2012-10-26 - Protokoll AG Justizpolitik

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Sitzung der AG Justizpolitik am 26.10.2012 21.00h

  • Ort: mumble.piratenbrandenburg.de


Teilnehmer:

Benutzer:Bille/Salix

Hans Immanuel bis 22:52 Uhr

Entschuldigt:

  • Dominik Boecker Momentan nach Umzug noch ohne DSL. Nur über (inzwischen gedrosseltes) Tethering mit Mobilfon im Internet. Das wird kaum gehen. Gibt's eine normale Rufnummer, über die ich teilnehmen kann? Weiss leider nicht, wie das mit der Telko-Bridge funktioniert. Kannst Du die Anfrage noch mal als E-Mail an die ML schicken?
  • [[Benutzer:Kaermszen|Kaermszen] verreist


Gäste:


Tagesordnung

Top0:

Einschub: Kirchenarbeitsrecht - siehe Pad https://piratenpad.de/pDrfla5cUJ

an Zeile 80-124 (am 26.1012, 21:48) - Antrag (Variante) einstimmig angenommen

https://piratenpad.de/pDrfla5cUJ

TOP 1. Formalia

  • Die Sitzung wurde um 21:05 h von Martina eröffnet.
  • Versammlungsleitung: Martina
  • Protokoll: alle

Keine Einwände?

  • Tagesordnung: Keine Einwände?

TOP2. Wahlprogrammanträge

Erarbeitung eines eigenen modularen Antrags der AG Justizpolitik zum Bundestagswahlprogramm der Piraten, der dann für Bochum eingereicht werden kann (Frist für Programmanträge: 26.10.2012 23:59 Uhr)

Quellen zur Hilfe:

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Antrags%C3%BCbersicht/Inneres_und_Justiz

http://piratepad.ca/LFILlX6Irt -> Hier befinden sich auch schon Anmerkungen zu den Anträgen

Erläuterung: Die meisten der in diesen Anträgen enthaltenen Forderungen wurden auf vergangenen Justizkonferenzen entwickelt bzw diskutiert und positiv aufgenommen. Jetzt sollen diese Ergebnisse auch dokumentiert werden, indem sie in das Bundestagswahlprogramm Eingang finden.

I. Kapitel Recht und Justiz einfügen

I. Hiermit beantrage ich, im Namen der AG Justizpolitik in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 einen Abschnitt "Recht und Justiz" aufzunehmen.

Anregungen/Alternativvorschläge:

Version für Abstimmung:

Abstimmung:

Dafür:Clay HansImmanuel TheHuttBille/SalixMartina P. R2Dine skinnerbox, Privacynotar1957Colorofthenight

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

-> einstimmig von der AG Justizpolitik angenommen

Falls Wiki down ist: https://ako.piratenpad.de/Antragsformular-Bochum

II. Antrag zur Reform des Gerichtsverfahrensrechts

Hiermit beantrage ich im Namen der AG Justizpolitik in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 in den Abschnitt Recht und Justiz folgenden Text einzufügen:

Für ein modernes Gerichtsverfahrensrecht

1. In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen des Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

2. Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile somit erweitert werden. Obwohl der Wortlaut einer Äußerung ebenso wie der eines Gesetzes die Grenze der Auslegung bildet, findet in keiner Gerichtsbarkeit eine Erfassung der tatsächlich getätigten Äußerungen statt. Bereits vor dem Schöffengericht wird vollends auf die Protokollierung der Aussage verzichtet. Bereits kleine Nuancen in einer Aussage können deren Inhalt jedoch grundlegend verändern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass der ins Urteil geschriebene Inhalt einer Aussage oder Äußerung so gefallen ist – de facto ohne Möglichkeit des Gegenbeweises. Selbst ein mustergültiger Richter ist kaum über eine mehrere Stunden andauernde Verhandlung in der Lage jegliche Äußerung aufzunehmen. Daher soll neben das bisher bereits zu führende Protokoll die Aufzeichnung treten, die auch als Beweis für die enthaltenen Aussagen wirken soll. Eine Transkription soll nur bei Bedarf erfolgen.

3. In allen Gerichtsverfahren dürfen auch ablehnende Entscheidungen nicht allein mit standardisierten Formeln begründet werden, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen ist.

4. Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind die Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig zu begründen. Hierbei muss der Ermittlungsrichter eine eigene Begründung abgeben und darf nicht nur eine Begründung der Staatsanwaltschaft übernehmen. Hierbei ist ausdrücklich auch auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen. Ablehnende Anträge unterliegen keiner Begründungspflicht.

5. Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren überprüft werden können. Das muss unabhängig von der Höhe des Streitwerts gelten. Nur so kann verhindert werden, dass einzelne Richter Verfahren, über die nur sie urteilen, willkürlich entscheiden können und das Ziel gerichtlicher Verfahren, nämlich materielle Gerechtigkeit herzustellen, ausreichend gewährleistet ist.

6. Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden.Des weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung.

7. Auch Beschuldigte, die keinen Verteidiger haben, sollen Akteneinsicht erhalten und Kopien aus den Akten anfertigen können, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, hierdurch nicht gefährdet wird und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Hierzu darf es nicht darauf ankommen, ob dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, da dies vor Akteneinsicht überhaupt nicht beurteilt werden kann.

8. Auch Beschuldigten, gegen die die Staatsanwaltschaft keine öffentliche Klage erhebt, sind die notwendigen Verfahrenskosten durch die Staatskasse zu erstatten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich angemessener Kosten für anwaltlichen Beistand und die Kosten für die Anfertigung von Kopien aus den Ermittlungsakten.

9. Der Rechtsbeistand des Beschuldigten soll ein Recht auf Beiziehung zu Zeugenvernehmungen erhalten, wenn hierdurch der Ermittlungszweck nicht gefährdet wird. Würde hierdurch der Ermittlungszweck gefährdet, sollte nach erfolgter Vernehmung ein Anspruch auf Mitteilung, dass eine solche Vernehmung erfolgt ist, bestehen und dem Beschuldigten ein Anspruch auf rechtliches Gehör, der sich auf das Ergebnis dieser Beweisaufnahme bezieht, zustehen.

10. Bereits im Zwischenverfahren soll der Angeschuldigte das Recht haben, Zeugenvernehmungen und weitere Beweisermittlungen einzufordern, wenn Tatsachenbehauptungen des Angeschuldigten erheblich sind, die hinreichende Möglichkeit falscher Tatsachenwürdigung durch die Staatsanwaltschaft gegeben ist und die Durchführung einer Hauptverhandlung auch im Falle eines Freispruchs zu nachhaltigem Ansehensverlust des Angeschuldigten führen könnte.

11. Beweise, die unter Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot gewonnen wurden, müssen und in jedem strafrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Sie können auch nicht als Grundlage für weitere Ermittlungen verwendet werden. Wir fordern eine strikte Einhaltung und Durchsetzung der "Fruit-From-the Poisonous-Tree"-Doktrin.

12. Wir fordern, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist.

Anregungen/Alternativvorschläge:

Zu Nr. 1:

Zu Nr. 2:

Zu Nr. 3:

Nr. 1-3 zusammen abstimmen:

Zustimmung:ClayTheHuttPrivacyMartina P.Bille/SalixskinnerboxR2Dinenotar1957Color

Ablehnung:

Enthaltung:

Ergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

-> einstimmig von der AG Justizpolitik angenommen

Zu Nr. 4: Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind die Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig zu begründen. Hierbei muss der Ermittlungsrichter eine eigene Begründung abgeben und darf nicht nur eine Begründung der Staatsanwaltschaft übernehmen. Hierbei ist ausdrücklich auch auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen. Ablehnende Anträge unterliegen keiner Begründungspflicht.

Rausnehmen:

Die Praxis des sogenannten „Stempelrichters“ muss beendet werden.

Soll dieser Satz mit aufgenommen werden?

"Hierbei ist ausdrücklich auch auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen."

Zustimmung: HansImmanuel Bille/SalixBnotar1957Martina P.PrivacyColorofthenight

Ablehnung:ClayR2Dine

Enthaltung:skinnerboxTheHutt

Ergebnis: 6 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltung

-> Nr. 4 ist angenommen

Der Satz Stempelrichter soll rausgenommen werden: Kein Widerspruch

Zu Nr. 5: dagegen: würde 511 zpo abschaffen. hätte zur folge, dass jeder "kleinscheiss" 2 x verhandelt wird, wenn man an einen querulanten gerät.

