SN:Kreisverband/Dresden/Dokumente/Geschäftsordnung

Vorlage:SN:Topbox Vorlage:Offiziell Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Dresden.


§ 1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.

(3) Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und angemessenen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist der stellvertretenden Vorsitzenden spätestens 48 Stunden vor der Kreismitgliederversammlung einzureichen.

§ 2 Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand des Kreisverbandes Dresden besteht aus

  • 1. Vorsitzender - Steve König
  • 2. Vorsitzende - Anne Herpertz
  • Generalsekretär - Jens Hänsch
  • Schatzmeisterin - Stephanie Henkel
  • Beisitzer - Jaro Bertelsmann

§ 3 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Gemeinsame Aufgaben des Vorstandes

  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation der Vorstandstätigkeit
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Logistik
  • Eventmanagement
  • Betreuung der virtuellen Kreisverbände
  • Verantwortlich für die Betreuung der Social Media Accounts und Webseite
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Planung & Steuerung von Aktionen & Demos
  • Protokollierung der Vorstandssitzungen

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder im Einzelnen sind:

1. Vorsitzender - Steve König

  • Repräsentation und Vertretung nach Außen
  • Medien-/ Presse-Ansprechpartner im Vorstand
  • Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes
  • Verantwortlich für das Presse-Team (Veröffentlichung von PMs)
  • Kanalisiert die innerparteiliche Meinung nach Außen
  • Kontakt zu anderen Gliederungen der Piratenpartei und dem Bundesvorstand
  • Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
  • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
  • Planung & Steuerung der Plenen & Parteitage
  • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Förderung der innerparteilichen politischen Bildung
  • Koordination der Vorstandsarbeit
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  • Koordination und Planung der Programmarbeit im Kreisverband
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
    • kümmert sich um die inhaltlich Einbindung von Piraten

2. Stellv. Vorsitzende - Anne Herpertz

  • Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
  • Kontakt zu anderen Gliederungen und Unterstützung dieser (v.a. Neustadtpiraten, Fraktion)
  • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Interne Organisation
  • Interne Vorstandsorganisation (Protokoll, E-Mails)
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Betreuung det Social-Media-Accounts
  • Unterstützt den Vorsitzenden
  • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
  • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
  • Vernetzung mit parteinahen Gruppen sowie zu externen Organisationen
  • Vernetzung mit Stadtpolitik-Mandaten: SR (msw und Fraktion) und SBR (Jan)
  • Postbeauftragte für die Landesgeschäftsstelle

3. Schatzmeisterin - Stephanie Henkel

  • Finanzplanung, Konto- und Buchführung, Controlling, Steuerberater, Mitgliedsumlage
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf
  • Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle (Dresdenpiratenbüroleiterin)
  • Spendenwesen / Fundraising
  • Mitgliederverwaltung als Vertretung des Generalsekretärs
  • Personalwesen
  • Aufsicht Datenschutz
  • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Vernetzung mit Gliederungen, parteinahen Gruppen sowie zu externen Organisationen
  • Wikiverantwortliche

4. Generalsekretär - Jens Hänsch

  • Mitgliederverwaltung
  • Aufsicht Datenschutz
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
  • Verantwortlich für das Tagesgeschäft
  • Kommunikation mit den Mitgliedern
  • Ordnungsmaßnahmen
  • SG Verfahren - Ansprechpartner Schiedsgericht
  • Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage und Aufstellungsversammlungen
  • Ansprechpartner für die Vertrauenspiraten des Landesverbands

5. Beisitzer - Jaro Bertelsmann

  • Kompetenzbereich des Beisitzenden:
  • Planung und Koordination von Infoständen und ähnlichen öffentlichkeitswirksamen Präsenzveranstaltungen.
  • Beschaffung von (Arbeits-)Materialien
  • Pflege des Materialbestands
  • technische Unterstützung vor Ort
  • Unterstützung des Vorstandes

§ 4 Antragstellung

(1) Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

(2) Anträge sind vor der nächsten Sitzung per E-Mail an dresden.vorstand@piraten-sachsen.de und wahlweise zusätzlich im Piratenwiki des Kreisverbandes Dresden zu veröffentlichen oder schriftlich einzureichen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden.

(3) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§ 5 Beschlussfassung

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung, sofern diese beschlussfähig ist, gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(2) Beschlüsse können weiterhin als Umlaufbeschluss gefasst werden. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite:http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Dresden/%C3%84mter/Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, alle Vorstandsmitglieder über einen neuen Umlaufbeschluss zu informieren. Die Abstimmung endet nach 48 Stunden oder wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben oder wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Ein Umlaufbeschluss gilt als angenommen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss gilt als abgelehnt, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt haben.

(3) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor in Textform bekundet hat.

(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

(5) Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer aktenkundig zu machen.

(6) Die Schatzmeisterin kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich EUR 100,00 selbstständig vornehmen.

(7) Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von EUR 100,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Die Schatzmeisterin hat das Recht, auf der Vorstandssitzung gegen diesen Beschluss Veto einzulegen. Bei Abwesenheit der Schatzmeisterin von der Vorstandssitzung kann diese die Ausübung des Veto-Rechts binnen Wochenfrist dem Vorstand schriftlich anzeigen. Die Ausübung des Veto-Rechts bei Abwesenheit ist nachträglich im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig zu machen.

§ 6 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.

(2) Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder die Stellvertretende Vorsitzende mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.

(3) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(4) Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.

(5) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut durch den Protokollführer aktenkundig zu machen. Der sonstige Verlauf der Vorstandssitzung ist sinngemäß wiederzugeben.

(6) Das Protokoll der Vorstandssitzung ist bis zur nächsten Vorstandssitzung im Piratenwiki des Kreisverbandes Dresden zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§ 7 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.

(2) Die für Dresden relevanten Datensätze werden vom Generalsekretär verwaltet.

(3) Der Zugriff auf Datensätze ist generell an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

(4) Jedes Vorstandsmitglied hat über den Generalsekretär Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§ 8 Internetauftritte des Kreisverbandes

(1) Der Kreisvorstand verwaltet die Administratorkonten der aktuellen und künftigen öffentlichen Auftritte der Piratenpartei Dresden im Internet.

(2) Sonstige Zugriffsrechte, die sich in der redaktionellen oder technischen Unterstützung des Kreisvorstands begründen, sind durch Vorstandsbeschluss zu gewähren.

§ 9 Schuld

Alle Vorstandsmitglieder sind gleichermaßen solidarisch für getroffene Entscheidungen des Vorstands verantwortlich.

§ 10 Verbindlichkeit dieser Satzung

(1) Sollten Regelungen dieser Satzung gegen die Bundessatzung oder das Parteiengesetz verstoßen, so gelten deren Regelungen analog. Die Gültigkeit der gesamten Satzung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung analog.