BW:Antragsfabrik2013/Mitgliedsbeitrag Gliederung

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Gefordert wird die Erhebung des Mitgliedsbeitrags durch die Gliederung, welche auch die Mitglieder verwaltet.Satzung

80px Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Richard.

Er wurde am LPT 2010.1 abgelehnt.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Richard
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §? [zusätzlicher Paragraph, Abschnitt B]
Beantragte Änderungen

§? Mitgliedsbeitrag

Sofern die Bundessatzung dieses gestattet, ist der Mitgliedsbeitrag an die für das Mitglied zuständige, niedrigste Gliederung zu entrichten, bzw. wird von dieser eingezogen.

Begründung
  1. Die Hauptaufgabe des Landesschatzmeisters sollte nicht im Bereich des Einzugs der Mitgliedsbeiträge liegen. Nach dem extremen Wachstum der Piraten im vergangenen Jahr ist der Aufwand im LV BW aber bereits dieses Jahr so hoch, wie er im Vorjahr noch für das ganze Bundesgebiet gewesen wäre.
  2. Nach Verteilungsschlüssel hat der LV aktuell nach "oben" und "unten" zu überweisen. Durch eine Verlagerung wird der Geldfluss eindeutig und erfolgt stets in "One-Steps" von "unten" nach "oben", Als Beispiel: Ein KV behält 40% der erhaltenen Mitgliedsbeiträge und überweist den Rest weiter an den BzV. Dieser behält vom Erhaltenen ein Sechstel und überweist den Rest an den LV usw., d.h. für den LV fällt hier kaum noch Aufwand an und der bestehende Aufwand wird optimal auf die niedrigen Gliederungen verteilt.
  3. Mitgliedsverwaltung und Mitgliedsbeitrag hängen direkt zusammen. Diese beiden Punkte künstlich getrennt zu halten erzeugt nur unnötigen Verwaltungsaufwand, Verzögerungen und Unflexibilität. Dabei regelen die Bundes- und Landessatzung, dass die Mitgliedsverwaltung von der niedrigsten Gliederungsebene vorzunehmen ist (nach Bundessatzung §3(1,2) und Landessatzung §5(1)), weswegen von dieser auch der Mitgliedsbeitrag erhoben werden sollte. Als Beispiel sei genannt, dass ein Stimmrecht auf einem Bezirks- oder Kreisparteitag nur bei bezahltem Mitgliedsbeitrag gegeben ist. Nun weiß die untere Gliederung zwar, wer ihr Mitglied ist (das muss sie nach LV §2(2)), aber nicht, wer stimmberechtigt ist. Hierfür ist dann wieder (unnötigerweise) der LV anzufragen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Gunther --19:11, 07. März 2010 (CET)
  2. Papuga --19:50, 7. Mär. 2010 (CET)
  3. Heidi 09:38, 8. Mär. 2010 (CET)
  4. Laird_Dave 11:19, 14. Mär. 2010 (CET)
  5. Posbi 19:28, 17. Mär. 2010 (CET)
  6. Robert 09:07, 19. Mär. 2010 (CET)
  7. --NineBerry 12:43, 22. Mär. 2010 (CET)
  8. Laser 23:32, 30. Mär. 2010 (CEST) (Verweis auf Bundessatzung unnötig)
  9. Usubiff
  10. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Orca 09:44, 4. Apr. 2010 (CEST)
  2. eckes Nur optional so tief wie nötig
  3. Stefan K
  4. ?
  5. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. TheFish
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.


Wie wäre es mit:

Sofern die Bundessatzung dieses gestattet, ist der Mitgliedsbeitrag an die für das Mitglied zuständige, niedrigste Gliederung mit eigener Kassenführung zu entrichten, bzw. wird von dieser eingezogen.

Kreisverbände und vor allem auch eventuelle Ortsverbände haben ihre eigntliche Stärke in der Pressearbeit. Gerade Ortsverbände hätten noch weniger Geld als ein KV zu verwalten. Bei beiden besteht denke ich die Möglichkeit, dass man sich die Arbeit der echten, eigenen Kassenführung nicht machen möchte und sich lieber auf Offentlichkeitsarbeit konzentriert. Auch wenn es glaube ich noch keiner unserer Kreisverbände so macht, sollten wir diese Möglichkeit offen lassen. Jonas M. 03:00, 18. Mär. 2010 (CET)

Hmm - also ich denke, dass auch OVs (sogern sie das eventuell vermeiden möchten) eine Kasse führen müssen, denn:
  1. Sie erhalten laut Bundes- und Landessatzung einen Anteil am Mitgliedsbeitrag
  2. Sie können sonst keine Spenden annehmen
  3. Sie müssen sonst wegen jeder Aktion (und hier sehe ich den stärksten Schwerpunkt von OVs) wieder um Finanzierung anfragen.
Außerdem ist laut Satzung geregelt, dass die niedrigste Gliederung die Mitglieder verwaltet (Ein- und Austritt erfolgen dort). Und dazu gehört nach meinem Gefühl auch die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge als logische Einheit dazu. --PiratenRV 20:45, 19. Mär. 2010 (CET)
  1. zum Einen haben wir derzeit keine Kompetenz, darüber in der Satzung zu bestimmen, das wird alleine auf dem BPT entschieden, damit ist dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt absolut überflüssig (beim BPT stellen)
  2. zum Anderen sind Ortsverbände nicht einmal bei der SPD hier in S-Vaihingen völlig autonom, wie ich aus erster Hand erfahren habe: unterhalb der Kreisverbandsebene macht eigene Mitgliederverwaltung und Beitragsvereinnahmung keinen Sinn mehr, schon gar nicht für eine Partei unserer Größe
  3. solange die Mitgliedsverwaltung nicht direkt im üblichen Rahmen von den Kreisverbänden durchgeführt werden kann (CiviCRM!), macht es keinen Sinn, diese die Beiträge direkt verwalten zu lassen -- Orca 09:47, 4. Apr. 2010 (CEST)
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