Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Anerkennung des Kreisverbandes Bonn
80px | Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Fukami. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- Z020
- Beantragt von
- Fukami
- Titel
- Anerkennung des KV Bonn
- Antrag
Der BPT möge beschließen, den Kreisverband Bonn als Teil der Piratenpartei Deutschland mit allen Rechten und Pflichten nach Bundessatzung anzuerkennen.
- Begründung
Der Landesvorstand NRW sieht sich durch §6a der Landessatzung NRW nicht in der Lage, den am 24. Februar beschlossenen und 10. April in Bonn ordentlich gegründeten Kreisverband anzuerkennen. Dieser Satzungspunkt untersagt die Gründung von Gebietsverbänden zugunsten des in der Landessatzung festgeschriebenen Crewkonzeptes. Dieses Crewkonzept bietet aber weder die in der Bundessatzung noch die im PartG festgeschriebenen Möglichkeiten zur politischen Willensbildung auf Gebietsebene, noch ist damit eine sinnvolle, langfristig ausgelegte Politik und Entwicklung einer regionalen Struktur mit weit über 100 Mitgliedern machbar.
Der Gründungswille der Bonner Piraten erfolgte vor Beschluss von §6a der Landessatzung. Die Einladung zur Gründungsversammlung erfolgte fristgemäß durch einen Bonner Piraten im Auftrag des Bundesvorstandes, eine weitere, nicht fristgemäße durch den GenSek des Landesverbandes NRW.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Fukami|Fukami“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Landesvorstand NRW sieht sich durch §6a der Landessatzung NRW nicht in der Lage, den am 24. Februar beschlossenen und 10. April in Bonn ordentlich gegründeten Kreisverband anzuerkennen. Dieser Satzungspunkt untersagt die Gründung von Gebietsverbänden zugunsten des in der Landessatzung festgeschriebenen Crewkonzeptes. Dieses Crewkonzept bietet aber weder die in der Bundessatzung noch die im PartG festgeschriebenen Möglichkeiten zur politischen Willensbildung auf Gebietsebene, noch ist damit eine sinnvolle, langfristig ausgelegte Politik und Entwicklung einer regionalen Struktur mit weit über 100 Mitgliedern machbar. Der Gründungswille der Bonner Piraten erfolgte vor Beschluss von §6a der Landessatzung. Die Einladung zur Gründungsversammlung erfolgte fristgemäß durch einen Bonner Piraten im Auftrag des Bundesvorstandes, eine weitere, nicht fristgemäße durch den GenSek des Landesverbandes NRW.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- jotun
- Aloxo
- Val
- Gloegg
- Nesges
- skull77
- Jonas M. 16:22, 14. Apr. 2010 (CEST)
- Wastl
- Christoph B. 13:24, 15. Apr. 2010 (CEST) Wenn Klärung im LVB nicht möglich dann unterstütze ich das.
- Kemal
- Blas el teso
- Ralf D. bin nicht aus NRW, scheint aber einleuchtend zu sein: KV kann besser/organisierter arbeiten.
- Hans Immanuel
- Toertsche 22:04, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Klaus Redegeld
- FxK
- Netnrd Hinweis an die nicht-NRWler: eine Klärung im LV NRW ist nicht möglich, da die Positionen zu unterschiedlich sind.
- Dave-Kay 12:17, 18. Apr. 2010 (CEST)
- Renzi
- Martin Schröder
- robi.kraus
- alios 14:16, 19. Apr. 2010 (CEST)
- Bragi (Ich bin zwar eigentlich der Meinung, das hat nix auf dem BPT zu suchen aber wenns hilft...)
- Tueksta Der Ablauf des KV-Verbots in NRW war nicht rechtmäßig.
- MattesG
- Silvan 09:59, 3. Mai 2010 (CEST)
- Alexkid 09:02, 10. Mai 2010 (CEST)
- Rainer Sonnabend
- DeBaernd 20:22, 14. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Yrthy
- Twix 14:52, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Trias subsidiarität ftw
- Arvid Doerwald 05:41, 17. Apr. 2010 (CEST) falsche Entscheidungsebene; es geht um die Organisation in NRW und sollte dort entschieden werden
- HKLS 18:50, 17. Apr. 2010 (CEST) dito
- Veloc1ty 13:06, 18. Apr. 2010 (CEST) (Siehe Diskussion unten. NRW Satzung hat nichts mit dem BPT zu tun.)
- Thomas-BY
- GinNTonic falscher Sandkasten
- Seb666 Das Problem gilt es innerhalb NRW zu lösen.
- Thorres 21:38, 19. Apr. 2010 (CEST) Das Problem gilt es innerhalb NRW zu lösen. Versuche in alle Richtungen die Anerkennung durch Tricksereien zu bekommen, werden m.E. noch mehr Chaos verursachen.
- Sascha Körver 23:43, 19. Apr. 2010 (CEST)
- Silent-Bob 12:17, 22. Apr. 2010 (CEST)
- Sebastian Pochert Die meisten Besucher des BPT (auch ich) interessieren sich wohl kaum für einen KV, mit dem sie noch nie Kontakt hatten. NRW sollte das Problem lösen.
- Jan BUNDESparteitag.
- Walter NRW-Thema
- Andena 10:18, 14. Apr. 2010 (CEST) Klärung im Landesverband
- Fridtjof 17:30, 12. Mai 2010 (CEST) Macht das in NRW unter euch aus.
- RicoB CB 07:10, 2. Mai 2010 (CEST)
- Mtu Das ist nix für den BPT
- Unglow (Kann ich nicht entscheiden, habe keine offiziellen Unterlagen, Gründungsprotokoll etc. vorliegen. Entweder er wurde korrekt gegründet und existiert, oder nicht. Wenn er exisiert, wird aber vom LVOR nicht anerkannt notfalls ans Schiedsgericht wenden)
- MichaelG 12:59, 6. Mai 2010 (CEST) Ein NRW-internes Problem, kein Fall für den BPT
- Magnum
- Rgloerfeld Das ist ein NRW Thema, bei dem auch eine Klage beim LSG vorliegt. Ausserdem möchte ich anmerken, das der §6a nur befristet bis 08.2010 Gültigkeit hat.
- Salorta Sache eines Schiedsgerichts oder eines staatlichen Gerichts aber nicht des BPT.
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Benjamin Stöcker (Der Bundesparteitag ist kein Schiedsgericht!)
- CG909 - sehe das nicht als förderlich an das Thema so durchzupeitschen, Anerkennung als kommunalpol. Plenum nach entspr. LPT-Beschluss ist da schon sinnvoller
- Tessarakt
- --Nr 75:in spe 14:03, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Aleks_A 01.05.2010
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Klärung der Gliederung in NRW
NRW steht vor einer erneuten Struktur-Diskussion des ausschließlichen Crew-Konzepts. Der BPT ist nicht der richtige Ort, die Gründung einer Gliederung in NRW zu bestätigen oder als Alternative zu verurteilen. Das Thema muss im Landesverband selbst geklärt werden. Andena 10:17, 14. Apr. 2010 (CEST)
relevant?
die KV-Regelung in NRW ist eh zeitlich begrenzt, warum sich damit noch befassen? und warum auf dem BPT? Twix 14:54, 15. Apr. 2010 (CEST)
- wir halten die Regelung für illegal und im Widerspruch zum PartG. Ein Sonderparteitag (in NRW) könnte die Regelung kippen, aber der BPT findet eher statt, und kann die Regelung als nächsthöhere Instanz ebenfalls kippen - Kemal 12:30, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Wie soll den bitte der BPT das kippen? Es geht um die NRW Satzung, da hat der BPT *garnix* mit zu tun. Der Antrag ist totaler Schwachsinn und sollte überhaupt nicht zur Abstimmung kommen - zumal fukami mal wieder bedenklich mit den Fakten jongliert. Ausserdem sind die meisten nicht-NRWler mit der Situation überhaupt nicht vertraut. Irrelevant für den Bund, Schädlich für NRW..
- --Veloc1ty 13:05, 18. Apr. 2010 (CEST)
- Mit welche Fakten jongliert Fukami denn da "mal wieder"? Verleumdungen sind hier ziemlich fehl am Platz, jetzt mal Butter bei die Fische!
--FxK(CEST)
- z.B. das der KV ordentlich gegründet wurde ist schlicht falsch. §6a steht in der Satzung NRW und schließt Gründungen bis Juli erst einmal aus. Weiterhin ist der Kommentar zum PartG (Gliederung/Willensbildung) nicht richtig, sondern entspricht fukamis eigener Interpretation..
