AG Medien und Kultur

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 21. Februar 2022, 12:56 Uhr von imported>El-sa
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:AG-Status 4


Vorlage:RP:Kasten Orange

Vorlage:Navigationsleiste AG Medien und Kultur

Vorlage:Edit

Kalender

Soziale Netzwerke

Koordinatoren

Mitglieder

Interessenten

möchte in Zukunft mitmachen

Vorlage:Edit

Aktuelles

Aufgaben

Die AG Medien und Kultur erstellt Planungen und Programmpunkte in kooperativer Arbeit mit thematisch angrenzenden AGs in der Piratenpartei, um Kunst als Form der Kommunikation und des persönlichen Ausdrucks als Ausdrucksform der Interaktion unserer Gesellschaft zu unterstützen Die AG Medien und Kultur zählt in diesem Sinne auch neue Onlineformen des medialen Ausdrucks in Bild, Ton und Schrift zu den unterstützenswerten künstlerischen Inhalten. Eine Aufgabe der AG wird deshalb sein herauszufinden:
* welche Formen von OnlinePublikationen hier als "Kunst" gefördert werden und geschützt werden sollten.

Umsetzung

  • eigene Piratenmedien
  • Diskussionen innerhalb der AG Medien und Kultur, sowohl unter Einbezug Dritter (Mailingliste, Piratenpad, Mumble, Twitter) als auch intern (Piratenpad, Mumble).
  • Analysen von Strategien anderer Parteien/Verbände/Organisationen/Gliederungen und aus den Landesverbänden in der Piratenpartei.
  • Mumblekonferenzen mit Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Sonstigen an Kultur und Medien als gesellschaftlicher Ausdrucksweise interessierten Bürger*innen.

Organisationsstruktur

  • basisdemokratische Entscheidungsfindung

Ausblick

rechtliche Grundlagen

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Protokolle

Diskussionen

Termine

  • Datum: -
  • Uhrzeit: -
  • Ort: NRW-Mumble
  • Raum: Bund/Arbeitsgemeinschaften/Politik/Bildung/ Medienkompetenz


Vorlage:Clear Vorlage:Navigationsleiste Arbeitsgemeinschaft