NRW:Landesparteitag 2022.1/Kandidat:innen
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Landesschiedsgericht
Um die Handlungsfähigkeit des Landesschiedsgerichts weiter zu gewährleisten, ist die Neuwahl von Richter:innen vorgesehen.
HINWEIS: Richter dürfen nicht Mitglied eines Vorstandes der Partei oder eines Gebietsverbandes sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder einem Gebietsverband stehen oder von ihnen regelmäßige Einkünfte beziehen (siehe § 14 Parteischiedsgerichte Abs. 2 Satz 2 PartG).