BE:Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki Mirror
< BE:Vorstand
Version vom 8. November 2021, 16:48 Uhr von imported>GBW
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Vorsitz Finanzen

Mitgliederbetreuung

Liquid Democracy Presse Rechtliches IT Vernetzung GVs Wahlkampf LMVB Dokumentation Personal P9a Events Beauftragungen Protokolle Beschlüsse/UBs GO


Vorlage:TOC rechts


Geschäftsordnung und -verteilung des Berliner Vorstands

Geschäftsordnung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 19.09.2012, zuletzt geändert auf der Vorstandssitzung vom 03.10.2015zuletzt geändert nur Geschäftsverteilung auf konstituierender Vorstandssitzung vom 09.12.2017, zuletzt geändert durch Umlaufbeschluss vom 29.03.2018, angenommen am 04.04.2018 https://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss/2018-03-29/01


§ 1 Geschäftsverteilung

Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:

Vorsitz

  • (1) Simon Kowalewski (Vorsitzender)
  • (2) Alexander Spies (stv. Vorsitzender)

Finanzen

  • (1) Michael Delfs (Schatzmeister)
  • (2) Gabriele Biwanke-Wenzel (stv. Schatzmeisterin)

Mitgliederbetreuung

  • (1) Marlene Cieschinger (Generalsekretärin)
  • (2) Gabriele Biwanke-Wenzel
  • (3) André Lefeber

Liquid Democracy

  • (1) Franz-Josef Schmitt (politischer Geschäftsführer)
  • (2) Alexander Spies

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • (1) Franz-Josef Schmitt
  • (2) Gabriele Biwanke-Wenzel
  • (3) Simon Kowalewski
  • (4) Alexander Spies
  • (5) Wieland Wilkniss

Rechtliches

  • (1) André Lefeber
  • (2) Franz-Josef Schmitt

IT

  • (1) Simon Kowalewski
  • (2) Alexander Spies

Vernetzung

  • (1) Mia Utz (Europa, Internationales, Bezirke)
  • (2) Franz-Josef Schmitt (Länder, Bund, Externe)
  • (3) Alexander Spies (Europa, Bund)

Gebietsversammlungen

  • (1) Marlene Cieschinger
  • (2) Gabriele Biwanke-Wenzel
  • (3) André Lefeber

Wahlkampf

  • (1) Simon Kowalewski
  • (2) Lothar Kurtz
  • (3) André Lefeber

Landesmitgliederversammlungen

  • (1) Franz-Josef Schmitt
  • (2) Wieland Wilkniss

Dokumentation

  • (1) Franz-Josef Schmitt
  • (2) Marlene Cieschinger
  • (3) Wieland Wilkniss (Wiki)

Personal

  • entfällt kein Personal

Landesgeschäftsstelle

  • (1) Michael Delfs (Schatzmeister)
  • (2) Simon Kowalewski

Eventplanung

  • (1) Lothar Kurtz
  • (2) Franz-Josef Schmitt (Demos)
  • (3) Alexander Spies (Veranstaltungen und Schulungen)
  • (4) André Lefeber

Beauftragungen

  • (1) Marlene Cieschinger
  • (2) Gabriele Biwanke-Wenzel


§ 2 Vorstandssitzungen

(1) - Einladung Die Vorstandssitzungen finden monatlich i.d.R. am ersten Sonntag des Monats statt. Ein Vorstandsmitglied i.d.R. aus dem Geschäftsbereich Dokumentation gibt den nächsten Termin einer Vorstandssitzung frühzeitig auf https://wiki.piratenpartei.de/BE:Vorstand bekannt und schickt den Termin über die Ankündigungsmailingliste.

(2) - Außerordentliche Sitzungen Ein Drittel der Vorstandsmitglieder können unter Angabe des Beratungsgegenstandes eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens 24h vorher wie unter (1) beschrieben zu veröffentlichen. Die Namen der einladenden Vorstandsmitglieder sind zu benennen.

