Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Roland 'ValiDOM' Jungnickel. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen
- Änderungsantrag Nr.
- TE061
- Beantragt von
- Roland 'ValiDOM' Jungnickel
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §6 (6)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt in Abschnitt A §6 Abs. 6 der Bundessatzung vor "Auflösung" einzufügen:
Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile,
- Begründung
Um Kollisionen mit anderen Anträgen zu vermeiden ist der Antrag nur so formuliert, dass er die relevante Textpassage einfügt. Zur besseren Übersicht daher in der Begründung das vor- und danach.
Vor der Änderung
... (6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. (...) ...
Nach dieser Änderung
... (6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile, Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. (...) ...
Wenn ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und die übergeordnete Gliederung dagegen vorgehen will - dann sind bisher nur sehr drastische, quasi endgültige Sanktionierungen möglich. Eine monetäre Sanktionierung wäre daher als erste Ordnungsmaßnahme denkbar, welche durch die dem entsprechenden Gebietsverband zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile gedeckelt werden sollten.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Roland 'ValiDOM' Jungnickel“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt in Abschnitt A §6 Abs. 6 der Bundessatzung vor "Auflösung" einzufügen: Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile, “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Um Kollisionen mit anderen Anträgen zu vermeiden ist der Antrag nur so formuliert, dass er die relevante Textpassage einfügt. Zur besseren Übersicht daher in der Begründung das vor- und danach. Vor der Änderung...(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. (...)...Nach dieser Änderung...(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile, Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. (...)...Wenn ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und die übergeordnete Gliederung dagegen vorgehen will - dann sind bisher nur sehr drastische, quasi endgültige Sanktionierungen möglich. Eine monetäre Sanktionierung wäre daher als erste Ordnungsmaßnahme denkbar, welche durch die dem entsprechenden Gebietsverband zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile gedeckelt werden sollten.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Wobble
- Haibaer
- MichaelG 23:01, 30. Mär. 2010 (CEST)
- danebod
- Thorongil
- Bragi
- Jotun
- Anthem
- Rainer Sonnabend
- Michi
- ValiDOM (Ich bin ja selbst dafür ;-))
- icho40
- Hans Immanuel
- Aleks A
- DeBaernd 14:47, 24. Apr. 2010 (CEST)
- Datenritter 17:04, 24. Apr. 2010 (CEST)
- StopSecret 13:15, 25. Apr. 2010 (CEST)
- Jan Die Geldstrafen sind ziemlich hart, aber besser als die Alternativen
- Mike gh
- Unglow
- archifact
- Nicole.Staubus 21:31, 4. Mai 2010 (CEST)
- Gerhard Collmann und bitte das zweite "sind" noch streichen...
- Mtu
- Augenklappe
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Trias
- Christian Hufgard 13:56, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Andreas Heimann 14:24, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Alu
- Andena 21:55, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Getiteasy 15:27, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Spearmind 00:32, 10. Apr. 2010 (CEST)
- VincNW
- Thomas-BY
- Ans 14:25, 18. Apr. 2010 (CEST)
- Sebastian Pochert
- Queue 15:30, 25. Apr. 2010 (CEST)
- wigbold : Überwachen und Strafen ... ich hätte mir an dieser Stelle mehr Freiheit für die Basis gewünscht.
- RicoB CB 15:10, 1. Mai 2010 (CEST)
- HKLS 11:06, 2. Mai 2010 (CEST) mit Geld kann man nicht alles regeln. Und wenn Argumente nicht mehr greifen ...
