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Föderales Schiedsgericht/Leitsätze

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< Föderales Schiedsgericht
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Leitsätze Schiedsgericht Gewählte Personen Geschäftsordnung (GO) Schiedsgerichtsordnung (SGO) Fallakten



Eine Auflistung an Leitsätzen:

  1. Vorstände, die in ihrem Geschäftsverteilungsplan oder -ordnung eine juristische Vertreterbefugnis besitzen (benannt haben), sind grundsätzlich vor dem SGdL respektive in Zukunft dem Föderalen Schiedsgericht vertreterberechtigt. Urteil Az. SGdL-07-23-H
  2. Mitglieder des Justiziariats sind ebenfalls vor dem SGdL respektive in Zukunft dem Föderalen Schiedsgericht vertreterberechtigt. Urteil Az. SGdL-07-23-H
  3. Ein Beschluss ist nicht zwingend erforderlich, jedoch eine Willenserklärung gegenüber da nicht auszuschließen ist, dass mehrere Personen zur Vertretung befugt sein könnten. Urteil Az. SGdL-07-23-H