NDS:Reisekostenordnung

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Reisekostenordnung in der aktuellen Fassung mit Gültigkeit ab 01.03.2022 (Beschlossen am 01.07.2010 inkl. Ergänzungen per Beschluss vom 06.06.2012 und Änderung ab dem 23.11.2014, Änderung zum 01.01.2020 sowie der letzten Anpassung am 21.03.2022)

Das Reisekostenformular findest du hier:Reisekostenformular

A. Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von
1. Ämtern, in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden, oder
2. Mandaten, die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigtenOrgan der Piratenpartei erteilt wurden, oder
3. Aufgaben, mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.

B. Das Reiseanliegen ist dem Vorsitzenden des betreffenden Gebietsverbands, dessen Stellvertreter oder dem zuständigen Schatzmeister unter Angabe von Ziel und Zweck der Reise vorab anzuzeigen. Abfahrtsort und Rückfahrtsziel sind nur dann anzuzeigen, wenn sie vom Wohnort abweichen. Die Reise kann auch durch das Erstellen eines Tickets vor Antritt der Reise erfolgen. Dies sollte der Regelfall sein. Reisekosten sind nur mit Zustimmung des Vorsitzenden, eines Stellvertreters oder des Schatzmeisters erstattungsfähig. Diese achten auf eine angemessene und wirtschaftliche Ausübung von Dienstreisen.

C. Die Mitglieder des Landesvorstands können zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die in der Geschäftsverteilung festgelegt wurden, selbstständig reisen. Auf eine wirtschaftliche Ausübung der Tätigkeiten achtet der Schatzmeister oder sein Stellvetreter. Die Reise ist unverzüglich dem Schatzmeister oder seinem Stellvertreter anzuzeigen.

D. Erstattungen erfolgen nur auf Antrag. Für die Erstattung ist nur das vorliegende Standard-Formular zu verwenden. Für nicht im Formular berücksichtigte Sachverhalte und Belege sind dem Formular Anlagen beizufügen.

E. Abrechnungen können nur bei den zuständigen Schatzmeistern eingereicht und von diesen erstattet werden.

F. Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die erstattungsberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Piratenpartei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt der jeweilige Schatzmeister oder ein mit Finanzangelegenheiten Beauftragter.

G. Die Kostenerstattung sollte grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Standard-Formular beantragt werden. Pro Reise ist ein Formular einzureichen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des zuständigen Schatzmeisters zulässig.

H. Erstattung von Kosten
1. Fahrtkosten werden wie folgt erstattet:
a) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards, die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) dürfen nicht abgerechnet werden.
b) Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
c) Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,24 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
d) Flugreisen werden nur auf gesonderten Beschluss des Landesvorstands erstattet. Der Beschluss ist vorab zu erwirken.
2. Der Verpflegungsmehraufwand beträgt:
a) bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von mehr als 8 Stunden 14 Euro
b) bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro
c) Wird von der Partei oder auf deren Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die ermittelten Verpflegungspauschalen folgendermaßen zu kürzen:

      - für Frühstück um 20 Prozent 
      - für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent 

der Verpflegungspauschale für einen vollen Kalendertag; die Kürzung darf die ermittelte Verpflegungspauschale nicht übersteigen. 3. Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
4. Sonstige Aufwenden werden nur gegen Vorlage von Belegen erstattet, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden sonstige Aufwendungen nicht erstattet.

I. Reisen in Orte außerhalb des Tätigkeitsgebiets des betroffenen Gebietsverbandes und deren Abrechnung, bedürfen eines Beschlusses des Vorstands des betroffenen Gebietsverbands.

J. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 15. Februar des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.