Benutzer:Gisela Schröder/Schule Religion

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Dokumente auf Bundesebene

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

Artikel 4

Vorlage:Zitat

Artikel 7

Vorlage:Zitat


Dokumente auf der Ebene des Landes Freie und Hansestadt Hamburg

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

Link: http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VerfHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

Es gibt keine Artikel, die sich auf Schule oder Religionen/Weltanschauungen beziehen.

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

Link: http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SchulGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

Erster Teil: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule

§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

Hier werden Religionen/Weltanschauungen nicht erwähnt.

Zweiter Teil: Gestaltung von Unterricht und Erziehung

§ 7 Religionsunterricht

Vorlage:Zitat

§ 8 Stundentafeln

Vorlage:Zitat

Achter Teil: Kammern, Landesschulbeirat

§ 83 Landesschulbeirat

Vorlage:Zitat Hervorhebungen nicht im Original.

§ 84 Verfahrensgrundsätze

Vorlage:Zitat

Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)

Link: http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FrTrSchulGHA2004rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 2 Schulgestaltung und Schulaufsicht Vorlage:Zitat Hervorhebungen nicht im Original.

Die zitierten § 6 Genehmigungsvoraussetzungen, §9 Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen und §11 Anzeigepflicht für Ergänzungsschulen enthalten keine Bezüge zu Religionen/Weltanschauungen.

Vierter Abschnitt: Staatliche Finanzhilfe

Kurz zusammengefasst: Hamburg zahlt den Ersatzschulen für jeden Schüler 85 % der Kosten, die Hamburg durchschnittlich für einen entsprechenden Schüler in der öffentlichen Schule aufbringt.

Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe der Sonderschulen (STVO-SonderSchP)

Link: http://www.schulrecht.hamburg.de/jportal/portal/t/2blz/bs/18/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SoSchulSTVHArahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

In den ersten beiden Jahrgangsstufen werden die Unterrichtsinhalte des Faches Religion bei anderen Fächern mitberücksichtigt, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 gibt es je zwei Pflichtwochenstunden im Fach Religion.

Stundentafeln für die übrigen Schulen

Link: http://www.hamburg.de/stundentafeln-klassenarbeiten-/

In den insgesamt vier Grundschuljahrgangsstufen gibt es insgesamt 5 Pflichtwochenstunden im Fach Religion, und zwar in jeder Jahrgangsstufe mindestens 1 Wochenstunde.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Stadtteilschule und des Gymnasiums gibt es insgesamt 4 Pflichtwochenstunden im Fach Religion, und zwar in jeder Jahrgangsstufe mindestens 1 Wochenstunde.
In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Stadtteilschule gibt es insgesamt 4 Pflichtwochenstunden im Bereich der Wahlpflichtfächer Religion und Philosophie.
In den Jahrgangsstufen 7 bis 13 des Gymnasiums gibt es insgesamt 6 Pflichtwochenstunden im Bereich der Wahlpflichtfächer Religion und Philosophie.

Stichworte für weitere Untersuchungen

  • Ergänzungsschulenverzeichnis
  • Soziale Aufgaben im Sinne von § 49 Absatz 2 Satz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (siehe § 53 des Hamburgischen Schulgesetzes)
  • Intergrationsbeirat (siehe § 83 des Hamburgischen Schulgesetzes)
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendhilfeträger
  • Bildungsplan / Bildungspläne (siehe § 5 des Hamburgischen Schulgesetzes)
  • Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes vom 27. April 2004 (HmbGVBl. S. 211), zuletzt geändert am 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 263), in der jeweils geltenden Fassung