AG Waffenrecht/Themensammlung

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Hier werden Themen und Thesen gesammelt um diese ggf. für die weitere Arbeit der AG zu verwenden. Die nachfolgenden Texte sind keine abgestimmten Meinungen der AG Waffenrecht oder der Piratenpartei und können von einzelnen Personen stammen.

Themensammlung AG Waffenrecht

  • Waffenrecht entzerren und liberalisieren
  • Rücknahme der Erlaubnispflicht für mehrschüssige Vorderladerwaffen (Perkussionsdoppelflinten, Perkussionsrevolver, doppelläufige Pistolen u.ä.); die Hürde zum Kauf von Pulver (§23 SprengG) ist bewährt und hoch genug.
  • Abschaffung der Einschränkung des Art.13GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) durch verdachtsunabhängige Kontrollen laut neuem Waffengesetz
  • Beschränkung der Datenmenge und der Zugriffsmöglichkeiten fachfremder Behörden beim NWR (Nationales Waffen Register)
  • Wiedereinführung der Unschuldsvermutung für Legalwaffenbesitzer (= Entfernung der Beweislastumkehr: Das BGB lässt die Beweislastumkehr nur in schweren Fällen, wie bei Arglist und Beweisvereitelung zu)
  • Beschränkung der Regelunzuverlässigkeit bei Strafen unter 60 Tagessätze auf Straftaten, die die innere Sicherheit bedrohen (z.B. Gewaltdelikte, vorsätzliche bzw. schwere Verstöße gegen das Waffen-, Jagd-, KWKG- oder Sprengstoffrecht)
  • Anwendung der EU-Richtlinie "Lärmschutz" auf Waffen, Erlaubnis oder Vorschrift für die Nutzung von Schalldämpfern beim Waffengebrauch
    • Registrierung legaler Schalldämpfer klar regeln (ein unregistrierter SD kann gefährlicher sein als 10 registrierte)
  • Faktenbasierte Öffentlichkeitsarbeit "Waffenbesitz", "Schießsport"
  • Informationsfreiheit: Veröffentlichung der jährlichen BKA-Statistik bzgl. Schusswaffenmissbrauch unterteilt in legale (vom Waffenrecht betroffene) und illegale Waffen, welche seit Jahren unter Verschluss ist und das letzte Mal 2003 in Auszügen in Fachaufsätzen zitiert werden durfte
  • Einführung der Verhältnismäßigkeit in die Gesetzgebung (tatsächliche Gefahr minimieren anstatt gefühlte Gefahr)
  • Schutz vor Enteignung (Verwertung statt Vernichtung, Abschaffung der WaffenvernichtungsVO in BW aus dem Jahr 2010)
  • Bestandsschutz für delikt-irrelevante Schusswaffen
  • Wiederaufnahme des Bedürfnisses "Fundwaffe" analog zur Erbwaffe
  • Abschaffung der Erbwaffen-Blockierung
    • Nadelstiche mittels kleiner Anfragen, um zu sehen, wieso dieses "Lex Armatix" überhaupt zustande kam und wer da Armatix einen Gefallen getan hat.
    • Klare Regeln für Aufbewahrung der Erbwaffen (z.B. Erlaubnis, Erbwaffen bei Waffenhändlern / zertifizierten Aufbewahrungsunternehmen aufbewahren zu lassen, wenn kein geeigneter Schrank zur Verfügung steht)
  • Verhinderung von Verboten von
    • Großkaliber-Schusswaffen für Sportschützen
    • halbautomatischen Anscheinswaffen
  • Verhinderung von neuen Gesetzen für
    • Transport-Blockierungen
    • Zentrallagerung
    • verpflichtenden Zeiträumen zur Nachschau und anlasslosen Bedürfniskontrolle
  • Rücknahme der Mindestlängen von Flinten
  • Schusswaffen, deren Teile und Imitate sollten wieder Teil des Universaldienst des Postdiensts werden, gegenfalls mit Auflagen
  • Messer: Aufhebung der Verbote von 2003 gegen Butterflies und Springmesser.
    • Kritischer Blick auf das "Lex Böker" und warum die arg praktische Ausnahme bzgl. Verhältnis von Klingenbreite zu Klingenlänge (das "Lex Speedlock") zu Stande kam.
  • Messer: Aufhebung des Führverbots von 2008 für Einhandmesser und feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. (Das neue Bundeswehrtaschenmesser mit Einhandbedienung und Arretierung darf nicht "geführt" werden!)
    • Genauerer Blick auf die unscharfe Ausnahmenregelung und ob diese Basis für Willkürentscheidungen überhaupt unserer Verfassung entspricht.
  • Erwerbstreckungsverbot abschaffen (Erwerb von max. 2 erlaubnispflichtigen Schusswaffen pro Halbjahr)
  • Liberalisierung der Bedürfniskriterien (allgemein wird das Schießtraining einmal pro Monat oder 18 mal im Jahr als Anzahl zur Erfüllung des Bedürfnisses angesehen)
  • Erhöhte Regelkontingente so wie dies 2002 am Runden Tisch vorgesehen war
  • Abschaffung der Protokollpflicht beim Verkauf von Freien Waffen, stattdessen Aufklärung seitens des Regierung analog zum Alkohol-/Tabakverkauf auch mit Aushangpflicht

Parteiarbeit

Vorstellungsschreiben Landesverband (Entwurf)

Ahoi Piraten,

ich wollte mich als persönlicher Ansprechpartner BUNDESLAND für die AG Waffenrecht kurz vorstellen.

  • Was könnt ihr von mir erwarten?

Suppport, Diskussiongrundlagen und faktenbasiertes Material rund um die Themen Waffenrecht, Schützensport und Legalwaffenbesitz. Sowohl bei entsprechenden Themen aus der Presse aber auch im Bereich der programmatischen Arbeit.

  • Wofür steht die AG Waffenrecht?

Die AG Waffenrecht mit inzwischen über 40 Mitgliedern beschäftigt sich mit politischen Themen um den Erwerb, Besitz und Benutzung von Waffen durch Privatpersonen.

Das Thema ist stark durch emotionale Standpunkte charakterisiert und wird zu wenig rational behandelt. In Kombination mit einer selten sachlichen Berichterstattung durch die Medien hat dies in den letzten Jahrzehnten zu einer Entwicklung bei der Gesetzgebung geführt, die zu Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von legalen Waffenbesitzern geführt hat.

Wir wollen die Diskussion auf eine rationale Ebene bringen und Gesetze auf der Basis einer realistischen Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen, Gefährdungspotenzialen und berechtigten Interessen anregen.

Unsere Arbeit findet sich hier: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht

Viele Grüße, EIGENER NAME

Support der Partei / Kreisverbände

  • Diskussionen (Diskussionsleitfäden, Argumentationshilfen, ZahlenDatenFakten)
  • Wahlprogramm-Bestandteile
  • Leserbriefe

Öffentlichkeitsarbeit

Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann ...

  • ... ist er mindestens 18 oder sogar 25 Jahre alt
  • ... ist er voll geschäftsfähig
  • ... wurde sein Strafregisterauszug von den Genehmigungsbehörden gründlich überprüft und ist "sauber"
  • ... hat er keine Ordnungswidrigkeiten oder Trunkenheitsfahrten begangen
  • ... musste er sich vor der Waffen-Kauferlaubnis durch die Behörden einen genormten Safe anschaffen
    • und dies zuständigen Ordnungsbehörden auch noch nachweisen
  • ... musste er eine Haftplichtversicherung nachweisen
  • ... muss er mindestens ein Jahr aktives Mitglied in einem staatlich anerkannten Schießsportverband sein
  • ... muss er regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre trainieren
  • ... hat er eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung über Gesetze, Technik und Handhabung ablegen müssen
  • ... musste er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • beim Schießsport-Verein
    • bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden der Polizei
  • ... musste er auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • beim Schießsport-Verein
    • und bei den Genehmigungsbehörden
  • ... ist jede seiner Waffen bei den Behörden mit Seriennummer und Datum registriert
  • ... hat er für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits über 500,-EUR ausgegeben, bevor er überhaupt die Erlaubnis bekam eine Sportwaffe anschaffen zu dürfen
  • ... darf er auch zukünftig nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen
    • sonst müsste er alle seine Waffen abgeben
    • und seine waffenrechtliche Erlaubnis würde ihm entzogen

Wenn Ihr Nachbar also Sportschütze ist, können Sie sicher sein, dass neben Ihnen einer der bestmöglich überprüften und gesetzestreuen sowie ein sehr verantwortungsvoller Bürger Deutschlands wohnt!

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...wussten Sie eigentlich, daß Sie ein Besitzer illegaler Waffen sind?

Die aktuelle Waffengesetzgebung kann auch SIE zum Besitzer illegaler Waffen machen, wenn Sie z.B.

  • über einen alten Dreschflegel auf dem Boden verfügen

(nicht illegal)

  • in ihrem Auto einen Baseballschläger transportieren und gerade nicht auf dem Weg zum Training sind?
  • Ihr altes Fahrten- oder große Taschenmesser nicht in einem Safe verwahren

(Wo soll stehen, dass das verboten ist?)

  • Ihr Luftgewehr, das Sie damals mit 12 Jahren geschenkt bekommen haben, immer noch im Schlafzimmerschrank steht

(kommt auf das Luftgewehr an, wenn unter 7,5Joule Schussenergie, dann vollkommen legal)

  • in Ihrem Auto ihr altes Pfadfindermesser zum Bordwerkzeug gehört

(kommt aufs Messer an, wenn nicht einhändig feststellbar oder feststehend und Klingenlänge kleiner 12cm, dann legal)

  • Ein Teppichmesser in ihrer Jacke vergessen haben und nicht direkt auf dem Weg zu Ihrer Baustelle sind?
  • wenn sie noch im Besitz eines Springmessers sind?

(kommt aufs Messer an, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und kleiner 8,5cm und nicht beidseitig geschliffen ist, dann ist es legal)

  • bei Neckermann ein Kleinkaliber-Gewehr ganz einfach im Versandkatalog bestellt haben und es nach 1974 nicht angemeldet wurde?
  • wenn sie zum Picknick oder zum Grillplatz ein Messer mit einer Klinge von mehr als 12cm Länge in einem unverschlossenen Behältnis transportieren?

(((nicht illegal, da "Picknick" oder "Grillplatz" wohl jeweils "berechtiges Interesse" darstellen))Aber der Transport in einem unverschlossenem Behälter zum Grillplatz erfüllt einen Tatbestand gegen das WaffG)inkorrekt, vergleiche §42a Absatz 2, Zitat: "Absatz 1 gilt nicht [...] für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 [Anm.: unter 3 fällt das entsprechende Messer], sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.". Es steht ja da, dass man direkt auf dem Weg zum Picknick/Grillplatz ist. Vergleiche bei Sportschützen, die ihre Waffen zb zum Schießplatz transportieren dürfen, aber eine Ordnungswidrigkeit begehen würden, wenn sie einen Abstecher zum Einkaufen machen)

Wenn Sie also aus Versehen noch solche Sachen zuhause haben oder tun, gehören Sie zu den 40 Millionen Deutschen, die durch das aktuelle Waffengesetz ohne jeden Anlass zu Kriminellen gemacht werden!

Medien

    • Presseartikel, Interviews:
      • Visier, Caliber - VS Medien
      • V0
      • DWJ
      • Wild und Hund/ Der Jäger - Paul Parey Verlag
      • Pirsch/Niedersächsischer Jäger/Unsere Jagd - BLV Verlag
      • Online Foren und Blogs

Broken Arrow - Susanne P. Dobert 22:21, 17. Feb. 2012 (CET)

  • Artikel: der (lange, schwere) Weg zum Legalwaffenbesitz
  • Begleitinformationen


Waffen und Medien

Das Small Arms Survey hat die staatlichen Kontrollen ziviler Waffenbesitzer untersucht und dabei u.a. die Wirkung der Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle analysiert. --Cathy 23:10, 24. Feb. 2012 (CET)

Bei einer genaueren Betrachtung und Analyse von Thesen und Fakten, läßt sich das Thema Waffen auf einige wenige Postulate reduzieren:

1. Es existieren keine Fakten, die eine erhöhte Gefährdung der öffentlichen Ordnung, oder von Leben und Gesundheit des Individums durch legalen Waffenbesitz belegen.

2. Reale Gefährdungen, wie z.B.: illegale Waffen, gesundheitsschädliche Zusätze und Giftstoffe in Nahrungsmitteln und Produkten, Zersetzung der Gesellschaft und Werte etc., werden nur marginal thematisiert.

Alleine daraus läßt sich schlussfolgern, das es rund um das Thema Waffen nur 2 Gründe für die immer wieder auftauchenden Diskussionen geben kann:

1. Individuelle Ängste finden im Thema Waffen ein irrationales Ventil, daher ist jede sachliche Argumentation zum Scheitern verurteilt. Im Sinne eines Teufelskreises erzeugen individuen aus Politik und Medien öffentliche Aufmerksamkeit, durch die Öffentlichkeit werden ähnlich gelagerte Individuen auf das Thema fixiert und nutzen es als Projektionsoberfläche. Beispiel: Ein Amoklauf in den Medien, der zurecht Bestürzung auslöst, wird mit einer illegalen Waffe oder einer "Nicht-Schusswaffe" ausgeführt. Reaktion: "Schrecklich, aber kann man nichts machen, solche Leute finden immer Mittel und Wege" Stellt sich herraus, es ist eine legale Waffe: "Waffenbesitz verbieten, dann wird so etwas verhindert!"

2. Unter Einbeziehung der Aussage unter 1., läßt sich daraus folgernd ergänzen, das alle Diskussionen um das Thema legale Waffen gezielt von Individuen ausgenutzt bzw. initiiert werden, um politisch oder medial Aufmerksamkeit zu erregen - d.h. hier die Öffentlichkeit manipuliert wird, um eigene Machtinteressen durchzusetzen, oder eigene irrationale Ängste auf ein greifbares Thema zu projizieren und dabei tatsächliche (aber weniger greifbare) Gefahren (bewußt!?) ausgeblendet werden. Von der Möglichkeit, dieses Thema aus faschistischen Gründen zur Manipulation und "Entwaffnung" einer Bevölkerung mit Anti-Demokratischen Zielen zu lancieren, soll hier aufgrund der nur schweren Belegbarkeit keine Aussage getroffen werden.

Abschließend läßt sich also sagen, dass es keine Möglichkeit gibt, einen abschließenden "Konsens" zwischen Befürwortern und Gegnern zu finden und nur zu hoffen ist, das sich mehrheitlich die Vernuft oder zumindest die "Neutralität" der Mehrheit durchsetzt und irgendwann die wirklich wichtigen Themen ins Rampenlicht rücken.

Brightblade 10:56, 29. Okt. 2011 (CEST)


Einfluss der Medien auf die öffentliche Wahrnehmung

Messerstecherei wird zur Schießerei...

In der "Süddeutschen Zeitung" vom 16.07.2012 erscheint ein Pressebericht unter der Überschrift "Mann erschießt eigenen Bruder in Bremen". http://www.sueddeutsche.de/45Z38E/724486/Mann-erschiesst-eigenen-Bruder-in-Bremen.html (Anm: wurde nach meiner Presseratsbeschwerde von der Redaktion gelöscht)

Im Pressebericht der Polizei Bremen ist jedoch lediglich von Auffälligkeiten wegen häuslicher Gewalt sowie einem Verstoß gegen das Waffengesetz (unerlaubter Besitz von Munition) die Rede. Das Opfer wurde massiv an Kopf und Brust verletzt.

Unter dem Presseartikel stand "dpa" als Quelle des Berichts. Also rief ich bei der dpa in Hannover an und verlangte den verantwortlichen Journalisten. Der Reporter, der bereits am Tatmorgen vor Ort war, erklärte mir, dass das bedauernswerte Opfer von seinem Bruder mit Messerstichen tötlich verletzt wurde. Er erklärte mir auch, dass die Schlagzeile über dem Artikel nicht von ihm komme. Die fertigen Presseberichte werden von den einzelnen Zeitungen gekauft und von deren eigenen Redakteuren mit Schlagzeilen versehen.

Am 18.07.2012 erreichte ich dann den zuständigen Redakteur der "Süddeutschen", der sich sofort für sein Versehen entschuldigte. Ich nahm die Entschuldigung zwar an, bestand aber auf eine Richtigstellung in der Zeitung. Heute, am 31.07.2012 ist diese jedoch immer noch nicht erfolgt, darum rief ich Herrn Wittmann nochmals an und bat nochmals um Richtigstellung, was er mir "in den nächsten Tagen" versprach.

Kleine Anmerkung am Rande: der Gründer des Vereins "keine Mordwaffen als Sportwaffen", der Journalist Roman Grafe, schreibt ebenfalls für die "Süddeutsche". Grafe zitiert immer wieder "Presseartikel" aus der Süddeutschen, die er bei näherer Betrachtung selbst schreibt und als unabhängige Pressemeinung im Internetauftritt seines eigenen "Vereins" aufführt.

Kaspardavid 13:10, 31.07.2012 (CEST)

Nicht nur, dass sich trotz meiner mehrfachen Bitten hin die Süddeutsche sich nicht veranlasst fühlt, eine Richtigstellung zu drucken. Nein, auch im Internet unter http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1338185 ist die Falschbehauptung immer noch von Jedermann zu finden. Ich habe daher gerade eine Beschwerde an den Presserat wegen Verstoß gegen die Ziffern 2,3 und 12 des Pressekodex versandt.

Kaspardavid 22:58, 14.08.2012 (CEST)

Der Presserat hat meine Beschwerde samt meinen Kontaktdaten an die "Süddeutsche" weitergeleitet, mein Einverständnis hierzu lag vor.

Heute bekomme ich per Email ein Schreiben der Anwälte der "Süddeutschen". Hier wird mir mitgeteilt, dass der Zeitungsartikel bereits in der Zeitungsausgabe vom 03.08.2012 korrigiert und der Online-Artikel gelöscht wurde. Bedauerlicherweise wurde die in deren Schreiben angesprochene Kopie der Zeitungskorrektur nicht mitgesenden, zudem ist der Artikel immer noch im newsticker online. So musste ich den Anwälten leider mitteilen, dass ich noch keine Veranlassung sehe, deren Bitte um Rücknahme meiner Presseratsbeschwerde zu folgen.

Kaspardavid 13:10, 29.08.2012 (CEST)

Soeben erhielt ich einen Anruf des Hausanwalts der Südeutschen, der mir glaubhaft versicherte, dass es sich bei dem im newsletter verbliebenen Online-Artikel um ein Versehen handelt. Dies wird umgehend bereinigt, ich betrachte die Angelegenheit somit als erfolgreich abgeschlossen :-)

Kaspardavid 13:47, 29.08.2012 (CEST)


Aus Geißelnehmer wird Jäger wird Sportschütze /aus illegaler Waffe wird legale Sportwaffe...

Das Geißeldrama in Karlsruhe war noch voll im Gange, da konnte man im Internet auf diversen "Berichterstattungen" wie bild.de schon lesen, dass der Täter Jäger sei. Hier zeigt sich wieder überdeutlich, wie schnell sich Gerüchte über das Internet verbreiten lassen und wie unmöglich es ist, diese Gerüchte aus dem "Gedächtnis" des Internets wieder zu entfernen.

Man konnte die unverhohlene Schadenfreude in den Medienberichten kaum übersehen, als sich dann (zum Glück für die Jäger) herausstellte, dass es sich bei dem Täter um einen Sportschützen handelte. Das der Franzose jedoch Sportschütze in einem Verein im Elsass war und dies schon Jahre zurück lag, ging in der Berichterstattung geflissentlich "im Text unter" oder blieb schlichtweg unerwähnt.

Bei einer der Tatwaffen wird heute noch unterstellt, dass es sich bei einer der Waffen um eine legale Sportwaffe gehandelt hätte (Zitat: "Den Angaben zufolge hat er - mit einer Ausnahme - alle Waffen illegal erworben") http://www.spiegel.de/panorama/justiz/geiselnahme-in-karlsruhe-polizei-findet-weitere-waffendes-taeters-a-843070.html Die Angaben der Polizeidirektion Karlsruhe schreiben aber ausdrücklich, dass es sich bei ALLEN Waffen um illegale handelte. Auch eine in Frankreich legal beschaffte und unangemeldet nach Deutschland verbrachte Waffe ist in Deutschland illegal. Das hindert Herrn Grafe auf seinen Sportmordwaffen-Seiten im Internet jedoch nicht, die 4 bedauernswerten Opfer des Geiseldramas in seiner Liste zu den "Opfern von Sportwaffen" hinzuzurechnen.

Kaspardavid 13:57, 31.07.2012 (CEST)


Aus Wachmann am Amtsgericht wird Sportschütze

Besonders interessant, speziell durch die Verquickung des Baden-Württembergischen Innenministers Reinhold Gall (SPD), ist der "Amoklauf" in Lehrensteinsfeld bei Heilbronn. Ein Sportschütze und seine Ehefrau begingen Selbstmord, zuvor wurde eine Nachbarin von der Ehefrau des Schützen mit einer Schusswaffe verletzt. Innenminister Gall wird in SWR online mit der Forderung zitiert: Gall forderte in der "Heilbronner Stimme" (Montagsausgabe), die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern müsse intensiver geprüft werden, bevor ein Waffenschein ausgegeben werde. "Auch die Schützenvereine müssen ihrer Verantwortung nachkommen und den Behörden melden, wenn Mitglieder auffällig werden". http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=10014712/p16fak/

Was Herr Gall anscheinend "vergessen" hat zu erwähnen ist die Tatsache, dass der Täter nicht nur Sportschütze, sondern auch Wachmann am Amtsgericht Heilbronn und Gall somit dessen Dienstherr gewesen ist. Auch wurde im Artikel nicht erwähnt, dass Gall in seiner Zeit als Ortsvorsteher von Sülzbach in genau diesem Schützenverein selbst geschossen und Siegerehrungen durchgeführt hat, in dem der Täter und dessen Frau (passiv) Mitglied waren.

Gall schiebt somit seine eigene Verantwortung und die einer ihm unterstellten Behörde auf die Sportschützen ab, obschon selbst der Vizepräsident des AG Heilbronn gegenüber der "Heilbronner Stimme" erklärt: Eine solche Tat passe überhaupt nicht zu ihm, sagt Vize-Präsident Eberhard Nietzer auf Anfrage. Die Bestürzung sei groß, man habe es nicht fassen können. "Ich habe ihn als sehr freundlichen, unauffälligen und zuverlässigen Mitarbeiter erlebt." Es habe nichts gegeben, was in der letzten Zeit an dem Mann auffällig gewesen wäre.

Als Fachmann wird in SWR-online natürlich Hardy Schober vom Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden zitiert: Auch die Eltern der Opfer des Amoklaufs in Winnenden haben ihre Forderung bekräftigt, die Waffen von Sportschützen zentral zu lagern. "Wenn diese Forderung von 2009 umgesetzt worden wäre, wären heute einige Menschen mehr am Leben". Einen Nachweis dieser pauschalen Behauptung bleibt Herr Schober - wie so oft - allerdings schuldig.

Mal abgesehen davon, dass es sich bei der Tat nicht um einen "Amoklauf", sondern eine Beziehungstat bzw. einen erweiterten Suizid handelt, bei dem erwiesenermaßen die Tat an sich und nicht die Tatwaffe und schon gar nicht der mögliche Zugriff auf eine Schusswaffe eine Rolle spielt, ist es doch sehr verwunderlich, dass bis heute - 3 Wochen nach der Tat - laut Medienberichten "die Tatwaffe noch nicht ermittelt werden konnte". So sind Spekulationen in der Gegend um Heilbronn durchaus verständlich, es könnte versucht werden zu vertuschen, dass auch die illegal mit nach Hause genommene Dienstwaffe des Wachmanns als Tatwaffe in Frage kommt. Dessen unbefangen, mit welcher Waffe hätte der Täter sich und seine Frau denn gerichtet, wenn er keinen Zugriff auf Sportwaffen, wohl aber auf seine Dienstwaffe gehabt hätte?

Trotzdem darf natürlich unter "SWR-Extra" links neben dem Artikel zu Lehrensteinsfeld der obligatorische Button "Amoklauf Winnenden" nicht fehlen.

Kaspardavid 13:32, 01.08.2012 (CEST)


Pressemitteilung der Rems-Murr-Piraten wird "umgestaltet"

Hier das eingereichte Original:

Rems-Murr Piraten fordern bessere Umsetzung des bestehenden Waffenrechts

Wieder einmal ruft die Landespolitik nach einer Verschärfung des Waffenrechts. Hintergrund sind hierbei die Ereignisse in Lehrensteinsfeld und Karlsruhe, bei denen Schusswaffen zum Einsatz kamen.

Um sich auch über die Sichtweise von Sportschützen und Jägern zu informieren, haben sich die Rems-Murr-Piraten am vergangenen Freitag zu einem Diskussionsabend mit Vertretern der Schützengilde Backnang getroffen.

»Die Schützenvereine sind sich ihrer moralischen Verantwortung bewusst und arbeiten deshalb eng mit den Behörden zusammen. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen der Behörden ergänzt, bei denen in kurzen Zeitabständen die Zuverlässigkeit der Schützen geprüft wird«, sagt Melanie Unterricker, Piraten-Crew Waiblingen und fährt fort: »Daher sollte man die Sportschützen nicht zu Unrecht in eine Ecke drängen, in die sie nicht gehören«

Das deutsche Waffengesetz zählt im internationalen Vergleich zu den schärfsten weltweit. Im Verlauf der Gespräche wurde deutlich, welche Risiken die Vorschläge zu einer weiteren Verschärfung bergen.