(3) - Öffentlichkeit Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt. Sie sind öffentlich und im Internet nach Möglichkeit direkt per Stream zugänglich.

(4) - Beschlussfähigkeit Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder persönlich oder fernmündlich anwesend sind und mehr als die Hälfte der Stimmen aller Vorstandsmitglieder durch persönliche oder fernmündliche Anwesenheit oder Delegation der Stimme vertreten ist. Mehrfachdelegationen auf eine Person sind ausgeschlossen.

(5) - Stimmübertragung Die Vorstandsmitglieder können einander in der Vorstandssitzung vertreten. Die jeweiligen Vertretungen sind zu dokumentieren und zu Anfang der Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Die Stimmdelegation kann sowohl global, als auch definiert pro Antrag erfolgen. Stimmdelegationen gelten nicht für geschlossene Sitzungsteile. Eine Delegation pro Antrag hat Vorrang vor einer Globaldelegation.

(6) - Vorlage Für die Beschlussfassung wesentliche Dokumente sind den Vorstandsmitgliedern rechtzeitig und grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Anträge

(1) - Antragstellung Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge auf Erteilung von Ordnungsmaßnahmen können nur Piraten stellen.

(2) - Einzelentscheidungen Folgende Einzelentscheidungen können ohne Beschlussfassung wie folgt getroffen werden:

  • Mitgliederbetreuung

Versand von Rundmails
Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung

  • Schatzmeister

Entscheidung über die Ablehnung von Spenden aus formalen Gründen
Entscheidung über die Annahme von Sachspenden bis zu einer Höhe von 1000,00 €
Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung
Erteilung und den Entzug von Bankvollmachten

  • IT

Lifecycle-Management von Webseiten, Blogs und anderen IT Systeme der Landes-IT

  • Liquid Democracy

Änderung der Themenbereiche, Regelwerke und anderer Konfigurationsoptionen des Liquid-Democracy-Systems nach entsprechendem Votum im System.

  • Gebietsversammlungen

Versand von Einladungen zu Gebietsversammlungen

  • Landesgeschäftsstelle

Auslage parteifremder Informationsmaterialien

(3) - Liquid Democracy Anträge, die Entscheidungen politischer oder innerparteilich kontroverser Natur zum Gegenstand haben und keine Personenfragen betreffen, sind vor Antragstellung im Liquid-Democracy-System des Landesverbands abzustimmen. Insbesondere der Themenbereich "Vorstand" im LQFB ist bei wenig zeitkritischen und politisch kontroversen Gegenständen vor der Abstimmung als Umlauf vom Vorstand im LQFB abzustimmen, damit eine Diskussion und Meinungsbildung der Mitglieder stattfinden kann.

(4) - Möglichkeit zur Antragseinreichung Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand (vorstand@berlin.piratenpartei.de)
  • persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung

(5) - Veröffentlichung von Anträgen Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragstellers bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

(6) - Behandlung von Anträgen Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder dort vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.


§ 4 Beschlüsse

(1) - Beschlussfassung

Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.

(2) - Beschlussmehrheit

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

(3) - Veröffentlichung von Beschlüssen

Alle Beschlüsse des Vorstands werden unverzüglich im Wiki veröffentlicht.

(4) - Wahlverfahren

Stehen in einem Tagesordnungspunkt einer Vorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge zur Abstimmung, wird entsprechend der Berliner Wahl- und Geschäftsordnung vorgegangen.

(5) - Vetorechte

Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten, die den Betrag von 500,00 € überschreiten.

(6) - Begründung von Abweichungen zu LD-Voten

Befindet der Vorstand über einen Antrag abweichend von einem Votum im Liquid-Democracy-System, muss diese Entscheidung explizit begründet werden.