Gegen dagegen: Was Kleinscheiss ist, und was nicht, soll wer entscheiden? :) Für einige sind nen paar Euro viel Geld. Für andere besteht in einer besonders schönen Klobürste ein Kunstwerk :)

Und: Rechtsstaatsprinzip

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Kapazitäten der Justiz sprechen dagegen.

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip tritt hinter das Rechtsstaatsprinzip zurück.

§511 Abs.2 Nr.1 ZPO: Unter 600€ kann der Richter die Berufung nicht zulassen. 600 € sind viel Geld. doch kann er nr. 1 am ende "oder" Er kann die berufung nicht zulassen. Er kann sie aber auch zulassen :) = Dein Nr.1 am Ende

Zustimmung:notar1957Martina P. HansImmanuel Privacyclay

Ablehnung:R2Dineskinnerbox

Enthaltung:Bille/SalixTheHuttColorofthenight

Ergebnis: 5 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltung

-> Nr. 5 ist angenommen

Zu Nr. 6: Eine umfassende Rehabiltierung wäre wünschenswert, d. h. nicht nur ein höherer Tagessatz für die Zeit in Haft, sondern auch Ausgleich verlorener Zeiten in der Sozialversicherung, Hilfen bei der Re-Integration in die Gesellschaft (Vermittlung in Arbeit) etc.

Vorschlag:

6. Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung.

.

Zustimmung: HansImmanuelPrivacyMartina P. notar1957R2DineskinnerboxBille/SalixColorofthenight

Ablehnung:

Enthaltung:ClayTheHutt

Ergebnis: 8 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltung

-> Nr. 6 ist in der alternativen Fassung angenommen

Zu Nr. 7:

Zustimmung: TheHuttClaynotar1957Bille/SalixskinnerboxMartina P.PrivacyR2DineColor

Ablehnung:

Enthaltung:

Ergebnis:9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

-> einstimmig angenommen

Zu Nr. 8:

Zustimmungnotar1957skinnerboxClayTheHuttMartina P.PrivacyBille/SalixR2DineColor

Ablehnung

Enthaltung

Ergebnis:9 Ja, 0 Nein,0 Enthaltung

-> einstimmig angenommen

Zu Nr. 9:

Zustimmungnotar1957Martina P.ClayskinnerboxPrivacyTheHuttBille/SalixR2DineColor

Ablehnung

Enthaltung

Ergebnis: 9 Ja,0 Nein,0 Enthaltung

-> einstimmig angenommen

Zu Nr. 10:

Zustimmungnotar1957Martina P.ClayPrivacyskinnerboxBille/SalixTheHuttR2DineColor

Ablehnung

Enthaltung

Ergebnis:9 Ja, 0Nein,0 Enthaltung

-> einstimmig angenommen

Zu Nr. 11: (Etliche NS-Verfahren wären nicht möglich gewesen in dieser Logik - so auch das (in Israel durchgeführte) Verfahren gegen Eichmann)

Vorschlag: Bei nicht ausgleichbarem Machtgefälle, bei denen andere Beweismittel in der Regel nicht möglich sind: Es muss strengstens limitierte Ausnahmen geben.

Arbeitnehmer können sich am besten durch Ton Mitschnitte bei strengster Begrenzung der Anwendung vor der StA und Gericht wehren, Waffengleicheit herstellen und die geforderten gerichtsverwertbaren Beweise schaffen, die das bei von oben angeordneten Mobbing, insbesondere bei in der Regel nicht gleichmäßig besetzten "Mitarbeitergesprächen, Konferenzen, Besprechungen“ mit weitaus mehr Vertretern der ggf. mobbenden Arbeitgeber. Gewalt wird i.A. gerade in solchen ungleich besetzten "Konferenzen" oftmals bewußt zur Einschüchterung und weiteren schwersten psychischen Belastung i.d.R. eingesetzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html

§ 136a StPO

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

Zustimmung:Martina P. HansImmanuel ColorofthenightBille/SalixTheHuttClay skinnerbox

Ablehnung:notar1957

Enthaltung:R2DinePrivacy

Ergebnis:7 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltung

-> Nr. 11 in leicht abgeänderter Version angenommen

Zu Nr. 12:

Zustimmung: Martina P.ClayskinnerboxBille/Salixnotar1957ColorofPrivacy

Ablehnung

EnthaltungR2DineTheHutt

Ergebnis:7 Ja,0 Nein, 2 Enthaltung

-> Nr. 12 ist angenommen

Ergänzungen:

Version für Abstimmung:

Abstimmung:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: Ja, Nein, Enthaltung

III. Antrag zur Justizreform

III. Hiermit beantrage ich, im Namen der AG Justizpolitik in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 in den Abschnitt Recht und Justiz folgenden Text einzufügen:

Reform der Justiz

1. Wir Piraten fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos einsehbar und anonymisiert im Internet veröffentlicht werden, sofern dem nicht berechtigte, überwiegende und schutzwürdige Belange eines Beteiligten entgegenstehen, was jedoch nur auf Antrag zu berücksichtigen ist.

2. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist aufzuheben. Die Staatsanwaltschaften werden zu unabhängigen Behörden. Die Fachaufsicht wird durch die Generalstaatsanwaltschaft geleistet. Zumindest aber bei Strafverfahren, die Korruption, Beamte in herausgehobenen Positionen und/oder politische Mandatsträger betreffen, darf der zuständige Staatsanwalt nicht weisungsgebunden sein, wenn durch eine Weisung ein gerichtliches Verfahren verhindert, die Ermittlungen eingeschränkt oder die Höhe der geforderten Strafe reduziert werden soll. Hierdurch soll verhindert werden, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch die Politik beeinflusst werden.

Alternativ aus dem Antrag P134 von Eberhard Zastrau und Monika Belz zum BPT 12.1:

2.a)

Die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der Exekutive eine eigenständige Rolle. Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischen Opportunitätserwägungen erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Weisungen innerhalb der Staatsanwaltschaften sind davon nicht betroffen. Ebenfalls ist es weiter zulässig, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen. Die Piratenpartei macht sich insofern die Forderungen des Deutschen Richterbundes zu eigen.

3. Die Piraten setzen sich für die Einrichtung unabhängiger Untersuchungskommissionen zur Untersuchung und Ermittlung bei dem Verdacht von Straftaten durch Amtsträger ein. Gerade bei dem Verdacht von Straftaten im Amt durch Angehörige von Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) erfolgt die Untersuchung bislang durch Angehörige der gleichen oder der übergeordneten Behörde.Dies gewährleistet weder eine unabhängige noch eine effektive Untersuchung. Aber auch in anderen Verwaltungszweigen besteht in der Regel eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem Schutz »der eigenen Seite«. Durch die Einrichtung der Kommission wird in Zukunft die Gefahr von Interessenskollisionen verringert. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben.

Die Untersuchungskommissionen sollen auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.

Nr. 4. Wir fordern, dass die Justiz sachlich und personell so ausreichend ausgestattet wird, dass gewährleistet ist, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesetzten Fristen abgeschlossen werden können.

4. Vor Berufung zum Richter ist eine berufspraktische Tätigkeit in einem verwandten Fachbereich nachzuweisen. Nach Berufung sind Richter zur Fortbildung verpflichtet. Eine „Qualitätskontrolle“ ist einzuführen. Für die strafrichterliche Laufbahn ist es erforderlich, dass diese auch als Staatsanwalt sowie Verteidiger - ggfls. unter Beistand – vertreten („Rollentausch“). -> abgelehnt (s.u.)

Anregungen/Alternativvorschläge:.

Zu Nr. 1: Gemeint sind wohl Urteile. Oder soll jede verfahrensleitende Verfügung veröffentlicht werden? Kostensachen sind sicher auch nicht von allgemeinem Interesse. Ich würde auch nur rechtskräftige Urteile veröffentlichen, insbesondere die der Bundesgerichte (was ja auf den Internet-Portalen der Gerichte auch bereits geschieht). Transparenz gut und schön, aber man kann es auch übertreiben und mit einem Wust von Krams, den man veröffentlicht, den Blick auf das Wesentliche verstellen. Letztlich geht es doch um die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Rechtsprechung. Da ist es wichtig, "Komplexität zu reduzieren", statt sie zu erhöhen.

+1 für urteile und beschlüsse die verfahrensbeendend sind, sowie grundsätzliche bedeutung haben. ansonsten stellt das ag mitte jeden tag 500 urteile zu verkehrsunfällen online auch Privacy. juris gehört übrigens dem bund also zumindest indirekt.

