Datei:Filesharing-Beschluss 2 O 2009 221.pdf
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Abstract
- § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt keine „Rasterfahndung“, wer aus einer Menge von In-
ternetanschlussinhabern möglicherweise Urheberrechte in gewerblichem Ausmaß verletzt haben könnte.
- Der einmalige Download eines Musikalbums ist nicht als Rechtsverletzung „in
gewerblichem Ausmaß“ im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG anzusehen.
Landgericht Kiel, 2. Zivilkammer, Beschluß vom am 2. September 2009, Aktenzeichen 2 O221/09
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