Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/54

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Satzungsänderung §6 Abs. 4

Antragsnummer: 054
Satzungsänderungsantrag: §6 Abs. 4
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
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Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§6 Abs. 4 (RLP) § 28

(4) Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Vorstandes ist eine Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung. §6 Abs. 4 lautet: Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.

Kommentar:

Entspricht dem ersten Änderungswunsch des Bundeswahlleiters. Zuständigkeit bei Berufung gegen Ordnungsmaßnahmen war fehlerhaft.