Ich würde auch nicht-rechtskräftige Urteile veröffentlichen (mit diesem Hinweis)

Kostensachen und verfahrensleitende Verfügungen zu veröffentlichen macht keinen Sinn, aber ich halte es auch für sinnvoll Urteile und andere verfahrensabschließende Entscheidungen wie Beschlüsse in Eilverfahren oder Nichtzulassungsbeschlüsse zu veröffentlichen, wenn sie nicht von obersten Bundesgerichten getroffen wurden. Es ist mir schon häufig passiert,dass von der Gegenseite oder dem Gericht zitierte Entscheidungen nicht veröffentlicht waren, so dass ich nicht nachvollziehen konnte, ob dort tatsächlich das drin steht, was gesagt wurde. Zudem gibt es viele Fragen, die bisher nicht von einem obersten Bundesgericht, wohl aber von unteren Instanzen entschieden wurden. Im öffentlichen Recht sind zudem wegen des unterschiedlichen Landesrechts gerade OVG-Urteile von Bedeutung. Und wenn im Zivilrecht wegen des niedrigen Streitwerts keine Rechtsmittel zulässig sind, kann es hier nie höchstrichterliche Entscheidungen geben.

Auch wieder wahr :-) Beschlüsse in Eilverfahren sind auch wichtig, Nichtzulassungsbeschlüsse aber wohl weniger, weil oft kaum begründet. Meist wird doch nur formelhaft darauf verwiesen, daß kein gesetzlicher Zulassungsgrund vorliege. - Das mit den nicht nachvollziehbaren, weil unveröffentlichten Entscheidungen ist wirklich Mist. Das kenne ich auch aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier wäre ein allgemeiner und vor allem kostenfreier Zugang ein Fortschritt (juris ist zwar gut, aber teuer). - Man braucht den Text von Nr. 1 oben ja nur um das Wörtchen "verfahrensabschließende" gerichtliche Entscheidungen zu erweitern.

Statt "Entscheidungen" könnte man "Sachentscheidungen" formulieren.

Abstimmung:

Dafür:TheHuttClayR2DinePrivacyMartina P.Bille/Salixnotar1957Colorofthenight

skinnerbox

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

-> einstimmig angenommen

Zu Nr. 2:

Abstimmung:

Dafür:TheHuttR2DineClayMartina P.Bille/Salixskinnerboxnotar1957PrivacyColorofthenight

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

-> einstimmig angenommen

Zu Alternativantrag 2a) (Zeile 279)

" Die Piratenpartei macht sich insofern die Forderungen des Deutschen Richterbundes zu eigen." find ich gut.

Abstimmung:

Dafür: Clay

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: Ja, Nein, Enthaltung

-> Nicht abgestimmt, da wir uns bezüglich der Forderungen des Richterbundes nicht im Klaren sind.

Zu Nr. 3:

Abstimmung:

Dafür: ClayTheHuttMartina P.R2DineBille/SalixPrivacynotar1957skinnerboxColorofthenight

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: Ja, Nein, Enthaltung

Zu Nr. 4:

Die Juristenausbildung ist eh schon sehr lang. Dann noch zusätzlich berufspraktische Tätigkeit in einem verwandten Fachbereich zu fordern, halte ich für zu viel. Dagegen sollte man über eine komplette Reform der Juristenausbildung unter Berücksichtigung der verschiedenen Berufszweige nachdenken.In Bayern ist ein "Rollentausch", zumindest justizintern, durchaus üblich.

was ist denn ein verwandter fachbereich?Spätere Richter sind zunächst als Staatsanwälte tätig und umgekehrt. Sozial- und Verwaltungsrichter beginnen ihre berufliche Tätigkeit in der Regel in der Verwaltung.

Hm, die Jursistenausbildung ist halt Ländersache, von daher, gibt es bereits verschiedene Regeln in den Länern. zB gibt es das in NRW schon, dass Referedare als Staatsanwälte eingesetzt werden.

Abstimmung:

Dafür:notar1957

Dagegen: Clay skinnerboxR2Dine

Enthaltung:TheHuttPrivacyColorofthenightBille/SalixMartina P.