- Kaddi
- OliverNiebuhr
- Zwergenpaladin
- Magnum
- Salorta
- Sven423 08:53, 14. Mai 2010 (CEST) zu viel
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Nplhse 12:46, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Haide F.S. der erste Antrag, der mich spaltet =)
- Twix 16:20, 16. Apr. 2010 (CEST)
- zero-udo
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Höhe auf 3/5 begrenzen
Ich würde die Höhe auf 3/5 der Einnahmen Deckeln. Ich finde die Idee gut, allerdings finde ich es nicht gut, die Gesamten Einnahmen als max. Höhe begrenzen. So bliebe ggf. noch Geld übrig um einladungen zu Parteitagen usw. zu versenden. Jan Leutert 17:32, 29. Mär. 2010 (CEST)
- Da gebe ich Dir im ersten Moment recht. Aber ich sehe auch eine gewisser "Fürsorgepflicht" (oder so) übergeordneter Gliederungen genau solche absolut notwendigen Tätigkeiten zu finanzieren wenn es die Gliederung nicht selbst kann. Sei es durch Mißwirtschaft oder eben durch eine Strafzahlung. "Bir zur maximalen Höhe" lässt ja Handlungsspielraum - so wird man eher dazu neigen eben nicht bis zur maximal möglichen Grenze zu gehen sondern darunter zu bleiben. Sonst muss man ja deren Parteitag bezahlen ;-) Einleuchtend? ValiDOM
- Nun ich sehe das ganze eher so, dass es gut ist, wenn die maximale Höhe eingezogen wird. Dann muss die Untergliederung nämlich für ihre Belange Anträge einreichen die genemigt werden müssen. Die Übergeordnete Gliederung hat also danach auch ganz klar Einfluss darauf, dass nicht wieder neuer Mist passiert (wenn dieser mit Geldern in Verbindung steht). Bragi
- Wenn Du genau das erreichen willst ist aber die derzeit im Raum stehende Deckelung ungeignet. Verbände werden sich (hoffentlich) Rücklagen aus Vorjahren bilden. Diese "erwischt" man hierdurch nicht. M.E. brauchts das auch nicht - wenn es wirklich soo schlimm ist, dass ich auch deren Rücklagen einfrieren müsste, dann wäre es auch möglich dies mit anderen Ordnungsmaßnahmen zu erreichen. Allerdings - und das bleibt ja noch offen, kann man einen alternativen Antrag stellen der das "Einfrieren der Finanzen" (oder so) als Ordnungsmaßnahme erlaubt. Die Frage ist dann halt die Umsetzung gegenüber Gläubigern und Schuldnern, das sehe ich bei einer Bank schon schwierig. ValiDOM
- Nun ich sehe das ganze eher so, dass es gut ist, wenn die maximale Höhe eingezogen wird. Dann muss die Untergliederung nämlich für ihre Belange Anträge einreichen die genemigt werden müssen. Die Übergeordnete Gliederung hat also danach auch ganz klar Einfluss darauf, dass nicht wieder neuer Mist passiert (wenn dieser mit Geldern in Verbindung steht). Bragi
starkes Druckmittel
Vali hat mich gebeten meine Gründe zur Ablehnung darzulegen:
- Die Kürzung der Gelder ist nach meinem Empfinden nach der Auflösung die härteste Maßnahme. Es stimmt mE Erachtens also nicht, dass das die Strafen differenzierter macht, sondern stellt nur mehr Reportaire zur Verfügung.
- Es kann eigentlich nie im Interesse der Bundespartei liegen, einer Gliederung die Mittel zu streichen. Irgendwann sind ja Wahlen und dann hat die Gesamtpartei ein Intersse daran gut abzuschneiden (auch wegen Parteienfinanzierung). Die vorgeschlagene Maßnahme wäre also uU selbstmörderisch.
- Das Organ, welches diese Maßnahme beschließt wird dies sicher im Hinterkopf haben. Zudem kann diese dann die Aktionen etc. selbst finanzieren - zwingt die Gliederung aber dazu hierfür Anträge zu stellen. Das ist sanfter als den Vorstand ab zu setzen... ValiDOM
- Mit dem selben Argument müsstest du dann aber auch die Auflösung ablehnen, da sie zum selben Ergebnis führen würde. DaWi 09:28, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Auflösung ist für Extremfälle, also sagen wir mal dass der LV Sachsen von Nazis unterwandert werden würde (no offense, liebe sachsen). Afaik gab es in den 60 Jahren BRD noch keinen Fall bei einer größeren Partei wo sowas vorgekommen ist. --Trias 10:14, 9. Mai 2010 (CEST)
- Anstatt auf Strafmaßnahmen die von "oben" bestimmt werden, vertraue ich lieber auf die Macht von "unten". Die meisten (alle?) LV-Satzungen haben die Möglichkeit eine Versammlung mit 10% der Mitglieder einzuberufen. Diese Mitbestimmungsmöglichkeiten gilt es auszubauen und zu verbessern.