(7) - Anträge zur Geschäftsordnung

Der Vorstand übernimmt "§9.4 Anträge zur Geschäftsordnung" der in der Fassung des 16.3.2014 Wahl- und Geschäftsordnung des Landesverbandes Berlin.

§ 4a Umlaufbeschlüsse

(1) - Antragseinreichung

Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Enthaltung
  • Redebedarf

ab. Sobald ein Vorstandsmitglied die Option Redebedarf gewählt hat, wird die Behandluhng im Umlauf für 48 Std. gestoppt, damit eine Klärung innerhalb des Vorstandes herbeigeführt werden kann. Fehlen notwendige Informationen des Antragstellers, die nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeliefert werden können, kann der UB auf die TO der nächsten öffentlichen Vorstandssitzung gesetzt werden.

(2) - Abstimmungsende

Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

(3) - Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung kann mit 2/3 Mehrheit per Umlaufbeschluss geändert werden. Die Möglichkeit des Inkrafttretens dieses speziellen Umlaufbeschlusses muss allen Vorstandsmitgliedern unabhängig vom Abstimmungsergebnis per Mail mitgeteilt werden.

§4b Zweierbeschlüsse

(1) - Beschlussrahmen

Für folgende Sachverhalte können jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes Beschlüsse fällen:

  • Reisekosten und sonstige Ausgaben bis zu einer Höhe von 300,00 €

Beschluss durch den Schatzmeister oder Vertreter und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied

  • Beschluss von Beauftragungen in den Geschäftsbereichen

Beschluss durch für den die Beauftragung betreffenden Geschäftsbereich verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied

  • Beschluss über die Freigabe von Druckerzeugnissen mit V.i.S.d.P.-Vermerk

Beschlussfassung durch ein für den Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied. Empfehlungen aus dem Berliner Liquid Feedback sind hierbei zu berücksichtigen.

  • Beschluss über das Einberufen von Gebietsversammlungen

Beschlussfassung durch ein für den Geschäftsbereich Gebietsversammlungen verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied


(2) - Einreichung

Anträge auf Zweierbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die zuständigen Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Redebedarf

ab.

(3) - Umwandlung

Beschlussanträge, die entgegen der Zuständigkeit entsprechend der Geschäftsordnung als Umlaufbeschlussantrag und nicht als Zweierbeschlussantrag gestellt wurden, können von einem Mitglied des Vorstands ohne Rücksprache mit dem Antragsteller in einen Zweierbeschlussantrag umgewandelt werden.

(4) - Dokumentation

Alle Zweierbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.

§ 5 Beauftragungen

(1) - Ausschreibung

Jedes Vorstandmitglied ist zur Ausschreibung von Beauftragungen für die ihm unterstehenden Geschäftsbereiche berechtigt. Eine Ausschreibung von Beauftragungen ist nicht zwingend erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn die Beauftragung Verwaltungsaufgaben oder Gebiete betrifft, die bislang nicht angedacht waren und sich Bewerbungen spontan an den Vorstand wenden. Jede freiwillige ehrenamtliche Mitarbeit ist willkommen.

(2) - Beschluss

Beauftragungen werden durch das für den betreffenden Geschäftsbereich verantwortliche Vorstandsmitglied und mindestens ein weiteres Vorstandmitglied beschlossen und vergeben.

(3) - Ende der Beauftragung

Eine Beauftragung, die nicht auf natürliche Weise endet (Erledigung des Themas) oder auf Antrag des Beauftragten endet, kann auch durch Entzug enden: Beauftragungen können durch das für den betreffenden Geschäftsbereich verantwortliche Vorstandsmitglied und mindestens ein weiteres Vorstandmitglied oder auf Antrag jedes Mitgliedes des Vorstandes durch einfache Mehrheit wieder entzogen werden.

§ 6 Protokolle

(1) - Verlauf

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben.

(2) - Gültigkeit

Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist. Der Vorstand genehmigt das Protokoll in der darauffolgenden Sitzung.