Abstimmungsergebnis: 1 Ja, 3 Nein, 5 Enthaltung

-> Nr. 4 abgelehnt

Ergänzungen: Neue Nr. 5: Die sachliche und personelle Ausstattung der Justiz hat zu gewährleisten, dass anhängige Verfahren innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gesetzten zeitlichen Grenzen durchgeführt werden. Vielleicht besser als Forderung: Wir fordern, dass die Justiz sachlich und personell so ausreichend ausgestattet wird, dass sie anhängige Verfahren innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesetzten Fristen stets abschließen kann.

Mit dieser Formulierung kann ich auch leben. Finde nur diesen Aspekt sehr wichtig. Es kann nicht sein, daß der gewaltenteilige Staat seine eigenen Organe so "aushungert", daß die Funktionsfähigkeit der Judikative in Frage steht.

Nr. 4. Wir fordern, dass die Justiz sachlich und personell so ausreichend ausgestattet wird, dass sie anhängige Verfahren innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesetzten Fristen stets abschließen kann.

Nr. 4. Wir fordern, dass die Justiz sachlich und personell so ausreichend ausgestattet wird, dass gewährleistet ist, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesetzten Fristen abgeschlossen werden können.

Abstimmung:

Dafür:R2DineColorofthenightBille/SalixMartina P.notar1957TheHuttPrivacy

Dagegen:

Enthaltung:skinneboxClay

Abstimmungsergebnis: 7 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltung

Abstimmung:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: Ja, Nein, Enthaltung

IV. Bereits beschlossene Wahlprogrammanträge

Wahlprogrammanträge zu Anti-Mobbing-Gesetz und zur Abschaffung der Verfassungsschutzämter als Module diesen Anträgen hinzufügen.

Antimobbinggesetz ist schon eingereicht als PA 608 als Modul und im Gesamtkontext von PIRATEN und Arbeitnehmerrechte. Nicht doppelt einstellen ;)

Abschaffung Verfassungsschutz bereits als

PA186Abschaffung Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz Emanuel Schach, Udo Vetter, Thumay Karbalai Assad Wahlprogramm Innen- und Rechtspo eingebracht Nicht doppelt einstellen?PA376Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz Norbert Hense und Florian 'branleb' Zumkeller-Quast Wahlprogramm Innen- und Rechtspo

Abstimmung:

Dafür:Clay Privacy(Verfassungsschutz)

Dagegen: Privacy (Mobbing bei Arbeitnehmer)

Enthaltung:Bille/Salix

Abstimmungsergebnis: Ja, Nein, Enthaltung

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal

-> steht bereits im Antragsportal, so dass eine Abstimmung diesbezüglich unsinnig gewesen wäre.

V. Weitere Anträge für das Wahlprogramm zum Thema "Recht und Justiz"

Falls Ihr noch Vorschläge habt, was auch noch unbedingt in das Bundestagswahlprogramm der Piraten unter dem Titel "Recht und Justiz" muss und von der AG Justizpolitik eingereicht werden soll, bitte hier nach oben verwendeten Schema ergänzen.

Evtl. ein Satz zum Schutz der Intimsphäre von Zeugen im Strafprozess(Ergänzung § 55 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht bei Sachverhalten aus der Intimsphäre) angelehnt an die Regelung in der Schweiz. Der Satz könnte lauten:

"Wir wollen, dass durch eine geeignete Ergänzung der StPO, die Intimsphäre von Zeugen besonders geschützt wird. Zeugen müssen im Hinblick auf Sachverhalte aus ihrer Intimsphäre ein Zeugnisverweigerungsrecht bekommen."

In der Liste war das Thema kontrovers - insbes. im Hinblick auf Entlastungszeugen, die sich dann verweigern könnten.

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung:

Keine Zeit mehr für eine Diskussion.

TOP 3. Verschiedenes

  • Jour fixe: Sitzungen finden am 1. Freitag im Monat statt. Falls am 1.Freitag im Monat die KoKo stattfindet, findet das Jour fixe am darauf folgenden Freitag statt.

Nächste reguläre Sitzung der AG Justizpolitik: Freitag, 09.11.2012 21:00 Uhr

Topics:

1. Besprechung der übrigen für den BPT in Bochum eingereichten Anträge aus dem Themengebiet der AG Justizpolitik

2. Paper für die Justizkonferenz in Bochum

TOP 4. Schluss der Sitzung/nächste Sitzung

  • Die nächste Sitzung findet am 09.11.2012 um 21.00 Uhr statt.
  • Die Sitzung wurde um 00.01 Uhr geschlossen.