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BW:Antragsfabrik2013/Neufassung §2 (1)
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Vorlage:BW Satzungsänderungsantrag2013
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA020
- Beantragt von
- Branleb
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §2
- Beantragte Änderungen
§2 (1) soll wie folgt neugefasst werden:
Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Tätigkeitsgebiet. Ausnahmen regelt die Bundessatzung.
Aktuell lautet der Paragraph so:
Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in Baden-Württemberg.
- Begründung
Die Regelung der Mitgliedschaft aufgrund des Wohnsitzes schließt derzeit auch weitere Wohnsitze neben dem Hauptwohnsitz ein. Zudem gibt es aktuell einen Konflikt mit der Bundessatzung.
Siehe Protokoll der Satzungsklausur
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- Toka 21:43, 15. Feb. 2012 (CET)
- Monarch 23:24, 15. Feb. 2012 (CET)
- Jorge 11:28, 16. Feb. 2012 (CET)
- Stefan K
- Elzoido 21:14, 17. Feb. 2012 (CET)
- Hora 16:52, 2. Feb. 2013 (CET)
- Julian Beier
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- --NineBerry 11:49, 16. Feb. 2012 (CET)
- Michael 'Bayaman' Schwiebert 10:31, 28. Jul. 2012 (CEST)
- Martin Bartsch
- MC Priester
- Viktor
- Peter @kpeterlbw Laskowski
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- --Tomcat 22:42, 29. Feb. 2012 (CET)
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Wo Unterschied? „Sein” kann man rechtzeitig zu LPTs überall, Wohnsitze hat man nicht so viele. Was ist der Zweck? Darf man nur in einem LV Mitglied sein? Wenn ja, warum?
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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