Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/PP021

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer PP021
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sandra Leurs (von AKo aus BEO übertragen)

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags siehe Text
Schlagworte Ausgangsbeschränkungen, Pandemie
Datum der letzten Änderung 11.06.2022
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Positionspapier zu Ausgangsbeschränkungen

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:

Die Piraten lehnen die Einschränkung der Freiheitsrechte in Deutschland grundsätzlich ab. Allerdings kann es zum Schutz von Leib und Leben Ausnahmen geben. Diese sind klar zu begründen und unterliegen einer strikten Rechtsgüterabwägung.

Die Ausgangsbeschränkungen, wie sie während der Corona-Pandemie erlassen wurden, lehnen wir ab. Ausgangsbeschränkungen sollten nur als Ultima Ratio eingesetzt werden, um die Ausbreitung einer Pandemie einzudämmen, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Optionen welche VOR einer Ausgangsbeschränkung angewandt werden sollten, wären z.B. einheitliche Quarantäne und Test-Regeln, FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Verpflichtung zu Homeoffice*, frühere Schließung von Schulen, technische und personelle Aufstockung der Gesundheitsämter. (Arbeitgeber müssten wöchentlich pro Mitarbeiter begründen, warum diese NICHT im Homeoffice sind)

Hierzu muss erst eine Analyse vorliegen, auf welchen Wegen zu welcher Tageszeit und an welchen Orten ein erhöhtes Risiko besteht, dass eine als Pandemie eingestufte Infektionslage nur mit den Mitteln einer Ausgangsbeschränkung bekämpft werden kann. Eine solche massive Einschränkung darf nur verhängt und aufrecht erhalten bleiben, wenn sie in einem messbaren Rahmen erhebliche Wirkung zeigt und daher angemessen ist.

Ausnahmen müssen außerdem so formuliert sein, dass sie rechtssicher zu erkennen sind und Härtefälle vermieden werden.

Antragsbegründung

Ausgangsbeschränkungen sind ein erheblicher Grundrechtseingriff und dienen, wenn sie nur Nachts gelten ausschließlich der Vereinfachung der Kontrolle der Kontaktbeschränkungen und werden nicht eingeführt, weil Nachts eine besondere Gefahr besteht. Für diese Begründung sind Ausgangsbeschränkungen ein viel zu massiver Eingriff, der viele Probleme mit sich bringt. Z.B, zwingt man die Opfer häuslicher Gewalt dazu, bei dem Gewalttäter zu bleiben, sofern sie die Tat nicht sofort zur Anzeige bringen möchten. Selbst wenn dies grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetztes wäre, müsste der ja bei einer Kontrolle nachgewiesen werden. Dazu kommt noch die große Gefahr von Willkür, weil die Regeln viel zu unpräzise sind.

Hierzu wurde auch das Infektionsschutzgesetz in der Art verändert, dass die Grundrechte aus Art. 10 (Post und Fernmeldegeheimnis) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) faktisch außer Kraft gesetzt wurden. Dies ist einmalig und erstmalig seit Gründung der Bundesrepublik Deutschlang geschehen.

Diskussion

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Zuständige AG

Dieser Antrag wurde von einer Arbeitsgruppe der Piratenpartei entwickelt: AG Gesunbheit