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Bayrische Finanzen

Auf dieser Seite finden sich alle Informationen zu den bayrischen Finanzen

Ansprechpartner

Bei Fragen jederzeit per Email an schatzmeister[at]piratenpartei-bayern[punkt]de. Zuständig ist derzeit Detlef Netter

Finanzstatus

Geschäftsübersicht

Tätigkeitsbericht von Franz zum LPT, der einen groben Einblick in die Finanzen verschafft (Stand Sep 2012)

Bankverbindung

Vorlage:Kontoverbindung Bayern

Mitgliedsbeitrag

Informationen zum Mitgliedsbeitrag findet man im Howto Mitgliedsbeitrag

Zahlerquote

Die Zahlquote der Mitgliedsbeiträge https://wiki.piratenpartei.de/Mitglieder

Spenden

Bitte dazu folgende Wikiseite beachten: Spenden im Landesverband Bayern


Berichte der Kassenprüfer

Rechenschaftsberichte

Verteilung der Parteienfinanzierung

Erstattungen

Erstattung von Beträgen

Sofern ein Pirat Gelder für den Landesverband vorverauslagt, hat er Anspruch auf Erstattung dieser Beträge. Dazu sind folgende Regelungen zu beachten:

Vorraussetzungen

  • Der zu erstattende Betrag muss vom Landesvorstand vorher beschlossen werden. Beträge über 50 € erfordern einen Beschluss des gesamten Vorstandes, Beträge darunter sind mit Zustimmung eines Vorstandsmitgliedes genehmigt.
  • Es muss über den verauslagten Betrag eine Rechnung existrieren. Die Rechnung muss auf den Landesverband ausgestellt sein. Ist die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt, so muss diese eine Privatrechnung an den Landesverband ausstellen und dabei die Originalrechnung beifügen.

Einreichung

Die Einreichung des Erstattungsantrages erfolgt ausschließlich an die Emailadresse schatzmeister@piratenpartei-bayern.de. Eine direkte Zustellung von Erstattungsanträgen an den Schatzmeister ist unzulässig. Der Email müssen folgende Informationen beigefügt werden:

  • Beschluss des Landesvorstandes (Link zum Protokoll) oder des einzelnen Vorstandsmitgliedes (Email o.ä. als Nachweis) über den Betrag
  • Rechnungsdokument als PDF auf den Landesverband lautend oder Privatrechnung mit Originalrechnung
  • Beschlussnummer und Link dazu
  • Kontoverbindung auf die der Erstattungsbetrag überwiesen werden soll

Erstattungsanträge die nicht den obigen Vorraussetzungen entsprechend werden unter Verweis auf einen Formmangel zurückgewiesen und der Pirat wird aufgefordert die Mängel des Antrages zu beheben. Dabei wird er max. zweimal in Abständen von 14 Tagen errinnert. Sollte er dann der Beibringung der fehlenden Unterlagen oder Auskünfte nicht abkommen, gilt der Antrag als zurückgenommen. Für zurück gewiesene Anträge kann der Landesvorstand nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei Eingang des Erstattungsantrages erhält der Pirat eine Mitteilung ob der Antrag in Ordnung ist oder nicht.

Liste Steuernummern Gliederungen

Eine Liste aller Steuernummern der Gliederungen in Bayern findet ihr hier:
http://wiki.piratenpartei.de/BY:Finanzen/Steuernummern