HH:Satzung/Anträge/Neustrukturierung der Organe, Gremien und Gruppen des Landesverbandes

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Vorlage:HamburgAntrag

Änderung im Kontext

§ 8 ORGANE, GRUPPEN UND GREMIEN DES LANDESVERBANDES Organe, Gremien und Gruppen des Landesverbandes

(0) [gestrichen durch 4. Landesmitgliederversammlung am 1. Juni 2008]

(1) Die Landesmitgliederversammlung Die Organe, Gruppen und Gremien des Landesverbandes sind

a) der Landesparteitag
b) der Landesvorstand
c) die Bezirksverbände
d) das Landesschiedsgericht

2) Der Landesvorstand Alle Sitzungen der Organe, Gruppen und Gremien werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, soweit zulässig, zeitnah veröffentlicht.

(3) Die Bezirksverbände Alle Sitzungen der Organe, Gruppen und Gremien sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.

(4) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für die Organe, Gruppen und Gremien.

(5) Die Organe, Gruppen und Gremien geben sich eine Geschäftsordnung.