2009-10-01 - Vorstandssitzung

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Vorlage:BvorKonf

Tagesordnung/Protokoll

TOP 1: Begrüßung

Beginn: 19:xx Uhr

1.1 Anwesend: Jens, Thorsten, Andi

1.2 Bestimmung von Versammlungsleiter und Protokollführer

  • Versammlungsleiter: Jens
  • Protokoll:

1.3 angesichts der mangelnden Beschlußfähigkeit wird die Sitzung nur als Besprechung genutzt

TOP 2: Wahlnachbesprechung

TOP 3: Planung

Vorschlag von Jens zur Vorgehensweise:

Zunächst: Erhebung der wesentlichen zu bearbeitenden Felder

  • Politik
    • AG Rat und AG-Organisation
    • Entscheidungsprozesse definieren und ermöglichen
  • Organisation
    • Landesverbände
    • Online-Basis
    • Abstimmungen
    • Parteirat?
  • konkrete Baustellen
    • Website
    • Pressestelle
    • Geschäftsstelle
    • Finanzen (Testat)
    • Forum
  • Zeithorizonte definieren für diese Dinge

TOP 4: Sonstiges

Die Diskussion zum untenstehenden Antrag (Procedere bzgl. Bundessatzung, § 9b, Absatz zwei) fasse ich hier zusammen:

In der Satzung steht, dass ein Zehntel der Piraten dies beantragen müssten. D.h.:

1) es muss einen Antragstext geben (Andi zufolge bereits mit TO und einer Begründung, warum diese Themen dringlich behandelt werden müssen)

2) der Antrag muss gestellt werden, d.h. i.a. dass die Antragsteller den Antrag unterzeichnen müssen und die Mitgliedschaft des Unterzeichnenden nachprüfbar sein muss. Zudem müssen die Anträge zugestellt werden.

3) faktisch bedeutet (2) für mich, dass man Unterschriftenlisten (+Klarname) machen könnte und/oder die Mitglieder auch einzeln ihren Antrag dem BuVo zuschicken können.

4) nach unserem jetzigem Kenntnisstand muss dies schriftlich geschehen (kein Wiki/Email sonstiges)

5) ich denke, dass bei Vorhandensein eines handlungsfähigen Bundesvorstands dieser der Adressat des Antrags sein muss.

6) nach (möglichst zeitlich zusammenhängendem) Eingang der Anträge muss der Bundesvorstand die Zahl der gültigen Anträge prüfen (Mitgliedschaft) und damit feststellen ob das Quorum erreicht wird.

7) falls das Quorum erreicht ist, lädt der Bundesvorstand mit normaler sechswöchiger Frist zu einem BPT ein.

Die genauen Fragen des Antrags würde ich damit wie folgt beantworten:

1. Wie stellt der Bundesvorstand sicher, dass alle Mitglieder der Piratenpartei dieses Recht wahrnehmen können?

Die Möglichkeit der Wahrnehmung dieses Antragsrechts ist unabhängig vom Bundesvorstand gewährleistet. Die Antragsteller sind selbst in der Pflicht, ihren Antrag nach Maßgabe der Satzung und den üblichen Verfahrensweisen (s.z.B. Vereinsrecht) beim Bundesvorstand zu stellen.

2. Zu welchen Zeitpunkt wird die relevante Mitgliederzahl ermittelt und bekannt gegeben?

Die Mitgliederzahl wird derzeit wöchentlich bekanntgegeben und kann auch jederzeit beim Bundesvorstand abgefragt werden. Für das Quorum zählt der Stichtag der Einreichung der Anträge.

3. Welches Abstimmungsverfahren stellt der Vorstand für einen solchen Antrag zur Verfügung?

Ein Antrag (auch ein Massenantrag) ist keine Abstimmung.

4. Wie werden die Abstimmenden als Mitglieder der Piratenpartei identifiziert?

(die Antragsteller, nicht die Abstimmenden) Nach Einreichung der Anträge (bzw. Unterschriftslisten) muss der Bundesvorstand die Antragsberechtigungen prüfen und die Zahl gültiger Anträge ermitteln. Daher müssen die Anträge unter Angabe der relevanten persönlichen Daten gestellt werden, die eine Nachprüfbarkeit ermöglichen.

5. Wer übernimmt die Organisation der Abstimmung?

Es gibt keine Abstimmung. Es muss ein gemeinsamer Antragstext vorhanden sein (der u.U. gewissen Anforderungen genügen muss, s.o.), den die Antragstellenden unterstützen. Wie sich die Antragsteller organisieren ist ihre Sache.

6. Wie lang ist der Abstimmungszeitraum?

Da es keine Abstimmung ist, gibt es auch keinen Abstimmungszeitraum. Die Einreichung aller Anträge zum selben Antragstext sollte innerhalb eines gewissen Zeitraums geschehen, damit eine Zuordnung möglich bleibt. Am besten wäre es sicher, wenn die Antragsteller von sich aus einen Stichtag im Vorfeld ihrer Sammlung nennen würden.

für den Bundesvorstand: JS

Schlußbemerkung: In der jetzigen Phase sollten wir gemeinsam diskutieren, welche Schritte wir kurz- und mittelfristig einleiten wollen. Die angefragte Klausel der Satzung ist eine sehr aufwändige und wenig produktive Art der Einberufung eines BPT. Ein BPT wirkt zudem keine Wunder und kann den Diskussionsprozeß, der gerade beginnt, nicht ersetzen und auch nicht vorwegnehmen.

Anlagen und Mitgliederbereich

Anfrage zur Organisation der Abstimmung über einen vorgezogenen, ordentlichen Bundesparteitag

Einleitung

Der Bundesvorstand wird gebeten zu klären, wie das satzungsgemäße Recht auf Abstimmung über die Einberufung eines vorgezogenen, ordentlichen Bundesparteitages, organisatorisch und inhaltlich, wahrgenommen werden kann.

Satzungstext

In der Bundessatzung, § 9b, Absatz zwei ist festgelegt: (2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.

Fragen an den Bundesvorstand

  1. Wie stellt der Bundesvorstand sicher, dass alle Mitglieder der Piratenpartei dieses Recht wahrnehmen können?
  2. Zu welchen Zeitpunkt wird die relevante Mitgliederzahl ermittelt und bekannt gegeben?
  3. Welches Abstimmungsverfahren stellt der Vorstand für einen solchen Antrag zur Verfügung?
  4. Wie werden die Abstimmenden als Mitglieder der Piratenpartei identifiziert?
  5. Wer übernimmt die Organisation der Abstimmung?
  6. Wie lang ist der Abstimmungszeitraum?

Begründung

Die Satzung verankert das Recht der Mitglieder der Piratenpartei über die Einberufung eines vorgezogenen, ordentlichen Parteitages zu entscheiden, ohne Auskunft darüber zu geben, wie und in welcher Weise dieses Recht wahrgenommen werden kann. Deswegen wird der Bundesvorstand der Piratenpartei gebeten, die in der Anfrage gestellten Fragen zu klären und einen Lösungsvorschlag für eine satzungsgemäße Wahrnehmung dieses Rechtes vorzustellen.


Unterstützer


Ende der Sitzung: 21:55 Uhr