AG Humanistischer Laizismus/GO

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Geschäftsordnung

1. Genutzte Medien

Die AG Humanistischer Laizismus (im Folgenden HuLa) verwendet für ihre Arbeit verschiedene Medien. Diese sind derzeit:  

  • Die Mailingliste als informelle Plattform der AG und zum Austausch zwischen den Mitgliedern und Interessenten der AG für schnelle, allgemeine Kommunikation und  Organisation
  • Telefon- oder VOIP-Konferenzsysteme (Mumble) für die Mitgliederversammlungen
  • Piratenpad für Online-Protokolle und schriftliche Themenvorbereitung 
    • Bei der Verwendung von Piratenpads zur kollaborativen Arbeit an Texten sollten "veraltete Einträge" durchgestrichen und nicht gelöscht werden. Die Ergänzungen werden dahinter eingefügt. 
    • Außerdem sollen die Nicks/Namen/oder Wiki-Benutzer als "Autoren" über dem Text eingetragen werden. Das dient der Übersichtlichkeit und dem geordneten Diskussionsablauf. 
  • Die Wiki-Seiten der AG HuLa 
    • für dauerhafte Einträge (wie die Satzung oder die Geschäftsordnung)
    • die Startseite der AG HuLa, von der aus alle Mitwirkenden der AG HuLa, die AG HuLa betreffende Medien, Termine, Archive, Protokolle, Vorlagen, Themenkomplexe und notwendige Tools durch "Link", "Footer" oder "Aktivitätsleiste" erreichbar sein müssen. 
    • Archiv der AG HuLa
    • Materialsammlung der AG (Linksammlung, Literaturliste etc.)
    • Antragsfabrik der AG HuLa, in der Änderungsanträge zur Satzung, Programmvorschläge und Vorschläge zu neuen Themen durch die Mitglieder der AG möglich sind. 
      • Strukturelle Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung, der Start-, Vorlagen-, Roadmap- und Archivseiten der AG HuLa obliegen den Koordinatoren der AG oder von diesen "autorisierten" Mitgliedern. Die Koordinatoren können zur weiteren Kategorisierung und Organisation der Wiki-Seiten der AG HuLa jederzeit Erweiterungen der in der GO beschriebenen Grundstruktruktur beschließen. Eine Einschränkung der in der GO aufgeführten Strukturen ist aber nur durch eine Änderung der Geschäftsordnung mit Mehrheitsbeschluss der Vollmitgliederversammlung möglich. 
  • Die Vollmitgliederversammlung kann die verwendeten Medien und den Zweck, zu dem sie genutzt werden sollen, jederzeit ändern.  

2. Beschlussfassung

  • Anträge für Beschlüsse können immer gegenüber den Koordinatoren gestellt werden, welche den Beschluss in der nächsten regulären Vollmitgliederversammlung einbringt. 
  • Darüber hinaus wird der Beschluss-Antrag auf der Mailingliste veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
  • Jedes Mitglied hat das Recht, seine Meinung bzgl. des Beschlusses angemessen zu äußern.

3. Verfahren zur Antragsstellung

Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der nächsten Vollmitgliederversammlung bei den Koordinatoren eingereicht werden. Die Koordinatoren veröffentlichen die Anträge für die kommende Mitgliederversammlung mindestens 5 Tage vorher über die Mailingliste. In dringenden Fällen haben die Koordinatoren das Recht, auch kurzfristig Anträge in die Tagesordnung der Vollmitgliederversammlung aufzunehmen.

4. Verfahren zu Erstellung von Pressemitteilungen

  • An Pressemitteilungen (PM) sind als hochsensible Veröffentlichungen die höchsten Anforderungen zu stellen.
  • Der Initiator einer PM sollte ein Meinungsbild über die Erfolgsaussichten einholen.
  • Der Initiator einer PM sorgt grundsätzlich selbst für den ersten Entwurf der PM - es besteht keine Verpflichtung für die Koordinatoren, sich am ersten Entwurf zu beteiligen.
  • Die Entstehung und Entwicklung der PM muss transparent sein, es wird empfohlen, hierfür das Pad zu verwenden.
  • Wurde ein positives Meinungsbild eingeholt, sind die Koordinatoren gehalten, dafür zu sorgen, dass die PM professionell abgefasst wird.
  • Der Initiator der PM und/oder der/die Autoren müssen die PM einer Vollmitgliederversammlung gegenüber vorstellen, erläutern und ggf. verteidigen.
  • Eine PM benötigt eine Zweidrittelmehrheit der Vollmitglieder, um als genehmigt zu gelten.
  • Das Veröffentlichen einer ungenehmigten PM ist ein besonders schwerer Verstoß gegen die Regeln der AG und führt zu einem sofortigen Ausschluss aus der AG.

5. Nutzung der Medien
5.1 Pflichten der Mitglieder und Interessenten (im folgenden als "Nutzer" bezeichnet)

  • Jeder Nutzer verpflichtet sich, zu einer freundlichen, kollegialen und konstruktiven Atmosphäre in den Medien beizutragen.
  • Form und Inhalt der Diskussionen haben in Einklang mit den in Punkt 4.3. der Satzung festgelegten Pflichten der Mitglieder zu erfolgen.
  • Längere Textbeiträge sollten eine Zusammenfassung enthalten.
  • Beleidigungen und Drohungen gegenüber anderen Nutzern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigung und/oder Bedrohung vorliegt, entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator sich nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung zu treffen, übergibt er den Fall an die Koordinatoren.
  • Kurze Antworten wie lol, rofl, danke und Ähnliche, die keinen inhaltlichen Beitrag leisten, sind auf der Liste unerwünscht und werden im Wiederholungsfall als Spam gewertet.
  • Einfache Links oder kopierte Artikel ohne qualifizierten, zusammenfassenden Kommentar werden als Spam bewertet, wenn sie nicht explizit angefragt wurden.
  • Bei wiederholtem Spammen können gegen den Nutzer Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden.
  • Mehrfach-Anmeldungen sind nicht gestattet. Die Verwendung von sog. "Sockenpuppen" führt zu einem sofortigen Ausschluss aus der AG.

5.2 Netiquette

Bei wiederholten Verstößen gegen die übliche Netiquette, wie sie im Wiki Mailingliste/Netiquette beschrieben ist, können die Moderatoren Ordnungsmaßnahmen einleiten.


6. Änderung der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Genehmigung durch die Vollmitgliederversammlung in Kraft. Die Genehmigung muss durch Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit erfolgen.   Änderungen der Geschäftsordnung müssen mit einer einfachen Mehrheit der Vollmitgliederversammlung beschlossen werden und treten unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft.