Diskussion:Spendenleitfaden

Aktive Diskussionen

Normaler namensraum

Hi Anthem,

wie besprochen, bitte ich Dich das nach [Spenden] zu verschieben und da mit {{Entwurf}} zu kennzeichen, da nicht 100 Leute an 100 Baustellen rumwerklen müssen, hier findet das ja keiner;) greetz klml 02:38, 16. Aug. 2009 (CEST)

  • Hmm werd drüber nachdenken ;) Habs jetzt erstmal Entwurfen und in Kategorie:Spenden gestellt. --Anthem 04:35, 16. Aug. 2009 (CEST)

merci & greetz klml 00:18, 21. Aug. 2009 (CEST)

Vorwort

Meiner Meinung nach gestaltet sich die Einteilung anders:
  • Geldzuwendung (Geldspende)
    • "Ordentliche" Geldzuwendung
    • Geldzuwendung in Form von Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen
  • Sachzuwendung (Sachspende)
Die genannte Aufwandsspende ist im Endeffekt ein Geldzuwendung.
Daher der Spender hat eigentlich eine Forderung gegenüber der Partei, macht 
diese aber nicht geltend, sondern spendet seine Forderung. Die Partei bucht
eine Verbindlichkeit direkt durch eine Spende aus.
BGA bzw. Verbindlichkeit an Kasse Spende
DimMyPrp 03:38, 10. Sep. 2009 (CEST)

Bewertung

Am sinnvollsten ist Bewertung gemäß AfA-Tabellen.
Daher: (Neuwert + Anschaffungskosten) / Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle * Alter
 Vorhergehender Satz ist Quatsch: Neuwert + Anschaffungskosten ist doppelt! Die Anschaffunskosten bilden den Basis(Zeit)wert!
Den Begriff „Neuwert“ gibt es (nur) im Versicherungsrecht, nicht aber im Steuerrecht; da ist immer vom (Neu-)Anschaffungs-
oder Zeitwert auszugehen. DerWuppi (Diskussion) 02:12, 26. Okt. 2015 (CET) Zur Ermittlung des Neuwertes sollten am besten Rechnungen oder Quittungen dienen. Andernfalls Schätzung durch Vergleichsangebote, Marktpreis, etc. DimMyPrp 03:59, 10. Sep. 2009 (CEST)

Wo?

???# Spenden können NUR durch den Schatzmeister akzeptiert werden.
???# Quittungen werden NUR durch den Schatzmeister ausgestellt.

Das ist in den Satzungen nicht geregelt!
Bundessatzung § 9a Abs. 2: Bundesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland nach innen und außen.
Das heist alle müssen bzw. dürfen nur ZUSAMMEN. Der Schatzmeister allein darf gar nichts.
Spenden müssen/dürfen nur von allen Vorstandsmitglieder ZUSAMMEN angenommen 
werden. Auf einem Spendenbeleg müssten alle unterschreiben.
DimMyPrp 03:59, 10. Sep. 2009 (CEST)
Auch sollte im Spendenleitfaden geregelt werden, ob ordentliche Mitglieder Spenden ENTGEGENnehmen dürfen.
Pirat: "Gib her das Geld, ich nehme es ENTGEGEN und gebe es dem Schatzmeister weiter.
Der prüft dann, ob wir deine Spende rechtsverbindlich ANnehmen."
DimMyPrp 04:23, 10. Sep. 2009 (CEST)

Spendenquittung

Die unter 5.5. getroffene Feststellung "Zahlungsbeleg reicht" ist falsch.

Im Absatz davor steht: "und bei Spenden der Verwendungszweck auf dem vom Empfänger hergestellten Beleg aufgedruckt ist". Beleg vom Empfänger = Beleg von der Partei.

Das ändert sich erst, wenn die Partei vom Finanzamt einen Freistellungsbescheid hat. "ist gemäß Freistellungsbescheid vom xx.xx.xxxx des Finanzamtes xyz nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient." Roland Köhler 28.02.2011

Zurück zur Seite „Spendenleitfaden“.