Beispiel Zentrales Waffenlager im Verein: Bietet ideale Chancen bei einem Einbruch eine große Anzahl Waffen inklusive Munition zu ergattern.

Beispiel Lagerung und Ausgabe der Munition im Verein: Viele Sportschützen fertigen hochpräzise Munition selbst, wie will man das also überwachen?

Beispiel Verbot von Großkaliberwaffen: Warum ausgerechnet diese Waffenart? Ist Kleinkaliber weniger gefährlich?

»Nein!, sagt Sven Widmann, Piraten-Crew Backnang, Hier wird wissentlich eine unwirksame Verordnung geschaffen um die Bevölkerung zu beruhigen. Vernünftige Politik würde sich um eine Lösung bemühen die tatsächlich Gewalttaten und Amokläufe verhindert anstatt eine Freizeitaktivität unter Generalverdacht zu stellen. Das vergangene Treffen hat das Potenzial in dieser Angelegenheit gezeigt. Es gibt durchaus einige Ideen, die angespannte Lage zu entschärfen«, so Widmann weiter, »Deshalb planen wir, ganz nach Piratenart, nun auch ein Treffen mit Waffengegnern um auch deren Argumente kennenzulernen«'

... und hier die in der BKZ veröffentlichte Version:

Gegen schärfere Waffengesetze

Piraten im Dialog mit Schützen

BACKNANG/WAIBLINGEN (pm). Die Piratenpartei im Rems-Murr-Kreis meldet sich mit der Forderung nach einer „besseren Umsetzung des bestehenden Waffenrechts“ zu Wort. Nach einem Diskussionsabend mit Sportschützen und Jägern in Backnang ließen sich die Piraten offenbar von deren Sichtweise überzeugen und lehnen eine Verschärfung der Waffengesetze ab. Die Schützenvereine seien sich ihrer moralischen Verantwortung bewusst, heißt es in einer Pressemitteilung der Piraten. Dies werde durch regelmäßige Kontrollen der Behörden ergänzt, bei denen in kurzen Zeitabständen die Zuverlässigkeit der Schützen geprüft wird, sagt Melanie Unterricker von den Piraten in Waiblingen. Das deutsche Waffengesetz zähle im internationalen Vergleich zu den schärfsten weltweit.

Daher seien die Piraten gegen Vorschläge wie zentrale Waffenaufbewahrungen im Verein oder Lagerung der Munition nur noch in Vereinsgebäuden. Auch ein Verbot von Großkaliberwaffen steht für die Rems-Murr-Piraten nicht zur Diskussion.'

Der Artikel ist trotz allem sehr positiv, aber dennoch nicht das, was mit der PM eigentlich ausgesagt werden sollte.

Kaspardavid 14:52, 24.08.2012 (CEST)

Institutionelle Arbeit

Verbands- und Pressearbeit

  • AG Waffenrecht bei den verschiedenen Verbänden bekanntmachen
    • BDMP: Piraten-Axel am 10.3.2012, Anschreiben & Treffen
    • BDS: Piraten-Axel am 10.3.2012, Anschreiben & Treffen
    • DSB: Piraten-Axel am 10.3.2012, Anschreiben & Treffen
    • VDW
    • DSU
    • Kyffhäuser Bund e.V.
    • DJV
    • VdRBW
    • BHDS
    • BKV
    • BSB

Gesetzesarbeit

Verhältnismäßigkeit des Waffenrechts

Irrationale Risikowahrnehmung

"Jeder Tote ein Toter zuviel?" Dieses Argument fruchtet nur bei Menschen, die keine Risikokompetenz haben, sagte Professor Dr. Gerd Gigerenzer, Direktor am Max-Planck-Institut, in seinem Vortrag: Rechtfertigen "gefühlte" Risiken staatliches Handeln?

Auszug: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat der Science-Fiction-Autor Herbert George Wells in seinen politischen Schriften prophezeit: Wenn wir mündige Bürger in einer modernen technologischen Gesellschaft möchten, dann müssen wir ihnen drei Dinge beibringen: Lesen, Schreiben und statistisches Denken, das heißt den vernünftigen Umgang mit Risiken und Unsicherheiten. Wie weit sind wir heute, fast 100 Jahre später, gekommen? Nun, wir haben den meisten von uns Lesen und Schreiben beigebracht, aber nicht den Umgang mit Risiken und Unsicherheiten und nicht statistisches Denken.

Der Wissenschaftsjournalist Frank Frick fordert Bürgerforen oder Bürgergutachten, die Experten-Erkenntnisse und die Präferenzen der Öffentlichkeit zusammenbringen. Zudem verlangt er von Politikern und Medien, viel Wert auf die Unabhängigkeit der eingeholten Expertise legen. Wissenschaftler, Politiker oder Institutionen sollen Unsicherheiten einräumen und offen mitteilen, wie sie zu einer Risikoeinschätzung gekommen sind: das schafft Vertrauen.

Zitat: "Die irrationale Risikowahrnehmung der Menschen!

Unsere Welt ist voll mit gefährlichen Dingen. Und wir Menschen haben vor vielen Dingen Angst. Aber sehr oft sind diese Dinge nicht identisch. Das, vor dem wir uns fürchten, ist selten das, vor dem wir uns fürchten sollten....Wir haben vor Dingen Angst, die wir nicht kontrollieren können, aber nicht, wenn wir (scheinbar) alles unter Kontrolle haben - zum Beispiel am Steuer eines Fahrzeugs. Wir haben vor "neuen" Gefahren mehr Angst als vor "alten". Und so weiter. Ein - aus meiner Sicht - enorm wichtiger Punkt ist das Wissen, das man besitzt. Vor dem Unbekannten hat man viel mehr Angst als vor dem, das man kennt."

Zitat "Der Statistikprofessor (Anm. Prof. W. Krämer) fand bei seiner Arbeit für das Buch heraus, dass es in Deutschland offenbar eine besonders große Lust an der alltäglichen Bedrohung für Leib und Leben gibt. So wurde in großen deutschen Tageszeitungen zwischen 2000 und 2010 mehr als doppelt so oft über BSE, Dioxin-Belastungen, Asbest oder Schweinegrippe berichtet wie in französischen, italienischen oder englischen."

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein im Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebenes Rechtsstaatsprinzip. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat damit Verfassungsrang und gilt damit für das gesamte öffentliche Recht.

Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und muss mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen angefochten werden.

Jährlich werden durchschnittlich etwa drei (in Zahlen 3) Menschen Opfer unter Verwendung einer privaten, legalen Schusswaffe, gleichzeitig werden durchschnittlich 1.053 Menschen Opfer durch andere Mordinstrumente, weitere durchschnittlich 4.176 Menschen Opfer des Straßenverkehrs. Zur weiteren konkreten Bewertung der Opferzahlen durch Legalwaffen muss berücksichtigt werden, dass auch Selbsttötungen mit Schusswaffen in die Kriminalstatistiken Eingang finden.

Die statistische Faktenlage erlaubt nur den einen Schluss, dass die Opferzahlen durch legale Schusswaffen im Vergleich als äußerst gering zu bewerten sind. Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Rechtsgüterabwägung gilt es nun die Interessen und Rechte von ca. 2 Millionen Sportschützen, Jäger und Waffensammler der jährlichen Zahl durchschnittlicher Opfer gegenüber zu stellen. Bei allem Verständnis für die Hinterbliebenen von Sportwaffenopfern, sowie dem Respekt vor dem Wert von Menschenleben muss nach sorgfältiger Abwägung der Rechtsgüter und Fakten der Schluss erlaubt sein, dass die Zahl der Toten durch legale Schusswaffen so gering anzusehen ist, dass man schon von einem allgemeinen Lebensrisiko ausgehen muss. Insofern muss mindestens die weitere Verschärfung des Waffenrechts angefochten werden.

Nachtrag (18.Dez. 2011) zu den Opferzahlen durch Legalwaffen

Da seit einigen Jahren keine ordentlichen Statistiken hierzu veröffentlicht werden weichen die Zahlenangaben z.T. erheblich ab. Der o.a. Wert scheint jedoch in der Größenordnung zu stimmen, wenn man von der Korrektheit der Aussagen von Hr. Tschöpe (SPD Bremen) ausgehen darf. Demnach wurden in den vergangenen 20 Jahren etwa 100 Menschen mit legal besessenen Schusswaffen getötet. [[1]]

Ausführlichere Darlegung meiner Gedanken zur Verhältnismäßigkeit: [[2]]

Volker t.

Fakten zur Verhältnismäßigkeit

Missbrauch und Gewaltdelikte 2010

Waffenbesitz in Deutschland

  • legale Waffen : ca. 6,4 Mio. in den Händen von 1,8 Mio. Besitzern
  • illegale Waffen: ca. 20-30 Mio. in unbekannten Händen
  • Missbrauch mit legalen Waffen: 27
  • Missbrauch mit Schusswaffen 2010: 12.176
  • Gewaltdelikte mit legalen Waffen: nicht veröffentlicht, aber unter 27 (s.o.)
  • Gewaltdelikte mit Schusswaffen: 5.313

BKA 2010 lt. Hinners bei Radio Bremen Live-Stream Minute 30:00 und PKS 2010

Waffenbesitz in Berlin im Jahr 2010

  • legale Waffen : ca. 56.000 in den Händen von ca. 11.000 Besitzern
  • illegale Waffen: ?
  • Missbrauch mit legalen Waffen: 0
  • Missbrauch mit Waffen : 986
  • Gewaltdelikte mit legalen Waffen: 0
  • Gewaltdelikte mit Waffen: 518

Berliner Waffenrechts-Evaluation durch Kleine Anfragen

Zahlen aus 2002 (letzte BKA Veröffentlichung)

  • legale Waffen : ca. 10 Mio. in den Händen von 2,5 Mio. Besitzern
  • illegale Waffen: ca. 20 Mio. in unbekannten Händen
  • Missbrauch mit legalen Waffen: nicht veröffentlicht
  • Missbrauch mit Schusswaffen : 16.411
  • Gewaltdelikte mit legalen Waffen: 36, davon 12 mit Todesfolge
  • Gewaltdelikte mit Schusswaffen : 12.861

PKS 2002 und BKA 2002 Kriminalstatistik

Tätliche Angriffe mit Schusswaffen und Todesfolge 2010 (illegale und legale Waffen):

  • Kurzwaffen (10)
  • Langwaffen (0)
  • sonstige Schusswaffen (28)
  • Behördenmaßnahmen (8)

Medien-Statistik Aufstellung anhand von Zeitungsartikeln: Schusswaffenopfer: illegale Waffe (27), Behördenwaffe (1)

Amtliche Todesursachen-Statistik 2010

Ski- und Snowboardunfälle in Österreich

  • 2007/2008: 98 Todesfälle
  • 2008/2009: 118 Todesfälle
  • 2009/2010: 127 Todesfälle
  • 2009: ca. 58.000 Ski- und Snowboardunfälle

SPÖ Risiko Wintersport

Unfälle mit Schusswaffen in Deutschland

  • mit Sportwaffen: 0 Todesfälle im Jahr 2010
  • mit Jagdwaffen: 2 Todesfälle im Jahr 2010
  • mit Schusswaffen (auch freie und illegale): 11 Todesfälle im Jahr 2010

[3] [4]

--Cathy 20:28, 1. Mär. 2012 (CET)

Statistik über die Todesrisiken in Deutschland

(Stand: 25.12.2011)

1 : 8000 Gefahr, im Straßenverkehr ums Leben zu kommen (2)

1 : 37.000 Gefahr, in Deutschland durch ein Tötungsdelikt aus dem Leben zu scheiden (4)

1 : 43.000 Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Arbeitsunfalls (2)

1 : 140.000 Risiko, bei einem Badeunfall zu ertrinken (1)

1 : 215.200 Gefahr, in Deutschland durch eine Schusswaffe ums Leben zu kommen (5)

1 : 500.000 Risiko, bei einem Zugunglück umzukommen (2)

1 : 1.1 Millionen Gefahr, bei Naturkatastrophen zu sterben (2)

1 : 1,1 Millionen Möglichkeit, bei einem Terroranschlag ums Leben zu kommen (2)

1 : 1,2 Millionen Gefahr eines Todessturzes aus dem Bett (2)

1 : 2,8 Millionen Gefahr, bei einem Linienflug zu sterben (2)

1 : 3,5 Millionen Gefahr, in Deutschland durch einen Giftschlangenbiss zu sterben (3)

1 : 3.725.000 Gefahr, in Deutschland durch eine legal besessene Schusswaffe ums Leben zu kommen (incl. Polizeiwaffen o.ä.) (5)


(1) Wikipedia

(2) dpa, zitiert nach KÖLNER STADT-ANZEIGER, 18. Oktober 2011

(3) DER ARZNEIMITTELBRIEF, Oktober 2011

(4) Polizeiliche Kriminalstatistik 2010

(5) Jahresbericht „Waffen- und Sprengstoffkriminalität

--Volker t. 20:47, 12. Mär. 2012 (CET)

---


Der Versuch, minimale Risiken noch weiter zu vermindern, kostet viel Zeit und Geld - bringt aber keinen messbaren Sicherheitsgewinn. Dabei gäbe es in anderen Bereichen so viel zu tun.

Statistik von 2010:

  • ca. 3 - 5 Tote jährlich durch legale Waffen (Polizeiwaffen inbegriffen!)
  • ca. 1.237 Tote durch Rauschgift
  • ca. 4.500 Tote durch den Straßenverkehr
  • ca. 40.000 Tote durch MRSA Infektionen in Krankenhäusern
  • ca. 60.000 Tote durch die Vergabe falscher Medikamente
  • ca. 74.000 Tote durch Alkohol
  • ca. 100.000 Tote durch Haushaltsunfälle
  • ca. 140.000 Tote durch Tabakkonsum
  • ca. 600.000 Tote durch Passivrauchen

Das kann man beliebig weiterführen. Sind die Opfer anderer Ursachen nur Opfer zweiter Klasse? Tatsache ist, dass die Medien kaum einer anderen Ursache so viel Aufmerksamkeit schenken, wenn eine legale Waffe beteiligt ist. Taten mit illegalen Waffen sind meist nur eine kurze Meldung wert und dann schnell vergessen.

"Jeder Tote ist einer zu viel" - auch so eine schöne Floskel. Jeden Tag sterben in Deutschland tausende von Menschen. Aber die Opfer von Gewalttaten, vor allem Schusswaffenopfer, sind besonders schlimm. Warum eigentlich? Sicher - jeder einzelne Fall ist tragisch und für die Angehörigen schmerzhaft - aber statistisch gesehen völlig irrelevant. Selbst wenn die Waffendichte höher und das Waffengesetz lascher wäre - es würde nicht sehr viel mehr passieren.

Mindestens 30.000.000 Waffen soll es in Deutschland geben (neuere Schätzungen gehen bis 50 Mio.). Davon nur ca. 7 - 10 Mio. legal und registriert. Trotz dieser (auch im internationalen Vergleich) relativ hohen Zahlen passiert erstaunlich wenig. Sowohl mit den legalen als auch mit den illegalen Waffen.

Besteht da tatsächlich Handlungsbedarf durch Verbote und Waffenrechtsverschärfungen? Je unwahrscheinlicher und seltener eine Gefährdung, desto mehr wird sie von Medien und Politik übertrieben und desto größer ist die Angst davor. Deshalb fokussieren sich die Ängste auch auf seltene und außergewöhnliche Taten. Der Blick auf die obigen Zahlen sollte das eigentlich relativieren - tut es aber seltsamerweise nicht. Die irrationalen Ängste werden überbewertet.

(StarFire 09:35, 20. Feb. 2012 (CET))

Der Einzelfall ist ein schlechter Ratgeber

Offenbar erkennen auch manche Politiker von Parteien die sonst für Verschärfungen des Waffenrechts eintreten an, dass Gesetze, besonders solche die in die Grundrechte eingreifen, sorgfältig überbedacht werden müssen und Freiheiten nicht unnötig beschnitten werden dürfen. Nachfolgend einige Zitate aus einem Radiointerview vom DLF vom 22.03.2012 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Interviewt wurde Konstantin von Notz (Grüne) Mitglied des Bundestags-Innenausschusses.


Herr von Notz erkennt als Jurist, dass bei Eingriffen in die Grundrechte diejenigen die solche Eingriffe befürworten den Nachweis der Wirksamkeit oder Effizienz erbringen müssen und zusätzlich die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden muss.

<ZITAT> Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen, dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall natürlich immer schlimm ist. </ZITAT>

Es stellt sich somit die Frage weshalb auch und vor allem die Grünen so vehement Eingriffe in die Grundrechte der LWB einfordern ohne den Nachweis der Erforderlichkeit oder Effizienz zu erbringen und schon gar nicht die Verhältnismäßigkeit beachten. Die verdachtsunabhängigen und unangemeldeten Waffenkontrollen und die geplante Einführung des Nationalen Waffenregisters stellen zweifelsfrei schwere Eingriffe in das GG dar. Die Unverhältnismäßigkeit dieser Eingriffe ergibt sich aus der vernachlässigbaren Deliktrelevanz der Legalwaffen. Direkt darauf angesprochen argumentieren die Befürworter solcher Gesetze und Regelungen i.d.R. damit, dass jeder einzelne Tote schon zu viel sei. Und immer wieder wird auf die sogenannten Amokläufe von Winnenden und Erfurt verwiesen. Mit solchen Einzelfällen dürfen Eingriffe in die Grundrechte schon mit Rücksicht auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht begründet werden, da sonst Tür und Tor für jedweden Eingriff in die Gesetze durch jeden Einzelfall gegeben wäre. Herr Notz weist entsprechend darauf hin:

<ZITAT> Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf. […] Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles rechtfertigen. […]. Aber es wäre eben ein unterm Strich unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will. </ZITAT>

Deshalb darf man nicht einfach die Gesetzesänderungen und ganz besonders die Eingriffe in die Grundrechte hinnehmen, sondern muss diese verteidigen. Das erkennt auch Herr Notz:

<ZITAT> […] es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte hat, darum, diese auch zu verteidigen. </ZITAT>

Wenn es um die Eingriffe in die Grundrechte im Kontext der Vorratsdatenhaltung geht sind sich wohl die Meisten einig, dass hier Grundrechte betroffen sind. Wenn man sich dieses Interview anhört oder durchliest und statt der Vorratsdatenhaltung den Waffenbesitz einsetzt, würden die meisten Mitmenschen ganz bestimmt an der geistigen Verfassung des Interviewten zweifeln. Warum nehmen denn viele Menschen und darunter auch viele Piraten die Eingriffe in die Grundrechte der LWB willentlich hin? Stehen wir als LWB außerhalb der Verfassung und dürfen wir die Grundrechte nicht in Anspruch nehmen?

Das wäre meines Erachtens sehr unpiratig!

--Volker t. 20:19, 23. Mär. 2012 (CET)

Fakten, Untersuchungen, Materialien

Verhindern Waffenverbote Gewaltdelikte?

Befürworter stärkerer Kontrollen vergessen zu erwähnen, dass in Rechtstaaten, wie z.B. in Deutschland und England, sich lediglich die rechtstreuen Bürger an das Gesetz halten, die Missbrauch oftmals nur im sozialen Nahbereich tätigen, wo das Tatmittel zweitrangig ist, während kriminelle Gewalttäter die nationalen Waffenrechte nicht beachten und daher von Verschärfungen nicht betroffen sind.

Sachverständigen-Anhörung im Bundestag 21. Mai 2012

Experten kritisieren Grünen-Vorstöße für verschärftes Waffenrecht

Auszug: In der Anhörung wandte sich Sascha Braun vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegen die Schlussfolgerung, dass weniger private Waffen zu mehr öffentlicher Sicherheit führen würden. Das große Problem sei der illegale Schusswaffenbesitz. „Außerordentlich kritisch“ sehe die GdP auch eine Waffenhaltung in Schützenheimen.

Für den Landesjagdverband Baden-Württemberg lehnte Martin Bürner den Gesetzentwurf ab, weil dieser keine zusätzliche Rechtssicherheit bringe. „Aus Jägersicht völlig sinnlos“ sei ein Verbot der gemeinsamen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen, da ein Jäger auch nachts auf seine Waffe zugreifen können müsse.

Rainer Hofius von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz argumentierte, einem Staatsanwalt machten nicht die legalen Waffen Sorgen, sondern die illegalen Waffen. Das Problem sei die Zahl der illegalen Waffen in Deutschland.

Für den Deutschen Jagdschutzverband ergänzte Joachim Streitberger, die Zahl illegaler Waffen sei „mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich viermal so hoch“ wie die Zahl legaler Waffen. Eine Differenzierung zwischen Kleinkaliberwaffen und Großkaliberwaffen bezeichnete Streitberger als „nicht zielführend“.

Der Vertreter des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, kritisierte, mit einem Verbot von Großkaliber-Kurzwaffen würde ein „erheblicher Teil schießsportlicher Disziplinen“ verboten. Er lehnte zugleich eine zentrale Aufbewahrung von Schusswaffen in Schützenhäusern als nicht praktikabel ab. Auch würden damit „Anreize für Kriminelle zum Einbruch“ geschaffen und drittens bringe eine solche Regelung keinerlei Sicherheitsgewinn.

Der Journalist Lars Winkelsdorf sprach sich für eine „fundierte wissenschaftliche Untersuchung“ darüber aus, wie sich die Probleme im Waffenrecht konkret darstellen und welche Lösungsmöglichkeiten sich bieten. Eine solche Untersuchung solle „endlich durchgeführt“ werden, „um tatsächlich feststellen zu können, welche Lösungswege beschritten werden müssen“.


1. Der legale Waffenbesitzer in Deutschland verhält sich rechtskonformer als der Bundesdurchschnitt.

Quelle: Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zum Waffengesetz von Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Universität Bremen, Institut für Rechtspsychologie

Verkehrsverstöße, Beleidigung, Betrug oder Gewalt können zum Waffenentzug führen. Um ihr rechtsmäßiges und teuer finanziertes Eigentum zu erhalten, verhalten sich daher die meisten legalen Waffenbesitzer rechtstreuer als der Bundesdurchschnitt. Von ihnen geht keine Gefahr für die innere Sicherheit aus.

Diskrepanz: Jeder legaler Waffenbesitzer ist in den Akten der Einwohnerämter mit einem Warnhinweis vermerkt (das "rote W"). Dieser Vermerk könnte den Staatsbeamten als Hinweis dienen, dass dieser Einwohner ein sehr rechtstreuer Bürger ist, der ständig überprüft wird und noch nie durch Gewalt oder Rechtsbruch aufgefallen ist. Stattdessen wirkt dieser Vermerk wegen Unkenntnis bei den Staatsbeamten (auch den Polizisten) als Diffamierung. Der - bereits mehrmals und laufend überprüfte - legale Besitzer wird als gefährlicher angesehen als der ungeprüfte Bürger, der illegale Schuswaffen besitzen könnte.

2. Totale Waffenverbote erhöhen die Verwundbarkeit der Gesellschaft und verhindern keine Gewaltverbrechen, weil die rechtstreuen Bürger Opfer werden, nicht die Verbrecher.

Quellen: Simon Fraser University, Titel: Some International Evidence on Gun Bans and Murder Rates Kurzfassung 5 Seiten Langfassung 46 Seiten

3. Nach Einführung des Totalverbots (1996) in Großbritanien für halbautomatische Pistolen sind die Missbrauchsraten mit diesen Waffen in zwischenzeitlich um 100% gestiegen.

There is no evidence from cross section analyses which supports claims that the imposition of stricter gun controls or a reduction in number of firearms available will influence rates of armed crime.

Quelle: Statistik zum Waffenmissbrauch in England: UK Home Affairs Committee 2010:

Es gibt keine Korrelation zwischen legalem Waffenbesitz und Mordraten

Dieses Fazit zieht die Skandinavische Evaluation, die im August 2011 in Stockholm publiziert wurde. Einige Details aus dem Report:

  1. In NL gibt es die wenigsten legalen Waffen, aber die meisten Schusswaffenopfer. (35% im Gegensatz zu 16/17% in Schweden und Finnland)
  2. Der Anteil der illegalen Waffen in SE und FI lag bei 64% bzw. 74%.
  3. Legale Waffen werden fast nur im sozialen Nahbereich genutzt.

