugendorganisationen, Heribert Rech oder (höhö) Mappus himself.

Bedingung wäre natürlich, dass das gläserne Mobil auch mal ein paar Stunden länger an einem Ort stehen bleibt.“

Ich hätt sowieso gedacht, dass es ein paar Tage in einem Landkreis bleibt. Zumindest unter der Woche. Am WE je nur ein Tag. Wenn’s überall war kann man immer noch überlegen wos ein 2. mal hinsoll. Stefan K
Ja, aber falls man in einem ländlichen Wahlkreis ist, und man an einem Tag mehrere Dörfer hintereinander abklappert, wird das einladen von jemandem schwieriger zu planen. --Mopple 09:25, 31. Mai 2010 (CEST)

Zu der Liste unter den Fahrern:
Wär es möglich dass der LV das GM für eine gewisse Zeit "mietet", damit nicht jeder Stammtisch separeat bei der Geschäftsstelle was beantragen muss, sondern das ganze unbürokratisch über den LV läuft? --Stefan K 19:41, 31. Mai 2010 (CEST)

Ist in Klärung, allerdings siehts grad terminlich eher schlecht aus, die Reparaturen sind leider noch nicht durch :( --Mopple 20:59, 31. Mai 2010 (CEST)
Und es gibt noch weitere schlechte Nachrichten: Nach der Diskussion auf der ML zur Orga und zum GM allgemein hab ich mich mal bezüglich des Zugsfahrzeugs / Achslast informiert. Es könnte sein, das ich als Fahrer ausfalle, da wie in der ML geschrieben eine Achslast von 100kg notwendig ist, die meisten Autos aber nur bis 75 kg zugelassen sind --Stefan K 21:09, 31. Mai 2010 (CEST)

Lasten

Zunächst sollten wir hier nichts durcheinander bringen. Achslast != Stützlast. Die 100 bzw. 75 kg sind Stützlast. Für die meisten bei uns verfügbaren PKW wird wohl folgendes in Bezug auf das gläserne Mobil gelten:

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. 

Quelle: http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

zGG = Zulässiges Gesamtgewicht
GA = tatsächliches Gewicht des Anhängers
A = tatsächliche Anhängelast (= GA?)
zA = Zulässige Anhängelast lt. Zulassungsbescheinigung
S = Stützlast

zGG GM = 2.700 kg
GA     = 910 kg
zA     = 1500 kg

Nach obiger Rechnung darf der Hänger also max. 1575 kg wiegen.

Nach den Bildern und der Beschreibung auf der Seite des gläsernen Mobils handelt es sich um den Kofferanhänger AZ 2740/185 der Firma Meyer mit einem Leergewicht von 740 kg. Inkl. Umbauten sind die 910 kg wohl realistisch und sollten eigentlich von uns ohne die Anmietung eines 40 Tonners bewältigt werden können.