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=='''Arbeitsbericht''' des [[TH:Landesschiedsgericht | Landesschiedsgerichts]] Thüringen.==

Das Landesschiedsgericht Thüringen bestand in der Legislaturperiode 2010 bis 2011 aus den Richtern:
* Martin Herrmann (Vorsitzender Richter)
* Christian Benad
* Axel Anders
* und Florian Keil als Ersatzrichter

Aufgabe eines Schiedsgerichtes nach Parteigesetz ist die Schlichtung und
Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines Gebiets­verbandes mit
einzelnen Mitgliedern. Das bedeutet, ein Schiedsgericht wird dann aktiv, wenn
der Prozess der politischen Willensbildung gescheitert ist.

Daher freuen wir uns mitteilen zu können, dass die überwältigende Mehrheit der
Thüringer Piraten in der Lage ist, Konflikte zu vermeiden beziehungsweise eigenständig und
ohne das Zutun des Landesschiedsgerichts zu lösen.

Das Landesschiedsgericht hat in der vergangenen Legislaturperiode 5 Fälle
bearbeitet und abgeschlossen. Dabei handelt es sich in allen Fällen um
Beschlüsse. Beschlüsse unterscheiden sich gegenüber Urteilen darin, dass die
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach Lage der Akten ergehen
kann.

Mit der auf dem Bundesparteitag in Heidenheim beschlossenen
Schiedsgerichtordnung müssen die Fälle der Amtsperiode inklusive. Urteil kurz im
Rechenschaftsbericht des Gerichtes darstellt werden.

[[Kategorie:Landesschiedsgericht Thüringen]]

Fall: LSG-TH-1/09
Das Bundesschiedsgericht hat das Berunfungsurteil BSG-2009-12-09 im Verfahren zur
Grünenkooperation veröffentlicht. Das Bundesschiedsgericht bestätigt darin das Urteil des
Landesschiedsgerichtes Thüringen.

Fall: LSG-TH-1/10
Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen den sofortigen Entzug aller Rechte
die sich aus der Parteimitgliedschaft ergeben. Diese Entscheidung des
Landesvorstandes stand im Zusammenhang zu einem Parteiausschlussverfahren gegen
das betroffene Mitglied. Das Verfahren wurde eingestellt, da der Kläger die
Mitgliedschaft in der Partei verloren hat.

Fall: LSG-TH-2/10
Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen die Ablehnung eines Antrages auf
Beitragsermäßigung. Verklagt wurde der Landesvorstand Thüringen. Das Verfahren
wurde an das Bundesschiedsgericht verwiesen, da die Entscheidung über
Beitragsermäßigung in der Kompetenz des Bundesschatzmeisters liegt und damit
das Gericht dieser Gliederungsebene zuständig ist. Der Stand des Verfahrens
beim Bundesschiedsgericht ist uns unbekannt.

Fall: LSG-TH-3/10
Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen den Vorsitzenden des Thüringer
Landesverbandes, wegen parteischädigendem Verhalten. Die Klage wurde
abgewiesen, da der Kläger zum Klagezeitpunkt nicht Mitglied der Piratenpartei
Deutschlands und damit klageberechtigt war.

Fall: LSG-TH-4/10
Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen einen der Moderatoren der
Hauptmailingliste des Thüringer Landesverbandes, wegen Zensur oder wegen
Erfüllung der im übertragenen Aufgaben. Die Klage wurde abgewiesen, da der
Kläger zum Klagezeitpunkt nicht Mitglied der Piratenpartei Deutschlands und damit klageberechtigt war.

Fall: LSG-TH-1/11
Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen den Vorstand der Piratenpartei
Deutschland Kreisverband Erfurt, wegen Zwangsabmeldung von der Mailingliste
des Kreisverbandes Erfurt. Die Klage wurde abgewiesen, da der Kläger zum
Klagezeitpunkt nicht Mitglied der Piratenpartei Deutschlands und damit klageberechtigt war.


Die Beschlüsse des Landesschiedsgerichtes sind im Wiki der Partei
veröffentlicht. Darüber hinaus werden inhaltliche Fragen zu den einzelnen
Verfahren Außenstehenden nicht beantwortet. Bei Fragen zur Organisation des
Landeschiedsgerichtes stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Das Landesschiedsgericht Thüringen
Anonymer Benutzer