| Der Landesparteitag beschließt die Geschäftsordnung der Ständige Mitgliederversammlung NRW (SMV) für die Zeit vom 23. Oktober 2021 bis zum 15. Mai 2021 temporär in folgenden Passagen wie folgt zu ändern. Alle nicht erwähnten Absätze bleiben wie bisher unverändert.
§ 1 Aufgaben
(1) Die Ständige Mitgliederversammlung ist eine Onlinetagung des Landesparteitages zur Erstellung eines zukünftigen Landeswahlprogrammes zur Landtagswahl 2022 in NRW.
§ 2 Akkreditierung, Konstituierung und Deakkreditierung
(3) Akkreditiert wird durch eine Onlineanmeldung unter der Seite https://lpt.piratenpartei-nrw.de ab dem 25. Oktober, 15:00 Uhr und anschließenden weiteren Mumbletermin. (s. Durchführung hybride Parteitage) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes kann verlangen, innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle akkreditiert zu werden.
(6) Der Landesparteitag beschließt die Eröffnung der Ständige Mitgliederversammlung ab dem 04. November 2021. Eine Einladung zur Ständigen Mitgliederversammlung muss den Hinweis auf die Akkreditierungsmöglichkeit enthalten. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Orte der Eröffnung
Die Orte der Eröffnung (real) werden aufgrund der Coronalage ausgesetzt und durch das bekannte Onlineverfahren ersetzt. Die Termine werden an die angemeldeten Mitglieder kommuniziert
(6b) es sind anschließend insgesamt mindestens 30 Mitglieder des Landesverbands akkreditiert
§ 3 Themenbereiche und Delegation
Die Absätze 2 und 3 werden ausgesetzt, jedes akkreditiertes Mitglied gibt seine Stimme selber ab.
§ 5 Regelwerke
(1) Es werden folgende Regelwerke anlegt:
a) SMV-Programmantrag (Grundsatz-, Wahl- oder Parteiprogramm)
b) SMV-Stellungnahme/Positionspapier
c) SMV-Geschäftsordnungsänderung
d) Meinungsbild
e) Schnellverfahren (nur in der Zeit vom Feb. 2022 – 15. Mai 2022)
f) Eilverfahren (nur in der Zeit vom Feb. 2022 – 15. Mai 2022)
(2) Alle gestellten Anträge erreichen zunächst die Phase »Neu«. Diese Phase dauert längstens zehn Tage. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit einem Stimmengewicht unterstützt, das mindestens 20 Prozent der akkreditierten Mitglieder entspricht (Quorum), ist er abgelehnt.
(3) Erreicht der Antrag das Quorum, beginnt die Phase »Diskussion«. Diese dauert weitere 10 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Bis zum Ablauf dieser Phase darf der Antragstext verändert werden.
(4) Im Anschluss beginnt die Phase »Eingefroren«. Diese dauert fünf Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Hat der Antrag nach Ablauf dieser Frist das Quorum nicht mehr erreicht, ist er abgelehnt.
(5) Für Anträge, die das Quorum weiterhin erreicht haben, beginnt die Phase »Abstimmung«. Diese dauert acht Tage, bei Schnellverfahren 60 Stunden, bei Eilverfahren 20 Stunden.
(7) Maßgeblich ist das Stimmrecht der Abstimmungsteilnehmer zum Ende der Abstimmungsphase.
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