- --Veloc1ty 13:00, 19. Apr. 2010 (CEST)
Die Crew-Ordnung von NRW:
"§6 Mitgliedschaft in einer Crew
(1) Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen."
Quelle: [1]
Crews sind nicht ortsgebunden!
Hier einmal komplett:
- Lies dir doch mal das Parteiengesetz aufmerksam durch. Dort steht, dass wir eine angemessene Willensbildung gewährleisten müssen und Gebietsverbände die Satzung regelt. Die angemessene Willensbildung ist bei uns mehr als gegeben. Jeder Pirat hat Stimm- und Antragsrecht beim Landesparteitag und kann sich überall bestens informieren, einbringen und mitbestimmen. Die Dinge die Du anführst haben wir mehrmals unter anderem zusammen mit Juristen im LV NRW durchgekaut. Denk selbst ist ein toller Spruch...
--Veloc1ty 22:43, 19. Apr. 2010 (CEST)
Zitat2:
- Mit Blick auf den notwendigen Organisationsgrad sowie Menge und Größe der Untergliederungen einer politischen Partei zwingt Satz 3 zu einer Orientierung an "angemessenen" Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder bei der politischen Willensbildung. Diese Vorgabe gilt sowohl in "vertikaler" Hinsicht, also mit Blick auf auf einer Gliederung der Partei in verschiedene Ebenen (Landes-, Kreis-, Ortsverbände), als auch horizontal, also für die größe der der einzelnen Verbandsgliederungen. Da Satz 3 den notwendigen Ausbaugrad der Gliederung einer Partei mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der "angemessenen Mitwirkung" gekennzeichnet, müssen Versuche, den Inhalt dieser Vorgabe durch einen festen Zahlenmaßstab zu bestimmen mit Zurückhaltung aufgenommen werden. Auch werden die Anforderungen an den Ausbau der Parteiorganisation in Abhängigkeit von ihrer Größe und Mitgliederzahl divergieren.
- --Thorres 20:54, 19. Apr. 2010 (CEST)
Hier ist nicht der Parteitag zuständig (und schon gar nicht der des Bundes), sondern das Schiedsgericht. Also: Klage beim Schiedsgericht einreichen und abwarten! --Murphy 23:01, 19. Apr. 2010 (CEST)
- Zumindest der Parteitag des Landesverbandes NRW ist gemäß § 6 Abs 6 Satz 4 Bundessatzung zuständig. Der BPT ist aufgrund seiner Eigenschaft als höchstes Organ jedenfalls nicht unzuständig und kann sich mit der Angelegenheit befassen.
- Der Antragsteller behauptet, dass der KV Bonn am 10.04.2010 ordungsgemäß gegründet worden sei. Der Satzungsbeschluss von § 6a der Landessatzung sei erst nach Gründung des KV Bonn getroffen worden (Das PDF der Satzung NRW enthält das Datum 21.04.2010 ).
- Die "Nichtanerkennung" des KV Bonn läuft auf einen Ausschluss oder gar eine Auflösung dieses Gebietsverbandes iSd § 6 Abs 6 Satz 1 Bundessatzung hinaus. Dafür müsste der KV Bonn schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei verstoßen haben. Das ist nicht ersichtlich. Demgegenüber weicht die Bestimmung in § 6a Landessatzung NRW von § 7 Abs 2 Bundessatzung ab. Die Art der Untergliederung der Landesverbände ist so wesentlich, dass man sie als grundsätzliche Regelung iSd § 14 Bundessatzung ansehen muss. § 6a Landessatzung NRW ist bei summarischer Betrachtung unwirksam.
- Die Frage ist nur, ob eine Befassung des BPT mit der Angelegenheit der Bedeutung der Sache angemessen ist. Der LV NRW hat einen ( bei summarischer Betrachtung BS- satzungswidrigen ) Beschluss getroffen, der wohl der Durchführung des Wahlkampfes zur Landtagswahl dienen soll. Die Angelegenheit würde sich durch bloßen Zeitablauf von selbst erledigen. Daher wäre danach zu fragen, ob die Sache so wichtig ist, dass sie neben / kurz nach dem Wahlkampf ausgefochten werden muss--Nr 75:in spe 14:01, 28. Apr. 2010 (CEST)