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BW:Karlsruhe/Fusionsversammlung/GOKVor

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Dieser GO-Vorschlag ist auf Satzungsvorschlag1 abgestimmt und kann so vom künftigen Vorstand genutzt werden

'Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei *NAME*

Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei "NAME" aus dem Jahr 2014 und regelt die Geschäfte des Vorstandes. Sie ist in der Vorstandssitzung am '01.07.2014 beschlossen worden.

§1 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

  1. Vorsitzender: "NAME"
  2. Stellvertretender Vorsitzende: "NAMEN"
  3. Schatzmeister: "NAME"
  4. Die Nachrücker (sofern gewählt) für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden sind: Keine Nachrücker im Vorstand.

§2 Beschlussfassung

  1. Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich eine absolute Mehrheit ergibt.
  2. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
  3. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
  5. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.
  6. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.
  7. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  8. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung vom gesamten Vorstand getroffen werden:
    1. Ausgaben, die 100 Euro überschreiten. Bis zu dieser Summe kann der Schatzmeister innerhalb eines Quartals alleine entscheiden.
    2. Einberufung einer Mitgliederversammlung
  9. Beschlüsse werden zeitnah durch den Vorstand auf der Webseite der Piratenpartei *NAME* veröffentlicht.
  10. Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.
  11. Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstandes zugestellt.

§3 Antragsrecht

  1. Anträge an den Vorstand sind an vorstand@...de zu stellen.
  2. Über das Befassen mit und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.
  3. Antragsberechtigt sind:
    1. Die Mitglieder der Piratenpartei *NAME*
    2. Die Mitglieder des Vorstands des Landesverband Baden-Württemberg
    3. Die Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland
    4. Die Mitglieder des Vorstands der Jungen Piraten
    5. Die Kassen- und Rechnungsprüfer der Piratenpartei *NAME*
    6. Die Koordinatoren, Ansprechpartner und durch den Vorstand beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit
  4. Anträge können gestellt werden von einzelnen Antragsberechtigten oder Gruppen von Antragsberechtigten.
  5. In jedem Antrag ist ein klarer Ansprechpartner zu benennen.
  6. Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung / begründete Ablehnung / Beschluss) werden auf der Website (LINK ) dokumentiert.
  7. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens 3 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 60 Prozent der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  4. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.
  5. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
  6. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  7. Die Vorstände der Ortsverbände, des Bezirksverband Karlsruhe, des Landesverband Baden-Württemberg, der Piratenpartei Deutschland und der Vorstand der Jungen Piraten haben das Recht je ein Mitglied aus ihrer Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden.
  8. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht.
  9. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  10. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen.
  11. Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. [LINK]
  12. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
  13. Der Vorstand soll sich mindestens einmal pro Quartal treffen. Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.
  2. Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
  3. Der Vorstand kann per Beschluss Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
  4. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutz verpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
  5. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
  6. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
  7. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  8. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
  9. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (den Mitgliedsantrag)

entscheiden in der Regel die in §6 (Aufgabenverteilung) als zuständig für die Mitgliederverwaltung benannten Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich. Hat der Bearbeiter des Antrags Bedenken und möchte diesen ablehnen, so erfolgt die Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes. Kommt eine Ablehnung nicht zustande, so gilt der Antrag als angenommen. Bei Versammlungen mit Akkreditierung kann das Vorstandsmitglied, dass die Akkreditierung durchführt, über die Aufnahme vor Ort eigenverantwortlich entscheiden. Das Vorstandsmitglied kann aber bei Bedenken die Aufnahme aussetzen. Dadurch ruht die Aufnahme, bis ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes getroffen werden kann. Ein Anspruch auf Aufnahme vor Ort (und das daraus eventuell resultierende Stimm- oder Wahlrecht) besteht nicht.

§6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen, sofern nicht anders durch den Vorstand entschieden.

(1) "NAME" (Vorsitzender):

(2) "NAME" (Stellvertretender Vorsitzender):

(3) "NAME" (Stellvertretender Vorsitzender):

(4) "NAME" (Stellvertretender Vorsitzender):


(5) "NAME" (Schatzmeister)

  • Schatzmeisterätigkeit
  • Mitgliederverwaltung (2)
  • Aufbewahrung von Dokumenten

§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  1. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Piratenpartei "NAME" einen Tätigkeitsbericht an.
  2. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

§8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. Diese Geschäftsordnung wurde am DATUM in dieser Form in Kraft gesetzt.