BY:Bezirksverband Oberbayern/Vorstand/Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des oberbayerischen Vorstands

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
    1. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt.
    1. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen.
    2. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Jedes Vorstandsmitglied besitzt eine gültige Datenschutzbelehrung, wenn nicht, ist diese schnellstmöglich nachzuholen.
  5. Vorstandsmitglieder verfügen über eine Partei E-Mail-Adresse, näheres im Punkt "Kommunikaitonsplattform".

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Kompetenzbereiche jedes Vorstandsmitgliedes

  1. Der Vorstand ist für die Bespielung und Pflege der Social Media Auftritte (Facebook, Twitter), des Wikis und der Homepage verantwortlich.
  2. Der Vorstand ist verantwortlich für die Organisation von Fundraisingaktionen, insbesondere der Entwicklung von neuen Ideen zur Finanzierung.
  3. Der Vorstand ist verantwortlich für die Koordination und Organisation der Kreisetreffen sowie die Koordination und Organisation von Veranstaltungen.

Kompetenzbereiche der Vorsitzenden

  1. Die Vorsitzenden unterstützen sich in gleichberechtigter Weise bei ihren Aufgaben.
  2. Die Vorsitzenden erstellen gemeinsam den oberbayerischen Newsletter.
  3. Den Vorsitzenden obliegt die Pflege der Beziehungen zu den Mandatsträgern im Bezirk Oberbayern.

Vorsitzender: Reinhold Deuter

  1. Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen sowie die Pflege der Beziehungen zum Landesverband und den anderen Bezirksverbänden.
  2. Außerdem ist er verantwortlich für die Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Koordination anfallender Aufgaben.
  3. Er ist zuständig für Koordination und Kontaktpflege zu den Beauftragten.
  4. Ihm obliegen die Bündnisarbeit und die Vernetzung mit anderen Organisationen sowie die Kontaktpflege mit den Kreisen und den anderen Stammtischen.
  5. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung von Wahlen im Bezirk Oberbayern und unterstützt PIRATEN im Wahlkampf.
  6. Er vertritt den Bezirk Oberbayern im bayerischen Wahlkampforga-Team bei der Landtags- Bezirkstagswahl 2023.
  7. Er ist verantwortlich für das Führen und Veröffentlichen des Protokolls der Vorstandssitzung und die Pflege des Entscheidungsbuches.
  8. Gemeinsam mit den Schatzmeistern obliegt ihm die Koordination und Abstimmung mit dem LGS MCC Team.

Stellvertretender Vorsitzender: Alexander Kohler

  1. Er unterhält die Beziehungen zu nationalen und internationalen Netzwerken.
  2. Er unterstützt den Vorstand durch die Übernahme administrativer und organisatorischer Aufgaben.
  3. Er unterstützt den Vorstand bei der Pflege des Ticketsystems.
  4. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation von Veranstaltungen.

Kompetenzbereiche des Schatzmeisters/Stellvertretender Schatzmeister

Schatzmeister: Clemens Horn

Stellvertretender Schatzmeister: Florian Prauß

  1. Den Schatzmeistern obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, sofern diese Aufgabe nicht in Dienstleistung durch den Landes- und den Bundesverband übernommen wird, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
  2. Die Schatzmeister koordinieren Methoden und Prozesse zur Finanzverwaltung im gesamten Bezirk in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen.
  3. Nur die Vorsitzenden und die Schatzmeister besitzen Kontovollmacht.

§3 Vorstandssitzungen

Allgemeines

  1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen, diese finden in der Regel per Fernkommunikation statt.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel monatlich statt.
  3. Eine Vorstandssitzung wird durch die Vorsitzenden einberufen. Sie gilt auch als einberufen, wenn der Termin in der letzen Sitzung beschlossen und im Protokoll vermerkt ist.
  4. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
  5. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. In diesem Falle muss eine allgemeine Begründung durch den Vorstand für den nichtöffentlichen Teil abgegeben werden.
  6. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  7. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen.
    1. Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen.
    2. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

Kommende Vorstandssitzungen

  1. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden.
  2. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden, alternativ können diese Anträge auch im Umlauf beschlossen werden.

Umlaufbeschüsse

  1. Anträge können auch im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  2. Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.
  3. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird.
  4. Wird ein Beschluss im Umlauf gefasst, der eine längerfristige Wirkung (Mietverträge etc.) hat oder dessen wirtschaftlicher Wert 500€ übersteigt, ist hierfür eine 2/3 Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich. Dieser Beschluss muss in der nächsten Vorstandssitzung formal bestätigt werden.
  5. Umlaufbeschlüsse sollten in der Regel innerhalb von 72 Stunden bis höchstens 14 Tagen abgeschlossen werden. Findet eine Abstimmung im Umlaufverfahren statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das bis zum definierten Enddatum seinen Willen nicht bekundet, als sich enthaltend.
  6. Ist eine Mehrheit für oder gegen einen Umlaufbeschluss zustande gekommen, kann jedes Vorstandsmitglied den Umlauf schließen.
  7. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.

Entscheidungsfindung

  1. Änderungen an der Geschäftsordnung werden von mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder beschlossen.
  2. Jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  3. Wird der Antrag von mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 14 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Bezirkssatzung eine Sitzung einberufen.

Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied, jeder Funktionsträger und Beauftragte berichtet im Tagebuch der Vorstandssitzung regelmäßig über seine wesentlichen Aktivitäten. Der Bericht erfolgt schriftlich und wird in der Vorstandssitzung zu Protokoll gegeben.

Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.

Kommunikationsplattform

Allgemein

  1. Der Vorstand kommuniziert über geschlossene Kanäle.

E-Mail-Adressen für alle gewählten Vorstandsmitglieder, Funktionsträger und Beauftragte

  1. Vorstandsmitglieder, gewählte Funktionsträger und Beauftragte erhalten von der BayernIT eine E-Mail-Adresse der Piratenpartei.
  2. Diese E-Mail-Adresse darf keine Weiterleitung auf ein externes, nicht von der vom Landes- bzw. Bundesvorstand Beauftragten IT-verwaltetes, Postfach sein.
  3. Vom Landes- bzw. Bundesvorstand Beauftragte für IT-verwaltete Postfächer für Untergliederungen können ein zulässiges Ziel sein.
  4. Vorstandsmitglieder, gewählte Funktionsträger und vom Vorstand Beauftragte veröffentlichen für diese E-Mail-Adresse ihren öffentlichen GPG/PGP-Schlüssel auf Keyservern und der Homepage des Bezirksverbands.