Auch die Übersicht europäischer Kriminalitätsraten 2002 bis 2009 auf Englisch des BKA liefert Statistiken:

Interessante Einzelheiten auf Seite 7 : Mordraten (Homicide)

  • Der Durchschnitt von Schweiz und Österreich (liberalere Waffenrechte) ist niedriger als in Deutschland.
  • Der Durchschnitt von England, Schottland und einigen skandinavischen Ländern (z.T.sehr restriktive Waffenrechte) ist höher als in Deutschland.
  • Die Wahrscheinlichkeit in Brüssel ermordet zu werden ist 150% höher als in Berlin.

auf Seite 8 : Gewaltverbrechen (absolute Zahlen):

  • 100.000 Gewaltverbrechen in Belgien
  • 200.000 (evtl. + 500.000) Gewaltverbrechen in Deutschland
  • 1.000.000 Gewaltverbrechen in England & Wales (sehr restriktives Waffenrecht)

Waffenrecht ist Freiheitsrecht

Viele Jahrhunderte hindurch war das Waffenrecht ein Freiheitsrecht. Schon im Mittelalter war es dem freien Mann gestattet sich zu bewaffnen und Waffen zu führen. Ein Mann ohne Waffen gehörte den Unfreien (Leibeigenen oder Sklaven) an. Später mit der Gründung der Freien Städte gehörte zur Ehrenpflicht der freien Bürger in Bürgermilizen für den Schutz der freien Städte einzustehen. Das Freiheitsrecht Waffen zu tragen wurde immer wieder durch autokratische Herrschaftssysteme beschränkt oder vollständig abgeschafft. Allein die Vertreter der Staatsmacht durften dann Waffen besitzen und tragen. So kam es, dass mit der Zeit das Volk weitgehend entwaffnet wurde. Der Grund hierfür war stets der gleiche: Sicherung der eigenen Machtposition, als einzig legitime Staatsmacht. Diese Macht der Autokraten ließ sich selbstverständlich am besten durch ein wehrloses, weil entwaffnetes, Volk sichern dem eine bewaffnete Staatsmacht gegenüber stand. In Zeiten, in denen die autokratischen Herrschaftsformen zu Krisen führten konnte das Volk nur schwer gegen Unrecht und Despotie aufbegehren und musste zunächst nach Möglichkeiten suchen sich zu bewaffnen. Nicht von Ungefähr wurden in solchen Zeiten (z.B. Vormärz 1848, Sozialistengesetze 1878) die Rufe nach der Volksbewaffnung laut. Selbstverständlich bekämpften die Monarchen und Herrscher solche Ideen entschieden, da sie sich in solchen Fällen nicht mehr ihrer Macht, ihrer Staatsmacht sicher sein konnten. Mit der Einführung der Sozialgesetzgebung im Deutschen Reich nach 1883 wurde das Waffenrecht weitgehend gelockert. Mitgliedern der Sozialdemokratischen Parteien konnten dieses Recht jedoch nur eingeschränkt wahrnehmen. Nach dem 1. Weltkrieg forderten die Siegermächte im Versailler Vertrag auch die Entwaffnung der Zivilbevölkerung. Eine umfassende Entwaffnung konnte jedoch nicht erreicht werden, da Waffenbesitz behördlich nicht registriert war. In der Weimarer Republik wurde deshalb erstmalig eine Registrierungspflicht eingeführt. Diese Registrierungspflicht war in erster Linie als Vorsichtsmaßnahme gegen rechtsextreme, faschistische Gruppierungen gerichtet. Ein grundsätzliches Verbot des Erwerbs, des Besitzes und des Führens von Waffen war damit nicht verbunden. Mit der Registrierung und der Einführung von Erwerbsscheinen war es dem Staat jedoch jederzeit möglich auf Waffen im privaten Besitz und deren Besitzer zuzugreifen. Zusätzlich wurde erstmalig ein Bedürfnisnachweis für das Führen von Waffen gesetzlich verankert. Im Zuge der politischen Radikalisierung in den späten Jahren der Weimarer Republik wurde der Bedürfnisnachweis auch für die Genehmigung des Waffenerwerbs vorgeschrieben. Die Waffengesetze der Weimarer Republik, insbesondere die Registrierungspflicht, schufen die Grundlage für die Nationalsozialisten sogenannte Volksfeinde (Juden, Zigeuner, Sozialisten, Kommunisten) zu entwaffnen. Dazu wurde das Waffengesetz mit dem Ziel verschärft Regimegegnern den Zugang zu Waffen zu erschweren. Gleichzeitig wurden Mitglieder der NSDAP und angeschlossener Organisationen bewaffnet.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde durch die Siegermächte zunächst jeglicher Waffenbesitz und auch das Führen von Waffen für Polizisten verboten. Dies lässt sich erklären, da die Alliierten befürchten mussten, dass noch Nazis eine Untergrundarmee unterhalten könnten (Werwolforganisationen). Doch bereits mit dem Gesetz Nr. 70 der Alliierten Hohen Kommission wurde 1951 wieder der Erwerb und Besitz von Sportwaffen gestattet. Es folgte 1952 eine Anordnung der Bundesregierung über Sportwaffen und Munition (BAnz. Nr. 9), die Anordnung der Bundesregierung zur Durchführung der Sportwaffenamestie 1953 (BAnz. Nr. 55 & Nr. 56). Im selben Jahr wurde auch wieder ein liberales Waffengesetz eingeführt. Danach durfte jeder erwachsende und unbescholtene Bürger Waffen erwerben und besitzen. Die Durchführung des Waffenrechts verblieb jedoch in der Länderhoheit.

Eine erste Novellierung des Waffenrechts erfolgte im November 1968 mit dem Entwurf eines Bundeswaffengesetzes. Diese Neugestaltung stellte den ersten Schritt zur Verschärfung des Waffenrechts dar. Diese Änderung des Waffenrechts kann als unmittelbare Folge der 68er Studentenbewegung verstanden werden. Dennoch war es immer noch unbescholtenen Bürgern möglich Waffen ohne Bedürfnisnachweis frei zu erwerben. Die nächste Änderung des Waffenrechts erfolgte bereits 1972. Die Gesetzesänderungen wurden unter dem Eindruck der Taten der Baader-Meinhofgruppe eiligst verabschiedet. Erstmals wurde der Bedürfnisnachweis für den Erwerb von Waffen erforderlich und Waffenbesitzkarten ausgestellt. Die nächsten Änderungen des Waffengesetzes folgten 1976 BGBl I S. 432ff. In den folgenden Jahren bis heute wurde das Waffengesetz schrittweise weiter verschärft.

Das heute vorliegende Waffengesetz beschreibt kein Recht mit entsprechenden Regelungen, sondern manifestiert nur noch ein Bündel von Ausnahmen nach denen der Bürger nach vorangegangener Beurteilung der Zuverlässigkeit und charakterlichen Eignung, sowie einem Nachweis der Sachkunde bestimmte Waffen erwerben und ggf. auch benutzen darf. Zugleich manifestiert sich im Waffenrecht und im politischen Aktionismus ein tiefes Mißtrauen unseres Staates gegen seine Bürger.


Volker t.

Verwässerung des Staatlichen Gewaltmonopols

Der grundlegende Gedanke des staatlichen Gewaltmonopols ist der, dass die Bürger eines Staates ihre Rechte und Ansprüche nicht durch die individuelle Ausübung von Zwang und Gewalt durchzusetzen, sondern diese Aufgabe auf die staatlichen Organe (Polizei und Justiz) übertragen. Damit liegt die Durchsetzung und der Schutz des Rechts und Freiheit aller Bürger eines Staates allein bei den staatlichen Organen. Dieses Gewaltmonopol ist deshalb eine bedeutende zivilisatorische Errungenschaft.

Allerdings entspricht es auch den Tatsachen, dass in zunehmenden Maße wie Polizei und Vollzugsdiensten die Mittel gekürzt und dort Personalstellen gestrichen werden zunehmend mehr der Aufgaben des Gewaltmonopols an privatwirtschaftliche Organisationen und Dienste übertragen werden.

Private Sicherheitsdienste (http://www.gdp.de/id/Posa/$File/PosPrivate.pdf)

Private Gerichtsvollzieher (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/laender-wollen-pfaendungen-beschleunigen/2461572.html)

Private Gefängnisse (http://www.shortnews.de/id/545485/Erstes-Privat-Gefaengnis-in-Deutschland-betreibt-eine-englische-Firma)

Private Militärdienstleister (http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Privatkriege/reher.pdf)

Private Söldner zum Schutz von Handelsschiffen (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,827202,00.html und http://www.focus.de/politik/deutschland/schifffahrt-private-sicherheitsfirmen-sollen-piraten-abwehren_aid_656102.html ) und [5]. Im letzten Fall wird schon heute klar das Waffenrecht verletzt, da Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren als deutsches Territorium anzusehen sind für das uneingeschränkt deutsche Gesetze gelten.

Am 18.07.2012 hat der Bundestag beschlossen, dass unter deutscher Flagge fahrende Handelsschiffe zum Schutz vor Piraten private Söldner engagieren dürfen. [6]. Damit weicht der Bundestag das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) auf. Ausserdem wird damit den deutschen Reedern das Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung eingeräumt. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Söldner nicht mit vergleichsweise wirkungslosen Pistolen oder halbautomatischen Gewehren ausgerüstet sein werden. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass diese privaten Sicherheitskräfte mit wirkungsvolleren Waffen z.B. vollautomatische Sturmgewehre und Maschinengewehre ausgestattet sein werden. Über die verwendete Munition darf wohl spekuliert werden. Als wirkungsvolle Munition könnten auch Hartkerngeschosse, Leuchtspurgeschosse, sowie Brand- und Explosivprojektile zur Anwendung kommen. Wie eine Selbstverteidigung auf See aussehen kann, ist dem folgenden Video zu entnehmen [7]. Interessanterweise haben die Mitglieder des Bundestags keine Probleme damit, dass nun auch Kriegswaffen in private Hände gelangen. Spannend dürfte auch sein, wie Politik, Justiz und die mediale Öffentlichkeit reagieren, wenn die privaten Sicherheitsdienste in Zukunft vielleicht auch Menschen töten.


Heute mag der Gedanke an eine private Gerichtsbarkeit noch weltfremd erscheinen, jedoch wäre dies nur die konsequente Fortsetzung der aktuellen Privatisierungspolitik.

Die Eingangs beschriebene zivilisatorische Errungenschaft wird damit schrittweise zurückgebaut und damit Sicherheit zu einem knappen Gut gemacht, welches in Zukunft wohl nur noch den wohlhabenderen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen wird. (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656192,00.html)


Damit wird den Befürworter eines schärferen Waffenrechts der Hinweis auf das Staatliche Gewaltmonopols zwar (noch) nicht entkräftet, aber durch die tatsächlichen Entwicklungen verliert dieses Argument erheblich an Gewicht. Besonders bedenklich sind die Pläne der Bundesregierung private Söldner auf Handelsschiffen zum Schutz gegen Piraten mitfahren zu lassen. Denn diese Söldner sollen mit Kriegswaffen ausgestattet werden. Damit wird faktisch das Kriegswaffenkontrollgesetz ausser Kraft gesetzt.

Volker t.


Susanne P. Dobert: Diese Argumentation ist mit Sicherheit richtig, aber meiner Meinung nicht die richtige für Waffengegner/--angsthasen.

Das Gewaltmonopol eines Staates wird darin begründet, dass sich alle im diesem Gemeinwesen lebenden Menschen einig sind, dass nur der Staat Sanktionen gegenüber Mitgliedern des Gemeinwesens verhängen darf um die Rechte der einzelnen Mitglieder zu schützen und die allgemeine Ordnung aufrecht zu erhalten.

Um eine Kontrolle der Gewalt des Staates zu ermöglichen gibt es die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Die Argumentation oben zielt auf die Exekutive, insbesondere die Polizeiaufgaben. (Die originäre Aufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr.) Eine Verwässerung des Gewaltenmonopols liegt nicht vor, wenn der Staat Aufgaben an Nicht- Hoheitliche überträgt und dies durch die Verfassung gedeckt ist.

Es gibt keinen Widerspruch von Legalwaffenbesitz zum Gewaltmonopol des Staates. Denn der Legalwaffenbesitzer erkennt ja an, dass er seine Rechte, die durch die Gesetze definiert sind, nur mittels der Gerichte feststellen lassen kann und nur durch Exekutivorgane vollziehen lassen kann. Der Legalwaffenbesitzer erkennt also das Gewaltmonopol des Staates an und übt eben nicht Selbstjustiz.

Wie staatstreu Legalwaffenbesitzer sind, zeigt sich schon daran, dass viele der Legalwaffenbesitzer Soldaten oder Reservisten der Bundeswehr sind. Auch die Anzahl der angemeldeten Waffen (Legalwaffen) lässt darauf schließen, dass der deutsche Waffenbesitzer tatsächlich die Waffen, die er zu Hause hat gemeldet hat. Er erkennt damit auch für ihn nachteilige Gesetzesänderungen an, was eindeutig heißt, dass er zu unserer Rechtsordnung und dem Gewaltmonopol des Staates steht.(Ich könnte da ganz andere Geschichten aus Kroatien erzählen!) Legalwaffenbesitzer sind amtlich geprüft zuverlässig, das heißt sie haben keinen Eintrag im Strafregister. Sie sind nicht kriminell.

Lediglich in "Schwachen Staaten" wankt das Gewaltmonopol des Staates. Ein schwacher Staat kann seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, weil sich Gruppierungen etabliert haben, die ihrerseits eine eigene Ordnung mit Gewalt durchsetzen. (siehe zum Beispiel Sudan, der wohl schon ein gescheiterter Staat ist)

Kein Widerspruch zum Gewaltmonopol des Staates ist das Recht der "Notwehr" und des "Notstands". Diese beiden Ausnahmen sind gesetzlich legitimiert, also im Grunde von der Gesellschaftsordnung gewollt. Nur in diesen besonderen Ausnahmefällen dürfen sich Personen selbst, andere, oder Sachen unter Zuhilfenahme von Gewalt schützen.

Die Argumentation oben würde ich nur unter diesem Gesichtspunkt verwenden: Die Legalwaffe als Möglichkeit zur Notwehr. Aber auch das ist sehr, sehr schwierig, weil sehr viele mittlerweile "Notwehr" mit "Selbstjustiz" gleichsetzen.

Aufbewahrung und Kontrollen

Einerseits ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle immer ein Eingriff in Freiheitsrechte. Andererseits gibt es eine Vielzahl von Kontrollen für sicherheitsrelevante Bereiche (Schornsteinfeger, Hygienekontrollen). Allerdings ist die Abwägung zwischen dem Zugewinnn an öffentlicher Sicherheit und der Einschränkung von Grundrechten stets kritisch durchzuführen und die Einschränkungen müssen verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.

Aufbewahrung und Sicherung

Erst seit 2003(!) gibt es Regeln zur Aufbewahrung von Waffen. Diese (das ist, was mit "sorgfältige Aufbewahrung" gemeint ist) findet sich hier: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf (oder in jedem Baumarkt)

Problem dabei war: schon vor 2003 haben Waffenbesitzer in Eigenverantwortung Waffen sicher gelagert, z.B. in ausrangierten Post-Tresoren o.ä. Für ihr eigenverantwortliches Handeln wurden sie 2003 dadurch bestraft, daß sie mit einem Gutachten (bis zu 4stelligen Kosten) die Tauglichkeit des Schrankes (der z.B. die Anforderungen nach Klasse A um Längen übertroffen hat) nachweisen mußten. Solch eine Regelung darf es nicht nochmals geben. Hier sind die Ordnungsämter in der Pflicht, sich auszutauschen und z.B. für häufig verwendete "Ersatzschränke" ein Typengutachten oder eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung auszustellen.

Besonders wichtig ist dies, wenn in Zukunft z.B. für Besitzer einer Anzahl von Kurzwaffen und/oder Selbstlader-Langwaffen eine Alarmanlage Vorschrift werden sollte. Hier sollten die Ordnungsämter im Vorfeld schon die Installation einer Alarmanlage wohlwollend registrieren bzw. rechtsverbindliche(!) Auskünfte auf Anfragen geben, welche Alarmanlagen sie (auch ohne eine Pflicht) für die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Anlage für adäquat erklären. Hiermit würden bei einer Neuschaffung eines Standards als "Waffenalarmanlage" besonders gewissenhafte Waffenbesitzer nicht für ihre Sorgfalt bestraft.


Susanne P. Dobert: "Meiner Meinung nach ist die derzeitige gesetzliche Regelung über die Aufbewahrung von Waffen bereits zu streng, was die Art der Aufbewahrung angeht. Es ist klar, dass wir gerne DIN-Normen verwenden wollen, wenn wir die Sicherheit eines Schrankes qualifizieren wollen. Sinn und Zweck der Regelung ist es doch, die Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Das sind Einbrecher oder Mitbewohner des Waffenbesitzers. Die Aufbewahrung in einem Schrank, der nicht mit üblichem Einbruchswerkzeug zu knacken ist, ist völlig ausreichend. Hierbei ist es unerheblich, wieviele Schusswaffen, Kurzwaffen oder Langwaffen sich in diesem Schrank befinden.Grundsätzlich wäre sogar zu überprüfen, ob die getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffe in zwei verschiedenen Schränken unbedingt Sinn macht. Denn: Wir gehen nicht von einem Waffenbesitzer aus, dem in seiner eigenen Wohnung unterstellt wird, er warte nur darauf, dass jemand einbricht um gleich zur Waffe mit daneben liegender Munition zu greifen. Das ist lebensfremd. Der normale Sportschütze legt seine Waffe in seinen Waffenkoffer und den in den Schrank. Und da wäre es schön, wenn er nicht noch überlegen müsste, ob er seine Munitionsschachteln noch irgendwo hinten ins Eck packen darf oder nicht.

Eine Verschärfung der derzeitigen schon überzogenen Aufbewahrungsvorschriften, etwa durch Einführen einer Alarmanlage oder aufgeschalteter Alarmanlage bei der Polizei ist abzulehnen. Wir können Waffenbesitzern nicht zumuten staatliche Aufgaben, wie Verbrechensverhinderung und -bekämpfung wahrzunehmen und diese hoheitlichen Aufgaben zu bezahlen."

Die Schlüsselfrage

Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift.

DJV 14.03.2012: Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben.

Die Empfehlung der Polizei Bayern auf Seite 39 ist daher kein bindendes Recht, sondern lediglich eine Empfehlung.

Zentrale Waffen- und Munitionslager

Kurzübersicht der Position der AG Waffenrecht, sowie der wichtigsten Pro-/Kontrargumente: Dezentrale Lagerung vs. Zentrallagerung

Argumente für die zentrale Lagerung von Waffen und Munition

Die zentrale Lagerung verhindert Affekttaten

(Kein unmittelbarer Zugriff auf eine geladene Schusswaffe im Zustand der Erregung)

Bei Affekttaten ist das unangefochtene Tatmittel Nummer 1 das in jedem Haushalt vorhandene Küchenmesser.(1) Was nicht verwundert, ist es doch unter Kriminologen seit langem unumstritten, dass die Tatwaffe bei Affekttaten zweitrangig ist.(2) Es wird also genutzt, was verfügbar ist. Natürlich spricht das auf den ersten Blick für eine zentrale Lagerung. Und bereits 1967 stellten Berkowitz und LePage die Hypothese auf, dass Schusswaffen einen Menschen dergestalt psychologisch kontrollieren, dass sie Gewalt auslösen. (3)

Gegenargumente dazu:

  1. Allerdings stellte das rechtspsychologische Institut an der Universität Bremen fest, dass Besitzer von legalen Waffen weniger zu Gewalt neigen und sozial besser integriert sind als die Normstichprobe.(4)
  2. Weiter wurde diese so genannte "Waffeneffekt-Hypothese" mehreren kritischen Betrachtungen unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Betrachtung fehlerbehaftet war: die Ergebnisse von Berkowitz und LePage konnte nicht repliziert werden (5). Auch ähnliche Untersuchungen, welche eigentlich diese Hypothese stützten, stellten sich als fehlerbehaftet dar. So zitieren Gallant und Eisen den renommierten Kriminologen und früheren Waffengegner Gary Kleck mit der Feststellung, dass der Waffeneffekt "nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Waffen"(6) beobachtet werden konnte. Diesen Schluss hatte er aus der Analyse von 21 Waffeneffekt-Experimenten gewonnen. Er beobachtete weiter, dass vor allem die Umstände der Experimente großen Einfluss auf die Ergebnisse nahmen: je realistischer die Realität abgebildet wurde, desto weniger waren die Ergebnisse geeignet die Waffeneffekt-Hypothese zu untermauern. Somit lässt sich mit Gallant und Eisen feststellen: "Es gibt keine Beweise, welche die Waffeneffekt-Hypothese untermauern."

Die Verfügbarkeit von Waffen in Privathaushalten sorgt also nicht dafür, dass mehr Affekttaten begangen werden. Umgekehrt verhindert eine zentrale Lagerung auch keine Affekttaten.

Quellen:

  • (1) Statistisches Bundesamt, 2010, "Todesursachenstatistik, X85-Y09: Tätlicher Angriff", Auszug online
  • (2) Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006), "Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland – Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?", Kriminalistik 12/2006, pp. 724-728. online
  • (3) Dobat, A. & Heubrock, D. (2006), "Die fachpsychologische Begutachtung nach dem neuen Waffengesetz aus der Sicht der Gutachter und Probanden – Ergebnisse einer Online-Befragung der Bremer Forschungsgruppe Waffenrecht", Praxis der Rechtspsychologie, 16, pp. 230-248.
  • (4) Berkowitz, L. und LePage, A. (1967), "Weapons as aggression-eliciting stimuli", Journal of Personality and Social Psychology, 7, pp.202-207
  • (5) Gallant, P. und Eisen, J. (2002), "Trigger Happy: Rethinking the Weapons Effect", Journal on Firearms and Public Policy, 14, pp.89-101, online
  • (6) Kleck, G. (1991), "Point Blank: Guns and Violence in America", New York: Aldine de Gruyter, p 160.
Die zentrale Lagerung verhindert unberechtigten Zugriff

(Keine Waffen im Haus, an die z.B. Familienmitglieder herankommen können)

Siehe Gegenargument 1, wie auch die Studie von Schmidt, H. und Schmidt-Mummendey, A. [1]: Waffen lösen keine automatischen Reflexe aus, Zugang und Ansicht müssen im Kontext betrachtet werden. Je nachdem, wie der Umgang mit Waffen gelehrt wird, wirken sie gewalthemmend oder gewaltfördernd. Aufklärung der Folgen eines Missbrauchs und des richtigen Umgangs mit Waffen bei den Familienmitgliedern - diametral zu den "Lehren" aus den Medien - können mehr bewirken als Wegsperren und Verbot. Siehe Argumentation zu 1), sofern es sich um Affekttaten handelt. Sollten "Amoktaten" gemeint sein, so gilt auch hier, dass das Tatmittel zweitrangig ist. Erstrangig ist die psychologische Ausnahmesituation des Täters, die sich teilweise über Jahre hinweg aufbaut. Der Täter entwickelt einen Tattraum, in dem er die Vorgehensweise träumerisch plant. Dies konkretisiert sich mit zunehmendem Druck durch die Umwelt (sei der Druck objektiv oder subjektiv real). Das Tatmittel des Tattraums wird beschafft. Mit anderen Worten: Ist Vater Sportschütze und im Tattraum kommt nur Giftgas vor, dann nimmt der "Amokläufer" nicht die Schusswaffen, sondern beschafft sich Chemikalien (vermutlich in der Drogerieabteilung des Supermarkts). Eine zentrale Lagerung hilft also nur gegen "Amoktaten", bei denen der Täter auf Schusswaffen als Tatmittel fixiert ist.

Quellen:

Argumente gegen die zentrale Lagerung von Waffen und Munition

Die zentrale Lagerung ist nicht sicher

(Mangelnde Sicherheit von Schützenhäusern, z.B. gegen Einbruch)

Schützenhäuser müssen in der Regel wegen der von ihnen ausgehenden Lärmemmission am Rand von bewohnten Gebieten gebaut werden. Das bedeutet, unmittelbare Nachbarn sind oftmals nicht vorhanden. Da Schützenhäuser in der Regel auch nur zu den offiziellen Trainingszeiten besetzt sind, können Einbrecher sich hier in der Zwischenzeit weitgehend ungestört bedienen. Wenn bekannt ist, dass große Mengen von Waffen und Munition hier lagern, werden sie so zu einem Anziehungspunkt für Kriminelle. Bei einem einzigen erfolgreichen Einbruch könnten so mehr Waffen und Munition abhanden kommen als bei mehreren Einbrüchen in Privathäuser. In der Vergangenheit gab es schon mehrfach erfolgreiche Einbrüche in Schützenhäuser, bei denen Waffen entwendet wurden.

Beispiele:

Die Sicherheit ließe sich durch den Einsatz von Alarmanlagen weiter erhöhen, aufgrund der Art und Masse der potentiellen Beute ließen sich durch solche allerdings nur Gelegenheitstäter abschrecken. Gegen ein gezieltes Vorgehen von Profis helfen auch solche technischen Maßnahmen wenig. Ein weiteres Problem stellt sich für die Polizei, wenn denn einmal eine Alarmanlage an einem solchen Zentrallager losgehen sollte. Da die Polizei eine gewisse Zeit benötigt, um zu den eher abseits gelegenen Lagern zu gelangen, kann sie sich nicht sicher sein, ob nicht der Einbruch schon erfolgreich war und sie dann bewaffneten Kriminellen gegenübersteht. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall eher mehrere Streifenwagen losgeschickt werden. Bei einem Fehlalarm wären so mehrere Wagen für eine längere Zeit gebunden. Auch dies würde nicht zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen.

Hier einige Beispiele, warum auch Alarmanlagen nicht der Weisheit letzter Schluss sind:

Zu guter Letzt muss auch das Risiko von Überfällen betrachtet werden. Im Gegensatz zur dezentralen Lagerung ist das Chance/Risikoverhältnis auch hier, wie beim Einbruch, sehr viel höher. Müsste man bei der dezentralen Lagerung in einem Verein von beispielweise 100 Mitgliedern entweder versuchen, 100 Mitglieder einzeln nacheinander zu überfallen, um deren Waffen an sich zu bringen, oder jeweils mehrere Personen auf einmal und sich damit dem höheren Risiko einer Gegenwehr aussetzen, würde es bei zentraler Lagerung schon genügen, nur eine einzige Person mit Tresorraumschlüssel zu überfallen, um an Waffen und Munition von 100 Leuten heranzukommen.

Hier Überfälle auf Waffengeschäfte:

Waffenverluste bei der Bundeswehr

Dass nicht einmal eine bewaffnete Bewachung solcher Lager einen 100%igen Schutz bieten kann, wird am Fall Lebach klar, bei dem mehrere Soldaten(!) erschossen wurden, um an deren Waffen zu gelangen. Laut einer Anfrage an die Bundesregierung wurden alleine bei der Bundeswehr im genannten Zeitraum 146 Waffen gestohlen. Nur 48 dieser Waffen wurden wieder aufgefunden. (Über Verluste von Polizeiwaffen geben die zuständigen Bundesländer keine Auskunft).

