Parteiämter - Kodex

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Rücktritts-Trends bei Ämtern in der Piratenpartei sind hier einmal zwei Vorschläge notiert: Einmal Vorschlag zur Satzungsänderung, der auf dem Parteitag zu diskutieren ist (den ich rechtzeitig absenden werde), dann einige Regeln für Amtsinhaber, die von den Betreffenden zu erwarten sind und außerhalb der Satzungsfragen zu klären und einzufordern wären. Siehe auch: Bundesparteitag_2007/Vorstandswahlen.

Bitte Kommentare / Änderungsvorschläge hierzu unter 'Diskussion'. --Bernd 18:54, 6. Apr 2007 (CEST)

Vorschlag zur Satzungsänderung

Drei Vorstände

(§9 Abs 3): "Dem Bundesvorstand gehören _drei_ Piraten an: der Vorsitzende, der politische Geschäftsführer und der Bundesschatzmeister."

  • Begründung: Es gibt aktuell (6 Wochen vor dem Parteitag 2007) nicht genug erfahrene und den Wählern bekannte Bewerber, als dass man bei sieben Personen eine echte Wahl hätte. Zudem wird der Abstimmungsaufwand durch weniger Vorstände reduziert und der Verantwortungsdiffusion vorgebeugt. Das maximal leistbare Arbeitspensum mag dadurch geringer sein, jedoch findet die wesentliche Parteiarbeit ohnehin in den Landes-/Regionalverbänden statt. Die Vorstände sind angehalten, klar identifizierbare Arbeiten möglichst zu delegieren.

Nachrücker

Für jeden Vorstandsposten wird bei der MV ein Nachrücker gewählt, der bei Rücktritt oder Ausschluss der jeweiligen Vorstands dessen Position einnimmt - andernfalls aber keine Aufgabe hat.

  • Begründung: Bei einem Ausscheiden eines Mitglieds droht der Vorstand sonst handlungsunfähig zu werden; die Arbeit bleibt - ggf bis zum nächsten Parteitag - liegen.

Stabsstelle IT

Es wird eine Stabsstelle Informationstechnik eingerichtet, d.h. diese Stelle ist kein Vorstand (Haftung), arbeitet aber auf Bundesebene; alternativ: Ein vierter Vorstandsposten dafür. (Genaue Formulierung für Satzung ist noch zu klären.)

  • Begründung: Die Strukturierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme ist für die Piratenpartei besonders wichtig; Fragen zu Rechtevergabe, Servertechnik oder schnelle Reaktion bei Problemen usw. lassen sich am besten zentral aus einer Hand regeln.

Kodex für Amtsträger

Wer ein Amt in der Piratenpartei inne hat und von diesem Amt zurück treten möchte, beachte bitte folgende Hinweise:

  • Die Amtsniederlegung möge spätestens 4 Wochen vor dem Termin angekündigt werden.
  • In dieser Zeit sei derjenige in den üblichen Parteimedien für Rückfragen etc. erreichbar.
  • Der Amtsträger trifft seinen Nachfolger persönlich, dokumentiert diesem seine bisherige und laufende Arbeit, Geschäfte oder Kontakte mit ggf. anstehenden Terminen, Verträgen u.ä.

Wer zurück tritt und diese Hinweise nicht beachtet, darf die nächsten 8 Wochen von Parteimitgliedern angemacht sowie mit faulen Eiern beworfen werden, ohne dass er Rechtsmittel einlegen wird. Ein Parteimitglied wird vorher in geeigneten Medien kundtun, ob es einen zurückgetretenen Amtsträger in diesem Status sieht.

Eingereichte Anträge

Ich habe heute folgende Anträge eingereicht, worin die Diskussionen hier und andernorts eingeflossen sind: ( --Bernd 12:02, 19. Apr 2007 (CEST) )

I - Anzahl der Vorstände

§9 Abs 3 Änderung: "Dem Bundesvorstand gehören _drei_ Piraten an: der Vorsitzende, der politische Geschäftsführer und der Bundesschatzmeister." (bisher: sieben) Alternativ: ".. gehören _fünf_ Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Bundesschatzmeister und der Generalsekretär."

Begründung siehe:

Kurz: Weniger Ämter erleichtern die Koordination und mindern die Verantwortungsdiffusion; weiterhin gibt es nicht genug Bewerber, als dass eine echte Auswahl möglich ist.

II - Stabsstelle IT-Technik

Schaffung einer weiteren Bundesstelle, die entweder a) einen der Vorstandsposten besetzt (zB statt des stellvertretenden GF) oder b) ein eigenes Bundesamt außerhalb des Vorstands darstellt - Ergänzung §9 entsprechend.

Begründung siehe:

Kurz: IT ist für die Piratenpartei besonders wichtig; Fragen zu Rechtevergabe, Servertechnik oder schnelle Reaktion bei Problemen usw. lassen sich am besten aus einer Hand regeln.

III - Doppelmitgliedschaft

§3 Abs.6 hinzufügen: "Mitglieder müssen bei Neuantrag und und bei laufender Mitgliedschaft eine evt. Mitgliedschaft in anderen deutschen Parteien dem Landesvorsitzenden bekanntgeben."

Begründung:
Hintergrund: In anderen Parteien ist eine Doppelmitgliedschaft ganz ausgeschlossen. Dies macht insofern Sinn, als von einem Mitglied ein besonderes Engagement für diese Partei erwartet werden kann.
Solange die Piraten aber nicht alle Themen abdecken, wollen wir die Möglichkeit zulassen, dass jemand durch seine Mitgliedschaft die Piraten unterstützt, auch wenn er noch einer anderen Partei angehört. Die Doppelmitgliedschaft soll nicht veröffentlicht werden, da derjenige sonst gezwungen wäre, aus der anderen Partei wegen _deren_ Satzung auszutreten - und diesen Zwang sollten wir vermeiden. Auf der anderen Seite soll durch die Kenntnis des LV-Vorsitzenden einem Bewerber deutlich gemacht werden, dass diese Situation ein Ausnahmefall sein soll - und dass man das besagte besondere Engagement durchaus erwartet.

IV Finanzordnung

Änderungsvorschlag zum Änderungsantrag der Finanzordnung von Hans-Jürgen Schönamsgruber:
§5 Abs 1: "Buchhaltung und Mitgliederverwaltung sind ggf einem Revisor zugänglich zu machen. Dieser kann vom Vorstand beauftragt werden, über einen bestimmten Zeitraum einen Revisionsbericht zu schreiben."
(bisher, sinngemäß: "... sind allen Vorständen offen zu legen.")

Begründung: Abwägung zwischen Kontrollmöglichkeit und Datenschutz; oder auch "Subsidiaritätsprinzip beim Datenschutz": Nur so wenig Daten an einer Stelle sammeln, wie für deren Funktionieren gerade notwendig sind.