- Den beschrieben Fall einer "abtrünnigen" Gliederung halte ich für sehr unwahrscheinlich, ich finde es daher nicht verhältnismäßig eine so harte Sanktion einzubauen. --Trias 17:25, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Ich sehe diese Sanktion immer noch "weicher" als z.B. die Auflösung. Eigentlich will ich nie in die Situation kommen, solche Mittel überhaupt anzuwenden. Doch ich will mal ein Beispiel geben, wie ein Vorstand in diese Situation hinein gedrängt werden kann. Das ist jetzt zwar konstruiert - ist aber von realen Fällen abgeleitet. Nehmen wir an, ein Vorstand einer höheren Gliederung muss in die Geschäfte einer niederen Gliederung eingreifen (erstmal egal warum). So macht dieser Vorstand also einen Beschluss darüber und weist damit die niedere Gliederung an. Hält sich diese nicht nachweislich an diese Weisung, ist der Vorstand der höheren Gliederung laut unserer Satzung *gezwungen* seinen eigenen Beschluss durch zu setzen. Tut er das nicht, macht der betreffende Vorstand sich nicht nur lächerlich sonder verstößt auch gegen die Satzung. Das ist eine sehr unschöne Situation, weil nun in die Kiste der Ordnungsmaßnahmen gegriffen werden muss. Und die lässt kein "weicheres" Mittel zu, als der betreffenden Gliederung Vorstand ab zu setzen oder den Verein auf zu lösen ;) Ist das nachvollziehbar? ValiDOM
- Ich begreife unsere Struktur (in einer "idealisierten" Form...) nicht als top-down-Hierarchieform. Sollte ein LV mit irgendeiner Maßnahme des BVs nicht zufrieden sein und diese nicht umsetzen, so ist dies ersteinmal sowohl dem LaVo und dem BuVo anzukreiden. Keiner der beiden hat mE mehr Recht, beide wurden von Mitgliederversammlungen gewählt. Wennn schon jemand Ordnungsmaßnahmen gegen LVs durchsetzt, dann der Bundesparteitag. --Trias 20:15, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Deine Änderungsvorschläge sind vermutlich eh nicht effektiv, weil eine Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietsverbandes diese rückgängig machen kann. --Trias 20:20, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ok ich seh schon wir fahren hier andere Ansätze. Was auch ok ist :) Übrigens bin ich auch nicht für ein echtes top-down modell, doch wir sind und bleiben eine gemeinsame Partei und nicht xxx-parteien. Natürlich können wir auch den Ansatz der Freien Wähler fahren, aber da sieht man ja was die für Probleme haben. ValiDOM
- Klar sind wir "eine" Partei. Das Parteiengesetz sieht aber aus gutem Grund die Ordnungsmaßnahme gg Gebietsverbände als Ausnahme an. NIcht umsonst muss jede Ordnungsmaßnahme bestätigt werden vom BPT. Ein von dir vorgeschlagenes "mildes" Mittel (was es mE garnicht ist) würde aus dieser Ausnahmeregelung für Extremfälle eine Waffe in der Hand des BuVos machen, um zB unliebsame LVs/LaVos zu triezen. Wie gesagt wirds eh nur zu bösem Blut führen, weil der BPT die Maßnahme auch bestätigen muss. --Trias 23:30, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Ok ich seh schon wir fahren hier andere Ansätze. Was auch ok ist :) Übrigens bin ich auch nicht für ein echtes top-down modell, doch wir sind und bleiben eine gemeinsame Partei und nicht xxx-parteien. Natürlich können wir auch den Ansatz der Freien Wähler fahren, aber da sieht man ja was die für Probleme haben. ValiDOM
- Ich sehe diese Sanktion immer noch "weicher" als z.B. die Auflösung. Eigentlich will ich nie in die Situation kommen, solche Mittel überhaupt anzuwenden. Doch ich will mal ein Beispiel geben, wie ein Vorstand in diese Situation hinein gedrängt werden kann. Das ist jetzt zwar konstruiert - ist aber von realen Fällen abgeleitet. Nehmen wir an, ein Vorstand einer höheren Gliederung muss in die Geschäfte einer niederen Gliederung eingreifen (erstmal egal warum). So macht dieser Vorstand also einen Beschluss darüber und weist damit die niedere Gliederung an. Hält sich diese nicht nachweislich an diese Weisung, ist der Vorstand der höheren Gliederung laut unserer Satzung *gezwungen* seinen eigenen Beschluss durch zu setzen. Tut er das nicht, macht der betreffende Vorstand sich nicht nur lächerlich sonder verstößt auch gegen die Satzung. Das ist eine sehr unschöne Situation, weil nun in die Kiste der Ordnungsmaßnahmen gegriffen werden muss. Und die lässt kein "weicheres" Mittel zu, als der betreffenden Gliederung Vorstand ab zu setzen oder den Verein auf zu lösen ;) Ist das nachvollziehbar? ValiDOM
