Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/GP008
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Die Wertgrenze für Sofortabschreibungen von GWG (Geringwertigen Gütern) liegt seit 2018 bei 800 € netto und wurde vom Gesetzgeber nicht angepasst. Sie kann nicht durch Satzungsbeschluss geändert werden. Wolf