Brandgefahren

Je nach Größe des Vereins und der Aktivität der Schützen in demselben kommen große Mengen an Munition und Treibladungspulver zusammen, die in einem Zentrallager eine große Gefahr darstellen können. Bei einem Verein mit 100 Mitgliedern und durchschnittlichem Munitionsverbrauch können so schon weit über 100 kg reine Treibladungsmasse zusammenkommen. Bei größeren Vereinen entsprechend mehr. Solche Lager wären dann in Zukunft über ganz Deutschland verteilt. Was dies bei einem Feuer bedeuten kann, veranschaulicht das folgende Filmmaterial vom Brand einer Feuerwerksfabrik:

Kosten

(Die Erstellung zentraler Lager in Schützenhäusern erfordert einen riesigen finanziellen und baulichen Aufwand)

In den meisten Schützenhäusern werden heute keine oder nur wenige Vereinswaffen aufbewahrt. Für die Aufbewahrung einer großen Anzahl von Waffen und Munition müssten somit fast alle Vereine anbauen. Die Anforderungen an Räume, in denen eine große Anzahl an Waffen oder eine große Menge Munition gelagert werden soll, sind hoch. Sie müssen spezielle Bau- und Sicherheitsvorschriften erfüllen. Aufgrund der hohen Anzahl der jeweils in einem Gebäude zu lagernden Waffen (abhängig von der Anzahl der Schützen in einem Verein und der von ihnen besessenen Waffen) sind dafür große Räume zu errichten. Soll dort zudem noch die Munition gelagert werden, sind zusätzlich teure technische Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen (Sprinkleranlage, Feueralarm). Dies dürfte für die Mehrzahl der Vereine finanziell nicht leistbar sein. Weiterhin sind die Grundstücke, auf denen die bisherigen Schützenhäuser stehen, nicht so groß, dass darauf ohne weiteres noch zusätzliche große Anbauten erfolgen könnten.

Die Ausgabe und Rücknahme von Waffen und Munition durch Vereinspersonal quasi 24/7 ist nicht leistbar

Schützen schießen in der Regel nicht nur auf einem Schießstand/in einem Verein, sondern sie nehmen auch an auswärtigen Wettkämpfen teil. Solches Auswärtsschießen ist oftmals mit langen Fahrten zu und von der Wettkampfstätte verbunden. Dies würde bedeuten, dass Schützen sich lange vor dem Wettkampf Waffen und Munition aushändigen lassen und diese nach dem Wettkampf wieder abgeben müssten. Wenn dafür nicht jedem Schützen ein Zugriff auf den Tresorraum eingeräumt werden soll (weil unsicher), müsste ein dazu bestelltes Vereinsmitglied die Ausgabe und Rücknahme vornehmen. Dies ist durch einen ehrenamtlichen Einsatz nicht zu bewerkstelligen.

Jäger benötigen ständigen Zugriff auf Waffen und Munition

Gejagt wird sowohl frühmorgens als auch spätabends. Schon für diese mehr oder weniger planbaren Termine benötigen Jäger einen schnellen Zugriff auf Waffen und Munition. Daneben gehört es zur Aufgabe von Jagdpächtern, bei Wildunfällen in ihrem Gebiet verletzte Tiere nachzusuchen und zu erlegen. Dies kann zu jeder Tages- und Nachtzeit der Fall sein und ist nicht vorhersehbar. Für eine Zentrallagerung bräuchte es daher in noch größerem Maße als bei Sportschützen einen "Rund-um-die-Uhr-Service" für die Ausgabe und Rücknahme von Waffen und Munition.

Niemand kann kontrollieren, ob Schützen Waffen und Munition zu einem legitimen Zweck abholen

Wer wirklich eine Straftat mit seiner Waffe plant, wird sie sich einfach mit der Begründung, auswärts schießen zu wollen, aushändigen lassen. Niemand kann im Einzelnen nachkontrollieren, ob diese Person wirklich die Absicht hat, dort zu schießen. Weiterhin kann insbesondere bei der Munition niemand kontrollieren, ob die gesamte nicht zurückgegebene Menge auch tatsächlich verschossen und nicht vielmehr für eine geplante Straftat zurückgehalten wurde.

Nicht alle Waffenbesitzer gehören einem Verein mit eigenem Schießstand/Vereinsheim an

Neben Sportschützen gibt es noch Jäger, Waffensammler, sog. Altfallbesitzer und Reservisten. Zusammen besitzen diese den Großteil der privaten Schusswaffen. Ebenso gibt es Schützenvereine, die keinen eigenen Stand und kein Vereinsheim besitzen. Für diese Gruppen gibt es keine Zentrallager. Somit verbliebe trotzdem ein Großteil der Legalwaffen in Privathaushalten. Quelle: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/Stellungnahme04.pdf (S. 3)

Zusammenfassung und Ergebnis

Es lassen sich drei unterschiedliche Bereiche herausstellen:

  1. Fallkonstellationen, bei denen die Einführung einer zentralen Lagerung von Waffen und/oder Munition die öffentliche Sicherheit erhöhen würde. Dies sind, wie oben dargestellt, sogenannte "Amoktaten" (besser: Gewalt-Tötungsdelikte im psychosozialen Nahraum oder Schoolshootings) von Familienmitgliedern von Legalwaffenbesitzern, bei denen der Tattraum sich um Schusswaffen dreht.
  2. Fallkonstellationen, bei denen eine zentrale Lagerung keinen Effekt hätte. Dies sind namentlich Affekttaten von Legalwaffenbesitzern, die dann andere Tatwerkzeuge verwenden würden und geplante Straftaten von Legalwaffenbesitzern, die durch Aushändigung von Waffen und Munition zu anderen Zwecken weiterhin möglich wären.
  3. Gefahren, die durch eine zentrale Lagerung erhöht würden Dies sind Gefahren, die sich durch Einbrüche, Überfälle, Brände und Fehlalarme ergeben.

Da die unter 3.) genannten Gefahren statistisch gesehen sehr viel öfter vorkommen, als die unter 1.) genannten, würde eine Zentrallagerung daher im Ergebnis zu einer Sicherheitsverringerung führen. Die AG Waffenrecht lehnt eine Zentrallagerung deshalb ab. Sie befindet sich damit im Einklang mit Sachverständigen, die der Bundestag im Innenausschuss am 21. Mai 2012 zu diesem Thema angehört hat. Die Sachverständigen waren Vertreter der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jäger und Schützen, sowie ein Fachjournalist und Buchautor.

Quelle: Expertenanhörung im Bundestag 2012 Mediathek

Digitale Sicherungen (Lex Armatix)

Im Jahr 2002 schaffte der mit der Biometrie-Industrie verbrüderte SPD-Innenminister Schily das "reine" Erbenprivileg im Waffenrecht ab. Armatix' Sitz liegt in seinem damaligen Wahlkreis. Schily erhielt 2006 einen Aufsichtsratsposten in einer biometrischen Firma, die mit der Muttergesellschaft von Armatix an mindestens drei Großprojekten zusammengearbeitet hatte.

Armatix wurde nach 2004 Mitglied bei den Waffenlobbyisten VdB und FWR. Beide warben bis 2010 insbesondere für die Blockiersysteme von Armatix. Die damaligen Geschäftsführer des FWR gründeten 2004 eine Beratungsfirma für Sicherheits-systeme, die vermutlich Beraterhonorare von Herstellern bekam.

Im Januar 2011 wurde die Bestechung des Schweizer Nationalrats Pius Segmüller aufgedeckt, der zwei Motionen und die Waffeninitiative unterstützt hatte und einen Deal mit der Schweizer RUAG und Armatix eingefädelt hatte.

Die Schweizer Landesregierung bezweifelt die Wirksamkeit elektronischer Sicherungssysteme.

Im Februar 2011 wirbt das Aktionsbündnis Winnenden für Armatix. Kurz darauf wird aufgedeckt, dass Armatix dem Aktionsbündnis 10.000 € gespendet hatte.

Im Mai 2011 wirbt Jörg Schönbohm, ehemaliger brandenburgischer Innenminister für Armatix. Ein ehemaliger Armatix-Mitarbeiter ist bereit vor Gericht zu bezeugen, dass Schönbohms Firma ein Berater-Honorar von 10.000 € erhalten hatte.

Im Juni 2011 will die Bremer Koalition "zur effektiveren Sicherung von Sport- und anderen privaten legalen Waffen eine Initiative ergreifen, die endlich die technisch bereits ausgereifte digitale Sicherung von Waffen auf dem Verordnungs- und Gesetzeswege mit der manuellen Sicherung, zum Beispiel durch Waffenschränke, gleichzustellen." Im Umkehrschluss wird daraus, dass Waffen nur noch mit Sperrelementen gesichert transportiert werden sollen.

Anhand eines anonymen Blogbeitrags soll Armatix auch Kontakte mit Rezzo Schlauch (Die Grünen), Uhl (CSU), FDP (Parteispende) und Ambacher (DSB-Vorsitzender) haben.

Die Firma hat 2008 über 6 Millionen EUR Verlust erwirtschaftet und bis heute ihre Bilanz für 2009 nicht veröffentlicht. Insider sprechen von Insolvenzverschleppung.

Daten und Fakten zur Chronologie, Verknüpfungen, Aussagen, Werbung und Kontakten mit Belegen hier Der anonyme Blogeintrag und weitere Spitzfindigkeitkeiten hier

--Cathy 01:02, 10. Nov. 2011 (CET)

Nachtrag zur Bilanz: Die Bilanz für 2009 wurde im November 2011 mit 11 Monaten Verspätung veröffentlicht. Es wurden mit 31 Mitarbeitern und vier Geschäftsführern 2,5 Mio. € Verlust erwirtschaftet. Es wurden 44.500 € für die Rechtsberatung ausgegeben (Vorjahr 2.000 €).

Die Bilanz 2010 wurde fristgemäß im November 2011 veröffentlicht. Es wurden mit 30 Mitarbeitern und vier Geschäftsführern nur 17.000 € Verlust erwirtschaftet. Die Rechtsberatungskosten stiegen auf 66.000 € (+49%) und die Jahresabschlussgebühren stiegen um fast 100% auf 20.000 €.

Durch den Verlustvortrag von 9 Mio. Euro aus dem Vorjahr wäre die Firma insolvent gewesen. Sie hat sich mit atypischen Beteiligungen "gerettet".

Aus der Bilanz 2010: "Im Geschäftsjahr 2009 wurden Einlagen aus neu gegründeten atypisch stillen Beteiligungen in Höhe von 2.000.000 € geleistet. Hierauf sind fixe Zinsen auf die Einlage in Höhe von 59.300 € angefallen. Aufgrund der Teilnahme am Verlust wurde den atypisch still Beteiligten ein Verlust in Höhe von 2.000.000 € im Geschäftsjahr 2009 zugewiesen."
Anm.: Die Zinszahlung entspricht ca. 3%

"Im Geschäftsjahr 2010 wurden weitere Einlagen sowohl in bar als auch durch Umwandung von Darlehen in atypisch stille Beteiligungsanteile von insgesamt 5.660.300 € geleistet. Hierauf sind fixe Zinsen in Höhe von 440.600 € angefallen. Aufgrund der Teilnahme am Verlust wurde den atypisch still Beteiligten ein Verlust in Höhe von 4.009.800 € zugewiesen."
Anm: Die Zinszahlung entspricht ca. 7,8%, es wurden zwei neue Geschäftsführer eingestellt. Der Österreicher ist 2011 schon wieder ausgestiegen. Interessant ist, dass 2010 das BMI in Österreich die Produkte bewarb: BMI Öffentliche Sicherheit in Waffentechnik


Interessant ist, dass die ehemalige Muttergesellschaft auch schon mal 7 Mio. Verluste durch uneinbringliche Darlehen an Tochtergesellschaften als Verlust ausgeschrieben hatte. (siehe Dossier) Wenn ich richtig rechne und tatsächlich Armatix die schuldnerische Tochterfirma war, dann ergibt dies: 2 Mio. Verlust 2009 und 4 Mio. Verlust 2010 für die stillen Beteiligten von Armatix, sowie 7 Mio. Abschreibungen 2009 bei Simmons Voss durch Neubewertung des "Darlehens" = 13 Mio. steuerlicher Verlust bei den Geldgebern, während Armatix nur 9 Mio. Verlust angibt. --Cathy 22:30, 27. Jan. 2012 (CET)

Zum ersten Mal steht die fast komplette Armatix-Geschichte in einer Zeitung: Waffengesetz: Marktführer Armatix profitiert von Bremer Antrag im Weser-Kurier vom 22.02.2012 Cathy

Hauskontrollen

Der Hinweis auf Art. 13 GG wird oftmals als "Hammerargument" abgetan. Klar ist, daß bei einem solchen Eingriff in Grundrechte immer der Umfang geregelt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muß. Dies sollte ein Jurist durchsehen.

Fakt ist, daß es bei der "sorgfältigen Aufbewahrung" auch vor 2003 Mängel gab und Winnenden bei tatsächlich sorgfältiger Aufbewahrung so nicht stattgefunden hätte.

Wichtig ist:

  • Muß überhaupt kontrolliert werden? Wenn beim Erst- oder Folgeantrag der Erwerb erst nach Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung (durch Foto, Typenschild, Rechnung etc.) genehmigt wird, sollte regelmäßig davon ausgegangen werden, daß bis zum Erreichen der durch das Behältnis festgelegten Maximalanzahl von Waffen und Munition keine Kontrollen notwendig sind.
  • Wer darf kontrollieren? Zuverlässige und sachkundige fest angestellte Mitarbeiter, eigene WBK wünschenswert, Sachkundeprüfung Mindestvoraussetzung
  • Wie wird kontrolliert? (Vorbild z.B. Schornsteinfeger), Kontrolle als partnerschaftliche Beratung anstelle von Gängelung. Leichte, nicht gravierende Fehler mit Frist zur Nachbesserung ("Aufbewahrungs-TÜV"). Eine Ankündigung/Terminabsprache bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist Voraussetzung. Es versteht sich von selbst, daß der Kontrolleur ausschließlich in seinem Bereich tätig wird und Verschwiegenheitspflicht bzgl. anderer Mängel ("illegale" Zisterne o.ä.) wahrt.
  • In welchen Intervallen? Eine vier- bis sechsjährige Frequenz muß ausreichend sein. Vorbild können beispielsweise die Dauern von Genehmigungen nach §23 SprngG ("Vorderlader-Wiederlader-Böller-Schein") sein.
  • Kosten sollten bei verdachtsunabhängigen Erstkontrollen völlig wegfallen, am Besten auch für Nachkontrollen bei geringen Mängeln (sonst werden Mitarbeiter u.U. auf kleinste Details achten, um bezahlt zu werden).

Susanne P. Dobert: "Die Wohnung ist unverletzlich" Das ist kein Hammerargument, sondern ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht. Es wurde von unseren Verfassungsvätern als so stark angesehen, dass grundsätzlich nur ein richterlicher Beschluss dieses Recht für die Executive einschränken darf. Weiters ist in Absatz 7 geregelt: Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur - zur Abwehr - einer gemeinen Gefahr oder - einer Lebensgefahr für einzelne Personen, - auf Grund eines Gesetzes auch - zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ich habe das mal so aufgeschlüsselt, damit klar wird, dass auch für Einschränkungen aufgrund Gesetzes in die Unverletzlichkeit der Wohnung besondere Vorausssetzungen vorliegen müssen.

Man kann sich also durchaus streiten, ob vom Legalwaffenbesitzer eine "gemeine Gefahr" oder eine "Lebensgefahr für einzelne Personen" ausgeht, die "abgewehrt" werden müsste. Wenn man das verneint, dann gilt das Recht und kann auch nicht aufgrund Gesetz eingeschränkt werden. Das wäre meiner Ansicht nach auch die aktuelle Rechtslage.

Beim Kaminkehrer, der hier so gerne aufgeführt wird, ist die Aufgabe ganz klar. Hier wird originär eine potentiell von der Feuerstelle ausgehende Feuersbrunst abgewehrt. Wobei die Aufgaben des Kaminkehrers heute im Grunde ja auch nur noch dazu dienen irgenddwelche umweltpolitischen Ziele durchzusetzen.

Aber auch der Kaminkehrer kommt nicht unangemeldet, bzw. niemand muss ihn unangemeldet hereinlassen.

Man kann einen Termin vereinbaren. Das ist auch die einzig sinnvolle Variante beim Legalwaffenbesitzer. Dieser muss die sichere Aufbewahrung nachweisen. Vereinbart die Behörde einen Termin mit dem Legalwaffenbesitzer, dann wird er diesen vieleicht ein oder zweimal verschieben können, beim dritten Mal aber wird er die Behörde einlassen müssen, oder er wird seiner "Nachweispflicht" nicht genügen. Die Behörde wird dann die Waffenbesitzerlaubnisse widerrufen.

Theoretisch würde es ausreichen per Beleg, Foto und Zeugenbeweis darzustellen, dass der sichere Schrank in der Wohnung vorhanden ist und die Waffen dort aufbewahrt werden. Das war auch Praxis der Behörden, die sich aufgrund Personalmangels gar nicht persönlich ein Bild machen könnnen.

Ist der Legalwaffenbesitzer zu Hause, dann darf er ja grundsätzlich seine Waffen aus dem Schrank nehmen und auf den Wohnzimmertisch legen, solange er sicherstellt, dass niemand die Waffen unberechtigt in Besitz nehmen kann. Auch vor diesem Hintergrund ist fragwürdig, ob durch eine Hauskontrolle festgestellt werden kann, ob die Waffen sicher verwahrt werden, oder nicht.

Denn: Ob ein Mensch verantwortungsvoll mit seinen Waffen umgeht, bzw. diese immer im Schrank wegsperrt, wenn er sie nicht benutzt, das kann keine Behörde der Welt kontrollieren.

Fakt ist: Die Kontrolle, ob ein genormter Waffenschrank vorhanden ist, z.B. durch Rechnungen und Fotos, ist grundsätzlich richtig. Dafür bedarf es aber keiner Hauskontrolle, diese bringt keinerlei Sicherheitsgewinn.

Gebühren für Hauskontrolle

Je nach zuständiger Waffenbehörde werden in Deutschland auch unterschiedliche Gebühren für die verdachtsunabhängige Hauskontrolle erhoben. Dabei reicht die Spanne von Null bis 320€ [8], [9]. Das die Waffenbesitzer für die verdachtsunabhängige Hauskontrolle auch noch zur Kasse gebeten werden entbehrt jeglicher Logik. nach dieser Logik könnten die Behörden zukünftig bei Verkehrskontrollen auch jedem Kontrollierten, unabhängig von eventuellen Beanstandungen, eine Gebühr in Rechnung stellen. Dass bei den Hauskontrollen auch noch Gebühren bis €320,-- erhoben werden können kommt einer kalten Enteignung gleich, da der Zeitwert einzelner Waffen in der selben Größenordnung liegen dürften.


Wer kontrolliert die Kontrolleure

2007 gab es keine gesetzlich geregelten Hauskontrollen. Trotz fehlendem Gesetz nahm sich ein Betrügerpärchen das "Recht" heraus, sich durch Waffenkontrolle vor Ort Zugang zur Wohnung zu verschaffen.

2010 gab es bereits die Regelung, dass Vertreter von Waffenbehörden unangemeldete Hauskontrollen bei Waffenbesitzern vornehmen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden falsche Kontrolleure tätig noch bevor die echten Behördenvertreter erste Kontrollgänge durchführen konnten. Das zuständige Landratsamt empfahl bei Zweifeln zunächst bei der Waffenbehörde während der Dienstzeiten nachzufragen.

Seit 2009, nach Einführung des Gesetzes, gab es Kritik an dessen Umsetzung. So suchte der Rhein-Neckar-Kreis Minijobber für die Kontrollen. DJV und auch GdP kritisierten die fehlende Sachkunde der Kontrolleure. (Anm. daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn von Kontrolleuren verhängete Ordnungswidrigkeiten und Widerrufe nach Klärung vor Gericht wieder zurückgenommen werden.)

Nationales Waffenregister (NWR)

Kurzbericht der Position der AG Waffenrecht, sowie einiger wichtiger Pro-/Kontra-Argumente: AG Waffenrecht/Papiere/Nationales Waffenregister

Hauptzweck eines Registers

Der Hauptzweck einer Registrierung liegt in der Rückverfolgung:

  • bei Waffen, mit denen Missbrauch betrieben wurde, kann das Register helfen, den letzten bekannten rechtmäßigen Eigentümer zu ermitteln
  • aufgefundene, vormals gestohlene Waffen können dem Besitzer zurückgegeben werden
  • wird der Lizenzinhaber straffällig, erleichtert das Register die Beschlagnahme seiner Waffen
  • Übertragungen von Waffen können hinsichtlich ihrer Legalität überprüft werden

PRO: Befürworter einer Registrierung sehen darin eine bessere Handhabe, geltendes Waffenrecht umzusetzen, bei illegal besessenen Waffen deren Quellen der Herkunft zu ermitteln und die Verfügbarkeit von Waffen für Kriminelle zu verringern.

KONTRA: Kritiker einer Registrierung verweisen auf die finanziellen Kosten für die Aufrechterhaltung des Registers und auf die Belastung für Besitzer von nicht eingeschränkten Waffen (hauptsächlich Jäger und Sportschützen)

Warum wird das EDV-Register in Deutschland eingeführt?

Nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG) haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister eingeführt wird. Diese EU-Richtlinie basiert auf dem Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen, das den illegalen Handel mit Waffen verhindern will.

3. Sachstandbericht - Nationales Waffenregister Version 2.0 vom 07.03.2011
Kritik: Die EU-Richtlinien verlangen ausdrücklich kein zentrales EDV-Register.

Was leistet ein zentrales EDV-Waffenregister?

Das Nationale Waffenregisters erfasst zunächst alle legalen Waffen, nebst Details der Besitzer inkl. Meldeadresse, alle Erlaubnisinhaber, die eine Schusswaffen besitzen dürfen (auch wenn sie keine besitzen) und alle Menschen, die keine Waffen besitzen dürfen (Waffenverbot per Urteil). Folgen sollen die Dienstwaffen und freien Waffen. Auf Knopfdruck können dann über 300.000 Staatsangestellte bundesweit alle wichtigen Informationen über legale Waffe und Besitzer erhalten.

Kritik:
  1. Sämtliche legale Waffenbesitzer sind bereits dezentral registriert. Die örtliche Polizei und Meldbehörden haben bereits jetzt Zugriff zu den Daten. Bei nur 27 Missbräuchen mit legalen Waffen im Jahr 2010 stellt sich die Frage, ob der bundesweite Zugriff per Knopfdruck notwendig ist. Bundeslagebild Waffenkriminalität 2010 Seite 8
  2. Nichts spricht gegen eine anonymisierte Spiegelung der Waffen mit Seriennummern und der zuständigen Waffenbehörde, um den eigentlichen Zweck der Rückverfolgung zu bedienen. Vieles spricht jedoch gegen eine zentrale Spiegelung aller Daten der Legalwaffenbesitzer: „Je mehr Daten zentral gesammelt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Datenleck zu Datenmissbrauch führt.Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Justizministerin 2011).
  3. Zudem wäre bei der geringen Anzahl von Fällen pro Jahr eine einfach Mailingliste, an der alle Waffenbehörden teilnehmen durchaus ausreichend.

Was kostet das NWR?

Im Referentenentwurf vom 29.06.2011 stehen folgende Kosten:

  • 1.750.000 Euro Einrichtungskosten
  • 800.000 Euro Softwarekosten Behörden (1500 Euro für 590 Behörden
  • 1.266.000 Euro jährliche Personalkosten für den Betrieb
  • 390.000 Euro jährliche Kosten für Wartung und Weiterentwicklung

Kritik

  • Die Softwarekosten für die Behörden wurden 2012 bereits auf 5000 Euro erhöht.
  • Die Kosten der Sachbearbeiter in den 590 Behörden, die durch Mehrarbeit die Vorarbeiten machen müssen, sind nicht in den o.g. Summen enthalten.
  • Es werden nicht alle Kosten ausgewiesen: „Die bisher geleisteten Aufwände der in der BL AG NWR vertretenen Behörden belaufen sich lt. Mitteilung der Bundesregierung auf über 2.600 Projekttage im Zeitraum von 05/2009 bis 04/2011. Diese entsprechen einem finanziellen Marktwert externer Beratung von über 2,6 Mio. €, die so „eingespart“ werden konnten.“ Sachstandsbericht

Zum Vergleich: WANDA hat nach Angaben der Hamburger Innenbehörde für ca. 18.000 Erwerbsscheininhaber und ca. 60.000 registrierter Waffen rund 850.000 Euro für die Installation gekostet. Hochgerechnet auf ca. 1,5 Mio. Erwerbsscheininhaber und ca. 6,5 Mio. registrierter Waffen käme man auf 50 bis 100 Mio. Euro Kosten, sofern man die Vorarbeiten, Ausbildung und Beratung in den 590 Waffenbehörden einrechnen würde. WANDA.

Welche Gründe sprechen für ein zentrales EDV-Waffenregister?

Die Datei sei nicht nur ein Waffenregister, sondern liefere der Polizei "bei Einsätzen und Ermittlungsaufgaben wertvolle Informationen", behaupten Politiker und Vertreter der Polizei. "Wenn wir zum Beispiel zu einem Einsatz mit Familienstreitigkeiten fahren, erhalten wir keine Vorwarnung, ob eventuell im Haushalt Waffen vorhanden sind", schildert Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, den Alltag seiner Kollegen. Dadurch können sie unvorbereitet in Familiendramen oder Gefahrensituationen mit Schusswechseln geraten.

GdP begrüßt zentrales Waffenregister vom 08. Dezember 2011
Kritik:
  1. Nach den veröffentlichten Aussagen verfolgen die deutschen Gründe nicht die Gründe der Vereinten Nationen, den illegalen Waffenhandel zu verhindern, sondern die Kontrolle des legalen Waffenbesitzes zu erweitern, ohne dass hierfür ein Gewinn für die „Innere Sicherheit“ bisher erwiesen wurde.
  2. Die für jeden Polizeieinsatz mögliche Überprüfung auf den legalen Waffenbesitz wiegt die Polizeibeamten bei der Abfrage auf legalen Waffenbesitz a) in die fälschliche Sicherheit, dass nicht registrierte Waffenbesitzer ungefährlich wären bzw. b) dass registrierte Waffenbesitzer gefährlich wären, obwohl statistisch genau das Gegenteil der Fall ist.


Bundesverwaltungsamt: Erklärung des NWR für die Waffenbehörde

Seite 8: Über das NWR kann zukünftig festgestellt werden, ob abgefragte Personen erlaubnispflichtige Waffen besitzen oder besaßen und welche das im Einzelnen und seit wann sind. Das NWR kann auch Auskunft geben, ob Personen Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind oder waren. Auch wird für jede erlaubnispflichtige Waffe zeitnah nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Ebeneso wird die zuständige Behörde sofort feststellbar sein.

Welche Daten werden gespeichert?

Datenumfang in der Zentralen Komponente des NWR

Maßgeblicher Bestandteil der Zentralen Komponente des NWR ist eine automatisierte Registerdatenbank. In dieser Datenbank werden deutschlandweit die relevanten Daten der lokalen Waffenbehörden redundant vorgehalten. Zunächst werden im NWR nur die Daten erfasst, die

  • den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.
  • Daten der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Name, Anschrift)
  • Daten zur Person (natürliche und juristische Person sowie Personenvereinigungen –z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit, Übermittlungssperren)
  • Daten zur Erlaubnis (z.B. Erlaubnistyp, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Verbote)
  • Daten zur Waffe (z.B. Hersteller, Modell; aber auch standardisierte Katalogwerte u.a. zur Waffenkategorie und Kaliberbezeichnung)

--Cathy 22:56, 26. Feb. 2012 (CET)

Wer hat Zugriff?

Bemerkenswert am Nationalen Waffenregister ist auch wer alles aus welchen Gründen auf diese Daten zugreifen darf:

  • Waffenbehörden (Vollzug WaffG)
  • Bundes- und Landespolizeibehörden (Polizeiliche Rechtshilfe)
  • Zollbehörden (Zollamtliche Überwachung)
  • Staatsanwaltschaften (Strafverfolgung)
  • Justiz (Justizielle Rechsthilfe)
  • Bundesverfassungsschutz (§3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BVerfSchG)
  • Landesverfassungsschutzbehörden (Aufgaben nach VerfSchG der Länder)
  • Militärischer Abschirmdienst (MADG)
  • Bundesnachrichtendienst (BNDG)
  • Außen, Wirtschafts-, Innenministerien (Vollzug KWKG)
  • Diplomatsicher Dienst (Diplomatische Rechtshilfe)

Insgesamt ca. 350.000 Menschen

Stellungnahme des DSGB

  • die erste Befüllung des Registers mit den entsprechenden Daten stellt die kommunalen Waffenbehörden vor enorme zeitliche und personelle Anforderungen
  • die Kostenschätzungen hält der DSGB für unzutreffend, weil
    • ein Großteil der Datensätze manuell zu bereinigen ist und daher die Einstellung zusätzlichen Personals unumgänglich sein wird,
    • die angesetzen Kosten für die Software seien zu niedrig. Der DSGB rechnet mit 5000 Euro pro Behörde.
  • Der Datenschutz wird nicht eingehalten, weil
    • kein IT-Sicherheitskonzept nach den Standards des BSI festgelegt ist,
    • keine Auskunftssperre möglich ist im Gegensatz zum Melderegister (Anm. von mir: und Ausländerregister). Stellen, denen ein elektronischer Datenabruf der Wohnanschrift aus dem Melderegister verwehrt ist, könnten folglich diese Information über eine gefährdete Person unmittelbar aus dem Nationalen Waffenregister erlangen.
  • Link

--Cathy 23:28, 24. Feb. 2012 (CET)

Kritik

Damit ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass mit dem NWR ein Datenmoloch geschaffen wird, der dazu geeignet ist jedem legalen Waffenbesitzer für all diese Behörden und Dienst vollkommen transparent zu machen. Zusätzlich ist es für Besitzer behördlich genehmigter Waffen, die regelmäßig von den Waffenbehörden überprüft werden kaum zumutbar, dass ihre Daten zusammen mit denen von Personen mit einem persönlichen Waffenverbot - zumeist Straftäte oder anderweitig als unzuverlässig eingestufte Personen - in ein und derselben Datei stehen sollen. <ZITAT> Betrifft Fälle, in denen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" wurde, im Wesentlichen für Waffenverbote.<ZITAT> Quelle: Kataloge des Nationalen Waffenregisters </ZITAT> [10] --Volker t. 21:17, 6. Apr. 2012 (CEST)

Analog zum EU-Urteil bzgl. des Deutschen Ausländerregisters verstößt das NWR gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Erforderlichkeitsgrundsatz:

  • Gründe der inneren Sicherheit können nicht rechtfertigen, Informationen nur über legale Waffenbesitzer systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten: Kriminalität betrifft alle Staatsbürger gleichermaßen.
  • Zentralregister sind nur zu rechtfertigen, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist.
  • Nur dezentrale Waffenrechts-Behörden dürfen einen systematischen Zugriff auf das Zentralregister haben.

(Anm.: wozu benötigen Polizisten im Einsatz die Information, ob ein zuverlässig überprüfter Staatsbürger eine Erlaubnis zum Waffenbesitz hat?) Pro und Kontra zum NWR Gesetzesgrundlagen, Kosten, Zugang, Kritik --Cathy 11:57, 8. Dez. 2011 (CET)


Ordnungsämtern graut vor dem "nationalen Waffenregister", weil die Waffenregistrierung 1973 teils abenteuerlich stattgefunden hat (Zielfernrohr oder Luftdruckwaffen auf WBK). Primärschlüssel zur Zuordnung einer Waffe sind Hersteller und Seriennummer (diese ist zwischen Herstellern nicht eindeutig, Nr. 47110815 kann es von Colt, "Shmit&Wessen" (tatsächlicher Eintrag in eine WBK!!!), Remington, Winchester, H&K, Mauser, Walther......... geben). Aus dem existierenden Eintrag kann aufgrund des Herstellereintrages oft nicht mehr der tatsächliche Hersteller abgeleitet werden (z.B. Eintrag "Mauser" bei Herstellern Mauser, FN, CZ, Jugoslawien, La Coru~nha, weil es Mauser-Systeme sind).

Wenn denn diese Probleme irgendwann gelöst sind, gibt es noch ARGE Datenschutzbedenken - die auch die "innere Sicherheit" mehr gefährden können, als ein nationales Register sie fördern kann.

Wenn jede Behörde Zugriff auf die Waffendaten hat, dann können diese Daten in falsche Hände geraten (Praktikant oder Sozialstundenableister könnte ohne weiteres Informationen zum Bestand und Aufbewahrung der Waffen bekommen und diese Informationen mißbräuchlich nutzen/mißbräuchlich verkaufen). Es muß geklärt sein, wer die "Trusted Parties" sind, die überhaupt Zugriff auf die Daten haben; und die Zugriffe müssen protokolliert werden. Die Daten selbst müssen in sicherem Format vorliegen (cryptiert) und vor unberechtigtem Zugriff besonders geschützt sein.

Von der Gefährdungsstufe her ist die Vertraulichkeit dieser Daten mindestens! so hoch anzusetzen wie Gesundheitsdaten (eGK) oder ELENA-Informationen. Zugriff durch andere als berechtigte Parteien im dienstlichen Auftrag (Kriminalpolizei, Ordnungsämter für ihren lokalen Zuständigkeitsbereich) muß dem Richtervorbehalt unterliegen.

Gleiches gilt für existente Informationen bei den zuständigen Ordnungsämtern. Besonders Details zu Aufbewahrung der Waffen (Lagepläne, Bilder ...) müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.

Dingo


Den Sinn eines Waffenzentralregisters sehe ich nur, wenn es darum geht, eine aufgetauchte Schußwaffe zuzuordnen. Ich sehe allerdings auch, daß es schwierig zu vermitteln ist, wenn ein Verkehrszentralregister in Flensburg existiert (da, wo die Punkte immer im neutralen Paket verschickt werden) - es aber kein Waffenzentralregister gibt.

Wenn also Zentralregister - dann mit eindeutigem Zugriffsschutz durch Unberechtigte und vor allem eindeutiger Regelung, wer unter welchen Umständen Daten abrufen darf (mit Logging). --Dingo 23:42, 8. Dez. 2011 (CET)


Ich schliesse mich dem Posting von Dingo an: Ein Zentralregister ist OK, wenn der Datenschutz jederzeit gewährleistet ist. Das bedeutet:

  • Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1) aller Sachbearbeiter, die Zugriff auf den Datenbestand haben.
  • Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1) aller IT-Mitarbeiter, die Zutritt zu den Rechenzentren, Zugriff auf die IT-Geräte und Zugang zu den Systemen haben.
  • Genehmigung und Abnahme eines Konzeptes durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes
  • Detaillierte Regelung, wer, wann, wie und zu welchem Zweck die Daten einsehen, bearbeiten und löschen kann.
  • Detaillierte Regelung wann, warum, welche Daten an wen weitergereicht wurden
  • Protokollierung sämtlicher Zugriffe auf die Daten (Wer, wann, woher).
  • Protokollierung aller Veränderungen am Datenbestand (History).
  • Zertifizierung nach ISO27001 (BSI).
  • Regelmässige Auditierung

-- Volker t. 19:33, 17. Dez. 2011 (CET)

Ich halte Ü1 für nicht ausreichend - es ist eine oberflächlichste Prüfung. Ü2 sollte mindestens sein. Dabei wird recherchiert, ob zu einer Person negative Daten vorliegen, jedoch keine Auskunftspersonen befragt. --Dingo 05:49, 21. Jan. 2012 (CET)

Ein Zentralregister für Waffen kann nur Auskunft darüber geben ob eine Waffe legal oder (wenn nicht registriert) illegal ist. Bei einer Legalwaffe ist der rechtmäßige Eigentümer über die bereits existierenden Behördendaten zu den Waffenbesitzern ermittelbar.

Eine Kombination von Zentralregister, das nur den "Link" zu der zuständigen Behörde Behörde für die Waffe und deren eingetragenen Besitzer gibt, wäre eine gute Lösung. Man hätte ein Zentralregister nur für Waffen und mehrere dezentral organisierte (schon existierende) Register, die zum Besitzer führen. (Susanne P. Dobert)

Registrierung ist der Schritt vor Enteignung - wenn "sie" wissen, wer welche Waffen hat, können "sie" dann vor der Haustür stehen und sie mit Gewalt wegnehmen. SoWeMeetAgain 19:03, 17. Mai 2012 (CEST)

Erster Erfolg des Zentralen Waffenregisters

Seit dem 01. Januar 2013 ist das Nationale Waffenregister am Start. Die Waffenbehörden in den Ländern und Kommunen haben alle ihre relevanten Datenbestände erfolgreich an das Zentralregister übermittelt. Damit können erstmals verlässliche Angaben zur Zahl der legal im Privatbesitz befindlichen Waffen in Deutschland gegeben werden. Demnach beläuft sich diese Zahl auf knapp 5,5 Millionen. Dass sind dann rund 280.000 weniger erlaubnispflichtige Waffen als in [11] mitgeteilt. Und deutlich weniger als die 10 Millionen Waffen wie seit Jahren von vielen Medien kolportiert. Damit kommen in Deutschland auf 100 Einwohner jeweils 6,7 Schusswaffen.

Quelle: Bundesministerium des Innern

Die Medienkriminalitätswelle

Manipulation der öffentlichen Wahrnehmung durch die Medien

Die heutige Gesellschaft ist in ihrer Wahrnehmung und ihrem Selbstverständnis entscheidend durch den Einfluss der Medien geprägt. Dabei werden immer häufiger Probleme und Krisen regelrecht „erfunden“ und dadurch auch die öffentliche Wahrnehmung und Meinung mit ernsten Konsequenzen für das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben manipuliert. Dabei liegt es in den meisten Fällen nicht unbedingt in der Absicht der Medien Wahrnehmungen und Meinungen absichtlich und gezielt zu manipulieren. Vielmehr handelt es sich um einen systemimanenten, sich selbst verstärkenden Prozess, der einmal angestoßen kaum noch aufzuhalten ist. Dieser Prozess wird in der „Einführung in die Kriminologie“ [[12]] als Medienkriminalitätswelle bezeichnet.

In den folgenden Links wird dieses Thema eingehender behandelt:

Quellennachweis

Wesentliche Aussagen und Zusammenhänge wurden dem folgenden Buch entnommen und teilweise wörtlich zitiert:

Studienbuch - Einführung in die Kriminologie; 3. Auflage; Hans Joachim Schneider (Walter de Gruyter 1993) ISBN 3-11-009756-7.


--Volker t. 09:51, 14. Mai 2012 (CEST)

Nachwort

Die These der Medienkriminalitätswellen lässt sich in den Medien auch anhand von Beispielen belegen, die nichts mit Kriminalität zu tun haben. Denn auch mit anderen Meldungen lassen sich Ängste und Panik schüren. Wahrscheinlichkeit von Alltagsgefahren Keine Angst vor Urin-Bomben!

--Volker t. 22:06, 17. Mai 2012 (CEST)

Waffeneffekt-Hypothese

Die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten soll Amokläufe begünstigen. Auch nimmt man an, dass Nichtberechtigte Zugang zu den Waffen bekommen und diese in Wut missbräuchlich verwenden (Waffeneffekt-Hypothese). Thorsten Fürhter, B90/Die Grünen in SH, Seite 5112.

Als Beispiel wird vom BDK und anderen Befürwortern der Zentrallagerung gerne die DDR herangezogen. Dort seien keine Amokläufe passiert. Aber in der BRD bis 1989 mit 10 Mio. legalen Waffen in Privatbesitz ebensowenig. Obwohl es in der DDR Privatleuten untersagt war, Waffen zu besitzen, wurden im Schnitt pro Jahr ca. 150 Menschen ermordet und es verstießen fast 400 Menschen gegen das Gesetz, in dem sie illegal Waffen und/oder Sprengstoff besaßen. (Zahlen aus 1981-1985)

Amokläufe mit Schusswaffen begannen erst, nachdem diese in den USA passierte. Die USA ist uns oft 10 Jahre voraus, u.a. bei Amokläufen und Ritalin-Verschreibungen. Zur Zeit auch bei der Erlaubnis zum verdeckten Tragen von Waffen. Diese Erlaubnis hat in den letzten Jahren in den USA u.a. dazu geführt, dass einige Amokläufe schneller gestoppt werden konnten oder gar nicht erst ausbrachen.

Bisher haben alle Amokläufer ihre Tat lange vorgeplant. Bisher war in Deutschland auch kein Amokläufer ein legaler Besitzer. Der junge Mann in Erfurt hatte mit Fälschungen sich die Kauferlaubnis erschlichen. Der Sohn aus Winnenden war weder Schütze, noch Besitzer, sondern hatte die Waffe von seinem Vater gestohlen. Die jungen Männer in Esslingen hatten 14 Kleinkaliber-Waffen aus einem Zentrallager (Schützenhaus) einige Monate vor ihrer Tat gestohlen.

Die zentrale Lagerung schützt nicht vor Amokläufen. Fachliche Ausbildung, die Überprüfung der Zuverlässigkeit und die nachgewiesene überdurchschnittliche Rechtstreue und Sozialisation der Waffenbesitzer schützt jedoch vor Missbrauch.

Die Angst, eine Waffe in Wut zu missbrauchen, mag berechtigt sein bei illegalen Waffen, die nicht sicher aufbewahrt werden und deren Besitzer vom Staat nicht kontrolliert werden. Eine Zentrallagerung von legalen Waffen hilft dagegen nicht. Hilfreich wären evtl. Opferschutz (Frauenhäuser, Mittel und Ausbildung zur Selbstverteidigung) und/oder härtere Strafen für den Missbrauch mit illegalen Waffen. So benutzten in der Max-Planck-Studie über Ehrenmorde 40% der männlichen Täter Schusswaffen, die sie vor der Tat erst beschaffen mussten. Eine so kurzfristige Beschaffung ist für legale Waffen ausgeschlossen. Diese haben 6-14 Monate Vorlaufszeit. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die untersuchten Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre insgesamt milder ausfallen, als die BGH-Rechtsprechung dies erwarten lässt.

Die "Waffeneffekt" Hypothese von 1967 besagt, dass der Zugang bzw. bereits die Ansicht von Waffen Menschen psychologisch kontrollieren kann und sie veranläßt, gewalttätig zu werden. Paul Gallant und Joanne D. Eisen zeigten jedoch 2002 auf, wie das originäre Experiment angelegt war und untersuchten weitere ähnliche Studien, die die Aussagen bekräftigen sollten. Der renomierte "Waffengegner" Kleck analysierte 21 Waffeneffekt-Experimente und kam zu dem Schluss, dass der Waffeneffekt "nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Gewehren" beobachtet werden konnte. Er beobachtete auch, je genauer sich die simulierten Experimente der Realität annäherten, desto weniger wahrscheinlich waren sie, die Waffeneffekt-Hypothese zu unterstützen. Zu ähnlichen Aussagen kamen auch die deutschen Psychologen von der Uni Bielefeld im Jahr 1974. Ihr Fazit: Waffen lösen keine automatischen Reflexe aus; Zugang und Ansicht müssen im Kontext betrachtet werden. Werden Waffen als negativ präsentiert, wirken sie gewalthemmend, werden sie positiv präsentiert, wirken sie gewaltfördernd.

--Cathy 19:38, 11. Apr. 2012 (CEST)

Individuelle Ängste

Wenn unter Missachtung der Faktenlage bestimmte politische Kreise unter Ausnutzung der medialen Aufmerksamkeit individuelle Ängste der Öffentlichkeit durch übertrieben Aussagen fördern und instrumentalisieren ist das m.E. im höchsten Maße besorgniserregend. So wie unter Hinweis auf einzelne Vorfälle mit legalen Waffen das Waffenrecht Schritt um Schritt verschärft wurde, so werden auch andere Freiheitsrechte stets unter Ausnutzung diffuser Ängste und leider auch häufig mit Hilfe der Medien immer weiter eingeschränkt. Man braucht hier nur an Themen wie z.B. Vorratsdatenhaltung und Staatstrojaner zu denken, um zu begreifen wie die Freiheit jedes Einzelnen stets unter Hinweis auf Päderasten, Raubkopierer, organisierte Kriminelle und Terroristen eingeschränkt wird. Diejenigen Politiker, die solche Maßnahmen fordern und fördern, werden es noch schaffen den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat zu Grabe zu tragen. Autoritären politischen Kräften wird damit der Weg zur Macht geebnet. Denn die Gesetze, welche autokratische Regime zur Umsetzung ihrer Politik benötigen werden ja schon heute von demokratisch legitimierten Politikern geschaffen.

Merke: Es geht bei der "Entwaffnung" der Bevölkerung nicht allein um das Waffenrecht. Mit dem Waffenrecht lässt sich aber noch immer die meiste Aufmerksamkeit erzeugen und von anderen Themen ablenken.

Beleg: Nach dem Massaker in Norwegen forderten unsere politischen Eliten neben einer europaweiten Verschärfung des Waffenrechts auch Karteien für Auffällige, Speicherung aller Kommunikationsdaten, Verbot für deutsche Server im Ausland usw. Bei den meisten Menschen ist in diesem Fall (auch Dank der Medien) nur die Verschärfung des Waffenrechts im Gedächtnis geblieben. Und diese Idee klingt ja eigentlich (vordergründig) vernünftig. Hätte der Irre in Norwegen keine Waffe gehabt wäre nichts passiert. So einfach kann die Welt aus der Sicht unserer Politik und Medien sein. Das Waffenrecht wird mit medialer Unterstützung erneut zur Diskussion gestellt. Das Publikum klatscht Beifall, schließlich trifft es nur die bösen Waffen und die Waffenbesitzer. Einige Politiker konnten sich wieder einmal profilieren, und ganz nebenbei wurden auch noch ein halbes Dutzend weiterer Rechte zur Disposition gestellt und die Freiheit aller Menschen eingeschränkt.

Volker t.

Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung

Gemäß einer aktuellen Studie [13] folgern Forscher, dass die meisten Menschen über einen unterbewussten Mechanismus verfügen, der insbesondere beim Anblick von Waffen greift.

In der Versuchsanordnung wurden Probanden lediglich Bilder von männlichen Händen gezeigt, wobei die Hände jeweils andere Gegenstände (Spielzeuge, Werkzeuge, Waffen) hielten ([14]). Die Probanden wurden gebeten vom Anblick dieser Bilder auf das Erscheinungsbild und die Statur der Personen zu schließen ([15] und [16]). Im Ergebnis zeigte sich, dass nahezu alle Probanden nach ansteigender potentieller Gefährlichkeit der Gegenstände auf den Bildern die entsprechenden Personen größer und muskulöser also insgesamt als bedrohlicher einschätzten.

Zusammenfassend lässt sich daraus die Erkenntnis ableiten, dass die Ängste der Waffengegner aus der Entwicklungsgeschichte der Menschen stammen. Wer heute in jedem Waffenbesitzer unbedingt eine potentielle Gefahr für Leib und Leben erkennt kommt nicht auf Grund rationaler Überlegungen zu dem Urteil, sondern unterliegt einer Täuschung durch ein tief im Unterbewusstsein verankertes Programm aus grauer Vorzeit.

--Volker t. 22:10, 15. Apr. 2012 (CEST)

Amokläufe

In einer 2012 erschienenen Studie der Uni Magdeburg haben Diplom-Psychologin Eileen Peter und Professor Bernhard Bogerts festgestellt, dass sich in Deutschland von 1990 bis 1999 insgesamt 50 Amokläufe ereigneten, durchschnittlich fünf pro Jahr, und im darauf folgenden Jahrzehnt 45 Taten.

Eine Zunahme von Amokläufen hat es also nicht gegeben. Allerdings zeigen die Magdeburger Forscher einen besorgniserregenden Anstieg der "School Shootings" auf: von einer Tat im Zeitraum 1990 bis 1999 auf sieben in der darauf folgenden Dekade.

Die Ärztezeitung vom 11.04.2012 veröffentlichte die Täterprofile der Studie, die von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Magdeburg durchgeführt wurde.

  • Drei Viertel aller Amoktäter waren wegen einer psychiatrischen Erkrankung in Behandlung
  • Die meisten Täter hatten einen Hauptschul- oder Realschulabschluss, drei Abitur und fünf besaßen gar keinen Schulabschluss.
  • Fünf Amokläufer waren zur Zeit ihrer Tat arbeitslos, sieben ohne Beruf.
  • Die meisten Täter waren ledig (18) oder lebten vom Partner getrennt (fünf).
  • Sechs Täter standen auch zur Zeit ihres Amoklaufs unter Alkohol- und drei unter Drogeneinfluss.
  • Schusswaffen kamen bei gut der Hälfte der Taten zum Einsatz.
  • Knapp die Hälfte suchten ihre Opfer gezielt aus.
  • Die Eskalation der Gewalt wurde dabei von verschiedenen weiteren Faktoren ausgelöst.

Weitere Details hier: AG Waffenrecht/Amokläufe

"Was aber einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Häufigkeit von Amokläufen auszuüben scheint, ist die Berichtserstattung der Medien. In ihr sehen sich die Täter „glorifiziert“, zumindest nachträglich bzw. nach ihrem Tod. Und so kommt es offenbar auch, dass mehr als 40% aller Amokläufe innerhalb von zehn Tagen nach ausführlicher Berichterstattung nationaler oder internationaler Tageszeitungen „allseits überraschen“, was aber offensichtlich keine Überraschung ist bzw. auf eine so genannte „serielle Abhängigkeit“ schließen lässt. Oder kurz: verhängnisvolles Nachahmungs-Verhalten."

Auszug aus Prof. Dr. med. Volker Faust: AMOK IN DEUTSCHLAND – STATISTISCH GESEHEN

Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 1953 bis 2010

Zusammenfassung:

Es wurde die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 1953 bis 2010 ausgewertet. Bei der Auswertung wurde der Fokus auf Schusswaffenddelikte gegen Leib und Leben gelegt. Die Auswertungen zeigen, dass in den 50er und 60er Jahren bei Verbrechen gegen Leib und Leben deutlich weniger von Schusswaffen Gebrauch gemacht wurde als heute. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass in den Statistiken im Zeitraum von 1963 bis 1971 die Schusswaffenkriminalität nicht mehr explizit ausgewiesen wurde. In den frühen 70er Jahren steigt die Schusswaffenkriminalität dramatisch an. In den Jahren danach verringert sich die Schusswaffenkriminalität deutlich, während die allgemeine Kriminalität weiter kontinuierlich ansteigt. In den frühen 90er Jahren steigt die allgemeine Kriminalität wie auch die Schusswaffendelikte sprunghaft an. Danach sinkt die Schusswaffenkriminalität wieder deutlich auf den tiefsten Stand seit 1971. Eine genauere Analyse der Statistik zeigt, dass in den 50er und 60er Jahren deutlich weniger Gebrauch von Schusswaffen gemacht wurde, dafür die Tötungsdelikte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Waffendelikte signifikant höher lagen als heute.

Auswertung der Schusswaffendelikte: [17]


Auswertung der Schusswaffendelikte Tabellen und Grafiken: [18]

 
Tote durch Schusswaffen 1953 bis 2010

--Volker t. 13:37, 29. Apr. 2012 (CEST)

More Guns - less Crime

Die von John Lott aufgestellte These scheint auf die meisten Bundesländer in Deutschland bzgl. des legalen Waffenbesitzes zuzutreffen.

Legale Waffen und Straftaten, jeweils auf 100.000 Einwohner
Bundesland Legale Waffen Straftaten
Bremen 3.231 14.395
Berlin 1.589 14.236
Hamburg 4.133 13.566
Mecklenburg-Vorpommern 4.828 8.921
Sachsen-Anhalt 4.941 8.735
Brandenburg 4.696 8.704
Schleswig-Holstein 8.192 8.555
Nordrhein-Westfalen 5.959 8.262
Niedersachsen 8.349 7.551
Saarland 12.490 7.543
Rheinland-Pfalz 11.865 7.362
Sachsen 3.062 7.203
Hessen 9.075 7.013
Thüringen 5.662 6.428
Baden-Württemberg 7.099 5.680
Bayern 9.560 5.403


Zahlen aus der Großen Anfrage der Grünen in Niedersachsen: Drucksache 16/4309

Aufbereitet und ausgearbeitet von Pickett. --Cathy 00:21, 9. Mai 2012 (CEST)

Diskussion :: More Guns - Less Crime

In der Antwort [19] zur Anfrage der Grünen in Niedersachsen wurde auf Seite 5 auch eine Übersicht in absolute Zahlen über die absolute Anzahl der erlaubnispflichtigen Waffen in den Bundesländern gegegen. Diese Zahlen wurden in die folgende Tabelle 1 transponiert. Zusätzlich wurde die absolute Anzahl der Straftaten in den Bundesländern aus der obigen Tabelle berechnet und in die Tabelle eingetragen. In der letzten Zeile der Tabelle 1 wurde zusätzlich die Summen der jeweiligen Spalten eingetragen. Hier ist die Summe der Spalte "erlaubnispflichtige Waffen" interessant. Sofern die Zahlen aus der Antwort zur Anfrage der Grünen verlässlich sind gabe es in Deutschland zum Zeitpunkt der Anfrage knapp 5,8 Millionen erlaubnispflichtige Schusswaffen. Das sind 42% weniger als die 10 Millionen Schusswaffen die in den Medien und in den Diskussionen kolportiert werden. Bei geschätzt 2 Millionen Sportschützen, Jägern und Waffensammlern ergibt sich damit ein Durchsnittswert von 2,9 Waffen pro Person.

Bundesland Einwohner erlaubnispflichtige Waffen Straftaten
Baden-Württemberg 10.753.880 762.121 610.586
Bayern 12.539.000 1.198.759 676.474
Berlin 3.460.725 55.000 486.338
Brandenburg 2.498.000 117.307 220.711
Bremen 660.706 21.349 95.451
Hamburg 1.794.453 74.165 240.204
Hessen 6.067.000 550.591 425.868
Mecklenburg-Vorpommern 1.642.327 79.299 149.844
Niedersachsen 7.918.293 661.060 601.942
Nordrhein-Westfalen 17.845.154 1.063.419 1.486.881
Rheinland-Pfalz 4.000.000 474.592 297.840
Saarland 1.014.153 126.670 78.191
Sachsen 4.149.477 127.056 303.981
Sachsen-Anhalt 2.322.848 114.774 210.729
Schleswig-Holstein 2.835.467 232.270 242.737
Thüringen 2.235.025 126.539 147.151
SUMME 81.736.508 5.784.971 6.274.927
Tabelle 1: Erlaubnispflichtige Waffen und Straftaten, in absoluten Zahlen


Für eine bessere Vergleichbarkeit der Zahlen wurden diese auf die Einwohnerzahl bezogen und in der Tabelle 2 in Prozentwerte angegeben. Gleichzeitig wurden die Werte nach steigender Anzahl der Schusswaffen je Bundesland sortiert. Aus dieser Tabelle ist zu ersehen. dass in den Bundesländern mit der geringsten Waffendichte (Berlin, Bremen, Sachsen,Hamburg) die Anzahl der Straftaten nicht geringer ist als in den Ländern mit hoher Waffendichte Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern). Dieser Sachverhalt ist auch in [[20]] dargestellt.


Bundesland erlaubnispflichtige Waffen Straftaten
Berlin 1,6 14,1
Sachsen 3,1 7,3
Bremen 3,2 14,4
Hamburg 4,1 13,4
Brandenburg 4,7 8,8
Mecklenburg-Vorpommern 4,8 9,1
Sachsen-Anhalt 4,9 9,1
Thüringen 5,7 6,6
Nordrhein-Westfalen 6,0 8,3
Baden-Württemberg 7,1 5,7
Schleswig-Holstein 8,2 8,6
Niedersachsen 8,3 7,6
Hessen 9,1 7,0
Bayern 9,6 5,4
Rheinland-Pfalz 11,9 7,4
Saarland 12,5 7,7
Mittelwert 6,5 8.8
Tabelle 2: Erlaubnispflichtige Waffen und Straftaten, in %
 
Erlaubnispflichtige Waffen und Straftaten, in Relation zur Bevölkerung

In der nächsten Tabelle 3 wurde die Relation der Anzahl Straftaten zur Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen dargestellt. Aus dieser Tabelle ist zu ershehen, dass ein Bundesland nicht sicherer vor Straftaten ist, wenn die Anzahl der Waffen gering ist. Dieser Zusammenhang ist auch in [[21]] dargestellt.


Bundesland Relation Straftaten / Waffen
Berlin 8,84
Bremen 4,47
Hamburg 3,24
Sachsen 2,39
Mecklenburg-Vorpommern 1,89
Brandenburg 1,88
Sachsen-Anhalt 1,84
Nordrhein-Westfalen 1,40
Thüringen 1,16
Schleswig-Holstein 1,05
Niedersachsen 0,91
Baden-Württemberg 0,80
Hessen 0,77
Rheinland-Pfalz 0,63
Saarland 0,62
Bayern 0,56
Tabelle 3: Relation Anzahl Straftaten zur Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen


 
Relation Anzahl Straftaten zur Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen


Zusammenfassung:

Die Auswertung der in [22] auf Seite 5 zusammengestellten Zahlen zum Waffenbesitz in den Bundesländern hat zunächst ergeben, dass in Deutschland nur knapp 5,8 Millionen erlaubnispflichtige Waffen bei den Behörden registriert sind. Diese Zahl steht damit in einem krassen Widerspruch zu den ca. 10 Millionen Waffen, die in der öffentlichen Diskussion häufig genannt werden. Die weitere Auswertung der Daten aus [23] hat einen deutlichen Hinweis darauf gegeben, dass mehr erlaubnispflichtige Waffen nicht bedeutet, dass dadurch die Straftaten deutlich höher ausfallen. Im Gegenteil hat sich gezeigt, dass ausgerechnet in den Bundesländern mit den meisten Waffen in privatem Besitz die Anzahl Straftaten dramatisch geringer ausfällt als in den Ländern in welchen der Anteil der legale besessenen Schusswaffen gering ist. Ob für dieses Ergebnis ein strenger, kausaler Zusammenhang geltend zu machen ist sei dahingestellt. Vielmehr sollten hier auch andere Faktoren (Innenpolitische, wirtschaftspolitische, sozialpolitische Zusammenhänge) hinterfragt werden. Jedoch ist es auch häufig so, dass gerade dann die Politik mit relativ nutzlosen (und zum Teil populistischen) Massnahmen (z.B. Verschärfung des Waffenrechts) reagiert, wenn sich komplexe Probleme auftun, die den inneren Frieden gefährden.


--Volker t. 13:35, 12. Mai 2012 (CEST)

More Guns - less Crime : Ein internationaler Vergleich

Nicht zuletzt durch das Massaker in einer Grundschule in Newtown wird die Diskussion über zu lasche Waffengesetze auch hier in Deutschland angeheizt. Stets läuft die Argumentation der Waffengegner nach dem bekannten Schema ab:

  • Viel zu viele Schusswaffen sind im Umlauf
  • Schusswaffen sind viel zu leicht verfügbar
  • Weniger Schusswaffen in privatem Besitz erhöhen die Sicherheit
  • Weniger Schusswaffen in privatem Besitz bedeuten weniger Tote

Die Befürworter des privaten Schusswaffenbesitzes hingegen argumentieren häufig wie folgt:

  • Eine Ausweitung des privaten Schusswaffebesitzes hat eine abschreckende Wirkung auf Verbrecher
  • Mehr Schusswaffen erhöhen die Sicherheit
  • Mehr Schusswaffen in privatem Besitz bedeuten weniger Tote

Im folgenden Abschnitt wurden die Fallzahlen für Morde mit jeglichen Mitteln denen der Morde mit Schusswaffen und den Zahlen des jeweiligen privaten Waffenbesitzes folgender Länder vergleichend gegenüber gestellt: USA (US), China (CN), Schweiz (CH), Deutschland (DE), Österreich (AT) und Mexiko (MX). Die Zahlen wurden GunPolicy.org entnommen. Als Datenbasis wurden die Zahlen aus dem Jahr 2010 zu Grunde gelegt.

Der internationale Vergleich

In der folgenden Tabelle sind die Zahlen über die in privatem Besitz befindlichen Waffen der für diesen Vergleich ausgewählten Länder eingetragen. Zunächst fällt selbstverständlich die hohe Anzahl der privaten Schusswaffen in den USA auf. Aber auch die Zahl der Schusswaffen in Deutschland ist ungewöhnlich hoch. Die Daten von GunPolic.org beinhaltet neben der Anzahl lizenzierter und registrierter Feuerwaffen auch die geschätzte Anzahl der illegalen Waffen. "The number of registered guns in Germany is reported to be 7,200,000". Doch auch die Zahl der registrierten und damit legalen Waffen ist gemäß [24] deutlich zu hoch.Vergleiche hierzu auch den Abschnitt Diskussion :: More Guns - Less Crime danach sind in DE ca. 5,8 Millionen Schusswaffen registriert. Für China wird die Zahl registrierter Feuerwaffen mit 680.000 und für Mexiko mit 2,8 Millionen angegeben. Für die anderen Länder in diesem Vergleich werden keine Aussagen zur Anzahl regisrtierter Waffen gemacht. GunPolicy.org stützt ihre Zahlen hierbei auf den Small Arms Survey von 2007. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass in den mitgeteilten Zahlen aller Länder eine hohe Dunkelziffer illegaler Waffen enthalten ist.

Waffenbesitz
Land Waffenbesitz
US 270.000.000
CN 40.000.000
DE 25.000.000
MX 15.500.000
CH 3.400.000
AT 2.500.000
 
Schusswaffenbesitz nach Ländern

Die in der Tabelle und in der Grafik genannten Zahlen insbesondere über die Anzahl der Schusswaffen in den USA werden immer wieder von den Gegnern eines privaten Waffenbesitzes angegeben, weil sich mit den schieren Stückzahlen Eindruck schinden lässt. Wenn man hingegen diese Zahlen auf die Bevölkerung umrechnet relativieren sich diese zum Teil erschreckenden Eindrücke. Deshalb wird in der nachfolgenden Tabelle die Waffendichte, das sind die auf jeweils 100 Einwohner bezogenen Zahlen, wiedergegeben.

Waffendichte
Land Waffenbesitz pro 100 Einwohner
US 88,8
CN 2,9
DE 30,3
MX 13,5
CH 45,7
AT 30,4
 
Schusswaffendichte nach Ländern

In dieser Darstellung behält die USA zwar immer noch ihren Spitzenplatz mit 88,8 Schusswaffen auf 100 Einwohner, allerdings rückt die Schweiz mit 45,7 Schusswaffen auf 100 Einwohner auf den zweiten Platz auf. Dies lässt sich damit erklären, dass in der Schweiz der Waffenbesitz zur Tradition und politischen Kultur gehört. Jeder wehrfähige Schweizer darf nach Beendigung der militärischen Dienstzeit seine Dienstwaffe behalten. Es ist nicht selten, dass sich in Schweizer Haushalten über mehrere Generationen die jeweiligen Dienstwaffen anhäufen. Deutschland wird mit einer Waffendichte von 30,3 Schusswaffen auf 100 Einwohner auf den vierten Platz verwiesen. Wenn für Deutschland die Anzahl der legalen Waffen auf die Bevölkerung umgerechnet wird ergibt dies eine Waffendichte von 6,9 Waffen pro 100 Einwohner, für China ergibt sich eine Waffendichte von 0,05 Schusswaffen auf 100 Einwohner.

In der folgenden Tabelle sind nun die Morde in den jeweiligen Ländern einander gegenüber gestellt. Gemäß der bekannten Hypothese, dass eine hohe Waffendichte (hohe Verfügbarkeit) zu mehr Gewaltverbrechen führt. sollten in Ländern mit hoher Waffendichte mehr Morde geschehen als in Ländern mit geringer Waffendichte.

Morde insgesamt
Land Anzahl Morde (2010)
US 14159
CN 14811
DE 690
MX 24374
CH 53
AT 43
 
Morde (Stand: 2010) nach Ländern

Wie aus der Darstellung zu erkennen ist, geschehen in Mexiko und China mehr Morde als in den USA. Aus dieser Darstellung wird auch klar, dass die absoluten Zahlen keinen Aussagewert besitzen. Deshalb wird in der nachfolgenden Tabelle die Darstellung auf die Bevölkerungszahlen (Morde auf 100.000 Einwohner) bezogen.


Morde relativ (pro 100.000 Einwohner)
Land Anzahl Morde
US 4,54
CN 1,10
DE 0,84
MX 21,23
CH 0,67
AT 0,51
 
Morde pro 100.000 Einwohner nach Ländern

Anhand dieser Darstellung ergibt sich für Mexiko eine erschreckend hohe Zahl an Morden. Und das obwohl Mexiko mit 13,5 Schusswaffen auf 100 Einwohner eine weit geringere Waffendichte als als die USA, Schweiz, Österreich und Deutschland ausweist. Es fällt auch auf, dass in China trotz weit geringerer Waffendichte mehr Morde als in Deutschland, Schweiz und Österreich registriert werden. Dies scheint ein erstes Indiz zu sein, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen (Waffendichte) keinen Einfluss auf die Zahl der Gewaltverbrechen und Morde hat. Einzig die USA scheint die Hypothese noch zu unterstützen. Deshalb wird in der folgenden Darstellung die Anzahl der Morde mit Schusswaffen dokumentiert.

Morde mit Schusswaffen
Land Anzahl Morde
US 9146
CN 0
DE 158
MX 11309
CH 40
AT 15
 
Schusswaffenmorde.PNG nach Ländern

In dieser Darstellung fallen Mexiko und die USA durch eine hohe Anzahl Morde mit Schusswaffen aus dem Rahmen. Für die USA könnte die hohe Anzahl Morde tatsächlich ein Indiz für die Hypothese sein, dass durch die Verfügbarkeit von Schusswaffen die Mordrate steigt. Ebenso scheint China diese Hypothese zu untermauern. Im Kontrast hierzu scheint das Beispiel Mexiko dieser Hypothese zu wiedersprechen. Diese Sachverhalte wurden in der folgenden Darstellung aufbereitet.

Vergleich Schusswaffendichte und Morde mit Schusswaffen
Land Schusswaffendichte Anzahl Schusswaffenmorde
US 88,8 2,98
CN 2,9 0
DE 30,3 0,19
MX 13,5 10
CH 45,7 0,51
AT 39,4 0,18
 
Vergleich Schusswaffendichte und relative Zahl Schusswaffenmorde nach Ländern

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass Mexiko mit einer vergleichsweise geringen Waffendichte die weitaus meisten Schusswaffenmorde zu verzeichnen hat. Die USA mit einer extrem hohen Waffendichte hat jedoch deutlich weniger Tote durch Schusswaffen zu verzeichnen. Einzig China mit der geringsten Waffendichte hat im Jahr 2010 keine Schusswaffenmorde zu verzeichnen. In Europa mit ebenfalls beachtlich hohen Waffendichten wurden im Vergleich mit Mexiko und auch den USA nur sehr wenige Schusswaffentote registriert. In der folgenden Darstellung wird die relative Zahl Morde der relativen Zahl der Morde mit Schusswaffen in den jeweiligen Ländern gegenüber gestellt.

Vergleich rel. Anzahl Morde mit rel. Anzah Schusswaffenmorden
Land Morde Schusswaffenmorde
US 4,54 2,98
CN 1,1 0
DE 0,84 0,19
MX 21,23 10
CH 0,67 0,51
AT 0,51 0,18
 
Vergleich Morde pro 100.000 Einwohner und Schusswaffenmorde pro 100.000 Einwohner nach Ländern

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass in Mexiko trotz vergleichsweise geringer Waffendichte fast jeder zweite Mord mit Schusswaffen begangen wird. In den USA mit der höchsten Waffendichte werden fast 66% aller Morde mit Schusswaffen begangen. In China werden Menschen nicht mit Schusswaffen ermordet, trotzdem werden dort deutlich mehr Menschen getötet als in Europa. Im Vergleich zwischen Deutschland, Schweiz und Österreich fällt auf, dass in Deutschland im Vergleich zur Schweiz trotz deutlich geringerer Waffendichte 20% mehr Menschen einem Mord zum Opfer fallen, in der Schweiz jedoch häufiger Schusswaffen als Tatwerkzeuge verwendet werden. Dies könnte sich möglicherweise auf die höhere Verfügbarkeit zurückführen lassen. Diesem allgemeinen Trend widerspricht jedoch das Beispiel Österreich. Trotz einer im Vergleich zu Deutschland geringfügig höheren Verfügbarkeit von Schusswaffen geschehen dort 40% weniger Morde und die Schusswaffe wird im Vergleich zu Deutschland 6% weniger häufig als Tatwerkzeug eingesetzt.

Diskussion :: Der internationale Vergleich

Wie gezeigt kann zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und Morden im Allgemeinen und Morden mittels Schusswaffen im Besonderen keine eindeutige Korrelation nachgewiesen werden, deshalb kann auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Schusswaffenverfügbarkeit und Gewaltverbrechen hergestellt werden. In der öffentlichen Diskussion wird häufig das Beispiel USA zitiert. Tatsächlich verzeichnet die USA den höchsten Anteil an Schusswaffen weltweit und auch gegenüber europäischen Ländern eine deutlich höhere Anzahl Morde und Morde mit Schusswaffen. Allerdings zeigt schon das Beispiel Mexiko mit einer selbst für europäische Verhältnissen sehr geringeren Waffendichte erschreckend hohe Mordraten mit und ohne Schusswaffen als Tatmittel.

Hier muss von der Schlußfolgerung ausgegangen werden, dass eine hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen nicht automatisch eine hohe Mordrate impliziert.

Wie am Beispiel Chinas gezeigt werden konnte, wo die Waffendichte und damit die Verfügbarkeit von Schusswaffen am Geringsten ist, wurden wenigstens im Jahr 2010 keine Tötungsdelikte mit Schusswaffen regisrtiert. Allerdings herrschen dort deshalb keine paradiesischen Zustände mit ebenso geringen Mordraten. Vielmehr rangiert China mit 1,10 Tötungsdelikten auf 100.000 Einwohnern noch deutlich vor Deutschland (+24%), Schweiz (+39%) und Österreich (+54%). Dieses Resultat ist umso erstaunlicher, da Chinas gesellschaftliche System immer noch eine rote Diktatur darstellt, in der die Bürger permanent überwacht werden und jede Form der Abweichung von gesellschaftlichen Normen sowohl durch das soziale Umfeld, als auch durch die staatlichen Autoritäten bekämpft wird.

Hieraus muss geschlussfolgert werden, dass eine geringe Verfügbarkeit von Schusswaffen nicht automatisch eine geringere Mordrate bedeutet. Vielmehr werden sich Täter anderer Tatwerkzeuge bedienen.

Wenn man nur die Beispiele Deutschland, Schweiz und Österreich betrachtet, fällt auf, dass in der Schweiz mit einer um fast 34% höheren Waffendichte mehr Tötungsdelikte mit Schusswaffen verübt werden. Im Kontrast hierzu fallen in der Schweiz insgesamt deutlich weniger Menschen einem Tötungsdelikt zum Opfer (-20%).

Die Schlußfolgerung hieraus muss lauten, dass mit einer höheren Verfügbarkeit von Schusswaffen mehr Morde mit diesen Waffen verübt werden, allerdings werden deshalb nicht mehr Menschen Opfer eines Tötungsdelikts.

Die Hypothese, dass mehr oder weniger Schusswaffen in privatem Besitz auch gleichzeitig mehr oder weniger Sicherheit und damit mehr oder weniger Morde bedeuten ist mit der dargestellten Faktenlage nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die von Waffengegnern häufig propagierte Lösung künftige Morde durch das Verbot privaten Waffenbesitzes zu verhindern, ist ebenso einfach wie falsch. Auch die Ansicht mancher Befürworter eines liberalen Waffengesetzes, dass durch mehr Waffen in privaten Händen automatisch die Mordraten sinken werden ist nicht haltbar. Beide Ansätze greifen zu kurz. Wer tatsächlich mehr Sicherheit und weniger Morde erreichen will muss die Gründe für solche Verbrechen untersuchen. Gründe für Morde - auch Schusswaffenmorde - könnten in gesellschaftlichen Mißständen, z.B. ungleiche Verteilung von Vermögen und anderen Resourcen, unsichere Zukunfstaussichten, Drogenhandel etc., begründet sein. Zur Untermauerung dieser Hypothese sei auf das folgende Diagramm hingewiesen.

 
Vergleich Morde und Schusswaffenmorde in Mittelamerika

In diesem Diagramm sind die Mordraten sowie die Waffendichten von Honduras, El Salvador, Guatemala und Belize dargestellt. Diesen vier Ländern ist gemeinsam, dass die Waffendichte als vergleichsweise gering anzusehen ist. Dennoch verzeichnen diese Länder die weltweit höchsten Mordraten. Insbesondere der Anteil der Morde durch Schusswaffen liegt erschreckend hoch. Die Ursachen hierfür sind in der wirtschaftlichen Situation zu suchen, die als hoffnungslos bezeichnet werden muss. Außerdem werden weite Teile der Gesellschaft von internationalen Drogenkartellen kontrolliert, die wiederum den Nordamerikanischen Markt mit Kokain und Heroin überschwemmen. In anderen Ländern werden sicher auch andere Ursachen zu ermitteln sein. Im folgenden Bild sind die Waffendichte und die Mordraten einiger europäischer Länder zusammenfassend dargestellt.

 
Vergleich Waffendichte, Mordraten und Schusswaffenmorde in Europa

In diesem Diagramm sind die entsprechenden auf die Einwohnerzahlen bezogenen Werte in der Reihenfolge ausgehend von der geringsten Mordrate bis hin zur höchsten Mordrate eingetragen. Auch aus dieser Darstellung wird deutlich, dass siche keine Korrelation zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und Morden ableiten lässt. Ebenso lässt sich keine strenge Korrelation zwischen der Waffendichte und den Morden mit Schusswaffen feststellen. Bemerkenswert an dieser Darstellung ist wie ungleichförmig sich die Mordraten in Europa verteilen. Im Verhältnis zur äüßerst geringen Waffendichte weist Polen die höchste Mordrate auf. Wohingehend die Beispiele Frankreich und Deutschland belegen, dass trotz enorm hoher Waffendichte die geringsten Mordraten zu verzeichnen sind. Warum sich die Gewaltdelikte so ungleich in Europa verteilen bedarf andere Erklärungen als die Verfügbarkeit von Schusswaffen. Für Gewaltverbrechen müssen andere Ursachen geltend gemacht werden.

Erst wenn die Ursachen für hohe Verbrechensraten, insbesondere Morde, bekannt sind können tatsächlich wirksame Massnahmen zur Verringerung der Tötungsdelikte abgeleitet werden. Solche Maßnahmen sind aber nicht schnell und einfach umzusetzen und werden viel Zeit und Geld kosten. Das ist natürlich nicht so einfach wie eine Verschärfung des Waffenrechts oder ein Waffenverbot umzusetzen. Deshalb werden wohl auch in der absehbaren Zukunft weiterhin Morde und Massaker geschehen und weiter hilflos nach schnellen und einfachen Lösungen gesucht werden.

--Volker t. 20:40, 29. Dez. 2012 (CET)

Zahlen zum Waffenbesitz

Aus verschiedenen Quellen [25],[26], [27],[28], [29], [30] wurden die folgenden Zahlen zum behördlich genehmigten Waffenbesitz in Bochum und Berlin zusammengestellt.

Kategorie Bochum Berlin Augsburg
Einwohner 373.976 3.513.026 266.647
Ausgestellte Waffenscheine 5 240 27
Ausgestellte WBKs 8473 10000 5200
Ausgestellte kleine Waffenscheine 2846 9000 n.a.
Waffenbesitz 32303 55000 n.a.
Anteil Waffenscheine (%) 0,001 0,007 0,010
Anteil WBKs (%) 2,266 0,285 1,950
Anteil Kl. Waffenschein (%) 0,761 0,256 n.a.
Waffendichte (%) 8,638 1,566 n.a.
Tabelle 1: Zahlen zum legalen Waffenebsitz in Bochum und Berlin


Diskussion:

Den Daten für Berlin scheinen mir von geringer Güte zu sein, da hier offenbar auf Tausenderstellen gerundete Zahlen vorliegen. Interessant sind folgende Feststellungen

  • In Berlin wurden ca. sieben mal häufiger und in Augsburg zehnmal häufiger Waffenscheine als in Bochum ausgestellt. In Berlin könnte der Tatsache geschuldet sein, dass dort politische Prominenz und Sicherheitsgewerbe ansässig ist.
  • Die Anzahl der ausgestellten Waffenbesitzkarten ist in Bochum im Vergleich zu Berlin um den Faktor 8 und in Augsburg um den Faktor 7 höher.
  • Die Waffendichte ist deshalb in Bochum auch fast sechs mal höher als in Berlin.
  • In Bochum wurden etwa dreimal häufiger Kleine Waffenscheine ausgestellt als in Berlin.

--Volker t. 20:19, 20. Sep. 2012 (CEST)

Die sogenannten "amerikanischen Verhältnisse"

Vorab: Die hier genannte Statistik habe ich aufgrund immer wiederkehrender Diskussionen mit Menschen gefuehrt, die in Gespraechen ueber Waffenrecht wiederholt auf die "amerikanischen Verhaeltnisse" hingewiesen haben. Da ich mich nicht nur auf "weiss doch jeder wie das in Amerika ist" beschraenken wollte, sondern wissen wollte wie die tatsaechlichen Zahlen aussehen, habe ich diese Statistik zusammengestellt. Ein Teil dieser Statistiken bezieht sich auf CCW-Lizenzinhaber - Eine CCW-Lizenz bezeichnet eine "Concealed Carry Weapon" Lizenz, in etwa vergleichbar mit dem deutschen Waffenschein.

Diese Statistik ist kein belastbarer wissenschaftlicher Artikel, sondern der Versuch, mit aus serioesen Quellen oeffentlich verfuegbaren Zahlen eine Uebersicht zusammenzustellen darueber, wieviele Waffen es in den USA gibt, wieviel Missbrauch mit legalen Schusswaffen stattfindet, wieviel unschuldige Personen durch legale Schusswaffen zu schaden kommen und wie sich die Zahl der legalen Schusswaffenbesitzer auf die Verbrechensrate auswirkt.

Zusaetzlich stellt diese Statistik kein Argument fuer oder gegen den Besitz oder das Fuehren von Schusswaffen durch Privatpersonen in Deutschland dar, sondern soll ausschliesslich die Situation in den USA zeigen. --Kante 16:31, 10. Mai 2012 (CEST)

Die Population der USA betrug zu Beginn des Jahres 2012 gerundete 313.246.000 Personen.

Basierend auf Angaben der Waffenindustrie wird davon ausgegangen, dass derzeit gerundet 300.000.000 Waffen, funktionsfähig oder nicht mehr funktionsfähig, im Besitz von Zivilpersonen sind [2]. Daraus lässt sich folgende Statistik ableiten:

Haushalte mit Waffen 40-45%
Personen im Besitz von Feuerwaffen (Gewehren, etc) 30-34%
Personen im Besitz von Handfeuerwaffen 17-19%

Kommen wir zum illegalen Einsatz von Waffen: Basierend auf Zahlen des FBI von 2010 [3], sehen wir folgende Statistik:

Year 2010
Population 308,745,538
Violent Crimes 1,246,248
Murder 14,748
Rape 84,767
Robbery 367,832
Assault 778,901

Es gab also 2010 offiziell 1246248 Gewaltverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Raubüberfall unter Gewaltandrohung und Überfälle. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines der genannten Verbrechen zu werden ist im Schnitt also 0,403%.

Basierend auf Daten von bis März 2012 [4] veröffentlichten Statistiken, besitzen derzeit geschätzte 7179319 Personen eine CCW Lizenz. Hinzu kommen die Zahlen von Staaten, die ihre CCW-Statistiken nicht veröffentlicht haben, sowie die Staaten, in welchen Concealed Carry oder Open Carry ohne Lizenz erlaubt ist. Nun gilt es zu bedenken, dass längst nicht alle CCW-Inhaber auch permanent ihre Waffe tragen. Ein Teil trägt Waffen nur zeitweise, ein Teil hat die Lizenz aber trägt generell keine Waffe.

Wie oft die CCW-Träger sich mit Waffengewalt selbst verteidigt haben, ist etwas schwierig herauszufinden. Eine grosse Menge Informationen lässt sich von der Webseite des Violence Policy Centers extrahieren [5], wo die Zahl von "Total People killed due to unjustified CCW Shootings" mit 402 angegeben ist - was aber eine massiv verfälschte Zahl ist, da diese Webseite - als Teil der Brady Campaign - den privaten Waffenbesitz generell anzweifelt und dafür auch verfälschte Statistiken führt, nach denen neben absolut berechtigten Vorwürfen von Unjustified Shootings z.B. Fälle wie:

- 11/11/2008: Die Schützin erschoss ihren im fortgeschrittenen Stadium krebskranken Mann auf dessen eigene Bitte.

- 4/20/2011, Mutter bewahrt eine Waffe geladen und vor Zugriff ungesichert in der Wohnung auf, wo ihr minderjähriges Kind es in die Hand bekam und damit versehentlich seine Mutter erschoss.

- 8/19/2011 - Drive-by-Shooting mehrerer Gangmember mit Sturmgewehren, von denen einer CCW-Lizenzinhaber war

- 3/1/2009: Amoklauf, in dessen Verlauf der Schütze 10 Opfer und anschliessend sich selbst erschoss

- 7/20/2011 - Justified Shooting, in dessem Verlauf der CCW-Inhaber einen Angreifer anschoss, selbiger aber zurückschoss und dabei den CCW-Inhaber tötete

- Schusswaffenverbrechen in Staaten, in denen KEINE Lizenz zum Führen von CCW nötig ist,

- Situationen, in denen ein CCW-Holder gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften von CCW verstossen hat (z.B. in Gebieten in denen KEINE CCW getragen werden darf, wie Banken oder Bars, eine Waffe getragen hat, oder sich in Diskussionen, meist aus illegale Aktivitäten heraus, verwickelt wurden)

- sowie eine grosse Zahl von weiteren Selbstmorden oder unsicher verstauten Waffen auf die unberechtigte Zugriff hatten und dadurch Menschen zu Tode kamen

als "unjustified CCW Shootings" gezählt werden.

Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Statistik für 2011, das Jahr in dem es laut VCP 54 unjustified CCW-Shootings gab, mal in 3 Kategorien runterzubrechen:

Selbstmorde oder Tote durch unsachgemässen Umgang mit der Waffe, wie Lagerung offen zu Hause oder "negligent discharge":
17

Tote durch Eskalation während illegaler Aktivitäten, geplante Morde oder Amokläufe.
31

Tatsächlich als Unjustified gewertete Shootings von CCW Inhabern:
3 (davon 2 noch im Verfahren, da zumindest Fahrlässigkeit vorzuliegen scheint und 1 toter CCW-Inhaber, der vom Angreifer erschossen wurde - fragt mich nicht, warum das als unjustified shooting gilt.

Dem gegenüber stehen folgende Zahlen z.B. aus 2008 (sorry, dass ich Zahlen von 2011 mit 2008 vergleiche, aber je nach Quelle hab ich halt keine anderen Zahlen zur Verfügung):

Laut FBI-Statistik [6] 2008 gab es in diesem Jahr 245 justified Shootings von private citizens, hiervon waren geschätzt 176 Personen die legal ohne CCW-Lizenz Waffen besitzen können und diese z.B. bei Home Invasions oder Einbruch eingesetzt haben, und 69 CCW-Inhaber, die die Waffe ausserhalb ihrer eigenen vier Wände einsetzten. Defensive Gun Uses (Situationen, in denen die Gefahr für Leib und Leben dem jeweiligen Waffeninhaber als unmittelbar genug erschien dass er die Waffe zog um sich zu verteidigen, aber der Anblick der Waffe den Angriff bereits beendete, ohne dass ein Abfeuern nötig war), fanden in 2008 laut offiziellen Statistiken ca. 108.000 mal statt.

Basierend auf den Zahlen von 2008, wurde von diesen 69 CCW-Shootings genau 1 Self Defense Shooting als unjustified bewertet [7]

Ein oft und gern gebrachtes Argument ist, dass privater Waffenbesitz Verbrecher nicht abschreckt, sondern im Gegenteil dazu ermuntert, gewaltsamer vorzugehen um das Opfer direkt auszuschalten. Ebenso sei die beste Reaktion auf ein Verbrechen, dem Angreifer zu geben was er will, da die meisten Verbrecher in diesem Fall keine Gewalt anwenden, sondern verschwinden sobald sie das haben, was sie wollen. Abgesehen davon, dass das ein fast schon perverser Ratschlag z.B. gegenüber Vergewaltigungsopfern ist, sehen wir uns doch mal die Statistiken an:

Eine Government-Umfrage unter verurteilten Straftätern im Jahre 1982 [8], zum Thema "Waffeneinsatz von Zivilisten während Verbrechen" brachte folgendes Ergebnis (Mehrfachangabe möglich):

  • 34 % der Straftäter hat eine Straftat durch den Anblick einer Waffe abgebrochen oder wurde von einem bewaffneten Zivilisten angeschossen, verwundet oder bis die Polizei eintraf unter Kontrolle gehalten.
  • 40% der Straftäter entschied sich, ein Verbrechen nicht zu begehen, da sie entweder wussten oder den Verdacht hatten, dass das Opfer eine Waffe trägt.
  • 69% kannten persönlich Personen, die aus diesen Gründen von einem Verbrechen absahen.

Belastbare Zahlen zu finden, nach denen sich überprüfen lässt, wie die Verbrechensstatistiken sich nach Einführung von CCW-Gesetzen entwickelt haben, ist Bundesweit nicht so ganz einfach. Nehmen wir die Rohdaten [9], zeigt sich, dass sich die Rate von Gewaltverbrechen in den einzelnen Staaten jeweils NACH Einführung von CCW Laws bundesweit um durchschnittlich 24,8% gesenkt hat. Es gibt für vereinzelte Staaten genauer aufgeschlüsselte Statistiken [10], nach denen sich die Verbrechensraten genauer analysieren lassen.

Dem Gegenüber stehen z.B. Statistiken aus England, die zeigen dass nach dem eines der strengsten Waffengesetze weltweit eingeführt wurde, nicht nur die Verbrechensrate anstieg und England damit vor den USA liegt [11], sondern die Zahl der Schussverletzungen um 110% anstieg [12].

Versehentliche Schussverletzungen gab es im Jahr 2007 genau 613 mal und machten damit 0.5% von 123.706 tödlichen Unfällen dieses Jahres aus. Davon entfielen 65 tödliche Verletzungen (knapp 0.05% des landesweiten Durchschnittes) auf Kinder unter 14 Jahren. Dazu kommen 15.698 durch Schusswaffen verursachte Verletzungen, nicht notwendigerweise Schussverletzungen, sondern auf Platzwunden durch Rückstoss, Schnitte, Verbrennungen, etc, die 0.05% von 2007 insgesamt 27.7 Millionen Verletzungen, die einer Krankenhausbehandlung bedurften, ausmachten [13].

Quellen:

Aufbereitet und ausgearbeitet von kante

-- StarFire 13:03, 10. Mai 2012 (CEST)


Die Chinesischen Verhältnisse

Für die Gegner des privaten Waffenbesitzes muss ein Land wie China ein inspirierendes Vorbild sein, da in diesem Land privater Schusswaffenbesitz verboten ist. Diese strikte Waffenpolitik lässt sich auch an der Waffendichte ablesen. Auf 100 Einwohner kommen lediglich 0,05 Schusswaffen. Und diese Waffen sind allesamt illegal. Damit weist China eine der geringsten Waffendichten auf [[31]].

Gemäß der bekannten Hypothese, dass mit geringerer Verfügbarkeit von Schusswaffen auch die Gewaltkriminalität geringer ausfallen würde sollten in China eigentlich paradiesische Zustände herrschen. Wie jedoch zuvor gezeigt [[32]], [[33]] verzeichnet China eine deutlich höhere Mordrate als z.B. Deutschland auf. Die meisten Morde geschehen ebenso wie im europäischen Kuturkreis zumeist im sozialen Nahbereich. Hierbei werden dank der geringeren Verfügbarkeit von Schusswaffen eben andere Tatwerkzeuge verwendet. Auch sogenannte Amokläufe - erweiterte Suizide mit zahlreichen Toten und Verletzten - sind in China ein bekanntes Phänomen. Nur dass in China eben Messer und Äxte zum Einsatz kommen(s. auch [[34]]). Auf Grund der besonderen Ausgangslage - geringe Schusswaffendichte - sucht man in China die Ursachen für die ansteigende Gewaltbereitschaft eher in sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen [35].

Aber auch Schusswaffen werden in China zunehmend von Kriminellen genutzt. Und das obschon die Strafen allein für den Besitz von Schusswaffen bei bis zu drei Jahren Zuchthaus liegen. Wer eine Schusswaffe gar für ein Gewaltverbrechen nutzt muss sogar mit der Todesstrafe rechnen. Trotz dieser drakonsichen Strafen muss China eine Zunahme der Schusswaffenkriminalität hinnehmen. "In early 2007, a man in northeast China killed five family members and neighbors in a rampage with a homemade pistol. [...] And in December 2008, a guard at a munitions depot shot and killed a colleague [...] and was shot to death himself by police two days later. Guns figured prominently during the 2008 unrest in the Tibet Autonomous Region, when a policeman and a Tibetan insurgent were killed during a gun battle" [36]. Neben selbst angefertigten Schusswaffen oder Behördenwaffen gibt es auch einen florierenden Schwarzmarkt, der sogar über das Internet abgewickelt wird [37].

In China gibt es also trotz einer strengen Waffenpolitik deutlich mehr Gewalttaten als in vielen anderen Ländern zudem nehmen die Gewalttaten sogar zu. Trotzdem vertritt die Regierung Chinas die Meinung in Bezug auf Schusswaffenkriminalität ein Vorbild für diese Welt zu sein. Die chinesichen Machthaber und Medien verstiegen sich angesichts des Massakers von Newtown mit ihrer vermeintlich vorbildlichen Politik zu der Ansicht den USA in Punkto Menschenrechte und Waffengesetze ein Vorbild zu sein. Dabei fand am selben Tag in China ein vergleichbares Verbrechen statt. Dieses Verbrechen wurde jedoch in den Medien nicht weiter erwähnt, was verständlicherweise bei zahlreichen chinesischen Bürgern zu Unverständnis führte[38].

--Volker t. 22:16, 26. Jan. 2013 (CET)

Die Schweizer Verhältnisse

Der Waffenbesitz ist in der Schweiz ein gesetzlich geregeltes Recht. Jeder unbescholtene Bürger hat das Recht Waffen und Munition zu erwerben. Je nach Waffenart bestehen hier unterschiedliche Anforderungen. In der Schweiz befinden sich etwa 3,4 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz. Damit kommen auf 100 Einwohner ca. 47 Schusswaffen. Damit hat die Schweiz eine der höchsten Schusswaffendichten in Europa. Diese hohe Waffendichte lässt sich auch durch die militärische Tradition der Schweiz erklären. Nach Beendigung der Dienstpflicht verbleiben die Armeewaffen häufig im Besitz der Wehrmänner. Auf Grund der im Vergleich zu Deutschland extrem hohen Waffendichte sind in der Schweiz auch auf je 100.000 Einwohner umgerechnet mehr als doppelt soviele Morde mit Schusswaffen zu verzeichnen wie in Deutschland. Wenn man jedoch die Anzahl der Morde unabhängig vom Tötungswerkzeug betrachtet werden in Deutschland mehr Menschen Opfer eines Tötungsdelikts als in der Schweiz.

[39], [40]

Militärwaffen

Eine Besonderheit sind die militärischen Dienstwaffen, auf Grund der Tatsache, dass die Schweiz eine Milizarmee unterhält. Jeder Wehrmann darf, solange er der Wehrpflicht unterliegt seine Dienstwaffen und die Munition nach Hause nehmen und dort verwahren. In der Regel handelt es sich dabei um je ein Sturmgewehr sowie die zugehörige Munition. Die Munition wird dabei in einer versiegelten Verpackung ausgehändigt. Diese Waffe und die Munition sind zu Wehrübungen und zum jährlichen obligatorischen Schiessen mitzubringen. Sollte die Munition nicht mehr versiegelt oder sogar unvollständig sein muss der Wehrmann mit empfindlichen Strafen rechnen. Höhere Dienstkader dürfen auch die Dienstpistole mit nach Hause nehmen. Die Dienstpflicht für Mannschaften endet in der Regel mit dem 34. Lebensjahr, für Kader endet diese Dienstpflicht i.d.R. im Alter von 42 bis 50 Jahren. Nach Ablauf der Dienstzeit dürfen diese Dienstwaffen behalten werden, wenn der Wehrmann regelmäßig an den obligatorischen Schiessen teilgenommen und dabei eine bestimmte Mindestpunktzahl bei den Treffern erreicht hat. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Waffen an das Militär- und Polizeidezernat zurück zu geben. Von dieser Möglichkeit wird jedoch vergleichsweise selten Gebrauch gemacht.

[41]

Zivile Waffen

Für zivile Waffen gelten andere Bedingungen. Langwaffen können frei ab 18 Jahren erworben werden. Allerdings muss der Kauf solcher Waffen beim zuständigen kantonalen Waffenbüro registriert werden. Für den Erwerb von Kurzwaffen, Selbstladewaffen und Vorderschaftrepetierer ist eine behördliche Bewilligung (Waffenerwerbsschein) erforderlich. Hier gilt ähnlich wie in Deutschland eine Bedürfnisprüfung. Anerkannte Bedürfnisse sind, die Ausübung von Jagd, Sport sowie das Waffensammeln. Allerdings ist auch der Selbstschutz ein anerkannter Bedürfnisgrund.

[42], [43]

Aufbewahrung

Für die Aufbewahrung von Militärwaffen (i.A. Sturmgewehre) bestehen im Zeitraum der Dienstpflicht keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung der Dienstwaffen. Eine Initiative hatte versucht das Waffenrecht dahingehend zu verschärfen, dass die Armeewaffen im Zeughaus zentral zu lagern wären. Diese Initiative scheiterte jedoch beim Volksentscheid an einer deutlichen Mehrheit, die sich für eine Fortführung der seit 1874 geltenden Regelung Armeewaffen im heimischen Kleiderschrank unterzubringen. Für zivile Waffen, darunter fallen auch die Armeewaffen, die nach Ableistung der Dienstpflicht im Besitz der Wehrmänner verbleiben, gelten seit 2008 ähnlich strenge Auflagen wie in Deutschland. Waffen und Munition müssen in Sicherheitsschränken aufbewahrt werden.

[44],[45], [46]

Waffenverbote

Auch wenn Waffenbesitz ein Rechtsgut für jeden Schweizer Staatsbürger ist, bestehen für psychisch labile oder gewalttätige Bürger persönliche Waffenverbote. Wer als von den kantonalen Sicherheitsbehörden als Risikoperson identifiziert wurde muss alle im Besitz befindlichen Schusswaffen abgeben und darf auch keine mehr erwerben. Aktuell wurde gegen rund 95.000 Personen ein Waffenverbot verhängt.

[47]

--Volker t. 11:06, 27. Jan. 2013 (CET)

Legalwaffenbesitz und Kriminalität

Artikel aus DWJ Nr. 8 (2012) [48]

Spezialthemen

Paintball

Paintballmarkierer sind Sportgeräte, die Gelatinekugeln mitteles eines Gasdruckes im Cal. 68 verschießen. Für diese Geräte sollte eine Harmonisierung mit internationalen Standards vorangetrieben werden.

Die Teilnahme am Paintballsport soll ab 16 Jahren möglich sein mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Der Erwerb und Besitz eines eigenen Markierers soll nach wie vor ab 18 Jahren möglich sein.

Ein Paintballmarkierer ist kein Spielzeug! Daher sollten diese nur von einem authorisierten Fachhändeler verkauft werden.

Details und Infos zu Paintball: AG Waffenrecht/Paintball

Erwerb, Besitz und Führen von Messern

Der Besitz und das Führen von Messern sind in Deutschland in den letzten Jahren deutlich eingeschränkt worden. Seit 2002 ist der Besitz von Butterflymessern, Faustmessern, Wurfsternen, nach vorne öffnenden Springmessern und Fallmessern verboten. Die Begründung war, dass diese Messer vermehrt zu Straftaten benutzt würden. Einen Beleg für diese Behauptung, etwa in der PKS, gibt es aber nicht, da Messertypen dort nicht differnziert werden.

2008 wurde das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten Begründung war, die Einhandmesser seien die Nachfolgemesser "der Szene" für die 2002 verbotenen Butterflymesser. Ein Nachweis für diese Behauptung blieb aus.

In der Expertenanhörung wurde durch den damaligen Kriminaldirektor Oliver Tölle ein Video vorgeführt, das die besondere Gefährlichkeit von Einhandkampfklappmessern verdeutlichen sollte. Im Video werden zwei Türsteher vor einer Disko von einem Gast mit einem Messer angegriffen. Laut Tölle mit tödlichen Folgen. Aussage Tölle Auf Nachfrage teilte die Diskothek, die nebenbei nicht in Braunschweig, sondern inCelle liegt mit, dass die beiden Türsteher mit nichten tödlich verletzt wurden, sondern sich bester Gesundheit erfreuen. komplettes Video Hier sieht man auch, das die beiden Verletzten den Täter noch verfolgen.

Gegenargument gegen ein Führverbot von Einhandmessern: Messer mit Einhandbedienung kamen in den 30er Jahren erstmals auf und sind mittlerweile bei modernen Messern Stand der Technik. Nicht, weil man damit besser angreifen kann, sondern weil es schlicht praktisch ist. Das Messer verriegeln hat auch keine Kampftaktischen Gründe sondern dient dem Schutz der Finger vor versehentlichem Schliessen. Z.B. hat auch die Bundeswehr mittlerweile ein Einhandtaschenmesser (explizit nicht als Waffe, sondern as Werkzeug)

Die Wortwahl (Einhandkampfklappmesser) sowie die Behauptung, Einhandmesser seien ein Ersatz für verbotene Messer und die falsche Darstellung seitens Tölle erinnern an den Milliardenmarkt der Kinderpornografie im Internet, mit dem die Netzsperren begründet werden sollten.

--Messerjocke2000 14:40, 16. Mär. 2012 (CET)

Das Führverbot, dass sich nicht nur auf freie Waffen und bestimmte Messer bezieht, sondern auch Baseballschläger etc. betrifft, führte in Berlin dazu, dass nach 2003 die Verstöße gegen das WaffG um 60% anstiegen. Zudem sind 50% sogenannte Ersttäter. auf Seite 4


Die Vermutung der GDP aus dem Jahr 2001 hat sich bewahrheitet. GDP 2001

Kriminelle führen nicht nur, sondern besitzen und führen sogar verbotenen Gegenstände wie Schlagringe, Butterflymesser etc. D.h. sie halten sich an gar kein Gesetz. [49]

Die Nichtkriminellen verstoßen wegen des Führverbots gegen das WaffG, was zu Anzeigen und Rechtsverfahren führt. Beides belastet die Arbeit von Polizei und Judikative ohne Sicherheitsgewinn. [50]

Sogar die Linke, deren Waffenrechts-Experte F. Tempel ein Polizist ist, hatte sich im Oktober 2010 bei unserem Besuch gegen das Messer-Führverbot geäußert.

Nachtrag: Die Aussagen und Links gegen das Messerführverbot wurden im Wiki wieder gelöscht. Version mit den Aussagen hier: [51] --Cathy 12:07, 22. Mär. 2012 (CET)

Strafrechtliche Folgen bei Verstoss gegen das Messerführverbot

Führen von Waffen bei historischen Veranstaltungen.

Das führen von Waffen mit Funken und Luntenzündung (Steinschloß, Luntenschloß) ist laut Waffengesetz frei. Gleichzeitig verbietet das Waffengesetz das führen von Waffen bei Volksfesten ua. öffentlichen Veranstaltungen. Für Waffen aus der Gründerzeit der USA ist das führen verboten und nur auf dem Vereinsgelände zulässig. Bei Wettkämpfen mit historischen Waffen ist aber historische Kleidung Pflicht. Eine Waffe gehört da mit zu. Am Rande entstehen historische Zeltlager die auch Touristen locken und abends sind Veranstaltungen mit Livemusik. Für solche Veranstaltungen muss vom Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen werden die verhindert das Schützen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Gleiches gilt für Reenactors die Schlachten nachstellen und ohne Waffe in der Öffentlichkeit praktisch nackt sind. Westernhobby--Johngun 18:34, 10. Feb. 2012 (CET)

EU-Richtlinie "Lärmschutz" für Schalldämpfer

  • Anwendung der EU-Richtlinie "Lärmschutz" auf Waffen, Erlaubnis oder Vorschrift für die Nutzung von Schalldämpfern beim Waffengebrauch

Damit wäre ich sehr vorsichtig. Ein Schalldämpfer sollte eine "kann"-Regelung sein. Da sich die Präzision, Schußverhalten und die Funktionssicherheit einer Waffe durch einen Schalldämpfer verändern, kann dies zu Problemen bei etlichen schießsportlichen Disziplinen führen. Beim Kurzwaffen-IPSC ist die Verwendung von Schalldämpfern größtenteils indiskutabel. Auch bei der Jagd sollte dies eine "kann"-Regelung sein. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern, bei denen Schalldämpfer teilweise sogar Pflicht sind, sollten herangezogen werden.

Ein Dämpfer senkt den Schalldruck um ca. 20 - 30 db. Ein Schussknall hat leicht 140 db und mehr. Revolver lassen sich übrigens überhaupt nicht dämpfen.