Keine wirksame Maßnahme
Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Gliederung und der Verband nach der "Geld"-Ordnungsmaßnahme besser verstehen werden? Aus meiner Sicht werden sich die Gräben allenfalls vergrößern. Wie wirksam kann eine solche Maßnahme überhaupt sein, wenn die beiden Akteursseiten unverändert bestehen bleiben und das Streitthema nicht geklärt wird? Andena 19:11, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Mit der Frage stellst Du hier aber nicht diese spezielle sondern alle Ordnungsmaßnahmen in Frage. Klar muss immer zuerst eine Lösung gesucht werden, klar müssen Leute miteinander Reden, klar müssen zuerst alle anderen Wege versucht worden sein. Menschen haben aber manchmal so unterschiedliche Auffassungen und Herangehensweisen, dass man zu dem Zeitpunkt nicht zusammen kommt. Ist die Sache aber bedeutend und sozusagen "gefährlich" muss der Zusammenhalt der Gliederungen auch erzwungen werden können. Dazu gibt es die Ordnungsmaßnahmen heute schon, dieser Antrag versucht nur das bestehende zu Ergänzen. ValiDOM
- Nein, ich stelle nur diese NEUE Ordnungsmaßnahme in Frage. In welchen Fällen siehst Du denn diese Maßnahme für geeigneter als die bestehenden? Andena 15:11, 10. Apr. 2010 (CEST)
- Dazu müsste ich Fälle konstruieren oder aus meiner Erfahrung berichten. Um nicht in offene Wunden zu greifen konstruiere ich mal: Während des Wahlkampfes lässt ein Gebietsverband (sagen wir ein Bezirk) umstrittene Flyer drucken verbreiten. Nach Klärung steht fest, dass die Forderungen nicht vom Wahlprogramm gedeckt sind. Der Vorstand der Gliederung beschließt aber, dass dies nicht so ins Gewicht falle und bezahlt die Flyer aus deren Budget. Der LV muss handeln: 1. die Verwendung der Gelder ist unzulässig. 2. ...usw. Heute müsste der LV den BzV-Vorstand absetzen um direkt handeln zu können. Ich würde da lieber das Geld einfrieren damit die ihre Flyer dann selber bezahlen (nicht aus Beiträgen) müssen. Alles Konstruiert, hinkt usw... aber ich hoffe es ist klarer. ValiDOM
- Eine Gliederung umfasst ja nun mehr als der derzeitige aktive Vorstand. Warum sollte eine indirekt wirkende Ordnungsmaßnahme gegen die (viele einfache Mitglieder umfassende) Gliederung gerecht sein, aber eine direkt wirkende Ordnungsmaßnahme gegen die Initiatoren nicht? Diese NEUE Ordnungsmaßnahme entspricht der Idee von Wirtschaftssanktionen gegen unliebige Staaten, die Sanktionen treffen aber immer nur die Bevölkerung - nicht die Herrschenden. Nun, angenommen die Basis der Gliederung entschließt sich dann angesichts der Geld-Ordnungsnaßnahme, den verantwortlichen Vorstand dieser Gliederung abzuwählen. Erhält die Gliederung mit dem runderneuerten und unbelasteten Vorstand dann wieder die entzogenen Gelder zurück, oder muss die Gliederung daruaf verzichten und leidet unter dem individuellen Vergehen der abgesetzten Vorstandsmitglieder? Andena 09:29, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Dazu müsste ich Fälle konstruieren oder aus meiner Erfahrung berichten. Um nicht in offene Wunden zu greifen konstruiere ich mal: Während des Wahlkampfes lässt ein Gebietsverband (sagen wir ein Bezirk) umstrittene Flyer drucken verbreiten. Nach Klärung steht fest, dass die Forderungen nicht vom Wahlprogramm gedeckt sind. Der Vorstand der Gliederung beschließt aber, dass dies nicht so ins Gewicht falle und bezahlt die Flyer aus deren Budget. Der LV muss handeln: 1. die Verwendung der Gelder ist unzulässig. 2. ...usw. Heute müsste der LV den BzV-Vorstand absetzen um direkt handeln zu können. Ich würde da lieber das Geld einfrieren damit die ihre Flyer dann selber bezahlen (nicht aus Beiträgen) müssen. Alles Konstruiert, hinkt usw... aber ich hoffe es ist klarer. ValiDOM
- Nein, ich stelle nur diese NEUE Ordnungsmaßnahme in Frage. In welchen Fällen siehst Du denn diese Maßnahme für geeigneter als die bestehenden? Andena 15:11, 10. Apr. 2010 (CEST)