AG Inklusion/GO

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Geschäftsordnung der AG Inklusion

§ 1 Mitglieder der AG Inklusion

Mitglieder der AG Inklusion kann jeder werden. Gäste sind ausdrücklich willkommen. Mitglied ist, wer sich mit Namen im Wiki unter die Kategorie Mitglieder einträgt.

§ 2 Koordinatoren

(1) Die AG Inklusion wird durch einen oder mehrere Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. Sie planen die Sitzungen und laden über die Mailingliste ein. Die Koordinatoren entwerfen jeweils einen Tagesordnungsvorschlag und bereiten das aktuelle Protokoll vor.

(2) Die Koordinatoren haben Moderationsrecht und können Teilnehmer der Sitzungen im Mumble stumm oder taub schalten oder aus dem AG MumbleRaum entfernen. Die Koordinatoren haben sich eigenständig um die Zuweisung der Adminrechte im AG MumbleRaum zu kümmern. Näheres regelt § 3 Abs. 2.

(3) Die Koordinatoren werden mindestens für ein Jahr gewählt, höchstens aber für 14 Monate. Eine Neuwahl kann mit einfacher Mehrheit der AG-Mitglieder gefordert werden und findet dann in der nächsten Sitzung statt.

§ 3 Beschlussfassung

(1) Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.

(2) Jeder hat das Recht, seine Meinung angemessen zu äußern. Nutzt ein Teilnehmer der Sitzungen dieses Recht aus, die Diskussion in einer Weise zu stören, die geeignet ist, die konstruktive Arbeitsweise zunichte zu machen (sogenanntes Trolling), kann mit der mehrheitlichen Zustimmung der übrigen Teilnehmer der Teilnehmer von einem Koordinator stumm oder taub geschalten oder aus dem Raum entfernt werden. Für die Dauer der Abstimmung über eine Sanktion des Teilnehmers, kann ein Koordinator den betreffenden Teilnehmer vorübergehend stummschalten, sofern dies notwendig ist. Teilnehmer, die beleidigen, bekommen nach der ersten Beleidigung eine Verwarnung, bei der zweiten Beleidigung sind die Koordinatoren berechtigt, den entsprechenden Teilnehmer ohne weitere Vorwarnung aus dem Raum zu entfernen. Wer ohne Zustimmung der anwesenden Teilnehmer der Sitzung eine Audio-Aufnahme beginnt, wird ohne Vorwarnung aus dem MumbleRaum geschoben.

(3) Alle aktiven Mitglieder haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit 2/3 Mehrheit gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Grundsätzlich soll auch Gästen ein Stimmrecht eingeräumt werden. Gäste haben kein Stimmrecht bei Änderungen dieser Geschäftsordnung und organisatorischen Beschlüssen.

(4) Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen zwei Drittel der aktiven AG-Mitglieder teilnehmen, sodann gilt die absolute Mehrheit. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen.

§ 4 Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Inklusion

(1) Mitglieder der AG Inklusion, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. Ein Mitglied kann sich auch selbst begründet bis auf Widerruf als inaktiv melden, dies gilt nicht als Desinteresse.

(2) Bleibt das Mitglied weitere zwei Monate unentschuldigt inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Inklusion gestrichen. Mit der Streichung von der Mitgliederliste ist automatisch auch die Löschung des entsprechendes Accounts im Teampad verbunden.

§ 5 Kommunikation innerhalb der AG Inklusion

(1) Die AG Inklusion hat, wenn möglich, zweimal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. Sofern es für eine konstruktive Arbeitsweise notwendig erscheint, zusätzliche Arbeitstreffen abzuhalten, können diese, sofern in ihnen weder organisatorische noch inhaltliche Beschlüsse erfolgen sollen, ohne Tagesordnung, Protokoll und Anwesenheitsliste durchgeführt werden. Arbeitstreffen sind Sitzungen der AG Inklusion.

(2) Die Sitzung wird von mindestens einem Versammlungsleiter geleitet, es sei denn, dass die Anwesenden aufgrund des Charakters der Sitzung darauf verzichten. Bei Wahl eines Versammlungsleiters werden die Moderationsrechte der Koordinatoren für die Dauer der Sitzung auf den Versammlungsleiter übertragen. Sofern dieser keine Adminrechte im AG MumbleRaum hat, kann er in entsprechenden Fällen einen anwesenden Koordinator zur Ausübung des Moderationsrechtes anweisen.

(3) Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt. Das Protokoll ist zeitnah auf der Wiki-Seite der AG Inklusion zu veröffentlichen.

§ 6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Zur Annahme dieser Geschäftsordnung bedarf es einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der Sitzung, in der diese Geschäftsordnung beschlossen werden soll. Enthaltungen werden nicht gezählt. Die Geschäftsordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft und muss auf der Wiki-Seite der AG Inklusion veröffentlicht werden.

(2) Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Inklusion und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll sowie die geänderte Geschäftsordnung ist zeitnah auf der Wiki-Seite der AG Inklusion zu veröffentlichen.