AG Außenpolitik/UG Verteidigung/Transparenz

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70px Diese Seite ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland.

Angehörige der Bundeswehr sollten hier möglicherweise bestehende Dienst- und Verschwiegenheitspflichten beachten.

Transparenz in der Verteidigungspolitik und in der Bundeswehr

Diese Seite dient der Präsentation beschlossener Inhalte der UG Verteidigungspolitik. Das Themenfeld wurde am 12.06.2012 abgeschlossen und in das Liquid Feedback eingebracht. Bis zum Abschluss des LQFB Prozesses unterliegen die Entwürfe noch Änderungen.

Transparenz im Verteidigungsausschuss

Alle Sitzungen des Verteidigungsausschusses, hier eingeschlossen sind auch die Sitzungen eines Untersuchungsauschusses, sind öffentlich. Davon ausgenommen ist die nicht-öffentliche Genehmigung der Tagesordnung des Verteidigungsausschusses. Dabei wird festgelegt, welche Themenkomplexe öffentlich verhandelt werden sollen beziehungsweise welche einer Einstufung unterliegen. Während der Sitzung werden personenbezogene Daten nur anonymisiert und pseudonymisiert verarbeitet. Die Aufschlüsselung der anonymisierten Daten wird in den geheimen Teil verlagert. Dies gilt nur für natürliche Personen. Um einen Tagesordnungs-Punkt in den nichtöffentlichen Teil zu überweisen ist eine 2/3 Mehrheit des Verteidigungsauschusses erforderlich.

Begründung:

Die Piratenpartei steht für Transparenz und Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung im Bereich der Verteidigungspolitik.

Nun ergeben sich folgende Probleme beim Verteidigungsausschuss:

- personenbezogene Daten dürfen nicht öffentlich behandelt werden (vgl. Datenschutz)

- Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, dürfen nicht öffentlich behandelt werden. Die Einstufung der Daten nimmt der Herausgeber vor, welche auch nur von ihm geändert werden kann.

- Daten, die von anderen Ländern erhalten wurden und dort nicht öffentlich sind, dürfen in Deutschland ebenfalls nicht veröffentlicht werden.

Die Anonymisierung/Pseudonomysierung erfolgt nur bei natürlichen Personen, da die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch auf juristische Personen (Firmen) ausgeweitet wurde.

Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Firmen sollen zur Vorbeugung von Korruption explizit transparent sein. (Anregung 1 aufgenommen)

(vgl. dazu Wikipedia Eintrag Personenbezogene Daten Das deutsche Bundesrecht definiert in § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Die entsprechenden landesgesetzlichen Definitionen haben den gleichen oder einen ähnlichen Wortlaut. Der in Deutschland geltende Grundsatz, dass nur die Daten natürlicher Personen unter die gesetzliche Definition fallen, wird v. a. durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung durchaus infrage gestellt und sogar aufgeweicht, indem zunehmend auch auf Unternehmen die Regelungen der Datenschutzgesetze angewendet werden. So entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass datenschutzrechtliche Vorgaben „auch auf juristische Personen, soweit ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 14 GG gegeben ist, entsprechend“ anzuwenden sind. Am 27. Februar 2009 bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden seine Rechtsprechung. Allerdings hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden keine unmittelbare Relevanz für die gesamte Bundesrepublik.)

Eine transparente Verteidigungspolitik erhöht das Vertrauen der Nachbarstaaten und ermöglicht somit eine Konfliktprävention.

Kommentar zur Anregung 2: Die Abgeordneten des Verteidigungsausschusses erfahren nicht erst zu Beginn der Sitzung die Tagesordnung, sondern diese wird bereits vorher vorbereitet. Somit besteht die Möglichkeit sich vorab zu informieren und Anträge auf die Verschiebung in den geheimen Teil vorzubereiten. (vgl. dazu als Beispiel: https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a12/tagesordnungen/index.html Die Abgeordneten erhalten die Informationen als Ausschussdrucksache oder Bundestagsdrucksache vorab.)

Kommentar zu Anregung 3: Informationen zum Verteidigungsausschuss: Offizielle Seite des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a12/index.jsp Wikipedia-Eintrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsausschuss

Informationen zur Erarbeitung durch die UG Verteidigung: Antragstext am 29.05.2012 erarbeitet und beschlossen. Begründung wurde am 05.06.2012 erarbeitet und beschlossen. Überarbeitung der LQFB-Iniative am 12.06.2012

Kommentar zur Anregung 4: Die Geheimhaltung wird nicht vom Verteidigungsausschuss beschlossen, sondern von dem jeweiligen Ersteller der Information. (vgl. dazu [1] "Militärgeheimnisse in der Bundesrepublik Deutschland ab 1949 Das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt diesen Begriff zwar nicht, militärische Geheimnisse werden aber auf der einen Seite als Staatsgeheimnisse durch die §§ 93 bis § 101a StGB (Landesverrat und ähnliches) geschützt. Auf der anderen Seite werden bestimmte Arten von Militärgeheimnissen durch § 109f und § 109g StGB vor dem Ausforschen, Abbilden und Veröffentlichen geschützt." und vgl. § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__4.html)

Kommentar zur Anregung 5: Eine Diskussion um einen Programmantrag kann nie zu früh sein. Transparenz im Verteidigungsausschuss ist die Vorraussetzung für politische Mitbestimmung und das Recht auf Information, wofür wir Piraten eintreten.

