Auf dieser Seite sollten Fakten zum SWIFT-Abkommen zusammengetragen werden.

Einführung (aus Wikipedia)

Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, abgekürzt S.W.I.F.T. oder meist nur SWIFT, ist eine 1973 gegründete, internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz (das SWIFT-Netz) für den Nachrichtenaustausch zwischen den Mitgliedern betreibt. Mittlerweile leitet SWIFT Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten mit einem Volumen von 6 Billionen Dollar (etwa 4,8 Billionen Euro; Stand November 2005) täglich weiter und wickelt den Nachrichtenverkehr von über 8000 Geldinstituten in mehr als 200 Ländern ab. Es werden durchschnittlich 15 Millionen SWIFT-Nachrichten pro Tag ausgetauscht.
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Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA übermittelte SWIFT nach eigenen Angaben vertrauliche Daten über Finanztransaktionen an US-amerikanische Behörden. In Presseberichten ist von 20 Millionen übermittelter Bankdaten pro Jahr die Rede. Die US-amerikanische Regierung ist unmittelbar nach den Anschlägen über CIA, FBI, Finanzministerium und US-Notenbank an die SWIFT-Führung herangetreten. Diese folgte der Aufforderung freiwillig. Dabei war das 25-köpfige SWIFT-Direktorium sowie ein Kontrollgremium, dem auch ein Mitglied der Deutschen Bundesbank angehörte, von den Vorgängen informiert. Wie die dpa berichtete, habe SWIFT versucht, eine Genehmigung für die Datenweitergabe zu erhalten, die befragten Zentralbanken hätten darauf jedoch nicht reagiert. In der New York Times, welche die Vorgänge aufdeckte, wurde angezweifelt, dass die Vorgehensweise legal war.
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Ende März 2008 gab SWIFT bekannt, in der Schweiz im Einzugsbereich von Zürich ein neues Rechenzentrum einzurichten. Dieses soll Ende 2009 in Betrieb gehen, um die europäischen Zahlungsverkehrsdaten nicht länger in dem in den USA angesiedelten Operating Center in Culpeper spiegeln zu müssen. Hierdurch sollen die Transaktionsdaten dem Zugriff der US-amerikanischen Behörden entzogen werden. 2012 soll das Zürcher Operating Center in ein eigenes, neues Gebäude umziehen.
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Ende Juli 2009 beschlossen allerdings die EU-Außenminister, Terrorfahndern der Vereinigten Staaten einen Zugriff auf europäische Kontodaten zu ermöglichen. Sie beauftragten die Europäische Kommission mit der Aushandlung eines Abkommens, das noch im Jahr 2009 abgeschlossen werden soll. Damit wäre SWIFT auch nach der Verlagerung des Rechenzentrums zur Weitergabe der Daten verpflichtet.

Siehe auch: Terrorist Finance Tracking Program auf Wikipedia (englisch)

Koalitionsvertrag

Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009:

SWIFT-Abkommen
Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.

Realität

Text des Abkommens als PDF, via diepresse.com

  • Am 30.11.2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Innenminister Thomas de Maizière, im EU-Ministerrat zum SWIFT-Abkommen enthalten. Da auch kein anderes Land mit Nein stimmte, tritt es (ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen) in Kraft.
  • Einen Tag später tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft, nach dem das EU-Parlament Mitspracherechte an Entscheidungen des Ministerrats hat.
  • "Das Vertragswerk, das vom EU-Parlament allerdings noch abgesegnet werden muss, läuft neun Monate. Am 1. November 2010 soll eine neue, nun endgültige Vereinbarung in Kraft treten, für die das EU-Parlament dann auch ein Miteinscheidungsrecht hat." (aus standard.at)
  • Am 10.03.2011 wurde bekannt, dass Europol ohne wesentliche Prüfungen alle Anfragen der USA gestattet hat. Offenbar ist Umfang, Menge und Herkunft der weitergegebenen Daten unbekannt.
  • Alexander Alvaro bloggt am 16.03.2011 über einen Selbstversuch und stellt fest, "dass es, selbst nach fünf Monaten Bearbeitungszeit nicht möglich war, Auskunft vom deutschen Bundesbeauftragten für Datenschutz (BFDI) zu erhalten, ob mit persönlichen Daten rechtskonform umgegangen wurde."

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