  • Registrierung legaler Schalldämpfer klar regeln (ein unregistrierter SD kann gefährlicher sein als 10 registrierte)

Bis auf die Mordtaten der NSU und möglicherweise bei Geheimdiensteinsätzen wurden Schalldämpfer bisher extrem selten für Verbrechen eingesetzt. Bei legal besessenen Schalldämpfern ist die Deliktrelevanz gleich Null. Ob das so bleibt, wenn Schalldämpfer allgemein zugelassen werden, muß evaluiert werden. In Ländern, in denen Schalldämpfer frei erhältlich sind (Finnland, Frankreich für KK, usw.) ist keine Delikthäufung unter Verwendung von Schußwaffen mit Schalldämpfern zu erkennen. Die Datenlage ist allerdings recht unbefriedigend. (StarFire 14:10, 28. Jan. 2012 (CET))

Zitat: "Kaum ein anderes Waffenzubehörteil neigt so zur Legendenbildung wie der Schalldämpfer. Da mangels Erlaubnis meist nur der theoretische Umgang mit der Materie bleibt und Fachleute auf diesem Gebiet selten sind gibt es kaum jemanden, der dem hier oft anzutreffenden Unsinn fundiert widersprechen könnte. Ein Übriges trägt die Filmindustrie bei, die dem ahnungslosen Betrachter eine völlig überzogene Wirkung von Schalldämpfern suggeriert und eine Verwendung ausschließlich in kriminellem Kontext erfolgt. Dieser mediale Hintergrund schlägt sich offensichtlich auch in der Gesetzgebung nieder.....Bei der Behandlung dieser Problematik durch die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung bleiben die Gesichtspunkte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes regelmäßig außer Betracht."

Haltung anderer Parteien

Politik : Die Antwort der Grünen zum Piratenantrag

Jürgen Trittin: Ich habe dem von Ihnen angegebenen Link folgend lediglich den Entwurf eines Programmantrags im Bearbeitungsstadium gefunden. Einige der dort aufgestellten Behauptungen zum aktuellen Waffenrecht lassen mich jedoch schon auf den ersten Blick zweifeln, ob sich die Piratenpartei bislang ernsthaft mit dem Thema befasst hat.

So wird z.B. behauptet, die Kontrolle von Waffenbesitzern werde mit höherem Aufwand betrieben als die Strafverfolgung von Gewaltdelikten -- abgesehen davon, dass mir diese Behauptung absurd erscheint, fehlt jeglicher Beleg. Weiter heißt es, das aktuelle Waffenrecht verletze den "Grundwert Rücksicht", da legale Waffenbesitzer von Politik und Medien diskriminiert werden dürften. Auch dies scheint mir eine populistische, durch nichts belegte Behauptung, wenn nicht gar Anbiederung an die Waffenlobby. Hingegen wird an keiner Stelle des Antragsentwurfs auf die erheblichen, oft tödlichen Folgen des Waffenmissbrauchs eingegangen.

... Das Waffenregister ist ein wichtiger Schritt, um die Regulierung des Waffenbesitzes durchsetzen zu können. Auch hier unterscheiden wir Grüne uns von der Piratenpartei, die das Waffenregister ablehnt.

Meine Anmerkung dazu:

  • J.T. fordert Belege, liefert jedoch selbst keine bzgl. Strafverfolgung
  • J.T. negiert die Haltung der Medien
  • J.T. kennt nicht den Unterschied zwischen Register und Zentralregister

-- Motorradblogger 12:41, 11. Sep. 2012 (CEST)

"Hingegen wird an keiner Stelle des Antragsentwurfs auf die erheblichen, oft tödlichen Folgen des Waffenmissbrauchs eingegangen.", sagt Herr Tritin. Ich möchte nur darauf Hinweisen, dass es sich dabei um grünen Populismus par excellence handelt. Die nun endlich von uns veröffentlichten BKA Bundeslagebilder zur Waffenkriminalität beweisen nämlich das genaue Gegenteil.

--Cathy 11:29, 8. Dez. 2011 (CET)

Meine Anmerkung zu Trittin: "Die Kontrolle wird sicher nicht mit einem höheren Aufwand betrieben als die Strafverfolgung von Gewaltdelikte". In BW sind landesweit 230 Mitarbeiter bei den Waffenbehörden eingesetzt, davon 82 für Kontrollen. Diese 82 Mitarbeiter und die verausgabten Mittel wären möglicherweise für die Strafverfolgung sinnvoller eingesetzt. [[52]]

-- Volker t. 21:29, 12. Dez. 2011 (CET)

Wenn Hr. Trittin schon von Populismus spricht: Die Regierung findet ja auch, es gäbe zu viele Waffen in Privatbesitz und damit verbunden ein zu hohes Sicherheitsrisiko. Ein solches Sicherheitsrisiko durch Waffen in privaten Händen entbehrt jeglicher empirischer Grundlage. Im Gegenteil deuten einige Studien darauf hin, dass durch behördlich genehmigten und damit legalen Waffenbesitz keine höheren Sicherheitsrisiken resultieren. [[53]], [[54]]

-- Volker t. 10:29, 18. Dez. 2011 (CET)

Zur Diskriminierung der Legalwaffenbesitzer durch Politik und Medien entgegnet Hr. Trittin: "Auch dies scheint mir eine populistische, durch nichts belegte Behauptung." Offenbar kennt Hr. Trittin die Tatsachen nicht. Nur drei Beispiele unter vielen:

Hr. Trittins Parteigenosse und innenpolitischer Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland: "Das zielt auf eine spezielle Klientele von Menschen, die mit einer solchen Waffe einfach Machtgefühle haben wollen, die tatsächlich einen, wenn Sie mich fragen, Defekt in ihrem Ego haben." Quelle: [55] Bin ich nun einfach zu sensibel? Oder sollte die Ansicht, dass Waffenbesitzer einen Defekt in ihrem Ego haben tatsächlich ein sachliches durch Fakten gestütztes und deshalb korrektes Argument sein?

Ein Kommentar aus einem Printmedium zum Thema Waffensteuer: "Klar, diese Waffensteuer trifft den kleinen Mann, also denjenigen, der seine Kleinheit meint, mit dicker Wumme kompensieren zu müssen, und damit für ein Risiko im Zusammenleben sorgt". Quelle: [[56]] Auch hierin erkenne ich Diskriminierung. Ich lese darin, dass Waffenbesitzer Minderwertigkeitskomplexe haben und ein Risiko - vermutlich als potentieller Mörder - für ihre Mitmenschen sind.

Ein weiteres Beispiel aus einem Printmedium:[57] Gleich in der Überschrift "Kein gesunder Mensch braucht tödliche Waffen" wird Millionen Legalwaffenbesitzern mangelnde (geistige) Gesundheit unterstellt.

In einer vom Nordwest Radio übertragenen Podiumsdiskussion zur Bremer Waffensteuer musste sich der Stellvertretende Vorsitzende des DSB von einem ausgewiesenen Waffengegner als Propagandist des Todes bezeichnen lassen. Quelle: [58] ab 19:56

-- Volker t.

Könnte Hr. Trittin einem Denkfehler unterliegen?

<ZITAT>Das Waffenregister ist ein wichtiger Schritt, um die Regulierung des Waffenbesitzes durchsetzen zu können. </ZITAT>

Die Regulierung ist m.E. schon durch die Gesetze (WaffG, WaffV, KWKG) und deren Umsetzung gegeben. Ebenso die Registrierung. Keine erlaubnispflichtige Waffe darf ohne behördliche Genehmigung und Registrierung in Umlauf gebracht werden. Das verstehe ich unter Umsetzung. Glaubt Hr. Trittin vielleicht, dass heute Waffenbesitz nicht registrierungspflichtig ist. Oder ist es wirklich so, dass Hr. Trittin nicht den Unterschied zu einem Zentralregister kennt?

-- Volker t. 10:38, 18. Dez. 2011 (CET)

Susanne P. Dobert: Also ich gehe nicht von einem Denkfehler aus. Ein Gesetz muss man durchsetzen können. Ein Beispiel: Im Moment ist es so, dass die Behörden die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kontrollieren können. Nur: tatsächlich fehlt das Personal. Die Regelung kann also nicht durchgesetzt werden. Das Zentrale Waffenregister ist der erste Schritt um den Waffenbesitz regulieren zu können. Man erfasst alle Legalwaffenbesitzer zentral. Mit dieser Datensammlung kann man sich dann schon gute "Regularien" einfallen lassen um die Entwaffnung auch tatsächlich durchführen zu können.

Bremen :: Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer in Bremen einführen

Antrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft Drs. 18 vom 17. Januar 2012

[59]


Gedanken zum Antrag der SPD und Bündnis90/Die Grünen für die Bremische Bürgerschaft.

Der Antrag der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist ein krudes und in sich widersprüchliches Werk. Im Folgenden werden die Widersprüche und Ungereimtheiten analysiert.


Schon in der Überschrift des Antrags werden die Ziele der SPD und Grünen herausgestellt. Es geht darum den (legalen) Waffenbesitz zu minimieren und zu besteuern. Gleich im ersten Satz wird ein Überblick über das Kriminalitätspotential legaler Waffen gegeben. Demnach wurden in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren über 100 Menschen mit legalen Waffen getötet. Das klingt zunächst mal viel und sicher ist jeder einzelne Tote durch Legalwaffen zu viel. Was in dem Antrag jedoch nicht genannt wird sind die Todesfälle durch illegale Waffen. Das dürften allein in Bremen schon über 100 Totes sein. Damit wird wieder der legale Waffenbesitzer als Problem anerkannt, nicht aber der Illegale und zumeist kriminelle.


Wenn nun Bremen den legalen Waffebesitz minimieren möchte sollte die Frage erlaubt sein, wieviele Tote weniger in den nächsten zwanzig Jahren dadurch resultieren. Wenn nun aber bundesweit der legale Waffenbesitz minimiert oder gänzlich verboten wird, so wird ganz sicher die Anzahl der Toten durch Legalwaffen bei Null liegen. Das wird aber nicht bedeuten, dass in Deutschland weiterhin Menschen durch Schusswaffen getötet werden. Nur sind diese Waffen eben illegal und damit nicht kontrollier- und besteuerbar und entziehen sich jeglicher Bemühung zur Minimierung.


Nach Meinung der Antragsteller bedarf das Waffengesetz einer generellen Verbesserung. Nun stellt sich die Frage wie das kleine Land Bremen ein Bundesgesetz verbessern soll. Dies wird jedoch später im Text beschrieben. Der Bremer Senat soll sich auf Bundesebene für eine Reform des Waffengesetzes einsetzen.


Welche Mängel erkennen die Antragsteller im bestehenden Waffenrecht? Im Antrag heißt es hierzu: „Die Möglichkeit zur unangemeldeten Kontrolle in Privathaushalten ändert nichts daran, dass der Zugang zu Waffen zu einfach bleibt und der Besitz von halbautomatischen Waffen und gefährlicher Munition nicht ausreichend beschränkt wurde“. Jetzt stellt sich natürlich die Frage wie durch unangemeldete Kontrollen der Zugang zu Waffen erschwert und der Besitz von halbautomatischen Waffen beschränkt werden kann? Durch unangemeldete Besuche der Waffenbehörden soll die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Waffen und Munition kontrolliert werden. Insofern ergibt sich durch Kontrollen durchaus die Möglichkeit, dass Unberechtigten der Zugang zu Waffen erschwert wird die unsachgemäß gelagert werden. Aber wie sollen solche Kontrollen den Besitz von halbautomatischen Waffen erschweren? In einem weiteren Satz heisst es „Die bisherige Verhinderung effektiver Waffenkontrollen muss aufgebrochen werden, zum Beispiel durch die Zulassung von digitalen, personenbezogenen Sicherungssystemen“.

Was haben Waffenkontrollen mit biometrischen Sicherungssystemen zu tun und inwiefern werden hierdurch Waffenkontrollen effektiver? Oder versuchen hier die Antragsteller eine kontrollierte Lagerung und missbräuchliche Nutzung durch Unberechtigte zu adressieren? Über die sogenannten personenbezogenen Sicherungssysteme und deren „Wirksamkeit“ wurde bereits in den verschiedenen Waffenblogs berichtet.


Welche Schwächen das bestehende Waffengesetz noch hat wird in den folgenden Forderungen deutlich: „Sportschützen und –schützinnen müssen ihren Sport nicht mit scharfer, Menschenleben bedrohender Munition ausüben. Einsatzfähige Waffen müssen raus aus den Privatwohnungen“.


Das klingt zunächst mal nett; als Sportschütze muss ich nicht mit scharfer, Menschenleben bedrohender Munition, schießen. Bisher wurde ich allerdings auch noch nicht dazu gezwungen. Stets habe ich das selbst gewollt und in über 35 Jahren als Sportschütze habe ich dadurch auch noch keinen Menschen bedroht. Die Antragsteller sollten doch lieber konkreter und damit auch ehrlicher schreiben, dass Sportschützen in Zukunft nicht mehr mit scharfer Munition schießen dürfen. Damit würde sich auch die Forderung, dass einsatzfähige Waffen aus Privatwohnungen raus müssen erledigen. Es sei denn, dass damit auch Luftgewehre gemeint sind. Selbst wenn damit die Lagerung von scharfen Waffen und Munition gemeint ist, so ist diese Forderung unausgegoren, da eine zentrale Lagerung aus den verschiedensten Gründen eher als problematisch zu bewerten ist als eine dezentrale Lagerung.


Wieso die Antragsteller auf den Gedanken kommen dass einheitliche Verwaltungsvorschriften überfällig sind erschließt sich mir nicht. Das WaffG und die AWaffV beinhaltet alle wesentlichen Regelungen zum privaten Waffenbesitz und ist als Bundesgesetz für alle Länder und Waffenbehörden einheitlich zu handhaben.


Im dritten Absatz des Antrags lassen die Antragsteller dann die Katze aus dem Sack und sagen deutlich, weshalb sie eine Waffensteuer wünschen. Bremen als Bundesland mit einer extremen Haushaltsnotlage soll die Besteuerung der Schusswaffen einführen, da hierdurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro erwartet werden. Inwiefern durch die Besteuerung von Schusswaffen der besondere persönliche Aufwand der Waffenbesitzenden für ihr Hobby erfasst wird erschließt sich mir nicht.


Im vierten Absatz gehen die Antragsteller auf die rechtlichen Probleme einer solchen Waffensteuer ein und erkennen den Bedarf einer gründlichen rechtlichen Aufarbeitung an. Dieser Forderung wird im letzten Absatz Nachdruck verliehen indem der Senat durch die Bürgerschaft aufgefordert werden soll binnen dreier Monate entweder die Waffensteuer einzuführen oder durch ein externes Gutachten Belege herbeizubringen sind, weshalb diese Besteuerung rechtlich problematisch sein kann. Diese Forderung muss entweder wohl als weltfremd oder als politisch motiviertes Kalkül gewertet werden, da bekanntermaßen sowohl Änderungen des Steuerrechts als auch juristische Gutachten weit mehr Zeit erfordern.


Im Einzelnen fordern die Antragsteller die Bürgerschaft zu folgenden Beschlüssen auf:


a) Verpflichtung zum Einsatz digitaler Benutzungs- und Abschusskontrollsysteme (Lex Armatix)


b) Zusätzlich die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privatwohnungen zu untersagen. (hierbei bleibt die Problematik der zentralen Lagerungen ungelöst. Zentrale Lager könnten vielversprechende Ziele für Diebe werden. )


c) Den Erwerb und Besitz von Sportwaffen an den Nachweis einer sicheren Lagerung außerhalb der Wohnung zu koppeln. (Jäger und Sicherheitsdienstleister bleiben von diesem Nachweis somit ausgenommen. Heute müssen Sportschützen lediglich die sichere Aufbewahrung in geeigneten Tresoren nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung in der Wohnung ist gestattet.)


d) Verbot des Besitzes und der Benutzung von Großkaliber-Kurzwaffen. (Damit würden viele sportliche Disziplinen nicht mehr geschossen werden.)


e) Verbot von Munition mit besonderer Durchschlagskraft und perspektivischer Umstieg auf für Menschen ungefährliche Munition. (Damit wird das sportliche Schießen auf Luftdruckwaffen oder vielleicht doch lieber Wattebäusche begrenzt werden.)

f) Eine generelle Begrenzung des privaten Waffenbesitzes.


g) Unverzügliche Einführung eines zentralen Waffenregisters.


h) Buchführungspflicht für den Verkauf von Schreckschusswaffen.


Insgesamt vermittelt der Antrag ein inkonsistentes Anliegen. Einerseits sollen durch die Besteuerung von Schusswaffen die finanzielle Lage des Landeshaushaltes verbessert werden. Andererseits soll der Waffenbesitz reduziert werden.

Das sind zunächst einmal zwei sich widersprechende Ziele. Jedoch ergibt dieser Widerspruch durchaus einen Sinn, wenn man die weiteren Forderungen betrachtet, die darauf hinzielen, den Schützen prinzipiell Besitz und Nutzung jeglicher Waffen außer solchen die für Menschen ungefährlich sind zu unterbinden.

Wenn legaler Waffenbesitz nicht per se unterbunden werden kann, dann zielen die Forderungen auf eine kalte Enteignung durch Besteuerung und besondere organisatorische und gesetzliche Hürden ab. Damit wird der Waffenbesitz auf Dauer für viele Sportschützen zu einem unbezahlbaren Hobby. Das sportliche Schießen wird damit in Zukunft nur noch einem exklusiven Kreis vermögender Personen vorbehalten und verliert damit den Charakter eines Breitensports. Volker t.

Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages

Am 21.05.2012 wurde eine Expertenrunde zu den Vorschlägen der Fraktion der Grünen zur Verschärfung des Waffenrechts angehört. Mit dem Vorschlag der Grünen soll das Anscheinswaffenverbot erweitert, das Schiessen mit Großkaliberwaffen und halbautomatischen Schusswaffen verboten werden. In einer öffentlichen Anhörung wurden Experten zu den Vorschlägen gehört. Die Anhörung der Expertenrunde war öffentlich und ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar.

Ausschusssitzung des Innenausschusses am 21.05.2012

--Volker t. 11:55, 27. Mai 2012 (CEST)

Schießen ist doch kein Sport

"Was ist denn schon so schwer daran eine Wumme zu halten und den Abzug zu betätigen?"

Dies sind zwei der vielen Vorurteile, die sich Sportschützen häufig anhören müssen. In solchen pauschalen Urteilen offenbart sich zumeist die Unkenntnis über das sportliche Schießen.


Zugegeben, Schießen ist für den unbedarften Zuschauer ähnlich interessant und spannend wie eine Partie Schach. Denn dem Schießen fehlt es meistens an Schwung, Tempo und einer für den Zuschauer nachvollziehbaren Entladung von Energie und Spannung. Für den Außenstehenden mag das Schießen deshalb geradezu simpel erscheinen: Man hält eine Waffe in Richtung des Ziels und drückt ab.


Für den Zuschauer bleibt dabei jedoch die Anspannung des Schützen, die Konzentration auf den einen Schuss, sowie die eigene dem Schießsport innewohnende Dynamik fast gänzlich verborgen. Das Aufnehmen des Ziels mit der Waffe und die Einstellung des Auges auf Visier und Ziel, die Konzentration auf das eine Ziel und den sauberen Abzug, die Beruhigung des Pulses, die kontrollierte Atmung, das Sammln der Kräfte. Für den Schützen gilt es dies alles auf den einen Punkt zur gleichen Zeit zu synchronisieren, und den "perfekten" Schuss abzugeben. Danach erfolgt bis zum nächsten Schuss ein kurzer Moment der Entspannung.


Anders als bei anderen, populäreren Sportarten ist Schießen weniger ein Kampf gegen andere Sportler, vielmehr ist das Sportschießen ein Kampf jedes einzelnen Schützen mit sich selbst. Das sportliche Schießen erfordert also Kraft, Koordination, extreme Körperbeherrschung, Konzentration und mentale Stärke. Und das im Wettkampf mehrere dutzendmal nacheinander. Im Wettkampf aber auch im Training ist die Fähigkeit gefordert restlos abzuschalten, alle Gedanken an die alltäglichen Probleme zu vergessen und störende, äußere Einflüsse zu ignorieren. Der Sportschütze muss deshalb die Fähigkeit besitzen innere Ruhe, Gleichmut und Ausgeglichenheit auf Abruf zu entwickeln, insbesondere wenn der letzte Schuss doch mal das Ziel nicht so optimal getroffen hat wie er eigentlich sollte. Denn in diesem Moment nervös zu werden bedeutet, dass die nächsten Schüsse noch schlechter werden.

Das sportliche Schießen setzt damit große mentale Stärke der Schützen voraus. Mit viel Übung und ständiger Wiederholung werden Bewegungen fließend, entspannt und nahezu automatisch ausgeführt. Der Körper wird bei fortschreitender Übung immer genauer wahrgenommen und der Geist wird in einen bewussten Einklang mit dem Körper gebracht. Damit beinhaltet das Sportschießen viele Elemente der Meditation. Selbst bei dynamischeren Disziplinen (Tontauben, Schnellfeuer, Laufende Scheibe, IPSC-Schießen) gelten die oben genannten Voraussetzungen für einen guten Schuss. Allerdings wird durch die Bewegungsdynamik der oben beschriebene Prozess erheblich erschwert und erfordert damit weit höhere mentale Leistungen um in Sekundenbruchteilen das Ziel aufzufassen und Körper und Geist soweit unter Kontrolle zu haben, um einen sauberen Schuss abzugeben.

--Volker t. 12:39, 20. Mai 2012 (CEST)

Verkauf von Waffen im Internet

In Zeiten des Internets und des e-Commerce können auch in Deutschland Gegenstände On-Line verkauft werden, die unter das Waffengesetz fallen. Zu solchen Gegenständen kann auch so manches vemeintlich harmlose Sportgerät gehören. Dabei sind sich häufig sowohl Käufer als auch Verkäufer im Unklaren darüber was alles unter das Waffenrecht fällt. Eine Interessante Beurteilung zu diesem Thema ist bei IT-Recht Kanzlei München zu finden.

<ZITAT> Nicht alles, was nach Sport aussieht, gehört auch in den Sporthandel – insbesondere dann nicht, wenn es zufällig im Anwendungsbereich des WaffG liegt. Die <im Artikel> genannten Beispiele sind hierbei nur einige von vielen <...> Wer mit diesen Gerätschaften Handel treiben will, wird – auch im E-Commerce – um den Erwerb einer Waffenhandelserlaubnis nicht herumkommen. </ZITAT>

--Volker t. 19:27, 31. Aug. 2012 (CEST)

Haben sie sich heute schon strafbar gemacht?

Wie leicht sich jeder Bürger wegen Vergehen gegen das Waffengesetz strafbar machen kann sollen die folgenden Beispiele aufzeigen:

Ninja Coat Hook

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Doch wem es gefällt der könnte Gaderobenhaken vom Typ Ninja Coat Hook erwerben. Leider fallen solche Designerstücke als verbotene Gegenstände unter das WaffG. Wer solche Stücke erwirbt macht sich strafbar, denn gemäß Feststellungsverfahren des BKA handelt es sich hierbei um einen verbotenen Gegensatnd gemäß WaffG. [60] [61]

Schlagring Clutch

Für Ärger kann auch eine Designertasche (Clutch) sorgen, wenn deren Verschluß einem Schlagring nachmepfunden ist. [62] [63] [64]

Bundeswehrmesser

Auch als Soldat der BW kann man sich strafbar machen, wenn man ausserhalb der Kaserne mit dem neuen Taschenmesser "Jungle Devil" angetroffen wird. [65]

Taschenmesser vom Aldi

Vor einiger Zeit konnte Jeder günstige Taschenmesser bei Aldi für nur € 3,99 erstehen. Beworben wurde dieses Messer auch damit, daß es einhändig zu bedienen sei. Das Führen solcher Einhandmesser ist in Deutschland nach § 42a Waffengesetz verboten. D.H. ein solches Messer darf nur in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden. Eine Einkaufstüte dürfte wohl kaum abschliessbar sein. [66]

Jugendliche spielen mit Softair-Waffen

Der Besitz von Softairwaffen ist eigentlich völlig problemlos. Diese Waffen werden als Spielzeug gewertet, solange Projektile mit einer Energie von weniger als 0,5J verschossen werden. Solche Waffen können in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben werden. Dennoch kann man auch mit solchen Softairwaffen mit dem Waffenrecht in Konflikt geraten. Z.B. wenn solche Spielzeugwaffen echten Waffen täuschend echt nachempfunden sind und in der Öffentlichkeit getragen getragen werden. In einem solchen Fall macht man sich zumindest einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Sollten diese Waffen Projektile mit einer Energie von mehr als 0,5J verschiessen ist das Tragen an der Öffentlichkeit sogar eine Straftat. Wenn diese Spielzeuge auch noch Vollautomaten sind, deren Besitz in Deutschland verboten sind, greift auch das Strafrecht. [67]

Die Kartoffelkanone

Aus einfachsten Materialen aus dem Baumarkt kann jeder halbwegs begabte Bastler für wenig Geld eine sogenannte Kartoffelkanone bauen. Hierbei handelt es sich um eine Konstruktion aus PVC-Rohren. Als Treibladung wird ein leicht entzündliches Gas benötigt, welches durch einen simplen Zündfunken zur Verpuffung gebracht wird wodurch Kartoffeln als Projektile aus der Konstruktion verschossen werden können [68]. Anleitungen mit Tips zum Bau solcher Kartoffelkanonen sind im Internet haufenweise zu finden. Was wie ein harmloses Spielzeug wirkt kann jedoch auch erhebliche Schäden anrichten [69]. Deshalb fallen diese selbstgebastelten Kanonen auch unter das Waffenrecht. Die Herstellung, das Führen und das Schießen mit den Kartoffelkanonen erfordert eine behördliche Genehmigung. Verstöße werden strafrechtlich geahndet [70].

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