Kommentar zur Anregung aus dem Mumble: Der Verteidigungsausschuss ist im Verteidigungsfall nicht mehr maßgebend. Der Bundestag bildet nur noch einen Ausschuss. Dieser Gemeinsame Ausschuss soll die Handlungsfähigkeit sicherstellen, da möglicherweise nicht mehr alle Mitglieder des Bundestages zur Beschlussfassung anwesend sein können. (vgl. dazu http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG001300314 https://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall)

Protokoll TOP 1.1 - Überarbeitung abgeschlossen am 12.06.2012

LQFB Link Status: Angenommen Ja: 602 (85%) · Enthaltung: 64 · Nein: 110 (15%)

Mitbestimmung der Bevölkerung bei Militäreinsätzen

Die Verfahren zur Genehmigung von bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr sind um einen Volksentscheid zu ergänzen. Nach Mandatserteilung durch den Bundestag steht es 1% der wahlberechtigten Bevölkerung innerhalb einer gesetzlich festzulegenden Frist offen, per Unterschriftenliste eine Volksabstimmung zu initiieren. Wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger gegen einen noch laufenden Einsatz stimmt, ist dieser zu beenden. Die erforderliche "Wahlbeteiligung" soll für eine verbindliche Entscheidung mindestens 50% erreichen.

Begründung:

Die Piraten stehen für eine Politik die von Bürgern gemacht wird, insbesondere bei solch wichtigen Entscheidungen wie über bewaffnete Einsätze der Bundeswehr.

Im Sinne der Demokratie wird den Bürgern die Möglichkeit gegeben eine Volksabstimmung bei Bedarf durchzuführen.

Die Politik soll gezwungen werden, Sinn und Zweck der einzelnen bewaffneten Auslandseinsätze der Bevölkerung zu vermitteln.

Angestrebt wird eine intensivere Kommunikation sowie Informationsaustausch zwischen Politik und Bürger.

Den Bürgern soll die Möglichkeit eröffnet werden über das Bundestagsmandat laufender sowie geplanter Einsätze mitzubestimmen und gehört zu werden (Veto). Eine Frist soll zeitliche Nähe zur Mandatserteilung erzeugen.

In Zukunft sollen nur Missionen gestartet werden, die einen klaren Auftrag an die Truppe mit erreichbaren Zielen haben.

Pad für die Begründung - Erarbeitung abgeschlossen am 12.06.2012

LQFB Link Status: Angenommen Ja: 287 (82%) · Enthaltung: 62 · Nein: 62 (18%)

Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption im Verteidigungsausschuss

Mitglieder des Verteidigungsausschusses dürfen für fünf Jahre nach der Beendigung ihrer Mitgliedschaft keine Tätigkeit bei Unternehmen aufnehmen, die Rüstungsverträge mit der Bundesregierung während ihrer Amtszeit abgeschlossen haben.

Begründung:

Eine Karenzzeit für Mitglieder des Verteidigungsausschusses begründet sich aus der Notwendigkeit zur Verhinderung von Lobbyismus und Korruption.

Die Verwaltung des Bundestages führt eine Liste von Unternehmen, mit denen in einer Legislaturperiode Rüstungsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurden.

Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses haben die Pflicht jedwede Tätigkeit bei einer dieser Firmen anzuzeigen und diese unverzüglich zu beenden. Verstöße werden als Straftatbestände geahndet. (vgl. Initiative 108e)

Durch diese Maßnahmen soll eine Verquickung von Parlamentariern und Rüstungs-/Sicherheitsindustrie erschwert werden.

Die Beeinflussung von politischen Entscheidungen durch spätere Vergütung mittels Beratervertrag soll ausgeschlossen werden.

Pad für die Begründung - Erarbeitung abgeschlossen am 05.06.2012

LQFB Link Status: Angenommen Ja: 616 (93%) · Enthaltung: 47 · Nein: 47 (7%)

Transparenz bei der Beschaffung von Rüstungsgütern

Alle mit nationalen und internationalen Firmen abgeschlossenen Beschaffungs-/Dienstleistungsverträge für die Bundeswehr sind offenzulegen. Dies gilt im gleichen Maße für das Ausschreibungsverfahren. Technische Details der Ausschreibung von Rüstungsgütern werden von der Offenlegung ausgeschlossen.

Begründung:

Ein Entscheider wird dadurch davon abgehalten werden, Dinge zu unterschreiben, die in keiner Relation zu ihrem Nutzen stehen und sich auf die Streitkräfte nachteilig auswirken.

Ein Offenlegung der Verträge ermöglicht:

  • Kostenkontrolle
  • Effektivität
  • Kontrolle wie Entscheidungen zustande kommen und ob diese auch im Sinne der Betroffnen und des Staates getroffen werden
  • Erschwerung von Korruption

Die Sicherheit von Menschen steht an erster Stelle. Um niemanden zu gefährden sind technische Details, wie zum Beispiel Waffensystemen, Technologie, Software, von der Offenlegung ausgeschlossen. Dadurch kann der eigentliche Vertragsinhalt hinsichtlich den kaufmännischen Bedingungen problemlos veröffentlicht werden, ohne Risiken für die Truppe entstehen zu lassen. Es ist ausreichend, wenn eine grundsätzliche Beschreibung des Waffensystems veröffentlicht wird. Hier kann bereits Sinn und Unsinn einer Beschaffung erkannt werden.

Pad für die Begründung - Erarbeitung abgeschlossen am 12.06.2012

LQFB Link Status: Angenommen Ja: 658 (96%) · Enthaltung: 57 · Nein: 29 (4%)