TH:LPT2020.1 SAA1

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 25. Oktober 2020, 15:50 Uhr von imported>Dogas
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Update der Bundessatzung"

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:

§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 27.10.2018 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 27.10.2018 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 27.10.2018 geregelt.

durch den neuen Text

§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der aktuellen Fassung geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der aktuellen Fassung geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der aktuellen Fassung geregelt.

DoGaS (Diskussion)