AG Finanzmarktreform/Trennbankensystem

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Trennbankensystem

Damit ist die strikte Trennung zwischen Investment/Anlage- und Geschäftsbanken gemeint. In den USA gab es eine solche Trennung schon einmal über 60 Jahre lang. 1933 wurde dort das Glass-Steagall-Gesetz als Reaktion auf die, durch die damalige Bankenkrise verursachte, Große Depression verabschiedet und erst 1999 unter der Clinton-Regierung vollständig abgeschafft. Das Trennbankensystem hat sich also in der Realität über ein halbes Jahrhundert hinweg bewährt.

???Das übergeordnete Ziel des Trennbankensystems besteht in der Trennung zwischen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Konsequent umgesetzt hätte das zur Folge, daß realwirtschaftliche Unternehmen keine eigenen Banken mehr betreiben dürften und deshalb auch keine Kredite mehr vergeben und nicht als Anleger tätig werden könnten. Solche Unternehmen dürften nur noch Eigenkapitalanteile in Form von Aktien oder vergleichbarem ausgeben und Anleihen aufnehmen. Auf der anderen Seite dürften Banken keine Eigenkapitalanteile von realwirtschaftlichen Unternehmen mehr erwerben.???

Zusammen mit der Einführung eines Vollgeldsystems würde sich laut Joseph Huber in dem Buch "Monetäre Modernisierung" folgende Trennung der Banken in separate Geschäftsbereiche anbieten:

1. Servicebanken: würden sich um die Geldkonten von privaten und öffentlichen Haushalten und von Unternehmen und den darüber stattfindenden Zahlungsverkehr kümmern. Es wäre ihnen nicht erlaubt Kredite zu vergeben. In einem Vollgeldsystem wäre Geld auf solchen Geldkonten in seinem Bestand 100% sicher und könnte nicht durch Bankenpleiten verloren gehen. Nachteilig wäre, daß man für Geld auf Geldkonten keine Guthabenzinsen bekäme. Servicebanken würden sich durch Kontoführungs- und/oder Transaktionsgebühren finanzieren.

2. Kreditbanken: hätten die Aufgabe als Vermittler von Geld die Realwirtschaft mit Krediten gegen Zinsen zu versorgen. Dieses Geld müßten sie sich bei Nicht-Banken oder Kredit-, Immobilien- oder Anlagebanken ausleihen. Um ihre Kreditgeschäfte zu finanzieren könnten Kreditbanken auch Aktien und Schuldverschreibungen herausgeben oder Anleihen aufnehmen. Grundsätzlich sollten Kreditbanken nur als Vermittler, aber keinesfalls als Anleger auftreten. Kreditbanken würden sich hauptsächlich finanzieren, indem sie Geld gegen Zinsen leihen, um es anschließend zu höheren Zinsen weiterzuverleihen.

Ihnen wäre es verboten Anlagenbanken, Fonds, oder anderen institutionellen Anlegern Kredite zu Anlagezwecken zu geben. Ebenso dürften Kredit-, Service- und Immobilienbanken keine Kapitalanteile an Unternehmen, Banken und anderen Finanzgesellschaften und auch keine Wertpapiere oder Staatsanleihen erwerben. Außerdem wäre ihnen untersagt, Zweckgesellschaften zu nutzen, um Teile aus der Bilanz verschwinden zu lassen oder Kreditforderungen in Form von selbst gebastelten Wertpapieren zu verkaufen. Per Gesetz wären Kreditbanken gezwungen ausnahmslos alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch ihre Geschäfte zustande kommen bis zu ihrem Abschluss, in ihrer Bilanz aufzuführen.


Im Gegensatz zum Geld auf den Geldkonten wäre Geld, welches man einer Kreditbank leiht, damit sie es an die Realwirtschaft weiterverleihen kann, nicht 100% sicher. Deshalb wäre es von staatlicher Seite aus angebracht Einlagensicherungsfonds vorzuschreiben. Diese Maßnahme in Verbindung mit der Trennung zwischen Anlage-/Investmentbanken und Kreditbanken sollte eine höhere Sicherheit gewährleisten können als es für heutige M2-Guthaben der Fall ist.



3. Immobilienbanken:

4. Anlagebanken: dürften keine Kredite mehr von Service-, Kredit- oder Immobilienbanken annehmen. Damit wäre die Aufhebelung (leverage) von Finanzanlagen und die Finanzierung von Übernahmen durch Kredite deutlich erschwert.


  • Refinanzierung und Offenmarktgeschäfte: nur 2 + 3, nicht 1 + 4


Es wäre auch möglich, daß ein und dieselbe Bank mehrere dieser Geschäftsbereiche unter ihrem Dach vereint. Entscheidend wäre aber, daß jeder einzelne Geschäftsbereich ein eigenes Zentralbankkonto hätte und als eigenständige Betriebsgesellschaft zu führen wäre. Auf diese Weise wären die Geldflüsse und die Rechnungslegungen getrennt voneinander, wodurch die Pleite eines einzelnen Geschäftsbereichs nicht zur Bedrohung für die anderen werden könnte.


Folgen